Darf ich immer ein Gutachten erstellen lassen?

Hallo,

meiner Frau ist eine andere Dame ins Auto gefahren und die hintere Tür und Stoßdämpfer beschädgt.
Es handelt such um einen 2005er Renault Clio. Wie wollen nicht unbedingt reparieren. Es sieht so aus dass es da schon in Richtung Totalschaden geht. Meine Meinung nach ein Gutachten durchaus sinnvoll ist.

Heute habe ich mit der gegnerischen Versicherung telefoniert, da wurde mir gesagt, dass es überflüssig war, einen Gutachter zu beauftragen, dass ein Kostenvoranschlag der Werkstatt ausreichend war.

Frage: Habe ich einen Anspruch darauf, die gegnerische Versicherung das Gutachten bezahlt, oder kann die Versicherung die Zahlung verweigern, da ein Kostenvoranschlag laut deren Aussage genügt hätte?

Gruß

Beste Antwort im Thema

Kann man so oder so sehen.
Wie man es macht, man macht es verkehrt. Erstmal versuchen und dann für wenige € einen Anwalt einschalten ist aber mit die sinnloseste Vorgehensweise. Ja ich habe es auch schonmal ohne Anwalt und KVA erledigt. Schlichtweg, weil es mir damals mit der alten Karre der beste Weg war. Innerhalb zweier Wochen schnell mal knapp nen tausender eingestrichen. Das war jedoch auch ein Schaden wo mir auch ein feuchter Händedruck und 100€ Cash des Verursachers gereicht hätten. Wollte er nicht. Pech! Kann man machen. Keine Frage. Sich jedoch der Kürzungswut der Versicherungen auszusetzen und zu glauben "man könne ja dann immernoch einen Anwalt einschalten" ist töricht.

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Man kann es nicht oft genug sagen.

NICHT mit der gegnerischen Versicherung eigenständig sprechen, die erzählen dir eh nur was sie am billigsten kommt....und ganz fies, Aussagen von dir könmnen sie auch gegen dich verwenden...

Reden ist Silber, Schweigen ist Gold, sollte die Devise sein...😉

Siehst es ja selber, labern nur von einem Kostenvoranschlag. Bei ~2500 EUR Schaden steht dir ein Gutachter&Anwalt (deiner Wahl!!) zu, diese beiden erläutern dir den weiteren Werdegang und wichtig, sie rechnen selbstständig mit der Versciherung ab, sie handeln in deinem Interesse und du kannst dich dann zurücklehnen und auf deine Entschädigung warten...

Die gegnerische Versicherung arbeite gegen dich, das solltest du immer im Hinterkopf behalten..🙄

Zitat:

@tartra schrieb am 5. März 2018 um 12:37:20 Uhr:


Man kann es nicht oft genug sagen.

NICHT mit der gegnerischen Versicherung eigenständig sprechen,

die erzählen dir eh nur was sie am billigsten kommt....und ganz fies, Aussagen von dir könmnen sie auch gegen dich verwenden...

Reden ist Silber, Schweigen ist Gold, sollte die Devise sein...😉

Siehst es ja selber, labern nur von einem Kostenvoranschlag. Bei ~2500 EUR Schaden steht dir ein Gutachten&Anwalt zu, diese beiden erläutern dir den weiteren Werdegang und wichtig, sie rechnen selbstständig mit der Versicherung ab, sie handeln in deinem Interesse und du kannst dich dann zurücklehnen und auf deine Entschädigung warten...

Die gegnerische Versicherung arbeit gegen dich, das solltest du immer im Hinterkopf behalten..

Inzwischen offenbar ganz wichtig: - als allererstes zum Anwalt, vor jeglichem Kontakt mit der Versicherung (auch wenn es meiner persönlichen Denkweise etwas widerspricht)

Gab letztens einen Thread der mich sehr überrascht hat - Anwalt wurde nicht übernommen, da die gegn. Versicherung vorher schon erklärt hat den Schaden vollumfänglich zu übernehmen und die Geschädigte zudem einen souveränen Eindruck gemacht hat.

