Darf ich den Anhänger fahren?
Mal eine Verkehrsfrage:
Fahrzeug: Van, Anhängelast 800kg ungebremst, 2400kg gebremst, Kugelkupplung
Anhänger: Leichtbauanhänger, hinten Zwillingsachse, vorne Einzelachse an Deichsel, Druckluftbremse, wahlweise Öse oder Kugelkopfkupplung
SOWAS
Leergewicht 700kg, laut Anleitung darf er dann auch ungebremst gefahren werden
ZGG 1800kg mit Kugelkopfkupplung/Öse auflaufgebremst nur Vorderachse (für CH nicht zugelassen)
ZGG 3200kg mit Kugelkopf und Druckluftbremse
ZGG 8500kg mit Öse und Druckluftbremse
Ich will/muss diesen Anhänger mit Kugelkopfkupplung und unbeladen überführen (nach DK). Ich sollte das doch dürfen, schliesslich darf ich ja bis 800kg ungebremst ziehen.
Stimmt das so?
24 Antworten
Moin Moin !
Nachdem nun (richtig) geklärt wurde ,dass es zulässig ist ,dieses Gespann zu fahren ,noch ein paar Richtigstellungen zu anderen hier gemachten (falschen) Aussagen:
Zitat:
Dann soltest du in der schweizer Zulassungsordnung nachschauen ob es zulässig ist das ein Hänger der ein zzG von über 3t hat leer auch ungebremst gelten darf wenn Er ein bestimmtes Gewicht nicht überschreitet. In Deutschland ist so was nicht möglich da ungebremst nur bis 750kg zulässige Gesamtmasse möglich, was der Eimer leer wiegt interessiert dabei keine Sau, für die Zulassung zählt schlicht das zulässige Gesamtgewicht.
Keine Ahnung ,wie es in der Schweiz aussieht ,in D zumindest ist deine Aussage komplett falsch.
Es gibt keine Vorschrift ,wieviel ein Anhänger ohne Bremse wiegen darf oder wie hoch sein zulässiges Gesamtgewicht sein darf ,solange die zulässigen Achslasten oder sonstige Abmessungen eingehalten werden.
Richtig ist: Hinter einem PKW ( ! ) dürfen nur 750 kg ungebremst mitgeführt werden (sofern der Hersteller nicht eine geringere Masse vorgibt). Diese 750 kg sind die höchstzulässige Anhängelast hinter PKW ( ! ) und damit das tatsächliche Gewicht des Anhängers , das zGG ist irrelevant. Hinter LKW oder Zugmaschinen können durchaus höhere Werte als 750 kg freigegeben sein.
Zitat:
Nein, es zählt immer das tatsächliche Gewicht. Der stressende Prüfer und Du liegen falsch
Ebenfalls völlig falsch !
Zitat:
Der WoWa hat gewogen 1550kg gewogen, 1600kg hätte ich gedurft mit dem Fahrzeug, das ZGG war aber 1900kg, woraufhin der Her behauptet hat ich dürfe den so nicht ziehen
Hier geht es um die Ausnahmeregelung ,dass man mit bestimmten Fzg-kombinationen unter bestimmten Voraussetzungen 100 km/h fahren darf , und dort wird das LEERGEWICHT des Zugfzgs mit dem
zGGdes Anhängers ins Verhältnis gesetzt. Das Leergewicht oder tatsächliche Gewicht des Anhängers spielt hier keine Rolle.
MfG Volker
Zitat:
Original geschrieben von schreyhalz
Es gibt keine Vorschrift ,wieviel ein Anhänger ohne Bremse wiegen darf oder wie hoch sein zulässiges Gesamtgewicht sein darf ,solange die zulässigen Achslasten oder sonstige Abmessungen eingehalten werden.
§41 STVZO
(11) An einachsigen Anhängern und zweiachsigen Anhängern mit einem Achsabstand von weniger als 1,0 m ist eine eigene Bremse nicht erforderlich, wenn der Zug die für das ziehende Fahrzeug vorgeschriebene Bremsverzögerung erreicht und die Achslast des Anhängers die Hälfte des Leergewichts des ziehenden Fahrzeugs, jedoch 0,75 t nicht übersteigt. Beträgt jedoch bei diesen Anhängern die durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit nicht mehr als 30 km/h, so darf unter den in Satz 1 festgelegten Bedingungen die Achslast mehr als 0,75 t, aber nicht mehr als 3,0 t betragen. Soweit Anhänger nach Satz 1 mit einer eigenen Bremse ausgerüstet sein müssen, gelten die Vorschriften des Absatzes 9 entsprechend; bei Sattelanhängern muss die Wirkung der Betriebsbremse dem von der Achse oder der Achsgruppe (§ 34 Absatz 1) getragenen Anteil des zulässigen Gesamtgewichts des Sattelanhängers entsprechen.
