Darf ich 100 km/h fahren?

Hobby-Wohnwagenwerk Anniversary Edition

Hallo,

habe heute meinen Hobby 550 geholt und da es mein erster Wohnwagen ist habe ich folgende Frage.

In meinem Schein steht: „ÜZIFF.21+23:A.M.KENNZEICHEN.MAX. 100KM/H ZUL. AUFL. ERT.: V. FÄHRT A.ÖFFENTL. STR. :ABREISSBREMSSEIL M. ZUGF. VERBINDEN, FENSTER U. DACHHAUBEN SCHLIESSEN U. VERRIEGELN SOWIE STÜTZEINR. ANHEBEN U. SICHERN.“

Ich lese das eigentlich so, dass ich mit dem Wohnwagen unter Beachtung der Vorgaben 100 km/h fahren darf oder?

Was jetzt zu prüfen wäre: mein Fzg, ein Astra K ist zwar leichter als das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers, verfügt aber über ein Stabilitätsprogramm und somit dürfte ich doch das Leergewicht mit dem Faktor 0.8 herunterskalieren?

Danke im Voraus!

Beste Antwort im Thema

Und selbst dann immer schön vorsichtig fahren.... mit Caravan reist man in den Urlaub... es kommt nicht auf 1h an

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Zitat:

@roomster5 schrieb am 20. November 2017 um 18:04:33 Uhr:



Zitat:

@campingfriend schrieb am 20. November 2017 um 17:03:20 Uhr:


Moin,
die max. zulässige Höchstgeschwindigkeit legt der Hersteller feast.

Wie schnell dan damit auf der Strasse gefahren wird, die STVO ( hier in D )
Das sind dann Geschwinmdigkeiten,
die sowohl von Gespann / Anhänger / -Gewichte / Strassenverhältnisse / Alter des Fahrers etc. etc.
abhänging sind.
Das sind dann zwischen 70 und 130 KM/H

Zitat:

@roomster5 schrieb am 20. November 2017 um 18:04:33 Uhr:



Zitat:

@campingfriend schrieb am 20. November 2017 um 17:03:20 Uhr:



Warum sollte das so ein ? Alter ??

Ich hatte bereits 1984 eine Wilk mit einem Fahrwerk, da würde sich heute so mancher Chassis-Hersteller die Finger nach lecken..
....da waren auch Dauergeschwindigkeiten über 100 KM/H möglich.

Was soll so eine Antwort?!
Entweder der Wohnwagen erfüllt die Voraussetzungen für Tempo 100 km/h oder nicht.
Und das Zugfahrzeug hat genug Leergewicht. Damit ich den für Tempo 100 km/h zugelassenen Wohnwagen auch mit dieser Geschwindigkeit ziehen darf.
Alles andere ist illegal und braucht nicht beschrieben werden.

Gruß Volker

Nochmals die 100 Km/h dürfen unter keinen umständen überschritten werden ! und dies nur auf BAB !
Landstraßen dürfen nur maximal 80 Km/h befahren werden !
liegt das zulässige Anhängergewicht über dem Leergewicht des Zugfahrzeugs ist keine 100 Km/h auf BAB erlaubt ! außerdem sind auf anderen Straßen nur noch 60 Km/h zulässig ! (Landstraße / Bundesstraßen)
Ein Sonderfall Wohnmobile bis 7,49 t sie dürfen auf Landesstraßen & Bundesstraßen nur 60 Km/h mit Anhänger Fahren aber auf BAB 100 Km/h aber Achtung die Reifen dürfen keineswegs über 6 Jahre alt sein !

wenn Reiner schneller als 100 Km/h unterwegs ist freut es die Polizei, denn PKW + Anhänger (egal ob Wohnwagen, Pferdeanhänger oder Lastenanhänger) unterliegen LKW Strafen ! und diese sind sehr heftig !
so ab 100 Euro und 1 Monat Fahrverbot muss man Rechen

Liebe Leute!

Lest das lieber richtig in den Originaltexten und nicht aus 5. Hand.

Auch hier wurde das schon 1000 x - oft sogar richtig - beschrieben.

Wo o. a. Regeln gelten sollen, steht ja nicht dabei.

