Darf man auf Polizei bestehen bei Verkehrsunfall?

Guten Tag allerseits,

man hört ja immer wieder dass bei "leichten" Unfällen, wo die Schuldfrage meist klar ist, keine Polizei gerufen werden muss und auch nicht gerufen werden sollte. Ruft man sie dennnoch an, hört man schonmal von den Beamten dass sie nicht ausrücken möchten dazu.
Wie sieht denn die Rechtslage dazu aus? Wenn ich drauf bestehe, MÜSSEN die dann kommen?

Die Frage stelle ich mir aus folgendem Grund: War letztens mit paar Kumpels unterwegs, die nen Mietwagen hatten. Da stand auf dem Vermietungsvertrag, dass in jedem Fall, auch bei einem noch so kleinen Unfall, die Polizei gerufen werden muss. Was aber nun wenn die nicht kommen wollen oder sich das Ganze auf Privatgrundstück abspielt? Z.b. der Fahrer fährt bei nem Bekannten aufm Hof gegen nen großen Stein, Pfosten etc.

Selbige "Pflicht" die Polizei zu rufen, haben auch viele in ihren Firmenwagen, muss denn die Polizei da auch ausrücken wenn man das am Telefon verlangt?
Ich käme mir schon sehr blöd vor, wegen eines absolut winzigen Kratzers beim ausparken (z.B.) über ne Stunde auf die, dann sicherlich nicht gut gelaunten Polizisten, zu warten. Wenn das Ganze ansonsten innerhalb 15 Minuten mit Beweisfotos und Personalienaustausch geregelt werden kann. Zumal die Polizei oftmals auch den Unfallverursacher mit 35 Euro Verwarngeld belegen kann.

Wie schauts denn rechtlich aus, wenn nun in den o.g. Fällen keine Polizei gerufen wird? Weil man das Ganze ja wie gesagt auch ohne die regeln kann, Beweisfotos, Personalienaustausch, Zeugennamen aufschreiben, Unfallbericht ausfüllen etc..

Beste Antwort im Thema

Kinderkacke...........

ich sag mal was Böses über dich bähh!!!

Na warte mal, dann ich zeig dich an buhh !!!!

und so etwas schreiben Erwachsene User..............🙄

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Zitat:

Original geschrieben von SimSinn77


Polizeirecht:
...
Mit Gefahr wird eine Lage bezeichnet, in der bei ungehindertem Weiterlauf der Dinge, ein Zustand oder ein Verhalten mit hinreichender Wahrscheinlichkeit zu einem Schaden für die Schutzgüter der öffentlichen Sicherheit und Ordnung führen.

Die öffentliche Sicherheit umfasst nach einer allgemein anerkannten Definition die Unversehrtheit der gesamten materiellen Rechtsordnung, von Rechten und Rechtsgütern des Einzelnen und von Einrichtungen und Veranstaltungen des Staates.

Auto, Gesundheit= öffentliche Sicherheit

Die Polizei muss diese vor Gefahren schützen.

Unfall= tatsächliche Gefahrensituation

Die Polizei muss eingreifen!

Nette Definition!

Du hast nur einen Denkfehler eingebaut:
Der Unfall ist bei deinem Anruf bei der Polizei bereits Geschichte!
Richig ist dein Denkansatz, die Polizei muss handeln!
Aber es reicht nunmal bei Blechschäden aus, wenn sie dich auf deine Pflichten nach § 34 StVO hinweisen und dich auffordern alle erforderlichen Maßnahmen selbst zu treffe, weil sie eben nicht vorbei kommen!

Und dein Auto ist nunmal (so leid es mir für dich tut) KEINE öffentl. Sicherheit!
Jedoch ist richtig, dass ein Unfall eine tatsächliche Gefahrensituation für andere bedeuten kann! Jedoch sind wir dann auch wieder beim § 34 StVO, nachdem du dich entsprechend verhalten musst!

Die Problematik ist hier nicht die Regelung in den Landesgesetzen sondern die vorrangige Rechtspflicht der Fürsorge

Ich finde es schon sehr verwunderlich dass man sich nach einem Unfall damit sozusagen zufrieden gibt per Telefon dass weder Alkohol, Betäubungsmittel, Versicherungsbetrug oder Vorsatz im Spiel war, andererseits aber bei allgemeinen Verkehrskontrollen (um Unfälle zu vermeiden) dagegen normal fahrende Fahrzeugführer unter einen generellen Anfangsverdacht stellt........

Um es mal etwas überspitzt zu sagen vor dem Unfall kontrolliert die Polizei lieber selber im Zweifelsfall mit Messungen - nach einem Unfall reicht es anzurufen und zu behaupten es passt schon hab nichts getrunken/genommen etc 😁

Ist doch ganz einfach, wenn ich unbedingt die Polizei am Unfallort haben möchte, rufe ich an äußereden Verdacht auf Drogen oder Alkoholmissbrauch, schon sind die Männer unterwegs!

Wo haste denn diese, 5 Jahre alte Kamelle, ausgegraben??

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Bei einem VU, welcher vor 6 Wochen geschehen ist, habe ich die Polizei angerufen und darum gebeten jemanden zur Unfallaufnahme vorbeikommen zu lassen.

Die Aussage war, wenn es nur ein Blechschaden sei, wo die Schuld klar ist, sollen wir das doch bitte untereinander regeln. Es war ein ziemlicher Kampf, die Polizei dann doch an den Unfallort zu bekommen.
Erst als ich sagte, der Unfallverursacher (Gegner) spricht kaum deutsch, erbarmten sich die Beamten, doch jemanden vorbeikommen zu lassen. Der Unfallverursacher sprach allerdings tatsächlich sehr schlecht deutsch, wodurch ich zunächst als Verursacher beschuldigt wurde... Das konnte ich jedoch klarstellen.

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