Darf ich neonröhren unterm auro haben => TÜV

VW Lavida 2

Darf ich neonröhrne unterm auto haben und wann darf ich sie einschalten wie kann ich die eintragen lassen.

25 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von 20ChrisK01


dann bau ich mir halt corne weisse ubb und hinten rote ubb an, wär dat dann erlaubt?

Nein.

Keine Bauartzulassung --> keine Eintragung --> nicht erlaubt....

Zitat:

Nach vorn WEIß.
Nach hinten ROT.
Zu den seiten GELB/ORANGE was aber nicht heißen soll das man jetzt gelbe oder orange UBB haben darf, das ist auf blinker und positionsleuchten bezogen.
.

lies doch ma die Posts durch.... grrrrr

Zitat:

Original geschrieben von Maik380


So ein Quatsch!!!!

Das ist doch vollkommen klar das bei dem ebay angebot was von E-Zertifikat, ECE oder was weiß ich steht, der typ will doch sein zeug loswerden.

Es ist schlicht und einfach VERBOTEN.

Falsch, wenn man ein E-Prüfzeichen auf den Röhren hat, sind sie geprft worden! Sprich man kann sie eintragen lassen! Natürlich net als UBB, aber als Ausstiegs oder Arbeitsbeleuchtung! (und als was man sie eintragen kann, dass sie erlaubt sind, hat er net erwähnt)

Zitat:

Original geschrieben von Proll


Falsch, wenn man ein E-Prüfzeichen auf den Röhren hat, sind sie geprft worden! Sprich man kann sie eintragen lassen! Natürlich net als UBB, aber als Ausstiegs oder Arbeitsbeleuchtung! (und als was man sie eintragen kann, dass sie erlaubt sind, hat er net erwähnt)

Mag sein, ist mir persönlich aber auch vollkommen rille wer sich so ein quatsch an sein auto baut, warscheinlich seit ihr alle noch 14 oder so das ihr den misst cool findet oder habt zu viel the fast and the furious geschaut, für mich ist der kram gegessen das zeug ist out und sieht obendrein noch total schiß* aus.

Gruss
Maik

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Zitat:

Original geschrieben von Proll


...aber als Ausstiegs oder Arbeitsbeleuchtung! (

Ausstiegs- und Arbeitsbeleuchtungen sind NICHT eintragungsfähig. Einzig und allein Einstiegsbeleuchtungen kann man eintragen lassen; dazu müssen aber noch ein paar mehr Anforderungen erfüllt sein als eine E-Prüfnummer...

Zitat:

Original geschrieben von Maik380


...warscheinlich seit ihr alle noch 14 oder so ...

Darf ich fragen was das hier soll? Jemand stellt eine Frage und bekommt von verschiedenen Personen verschiedene Antworten. Dann kommst Du und postest etwas, dass überhaupt net zum Thema gehört, sodern bestenfalls ins

Sagt`s uns Forum

gehört!

Auch wenn Du schon viel älter und viel reifer bist, als alle anderen hier im Thread, würde ich Dich bitten solche unnötigen Kommentare zu unterbinden. Danke

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke


Ausstiegs- und Arbeitsbeleuchtungen sind NICHT eintragungsfähig. Einzig und allein Einstiegsbeleuchtungen kann man eintragen lassen; dazu müssen aber noch ein paar mehr Anforderungen erfüllt sein als eine E-Prüfnummer...

Es ist beides eintragungsfähig! Werden die geprüften Röhren als Ausstiegsbeleuchtung angeschlossen, müssen sie mit dem Türkontakt verbunden sein und kein sep. Schalter verbaut sein.

Werden die geprüften Röhren als Arbeitsbeleuchtung eingetragen, müssen sie so verbaut sein, dass sie nur über ienen Schalter betätigt werden kann, wenn die Zündung aus ist!

(( Diese Angaben laut TÜV - Prüfer ))

Zitat:

Original geschrieben von Proll


Es ist beides eintragungsfähig! Werden die geprüften Röhren als Ausstiegsbeleuchtung angeschlossen, müssen sie mit dem Türkontakt verbunden sein und kein sep. Schalter verbaut sein.
Werden die geprüften Röhren als Arbeitsbeleuchtung eingetragen, müssen sie so verbaut sein, dass sie nur über ienen Schalter betätigt werden kann, wenn die Zündung aus ist!
(( Diese Angaben laut TÜV - Prüfer ))

Maßgeblich ist grundsätzlich die StVZO und nicht die Auslegung des TÜV-Prüfers. Wenn er das einträgt und die Eintragung im Rahmen einer (Verkehrs-)Kontrolle beanstandet wird, hat der Prüfer hoffentlich einen guten Rechtsbeistand. Da sind schon einige Prüfer böse auf die Nase gefallen...🙁

ist auf jeden fall verboten ... man bekommt heutzutage schon motze wenn man eine blaue oder rote innenraumbeleuchtung hat und die tür ist geöffnet ... weil da sagt die polizei ja schon das ist gefährdung des verkehrs und blabla bla ..

Zitat:

Original geschrieben von Peschi


ist auf jeden fall verboten ... man bekommt heutzutage schon motze wenn man eine blaue oder rote innenraumbeleuchtung hat und die tür ist geöffnet ... weil da sagt die polizei ja schon das ist gefährdung des verkehrs und blabla bla ..

Mal angnommen Du hast 'nen Golf IV mit blau-roter Innenraumbeleuchtung. Folge: Polizei hält Dich an und Du kannst Dir 'ne Standpauke anhören?????? Das ist dann doch etwas aus der Luft gegriffen. Und komm jetzt bitte nicht mit blau-rot nachgerüstet. Wenn Dich grün-weiß deswegen anmeckert, haben die entweder keine Ahnung oder wollen sich wichtig machen.

Zitat:

Original geschrieben von Spatwitz


Mal angnommen Du hast 'nen Golf IV mit blau-roter Innenraumbeleuchtung. Folge: Polizei hält Dich an und Du kannst Dir 'ne Standpauke anhören?????? Das ist dann doch etwas aus der Luft gegriffen. Und komm jetzt bitte nicht mit blau-rot nachgerüstet. Wenn Dich grün-weiß deswegen anmeckert, haben die entweder keine Ahnung oder wollen sich wichtig machen.

Ich denke, Ihr redet hier aneinander vorbei. Der Eine meint Innenraumbeleuchtung, der Andere Armaturenbeleuchtung.

Wenn die Innenraumbeleuchtung nach außen strahlt, kann das sehr wohl Probleme bereiten.

Anbei noch zur Auflockerung ein nicht ganz ernst gemeintes Bildchen mit der anderen Variante - statt Unterbodenbeleuchtung hier mal die blaue Aufdachbeleuchtung beim Zweier 😉

Zitat:

Original geschrieben von LUPF


Ich denke, Ihr redet hier aneinander vorbei. Der Eine meint Innenraumbeleuchtung, der Andere Armaturenbeleuchtung.

Da könntest Du Recht haben!!!!!! 😛

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