Eigentlich weiß Tante Google alles, wenn man so Seiten vom TÜV o.ä. öffnet oder Gesetzestexte zur StVO.
Man muss nur ein bisschen rechnen können.
Und im Zweifelsfall 80 (in D)

Wo steht, dass PKW mit Anhänger auf Landes/Bundesstraßen nur 60km/h fahren dürfen? https://www.stvo.de/strassenverkehrsordnung/91-3-geschwindigkeit . Das hätte ich ja aus Unwissenheit seit mind. 30 Jahren völlig verkehrt gehandhabt. (Das Thema noch etwas in die Länge ziehen😎).

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Bitte, befolge die Hinweise hier, dein Wissen nicht hier ungeprüft zu übernehmen. Nicht nur diese Angabe dort ist unzutreffend.

Es gibt keinen Grund solche Dinge hier dazulegen. Die Verwendung der grandiose Erfindung der Links (zu seriösen Quellen) kann ein guter Tipp sein.

2. außerhalb geschlossener Ortschaften
a.für
aa) Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t bis 7,5 t, ausgenommen Personenkraftwagen,
bb) Personenkraftwagen mit Anhänger, cc) für Lastkraftwagen und Wohnmobile jeweils bis zu einer zulässigen Gesamtmasse von 3,5 t mit Anhänger sowie
dd) Kraftomnibusse, auch mit Gepäckanhänger
80 km/h,

b.für
aa) Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse über 7,5 t,
bb) alle Kraftfahrzeuge mit Anhänger, ausgenommen Personenkraftwagen, Lastkraftwagen und Wohnmobile jeweils bis zu einer zulässigen Gesamtmasse von 3,5 t, sowie
cc) Kraftomnibusse mit Fahrgästen, für die keine Sitzplätze mehr zur Verfügung stehen
60 km/h,

c.für Personenkraftwagen sowie für andere Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse bis 3,5 t
100 km/h.
Diese Geschwindigkeitsbeschränkung gilt nicht auf Autobahnen (Zeichen 330.1) sowie auf anderen Straßen mit Fahrbahnen für eine Richtung, die durch Mittelstreifen oder sonstige bauliche Einrichtungen getrennt sind. Sie gilt ferner nicht auf Straßen, die mindestens zwei durch Fahrstreifenbegrenzung (Zeichen 295) oder durch Leitlinien (Zeichen 340) markierte Fahrstreifen für jede Richtung haben.

Einfacher, als ohne Quellenhinweis zu kopieren, so dass niemand weiß, ob wieder nur Blödsinn wie zuvor, wäre der Verweis auf StVO para 3 Abs 3 gewesen (den dann jeder, der keine Fahrschule besucht hat oder das Gelernte längst vergessen hat, selbst nachlesen kann. Nur das darf man für richtig nehmen).

www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__3.html

Das gilt in Deutschland. Gestern um ungefähr die gleiche Zeit wurde wohl vergessen anzugeben, dass über die Regelungen in Itkaabsurdistan geschrieben wurde.

Zitat:

@BMW_Dr schrieb am 19. November 2017 um 21:20:15 Uhr:


es gibt teilweise ja Überholverbote für Brummis ! an manchen BAB ist sogar mit PKW und Anhänger Überholverbot damit der Verkehr flüssiger läuft !

DAS wäre beides besser ÜBERALL so.

Zitat:

@SpyderRyder schrieb am 23. November 2017 um 16:01:40 Uhr:



Zitat:

@BMW_Dr schrieb am 19. November 2017 um 21:20:15 Uhr:


es gibt teilweise ja Überholverbote für Brummis ! an manchen BAB ist sogar mit PKW und Anhänger Überholverbot damit der Verkehr flüssiger läuft !

DAS wäre beides besser ÜBERALL so.

dann dürften, mit der gleichen Berechtigung, auch Reisebusse nicht mehr überholen. Die dürfen es m.E. aber, trotz LKw-Überholverbot...

Mit welcher Begründung hindert man mich mit meinem 100km/h-Pkw-Gespann am Überholen, während ein Bus mit ebenfalls 100km/h-Zulassung bei entsprechender Beschilderung (Überholverbot für LKW plus Pkw mit Anhänger) überholen darf?

Die "Behinderung" ist bei beiden gleichwertig.

Zitat:

@navec schrieb am 23. November 2017 um 16:17:19 Uhr:


Mit welcher Begründung hindert man mich mit meinem 100km/h-Pkw-Gespann am Überholen, während ein Bus mit ebenfalls 100km/h-Zulassung bei entsprechender Beschilderung (Überholverbot für LKW plus Pkw mit Anhänger) überholen darf?