Du wirst in Deutschland keinen Hänger finden der ungebremst ein Gesamtgewicht über 750kg hat da nicht zulassungsfähig. Da ein paar Hänger aus der Steinzeit noch über diesem Limit liegen ändert nichts daran.
Zitat:
Original geschrieben von ichtyos
Nein, es zählt immer das tatsächliche Gewicht. Der stressende Prüfer und Du liegen falsch.Zitat:
Original geschrieben von -K!nickel-
Es zählt doch immer das ZGG, das Leergewicht ist wumpe. Die Annahme ist stets, der packt den Anhänger/das Gespann voll. Deswegen hat dich der Prüfer auch gestresst.
Für die 100km/h Regelung gilt das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers im Verhältnis zur Leermasse des ziehenden Fahrzeugs, da hatte der Prüfer schon
zu Rechtgestresst.
Zitat:
Original geschrieben von schreyhalz
Ebenfalls völlig falsch !Zitat:
Nein, es zählt immer das tatsächliche Gewicht. Der stressende Prüfer und Du liegen falsch
Zitat:
Original geschrieben von schreyhalz
Hier geht es um die Ausnahmeregelung ,dass man mit bestimmten Fzg-kombinationen unter bestimmten Voraussetzungen 100 km/h fahren darf , und dort wird das LEERGEWICHT des Zugfzgs mit dem zGG des Anhängers ins Verhältnis gesetzt. Das Leergewicht oder tatsächliche Gewicht des Anhängers spielt hier keine Rolle.Zitat:
Der WoWa hat gewogen 1550kg gewogen, 1600kg hätte ich gedurft mit dem Fahrzeug, das ZGG war aber 1900kg, woraufhin der Her behauptet hat ich dürfe den so nicht ziehen
MfG Volker
Dann nochmal ganz langsam: Die Anhängelast wurde eingehalten, also durfte der TE das Gespann fahren. Die 100-er-Zulassung ist seit vielen Jahren nicht mehr an ein bestimmtes Zugfahrzeug gebunden, die Bedingungen werden nur in die Anhängerpapiere eingetragen. Der Prüfer hätte also die 100-er-Zulassung machen und ein Gutachten zur Änderung der Papiere ausstellen müssen - ohne rumzudiskutieren.
Nur darf der TE mit dem Zugwagen trotz 100-er-Zulassung das Gespann nur mit 80 fahren.
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Zitat:
Original geschrieben von torre01
Für die 100km/h Regelung gilt das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers im Verhältnis zur Leermasse des ziehenden Fahrzeugs, da hatte der Prüfer schon zu Recht gestresst.Zitat:
Original geschrieben von ichtyos
Nein, es zählt immer das tatsächliche Gewicht. Der stressende Prüfer und Du liegen falsch.
Auch für Dich nochmal: Der Prüfer hat nur die Bedingungen umzusetzen, bei denen die 100 erlaubt sind. Wenn der Zugwagen wie hier die Bedingungen nicht erfüllt, bleibt es halt bei den erlaubten 80. Aber den Eintrag und die 100-er-Plakette bekommt der Wohnwagen trotzdem.
Hallo weiß jemand ob ich mit ein Auto was in der Schweiz Zugelassen ist ein Deutschen Wohnwagen ziehen darf
Nein, da wir
a) nicht wissen, welche Fahrerlaubnis du besitzt.
b) nicht wissen, um was für Fahrzeuge es sich handelt (Gewicht etc.).
Ich Habe ein VW Passat und ein Schweizer Führerschein und das Auto ist auf mein Namme in der Schweiz Zugelassen und wollte mit ein Deutschen Wohnanhäger fahren
Vom Gewicht darf ich ihn ziehen nur wegen dem Kennzeichen
Ich habe hier noch etwas zu den Vorschriften gefunden, die der deutsche Anhänger eventuell nicht erfüllt:
https://www.google.com/.../...ere-laender-andere-anhaenger-normen.html
Wenn alle Papiere mitgeführt werden, dann wüsste ich nicht, was dagegen spricht. Man sieht es öfteren LKW bei denen die Zugmaschine ein Kennzeichen aus dem einen und einen Anhänger aus dem anderen Land hat. Aber vielleicht hat jemand noch etwas rechtliches und nicht nur ein Bauchgefühl.