Darf ich immer ein Gutachten erstellen lassen?

Hallo,

meiner Frau ist eine andere Dame ins Auto gefahren und die hintere Tür und Stoßdämpfer beschädgt.
Es handelt such um einen 2005er Renault Clio. Wie wollen nicht unbedingt reparieren. Es sieht so aus dass es da schon in Richtung Totalschaden geht. Meine Meinung nach ein Gutachten durchaus sinnvoll ist.

Heute habe ich mit der gegnerischen Versicherung telefoniert, da wurde mir gesagt, dass es überflüssig war, einen Gutachter zu beauftragen, dass ein Kostenvoranschlag der Werkstatt ausreichend war.

Frage: Habe ich einen Anspruch darauf, die gegnerische Versicherung das Gutachten bezahlt, oder kann die Versicherung die Zahlung verweigern, da ein Kostenvoranschlag laut deren Aussage genügt hätte?

Gruß

Beste Antwort im Thema

Kann man so oder so sehen.
Wie man es macht, man macht es verkehrt. Erstmal versuchen und dann für wenige € einen Anwalt einschalten ist aber mit die sinnloseste Vorgehensweise. Ja ich habe es auch schonmal ohne Anwalt und KVA erledigt. Schlichtweg, weil es mir damals mit der alten Karre der beste Weg war. Innerhalb zweier Wochen schnell mal knapp nen tausender eingestrichen. Das war jedoch auch ein Schaden wo mir auch ein feuchter Händedruck und 100€ Cash des Verursachers gereicht hätten. Wollte er nicht. Pech! Kann man machen. Keine Frage. Sich jedoch der Kürzungswut der Versicherungen auszusetzen und zu glauben "man könne ja dann immernoch einen Anwalt einschalten" ist töricht.

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Die Versicherung hat bereits mit der Aufforderung zum KVA ihre grundsätzliche Bereitschaft zur Regulierung auf einer ganz bestimmten Basis ausdrücklich erklärt.
Es gibt etliche Urteile dazu, dass damit ggf. die Kostenerstattung für ein zusätzliches GA abgelehnt werden kann.

Es gibt aber auch gegenteilige Urteile.
Ebenso geistert immer irgendein Betrag in Sachen Bagatellgrenze herum. Auch der ist in Urteilen sehr unterschiedlich definiert worden.

Ich sehe auch das grundsätzliche Recht zur Einschaltung eines GA, will aber auf die mögliche Problematik aufmerksam machen.

Zitat:

@simfer schrieb am 05. März 2018 um 17:0:23 Uhr:


Ändert aber nichts an der Tatsache, dass ein KVA oder eine Reparaturrechnung nur funktioniert, wenn beide Seiten das akzeptieren.

Zu keiner Zeit hatte irgendjemand etwas anderes behauptet.

Zitat:

@UliBN schrieb am 05. März 2018 um 17:15:22 Uhr:


dann kannst Du immer noch zum Anwalt gehen.

Toller Tipp! Erst sehenden Auges das Kind in den Brunnen fallen lassen, Ja vielleicht noch ein bisschen nachschubsen und dann schauen wie man es denn wieder heraus bekommt.

...oder aber alternativ mit Deinen Empfehlungen sehenden Auges ist die Kostenfalle tappen.

Kann man so oder so sehen.
Wie man es macht, man macht es verkehrt. Erstmal versuchen und dann für wenige € einen Anwalt einschalten ist aber mit die sinnloseste Vorgehensweise. Ja ich habe es auch schonmal ohne Anwalt und KVA erledigt. Schlichtweg, weil es mir damals mit der alten Karre der beste Weg war. Innerhalb zweier Wochen schnell mal knapp nen tausender eingestrichen. Das war jedoch auch ein Schaden wo mir auch ein feuchter Händedruck und 100€ Cash des Verursachers gereicht hätten. Wollte er nicht. Pech! Kann man machen. Keine Frage. Sich jedoch der Kürzungswut der Versicherungen auszusetzen und zu glauben "man könne ja dann immernoch einen Anwalt einschalten" ist töricht.

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Als erstes zum Anwalt, damit er den ganzen Schaden abrechnen kann, nach erfolgten Kürzungen durch die Versicherung findet man praktisch keinen Anwalt mehr (für ´nen Appel und `nen Ei will heute keiner mehr arbeiten).

Ich schätze mal das es in diesem Fall durchaus um gut 1.000 € gehen kann, die der TE verlieren kann, daher die Reihenfolge (stand aber oben schon mal, den Sinn begreift halt nicht jeder):

1. Anwalt für Verkehrsrecht
2. selbst gewählter Gutachter (der Anwalt kennt mindestens einen, mit dem er schon öfter zu tun hatte).
3. die beiden das Hick-Hack mit der Versicherung austragen lassen (die wissen, was sie tun).

Zitat:

@guruhu schrieb am 5. März 2018 um 19:14:10 Uhr:


Kann man so oder so sehen.
Wie man es macht, man macht es verkehrt. Erstmal versuchen und dann für wenige € einen Anwalt einschalten ist aber mit die sinnloseste Vorgehensweise. Ja ich habe es auch schonmal ohne Anwalt und KVA erledigt. Schlichtweg, weil es mir damals mit der alten Karre der beste Weg war. Innerhalb zweier Wochen schnell mal knapp nen tausender eingestrichen. Das war jedoch auch ein Schaden wo mir auch ein feuchter Händedruck und 100€ Cash des Verursachers gereicht hätten. Wollte er nicht. Pech! Kann man machen. Keine Frage. Sich jedoch der Kürzungswut der Versicherungen auszusetzen und zu glauben "man könne ja dann immernoch einen Anwalt einschalten" ist töricht.

