Darf ich das mit dem Führerschein B ziehen?
Guten Abend,
ich habe eine Frage zum ziehen eines Anhängers, steige aber nicht durch...
Ich habe BE, meine Freundin B. Am Mittwoch holen wir unser Boot heim. Folgende Ausgangslage:
Audi A6 4F, Leergewicht 1770 kg, zul Ges. G 2330 kg, Anhängelast nach Auflastung 2330 kg bis 8% (die nicht das Problem sind).
Anhänger Boitstrailer, leer 510 kg, mit Boot 2300 kg.
Ich darf mich BE das Ding fahren (zul Gesamtgewicht incl Angänger 4600 kg).
Darf meine Freudin den leer, ohne Boot (510 kg) fahren??????? Mit FS B?
Tandemtrailer gebremst!
Ich denke nicht, da zul Gesamtgewicht des Trailers entscheidet (2700 kg) ??
Gehe ich richtig der Annahme?
Danke und viele Grüße
Michael
Beste Antwort im Thema
NeinZitat:
MichaelK. schrieb:
Darf meine Freudin den leer, ohne Boot (510 kg) fahren??????? Mit FS B?
!
JaZitat:
[...]Ich denke nicht, da zul Gesamtgewicht des Trailers entscheidet (2700 kg) ??
Gehe ich richtig der Annahme?
! Beim Führerschein gilt "leider" das mögliche Gesamtgewicht. Egal ob der Anhänger real leer ist oder nicht.
38 Antworten
Das Auto hat ein Leergewicht von 1500kg. Heißt das ich darf z.b auch einen gebremsten 1,2t Anhänger ziehen mit Motorrad?
Zitat:
@greeny93 schrieb am 28. Juli 2016 um 15:08:52 Uhr:
Das Auto hat ein Leergewicht von 1500kg. Heißt das ich darf z.b auch einen gebremsten 1,2t Anhänger ziehen mit Motorrad?
Ja! Auch mit Klasse B.
Hier mal eine Erklärung der zulässigen Gesamtmassen nach Führerscheinklassen:
Zitat:
@greeny93 schrieb am 28. Juli 2016 um 15:08:52 Uhr:
Das Auto hat ein Leergewicht von 1500kg. Heißt das ich darf z.b auch einen gebremsten 1,2t Anhänger ziehen mit Motorrad?
Das lässt sich mit der Aussage noch nicht genau sagen! Ich/wir brauchen noch das
zulässige Gesamtgewichtdeines BMW - das ist da entscheident!
Aus http://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__6.html :
Zitat:
Klasse B:
Kraftfahrzeuge – ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A – mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3 500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse, sofern 3 500 kg zulässige Gesamtmasse der Kombination nicht überschritten wird).
Wie gesagt - rein fürn Führerschein gelten die zulässigen Gesamtgewichte von Pkw (LKW) und Anhänger. Was du dann tatsächlich laden darfst, hängt wiederum von der Anhängelast des Autos ab. Aber das wird mehr sein als du darfst.
Markus: Dein Beispiel ist nicht gut, sorry - aber das Leergewicht des Autos spielt für die Führerscheinsache erstmal wenig 'ne Rolle. Das wird erst wieder für die 100km/h-Geschichte interessant.
greeny - Beispiel: Dein BMW darf 2000kg wiegen. Dann dürftest du noch 1500kg Anhänger dranhängen.
ACHTUNG: JEDES KILO ZU VIEL - d.h. z.B. 2002kg Auto + 1500kg Anhänger - ist nicht "2kg überladen" - das wäre nicht der Rede wert - sondern fahren ohne Führerschein und ist 'ne Straftat. Das nur mal nebenbei.
Gruß Jonas
Stimmt. Habe mich ein wenig vertan. Sorry.
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Was heißt das jetzt genau für mich? Ich hab quasi keine Möglichkeit einen 100kmh Motorradanhänger nur mit klasse B zu fahren?
Doch. Wenn du endlich mal das zulässige Gesamtgewicht von deinem Fahrzeug nennen würdest.
1970kg
OK. Na dann ists doch halb so wild. Dann musst du nur einen gebremsten Motorradanhänger suchen, der ein zulässiges Gesamtgewicht von 750 - max. 1500kg hat. Mit 100er Zulassung. Dann darfst du den legal, mit 100km/h durchs Land ziehen. Mit Führerschein passt auch.
Gruß Jonas
An greeny93, das wird alles skuril. Kläre mal, ob der Anhänger gebremst ist oder nicht? Dann schau das Leergewicht Deines BMW im Fahrzeugschein nach und stell es hier ein.
Ich denke, Du brauchst einen gebremsten Anhänger mit maximalem Gesamtgewicht von 750 kg. Das macht für einen Vermieter von Motorradanhängern auch Sinn.
Zitat:
@greeny93 schrieb am 28. Juli 2016 um 20:20:11 Uhr:
Was heißt das jetzt genau für mich? Ich hab quasi keine Möglichkeit einen 100kmh Motorradanhänger nur mit klasse B zu fahren?
Doch, der Anhänger darf max. 450kg wiegen bzw. Gesamtgewicht haben. Naja, und die restlichen Anforderungen erfüllen.