Die "Behinderung" ist bei beiden gleichwertig.

Weil Gespanne eben eigentlich auch nur so schnell fahren dürfen, wie die LKWs auch. Dass du 100km/h fahren darfst, ist ja eine Ausnahmegenehmigung, die aber keine Ausnahme für das Überholverbot enthält. Wenn es dafür jetzt wieder ein Zusatzschild geben würde, wird der Schilderwald nicht übersichtlicher 😉

Es gibt nunmal kein Anrecht darauf, dass man seine zulässige Höchstgeschwindigkeit immer ausnutzen darf 😉

Ich gehe davon aus, dass deutsche Gespanne ganz vorwiegend von der Ausnahmeregelung Gebrauch machen, so jedenfalls mein Erleben auf der Autobahn.

Automobilklubs sind auch in der Sache tätig. Aber bis die Pro und Contra der Aufnahme eines neuen Merkmals in die StOV hinreichend ventiliert sind, dauert. Das letzte Mal ist es u. a. daran gescheitert, dass die 9. Ausnahmeverordnung ja befristet war.

Diese Befristung wurde erst vor 7 Jahren aufgehoben - ein Wimpernschlag im Gesetzgebungsverfahren.

Zitat:

@SpyderRyder schrieb am 23. November 2017 um 16:01:40 Uhr:



Zitat:

@BMW_Dr schrieb am 19. November 2017 um 21:20:15 Uhr:


es gibt teilweise ja Überholverbote für Brummis ! an manchen BAB ist sogar mit PKW und Anhänger Überholverbot damit der Verkehr flüssiger läuft !

DAS wäre beides besser ÜBERALL so.

Wenn ich so etwas lese, denke ich, dass es wohl besser wäre, die Geschwindigkeit auf Autobahnen generell auf 120 km/h zu limitieren. Damit wären die Geschwindigkeitsunterschiede reduziert und Überholverbote hätten sich erledigt. Wofür soll man stundenlang hinter einem langsamen Fahrzeug herfahren, nur damit andere hirnlos brettern können?

Dass Elefantenrennen nicht gut sind ist klar, aber die werden in den seltensten Fällen von PKW-Gespannen ausgelöst. Das sind meistens LKW oder Busse, die den Verkehr ins Stocken bringen.

Gruß Rainer

@kaindl:

Zitat:

Weil Gespanne eben eigentlich auch nur so schnell fahren dürfen, wie die LKWs auch. Dass du 100km/h fahren darfst, ist ja eine Ausnahmegenehmigung, die aber keine Ausnahme für das Überholverbot enthält. Wenn es dafür jetzt wieder ein Zusatzschild geben würde, wird der Schilderwald nicht übersichtlicher

Sind die 100km/h für Reisebusse auf deutschen AB letztendlich nicht auch eine Ausnahme oder warum müssen die ein 100km/h-Schild haben?

@Rainer560sk:

Zitat:

Wenn ich so etwas lese, denke ich, dass es wohl besser wäre, die Geschwindigkeit auf Autobahnen generell auf 120 km/h zu limitieren. Damit wären die Geschwindigkeitsunterschiede reduziert und Überholverbote hätten sich erledigt. Wofür soll man stundenlang hinter einem langsamen Fahrzeug herfahren, nur damit andere hirnlos brettern können?

grundsätzlich sehe ich das genau so, wie du.
Allerdings gibt es m.E. in allen Ländern mit ähnlichem Tempolimit (120-130km/h) trotzdem Strecken mit entsprechenden LKW-und/oder Pkw mit Anhänger--Überholverboten.
Das Problem wäre durch Tempolimits daher mit Sicherheit nicht weg.

Ja, sie sind eine Ausnahmeregelung. Die meisten Busse aus nicht uralt-Produktion erfüllen ab Werk die Zulassung (wie Wohnwagen auch).

Wird nun ein Überholverbot mit Begründung des Verkehrsflusses erlassen (das gibt es auch in Zonen mit allgemeiner Beschränkung auf 100 km/h - Lärmschutz), welches Busse nicht einschließt, dürfen Busse überholen.

Ich gehe davon aus, dass auch Busse überholen dürfen, welche keine 100er Zulassung haben - die bremsen dann halt alles mit 80 km/h aus (wenn sie sich dran halten würden).

Analog könnte man das auch für Gespanne wünschen - es hält sich ja ohnehin niemand an die Geschwindigkeits-Beschränkungen.

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