Darf ich das mit dem Führerschein B ziehen?
Guten Abend,
ich habe eine Frage zum ziehen eines Anhängers, steige aber nicht durch...
Ich habe BE, meine Freundin B. Am Mittwoch holen wir unser Boot heim. Folgende Ausgangslage:
Audi A6 4F, Leergewicht 1770 kg, zul Ges. G 2330 kg, Anhängelast nach Auflastung 2330 kg bis 8% (die nicht das Problem sind).
Anhänger Boitstrailer, leer 510 kg, mit Boot 2300 kg.
Ich darf mich BE das Ding fahren (zul Gesamtgewicht incl Angänger 4600 kg).
Darf meine Freudin den leer, ohne Boot (510 kg) fahren??????? Mit FS B?
Tandemtrailer gebremst!
Ich denke nicht, da zul Gesamtgewicht des Trailers entscheidet (2700 kg) ??
Gehe ich richtig der Annahme?
Danke und viele Grüße
Michael
Beste Antwort im Thema
NeinZitat:
MichaelK. schrieb:
Darf meine Freudin den leer, ohne Boot (510 kg) fahren??????? Mit FS B?
!
JaZitat:
[...]Ich denke nicht, da zul Gesamtgewicht des Trailers entscheidet (2700 kg) ??
Gehe ich richtig der Annahme?
! Beim Führerschein gilt "leider" das mögliche Gesamtgewicht. Egal ob der Anhänger real leer ist oder nicht.
38 Antworten
Zitat:
@greeny93 schrieb am 29. Juli 2016 um 12:15:09 Uhr:
Ich finde das tierisch unübersichtlich irgendwie...
Das zulässige Gesamtgewicht meines Fahrzeugs beträgt 1970kg.
Und das Leergewicht beträgt 1500kg....
Demnach dürfte ich den ja fahren mit 100kmh
So würde das auch im Moment beurteilen. Du darfst mit dem Wagen mit Klasse B Anhänger bis max. 1.530kg fahren. 100km/h geht auch.
Theoretisch dürftest Du maximal mit einem gebremsten 2.167kg Anhänger auch 100km/h fahren, vorausgesetzt Dein Fahrzeug hätte eine so hohe zulässige Anhängelast und Du hättest den BE oder den alten Klasse 3 Führerschein.
Wo kann man denn mal am klügsten nachfragen um sicher zu sein? Polizei oder TÜV ?
Ich denke die Polizei sollte das für eventuelle Verkehrskontrollen Führerschein-, Zulassungs- und Geschwindigkeitstechnisch wohl hoffenlich beurteilen können.
Falls nicht, dann ist ja auch egal was Du wie schnell hinter Dir herziehst. 😁
Zitat:
@greeny93 schrieb am 29. Juli 2016 um 13:57:18 Uhr:
Wo kann man denn mal am klügsten nachfragen um sicher zu sein? Polizei oder TÜV ?
Am besten gleich die Primärquellen konsultieren:
Für die Fahrerlaubnisfrage §6 FeV
Für die Tempo-100-Frage die 9. AusnVO zur StVO
(www.gesetze-im-internet.de gibt zwar auch keine Garantie auf inhaltliche Korrektheit, die Wahrscheinlichkeit eines sinnverändernden Fehlers ist dort aber wohl am geringsten von allen Quellen)
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Wenn ich einen Anhänger nehme der 750 kg hat und 100kmh Zulassung hat brauch ich ja ein Leergewicht von mind. 2,5t.
Wenn ich den jetzt mit 80kmh beweg wäre das ja legal?
Und wenn ich jetzt mit 100kmh erwischt werde, zählt das dann als 20kmh zu schnell oder als fahren ohne Fahrerlaubnis o.ä wegen den 2,5t?
Es gibt ´nur´ eine Strafe wegen überhöhter Geschwindigkeit - jedoch mit LKW Aufschlag.
@greeny93 Du fährst ganz einfach Tacho 95. Echte sind das 90/91. Die Rennleitung zieht immer 3km als Messtoleranz ab und so bist du bei 87/88 km/h. Es gibt nur äußerst selten stationäre Anlagen, bzw mobile Einheiten, die Verstöße unter 10km/h zu schnell, erfassen und ahnden. Auch Verwaltungsbehörden müssen "wirtschaftlich" arbeiten. Wegen 15 Euro, was 7km mit Hänger kosten würde, lohnt sich das Abstellen von Polizei, die Nutzung der Blitzgeräte, Filmentwicklung, Sachbearbeitung, Porto etc nicht. Das ist auch der Grund, weshalb alle Brummies 87/88 echte fahren (nach PKW Tacho 95) und keiner bestraft sie wegen paar zu schnell.
Bei 95 und den LKWs mit zu schwimmen läuft man nicht Gefahr geknipst zu werden. Hingegen bei 100er Zulassung und Tacho 115 man ständig zwischen fahren in LKW Lücken und am Überholen ist. Man wird beim Überholen bedrängt, gibt automatisch Gas und schnell hat man 130 auf dem Tacho. Zufällig ein MEK hinter dir oder ne fest installierte VÜ und du bist 120 Euro ärmer.
Das ist natürlich logisch.
Auf der Seite
Vom TÜV Rheinland hab ich noch folgendes gefunden, demnach gibt es wohl eine neue Verordnung?
Beim Pkw-Führerschein der Klasse B (Mindestalter 18 Jahre oder 17 Jahre bei Begleitetem Fahren) vereinfacht die neue Regelung die Bestimmungen für Gespanne. Jetzt dürfen bei Anhängern mit mehr als 750 Kilogramm zulässiger Gesamtmasse (zGM) grundsätzlich Zugkombinationen bis 3,5 Tonnen zGM gefahren werden – das heißt, die zGM des Zugwagens und des Trailers werden einfach addiert. Die Stütz- und Aufliegelasten bleiben unberücksichtigt. Bislang durfte die zGM des Anhängers nicht gleich oder größer sein als das Leergewicht des ziehenden Fahrzeugs.
Für schwere Anhänger bis 3,5 Tonnen zGM ist wie bisher ein Führerschein der Klasse BE Voraussetzung.
Hallo, Markus , was du da schreibst ist seit 19. Januar 2013 Vergangenheit .
Auch diejenigen die vor dem 18.1.13 klasse B bekommen haben ,dürfen Kraftwagen bis 3500 kg zul. Gesamtmasse
mit einem Anhänger von 750 kg zul. Gesamtmasse fahren . In dieser Konstellation also insgesamt 4250 kg
oder bei einem schwereren Anhänger einen Zug , -Kraftwagen und Anhänger bis insgesamt 3500 kg zulässigem Gesamtgewicht.-
Diese Rechnerei auf das Leergewicht des zieihenden Fahrzeuges bezogen, gibt es nicht mehr , auch nicht für die , die vorher Klasse B augehändigt bekommen haben. Wer kaum 3x3 rechnen kann , konnte damit überhaupt nichts anfangen .
Giovanni.