Gibt genügend Anhänger mit diesen Daten. Nur stellen sich die Verleiher nicht sowas auf den Hof.
Da greife besser zu einem Gebremsten bis 1500kg zu.
Es ist doch einfach so: greeny möchte einen Moppedanhänger mieten, mit dem er legal fahren - und legal 100km/h fahren darf.
Mietet er sich einen 750kg ungebremsten Anhänger, darf er den zwar legal (Anhängelast Auto, Führerschein) fahren, ABER eben nur mit 80km/h, da sein Auto dafür zu leicht ist (1500kg leer, steht auf Seite 2 ganz oben). DENN: Bei ungebremsten Anhängern gilt ein Gewichts-Verhältnis von 0,3 - HEIßT: 750kg/0.3=2500kg. Somit müsste er ein Auto fahren, welches ein LEERGEWICHT von MINDESTENS 2500kg hat.
Mietet er sich nun aber einen meinetwegen 1500kg gebremsten Moppedanhänger, darf er den ebenfalls legal fahren (Anhängelast Auto, UND FÜHRERSCHEIN ebenso, denn: 1500kg+1970kg=3470kg, <3500kg), mit dem Vorteil, er darf das Gespann nun AUCH LEGAL mit 100km/h fahren - denn bei gebremsten Anhängern, mit Stoßdämpfern ausgerüstet (darauf achten, greeny! Sieht man schnell... ob welche vorm Reifen des Anhängers sind oder nicht) gilt ein Faktor von 1,1, d.h. bei zulässigem Anhängergewicht 1500kg -> 1500/1.1=1364kg MINDEST-Leergewicht des Zugfahrzeugs. Und das erfüllt der BMW auch.
Deshalb meinte ich... von 750kg-1500kg-gebremsten Anhänger geht alles und er hat keine Probleme. Sollte es ja irgendwo im Verleih auch geben.
Wenns jetzt immer noch net verständlich ist... sorry, klink' mich hier dann aus. Noch detaillierter kann ichs nun wirklich nicht erklären.
Gruß Jonas
Hätte folgenden Anhänger im Blick;
Mit Stoßdämpfern, Gebremst und 100 km/h Zulassung.
Gesamtgewicht 1200kg, Nutzlast 860 kg.
Ladefläche 2,50m x 1,50m.
Heißt das Jetzt
Leergewicht PKW 1500kg+ Anhänger 1200kg= 2700Kg. Da das Gewicht des Hänger das Leergewicht nicht überschreiten darf darf ich jetzt noch maximal 300kg beladen und legal 100km/h fahren?
Nein, so nicht!
Bzgl. Führerschein:
Dein BMW darf bei einem zulässigen Gesamtgewicht des Anhängers von 1,2 to höchstens ein zulässiges Gesamtgewicht von max. 2,3 to haben (Summe = 3,5 to) um das Gespann mit Klasse B fahren zu dürfen. 1,5 to ist ja das Leergewicht des PKW. Diese Angabe ist hierfür erstmal nicht relevant, sondern es zählt das "zulässige Gesamtgewicht". Das solltest Du mal in den Fahrzeugpapieren raussuchen.
Bzgl. 100 km/h:
Bei einem gebremsten 1,2 to Anhänger muss Dein PKW mindestens ein Leergewicht von 1.091kg haben (1200 / 1,1 = 1091) wenn ich das jetzt richtig gerechnet habe. Das wird ja mit dem Leergewicht Deines BMW von 1,5 to erfüllt und ist somit okay. Der Anhänger darf mit der Nutzlast von 860kg beladen werden (zul. Gesamtgewicht 1.200kg minus Leergewicht 340 kg des Anhängers).
Noch ein Beispiel:
Meine E-Klasse hat ein zGG von 2.385kg. Ein Anhänger darf also max. ein zGG von 1.115kg haben, um das Gespann mit Klasse B fahren zu dürfen (Summe max. 3,5 to). Mein '59 Westfalia hat ein zGG von 1,1 to, ist also kein Problem.
Das Leergewicht meines PKW ist 1.810kg. Der gebremste Anhänger darf also max. ein zGG von 1.991kg haben (1810 x 1,1 = 1991) um damit 100 km/h fahren zu dürfen. Da muss man dann auch die max. zulässige Anhängelast des PKW schon beachten. Bei nicht jedem PKW darf man mal eben fast 2 to dranhängen. In meinem Fall ist die max. Anhängelast des PKW bei 2,1 to, also im grünen Bereich. Man kann natürlich auch einen 2,1 to Anhänger dranhängen, darf dann aber nur noch 80 km/h fahren.
In diesem Fall wäre die Limitierung der Führerschein B, der nur einen Anhänger bis max. 1,1 to zulässt.
So, das hat jetzt bestimmt zur vollendeten Verwirrung beigetragen, oder?
Ich finde das tierisch unübersichtlich irgendwie...
Das zulässige Gesamtgewicht meines Fahrzeugs beträgt 1970kg.
Und das Leergewicht beträgt 1500kg....
Demnach dürfte ich den ja fahren mit 100kmh