Tja, so sind unsere lieben versicherungen, ich finde es auch nicht gut. Aber nach 3 Versicherungsfällen die bei mir reguliert werden mussten kann ich sagen, es bringt nichts sich mit denen selber rumzustreiten, dauert nur länger und man erhält weniger.

Mag sein das es Einige nicht nachvollziehen können, da sind nicht wissen, das ihnen mehr Entschädigung zugestanden hätte.

Wer sich nicht auskennt sollte immer jemanden zu Rat ziehen, der sich aus kennt. Also nehmt einen Anwalt, wenn ihr nicht Gutachter, Schadensachbearbeiter, Mittarbeiter einer Versicherung, Anwalt oder sonst wie kundiger seid. Seid ihr ein solcher, ist ein Anwalt manchmal auch angenehmer, da er die Arbeit für Euch macht.

Wichtig!
Aber bitte nehmt einen Fach-Anwalt, keinen "Feld- und Wiesen-Anwalt", da diese oft keine Ahnung haben. Erkundigt Euch beim Anwalt, ob er auf Schadenersatzansprüche (KFZ-Schäden) spezialisiert ist.

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Zitat:

@GustavSturm schrieb am 05. März 2018 um 10:52:11 Uhr:


Will man den Schaden sowieso reparieren lassen, muss man die Gegnerische Versicherung fragen ob die ein Gutachten beauftragen wollen, ansonsten reicht dann die Reparaturrechnung.

Nein verbreite keinen Quatsch! muss und sollte man die gegnerische Versicherung nicht Fragen. Wenn man der Meinung ist man möchte einen eigenen Gutachten und reparieren lassen ist das völlig legitim.
Alleine schon um den Schadenverlauf beim Wiederverkauf ordentlich belegen zu können.

Zitat:

@guruhu schrieb am 5. März 2018 um 14:50:06 Uhr:


Nein verbreite keinen Quatsch! muss und sollte man die gegnerische Versicherung nicht Fragen.

Lies noch mal richtig.
Er hatte geschrieben, wenn man nur auf Kostenvoranschlag abrechnen will, dann muss die gegnerische Versicherung dem zustimmen. Ist die nicht einverstanden, dann gibt es ein Gutachten.
Das ist schon vollkommen richtig dargestellt.

Wenn Du bei der Schadenhöhe fiktiv abrechnen willst lasse ein selbst beauftragtes Gutachten erstellen von einem G. Deiner Wahl. Und einen RA mit dem gesamten Anspruch beschäftigen. Die Versich. wird auch das Gutachten "zusammenstreichen". Wenn Du Dich nicht auskennst hast Du dann einen Profi der alles regelt.
Bei der Schadenhöhe kannst Du schnell um mehrere Hunderter übervorteilt werden.

Zitat:

@simfer schrieb am 05. März 2018 um 14:56:23 Uhr:


Das ist schon vollkommen richtig dargestellt.

Nein, weil ich in keiner denkbaren Situation die gegnerische Versicherung (vulgo deren Gutachter) überhaupt an mein Auto lassen muss. Ergo muss ich auch nicht Fragen, ob sie ein Gutachten erstellen wollen.

Möchte ich nach KVA reparieren, aber kein Gutachten erstellen, Ist es halt ein gewisses Risiko, dass der LVA nicht ausreichend ist. Fragen muss ich daher noch lange niemanden irgendwas. Ist halt im Zweifel nur halt mein Beweisproblem.

Zitat:

@guruhu schrieb am 5. März 2018 um 16:40:36 Uhr:


Nein, weil ich in keiner denkbaren Situation die gegnerische Versicherung (vulgo deren Gutachter) überhaupt an mein Auto lassen muss. Ergo muss ich auch nicht Fragen, ob sie ein Gutachten erstellen wollen.

Möchte ich nach KVA reparieren, aber kein Gutachten erstellen, Ist es halt ein gewisses Risiko, dass der LVA nicht ausreichend ist. Fragen muss ich daher noch lange niemanden irgendwas. Ist halt im Zweifel nur halt mein Beweisproblem.

Wenn du von wem Kohle willst, musst du demjenigen adäquat die Höhe des Schadens darlegen. Ein KVA irgendeiner Werkstatt reicht da im Zweifel nicht aus. So ist das Leben.