100% Zustimmung !!

Die Einstreich-Mentalität führt dann jedes Jahr aufs Neue zum Jammern über dien Anstieg der Versicherungsprämien. Ich habe nun mal nicht diese Bereicherungsmentaltität.

Zitat:

@UliBN schrieb am 5. März 2018 um 20:12:46 Uhr:


Die Einstreich-Mentalität führt dann jedes Jahr aufs Neue zum Jammern über dien Anstieg der Versicherungsprämien. Ich habe nun mal nicht diese Bereicherungsmentaltität.

Der Mythos stirbt wohl nie aus...🙄

Ich sehe es andersrum, das ist die einzige Möglichkeit sich mal wieder was zurück zu holen.
Beiträge erhöhen Versicherungen eh, da kann man noch so sparsam sein und auf Entschädigung verzichten😉

Zitat:

@UliBN schrieb am 5. März 2018 um 17:56:55 Uhr:


Die Versicherung hat bereits mit der Aufforderung zum KVA ihre grundsätzliche Bereitschaft zur Regulierung auf einer ganz bestimmten Basis ausdrücklich erklärt.
Es gibt etliche Urteile dazu, dass damit ggf. die Kostenerstattung für ein zusätzliches GA abgelehnt werden kann.

Es gibt aber auch gegenteilige Urteile.
Ebenso geistert immer irgendein Betrag in Sachen Bagatellgrenze herum. Auch der ist in Urteilen sehr unterschiedlich definiert worden.

Ich sehe auch das grundsätzliche Recht zur Einschaltung eines GA, will aber auf die mögliche Problematik aufmerksam machen.

Die mögliche Problematik, auf die du aufmerksam machen möchtest, existiert schlichtweg nicht.

Wir reden hier nicht von einem "zusätzlichen" Gutachten, da der TO so klug war, hier nachzufragen, bevor er einen Kostenvoranschlag einholt.

Die Anspruch auf die Erstattung der Kosten für ein Gutachten ist bei den Eckdaten (Schaden ca. 2.500 Euro, möglicher Totalschaden) zweifelsfrei gegeben. Eine Wahlfreiheit der Versicherung gibt es hier nicht, es ist also völlig wumpe, wozu sich die Versicherung "erklärt" hat.

Die tatsächliche Problematik liegt völlig anders:

Ein kurzer Blick auf mobile.de zeigt, dass Renault Clio des Baujahres 2005 (Ausreißer nach oben und unten außen vor) für ca. 1.500 bis 3.000 Euro gehandelt werden. Was glaubst du, wird die Versicherung machen, wenn sie einen KVA über 2.500 Euro erhält? Ganz sicher nicht 2.500 Euro zahlen, sondern einen niedrigen Wiederbeschaffungswert ansetzen und hohe Restwertangebote einholen. Von anderen Spirenzchen, wie der Frage nach den Stundensätzen im KVA reden wir erst garnicht.

Deshalb sind hier Gutachter und Anwalt einzuschalten. Sonst steht der TO am Ende mit 500 anstatt 2.500 Euro da (halte ich für sehr realistisch!).

Ich schaue nicht dazu in mobile.de und gebe nichts auf eine Schätzung der Schadenshöhe nicht offizieller Art anhand von Fotos. Und ich gehe nicht von fiktiven Annahmen aus. Und ich kenne hier keine Zahl aus einem KVA. "Möglicherweise" zählt für mich auch nicht.
Ich jedenfalls hätte kein Problem, einen KVA ohne Einschaltung eines Anwalts einzuholen und abhängig davon weitere Vorgehensweisen zu entscheiden.

Zitat:

@UliBN schrieb am 05. März 2018 um 21:41:20 Uhr:


Ich jedenfalls hätte kein Problem,

Schön für dich!
Aber dann sollte man, wenn man diese Vorgehensweise irgendwo vorschlägt, deutlich machen, dass dies alles andere als der kostenoptimale Weg ist.

Wenn für Dich kostenoptimal das Abzocken einer Versicherung ist...
Jedenfalls gehe ich kein Risiko ein, wenn ich so verfahre, da ich weiterhin alle Optionen ohne Folgekosten für mich erhalte.

Ja - das wissen wir inzwischen alle. Aber warum versuchst Du hier, andere auch zur Geldvernichtung zu ermutigen?

Hätte hätte - Fahradkette, komm doch mal zum Punkt. Wann hattest Du einen Schaden (letztmalig) den eine Versicherung reguliert hätte?

Heiße Luft² und Donald Trump als Vorbild - mach weiter so, Deine Umwelt ist Dir eh egal (ach ja - die kleine 2 nach heiße Luft bedeutet "zum Quadrat", wenn Du das nicht kennst, google mal)...

Zitat:

@UliBN schrieb am 05. März 2018 um 22:13:20 Uhr:


Wenn für Dich kostenoptimal das Abzocken einer Versicherung ist...

Und mit diesem Satz hast du dich in meinen Augen selber disqualifiziert. 😁
Mir fehlt gerade irgendwie der Facepalm-Smiley

Für mich entbehrt es sich damit jeder weiteren konstruktiven Diskussion.

Das hat absolut nichts mit abzocken zu tun.
Dem TE ist ein Schaden entstanden und dieser Schaden muss von der Versicherung reguliert werden. Nicht mehr und nicht weniger.
Dazu muss allerdings auch die Schadenssumme korrekt ermittelt werden.
Bei dem Schadensbild und Fahrzeugwert ist ein KVA schlicht und einfach ungeeignet da viele Parameter vom KVA nicht abgedeckt werden.
Das ist einfach so - da muss man dem Geschädigten auch kein schlechtes Gewissen machen.

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