Zitat:

@simfer schrieb am 05. März 2018 um 16:49:23 Uhr:


Wenn du von wem Kohle willst, musst du demjenigen adäquat die Höhe des Schadens darlegen. Ein KVA irgendeiner Werkstatt reicht da im Zweifel nicht aus. So ist das Leben.

Richtig und daher beauftrage ich einen eigenen SV. Muss jedoch niemanden Fragen, ob er das für mich macht. Nichts anderes würde behauptet, nichts anderes habe ich widerlegt.

Zitat:

@guruhu schrieb am 5. März 2018 um 16:50:42 Uhr:


Richtig und daher beauftrage ich einen eigenen SV. Muss jedoch niemanden Fragen, ob er das für mich macht. Nichts anderes würde behauptet, nichts anderes habe ich widerlegt.

Du liest immer noch nicht richtig.
Hier war die Ansage, "wenn man nach KVA abrechnen will, dann geht das nur mit Zustimmung der Versicherung".
Dass du einen eigenen SV beauftragen kannst, das bestreitet niemand.

Zitat:

@simfer schrieb am 05. März 2018 um 16:53:17 Uhr:


Du liest immer noch nicht richtig.
Hier war die Ansage, "wenn man nach KVA abrechnen will, dann geht das nur mit Zustimmung der Versicherung".
Dass du einen eigenen SV beauftragen kannst, das bestreitet niemand.

Will man den Schaden sowieso reparieren lassen, muss man die Gegnerische Versicherung fragen ob die ein Gutachten beauftragen wollen, ansonsten reicht dann die Reparaturrechnung.

Ich lese sehr richtig.

"Korrekt"/schlau wäre:
Will man den Schaden sowieso reparieren lassen, muss man die Gegnerische Versicherung fragen ob die ein Gutachten sehen wollen, ansonsten reicht dann die Reparaturrechnung.

Darüber hinaus ist der Absatz trotzdem nicht ganz korrekt, denn auch bei direkter Rep. kann ein Gutachten geboten sein (merkantiler Minderwertige, Beweise bei Weiterverkauf,...). Wenngleich bei einem 15 Jahre Clip nicht zwingend nötig.

Läuft auf das von mir Geschriebene hinaus.

Bei einer Versicherung wie ein Bittsteller anzufragen ... das mag natürlich nicht besonders schlau sein.

Ändert aber nichts an der Tatsache, dass ein KVA oder eine Reparaturrechnung nur funktioniert, wenn beide Seiten das akzeptieren.

Ein eigener Gutachter dürfte nur dann interessant sein, wenn Nutzungsausfall, hohe Wertverluste, wirtschaftlicher Totalschaden etc. eine Rolle spielen könnten. Hier hat sich die Versicherung bereits mit einem KVA zufrieden gegegeben. Auch der kann Angaben zur Reparaturdauer und damit ggf. Nutzungsausfall enthalten.
Wenn Du jetzt selbst ein GA in Auftrag gibst, sehe ich die Gefahr, dass die Vers. die Bezahlung ablehnt, da sie ja schon die Bereitschaft zur Anerkennung eines KVA bekundet hat.
Und Kürzungen bei fiktiver Abrechnung gem. KVA wirst Du wohl selbst erkennen. Wenn Du dann nicht damit klar kommst, ob berechtigt oder nicht, dann kannst Du immer noch zum Anwalt gehen.
Bei Durchführung der Reparatur nach der Vorlage des KVA und der Rechnung dürfte es keine Probleme geben. Und wenn doch, dann immer noch Zeit für einen Anwalt.

Ich sehe erst mal keinen Bedarf für die angeratenen Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen zugunsten eines Anwaltes.

Zitat:

@UliBN schrieb am 5. März 2018 um 17:15:22 Uhr:


...
Wenn Du jetzt selbst ein GA in Auftrag gibst, sehe ich die Gefahr, dass die Vers. die Bezahlung ablehnt, da sie ja schon die Bereitschaft zur Anerkennung eines KVA bekundet hat.
...

Auf welcher Grundlage soll das deiner Meinung nach im vorliegenden Fall geschehen?

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