Darf ich 100 km/h fahren?

Hobby-Wohnwagenwerk Anniversary Edition

Hallo,

habe heute meinen Hobby 550 geholt und da es mein erster Wohnwagen ist habe ich folgende Frage.

In meinem Schein steht: „ÜZIFF.21+23:A.M.KENNZEICHEN.MAX. 100KM/H ZUL. AUFL. ERT.: V. FÄHRT A.ÖFFENTL. STR. :ABREISSBREMSSEIL M. ZUGF. VERBINDEN, FENSTER U. DACHHAUBEN SCHLIESSEN U. VERRIEGELN SOWIE STÜTZEINR. ANHEBEN U. SICHERN.“

Ich lese das eigentlich so, dass ich mit dem Wohnwagen unter Beachtung der Vorgaben 100 km/h fahren darf oder?

Was jetzt zu prüfen wäre: mein Fzg, ein Astra K ist zwar leichter als das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers, verfügt aber über ein Stabilitätsprogramm und somit dürfte ich doch das Leergewicht mit dem Faktor 0.8 herunterskalieren?

Danke im Voraus!

Beste Antwort im Thema

Und selbst dann immer schön vorsichtig fahren.... mit Caravan reist man in den Urlaub... es kommt nicht auf 1h an

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Zitat:

@situ schrieb am 20. Oktober 2017 um 20:32:50 Uhr:



Zitat:

@Rainer560sk schrieb am 20. Oktober 2017 um 20:28:39 Uhr:


Hallo,

der zitierte Zusatz bezieht sich nur auf den Geschwindigkeitsindex der Reifen.

Nein, nicht nur - die Angabe ist die höchstzulässige Geschwindigkeit nach StVZO und umfasst das ganze Fahrzeug (das die Dachluke nicht wegfliegt und vieles mehr). Wird gern mit der StVO (eben 80 km/h oder Ausnahmeverordnung) verwechselr.

Hallo,

das ist leider falsch. Ziff. 21 u. 23 sind bei den alten Fahrzeugscheinen die Angaben zu den zulässigen Reifen. Die Aussage beinhaltet nur, dass auf dem Wohnwagen auch Reifen montiert werden dürfen, die mit "max. 100 km/h" gekennzeichnet sind.

Gruß Rainer

Vielen Dank für die vielen Beiträge! Ich werde zeitnah den B96 machen, eine Antischlingerkupplung installieren und wohl ein größeres Auto leasen, damit ich meine Familie sicher an den Urlaubsort bringen kann.

Grüße!

Zitat:

@haw-raptor schrieb am 21. Oktober 2017 um 07:27:23 Uhr:


Vielen Dank für die vielen Beiträge! Ich werde zeitnah den B96 machen, eine Antischlingerkupplung installieren und wohl ein größeres Auto leasen, damit ich meine Familie sicher an den Urlaubsort bringen kann.

Grüße!

...und mit dem WoWa zu einer Prüforganisation fahren, um 100km/h gem. der 9.AusnahmeVO eintragen zu lassen, denn ohne diese Eintragung nützen deine genannten Maßnahmen, bezüglich 100km/h in D fahren nichts.
Es ging doch um die Frage, ob du 100km/h fahren darfst.

Zitat:

@Rainer560sk schrieb am 20. Oktober 2017 um 20:41:01 Uhr:



Zitat:

@situ schrieb am 20. Oktober 2017 um 20:32:50 Uhr:


Nein, nicht nur - die Angabe ist die höchstzulässige Geschwindigkeit nach StVZO u....-..

Hallo,

das ist leider falsch.

Korrekt - vergallopiert. Die nach Bauart zul. Höchstgeschwindigkeit steht nur im COC (29). Aber wenn der Hobby keine Antischlingerkupplung hat, muss er ja so uralt sein, dass es kein COC gibt.
Das Baujahr will der TE ja nicht verraten.

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Gruß Andi

Es ist ein Hobby von 1994.

Hallo,

ich fasse das aus meiner Sicht noch einmal zusammen:

Du hast einen Hobby 550 mit Baujahr 1994 gekauft. Wenn der Astra eine Anhängerkupplung hat, spricht m. E. nichts dagegen, es erst mit dem Astra zu versuchen.

100 km/h mit diesem Wohnwagen solltest Du vergessen, unabhängig vom Zugfahrzeug. Das Fahrverhalten dieser Wagen ist nicht das stabilste, was Du sicherlich auf den ersten Fahrten merken wirst. Da ist einfach defensives Fahren angesagt. Einen Schlingerdämpfer würde ich, wenn nicht vorhanden, unbedingt nachrüsten bzw. bei einem vorhandenen sicherheitshalber neue Beläge einbauen.

Bevor Du einen neues Zugfahrzeug kaufst, würde ich erst mal sehen, wie Du mit der Zuladung des Wohnwagens hinkommst. Solltest Du, was zu vermuten ist, schweres Equipment in den Zugwagen laden müssen, brauchst Du einen Zugwagen mit ordentlichen Reserven bei der zul. Gesamtmasse und der zul. Hinterachslast.

Gruß Rainer

Wohnwagen und 100 Km/h ...
das ist die maximal zulässige Geschwindigkeit die Möglich ist ! aber Seitenwind kann ganz schnell den Wohnwagen in den Graben pusten ! außerdem LKW Fahren eh schon 95 Km/h also kannst du getrost hinter einem Brummi im angemessenen Abstand (70m) hinterherfahren !
als noch 80 Km/h vorgeschrieben war wurde jeder von Brummis überholt, das ist heute nicht mehr erwünscht ! es gibt teilweise ja Überholverbote für Brummis !
an manchen BAB ist sogar mit PKW und Anhänger Überholverbot damit der Verkehr flüssiger läuft !

Zitat:

@BMW_Dr schrieb am 19. November 2017 um 21:20:15 Uhr:


Wohnwagen und 100 Km/h ...
das ist die maximal zulässige Geschwindigkeit die Möglich ist !

Moin,
die max. zulässige Höchstgeschwindigkeit legt der Hersteller feast.

Wie schnell dan damit auf der Strasse gefahren wird, die STVO ( hier in D )
Das sind dann Geschwinmdigkeiten,
die sowohl von Gespann / Anhänger / -Gewichte / Strassenverhältnisse / Alter des Fahrers etc. etc.
abhänging sind.
Das sind dann zwischen 70 und 130 KM/H

Zitat:

100 km/h mit diesem Wohnwagen solltest Du vergessen, unabhängig vom Zugfahrzeug. Das Fahrverhalten dieser Wagen ist nicht das stabilste,

Warum sollte das so ein ? Alter ??

Ich hatte bereits 1984 eine Wilk mit einem Fahrwerk, da würde sich heute so mancher Chassis-Hersteller die Finger nach lecken..
....da waren auch Dauergeschwindigkeiten über 100 KM/H möglich.

Zitat:

@campingfriend schrieb am 20. November 2017 um 17:03:20 Uhr:



Zitat:

@BMW_Dr schrieb am 19. November 2017 um 21:20:15 Uhr:


Wohnwagen und 100 Km/h ...
das ist die maximal zulässige Geschwindigkeit die Möglich ist !

Moin,
die max. zulässige Höchstgeschwindigkeit legt der Hersteller feast.

Wie schnell dan damit auf der Strasse gefahren wird, die STVO ( hier in D )
Das sind dann Geschwinmdigkeiten,
die sowohl von Gespann / Anhänger / -Gewichte / Strassenverhältnisse / Alter des Fahrers etc. etc.
abhänging sind.
Das sind dann zwischen 70 und 130 KM/H

Zitat:

@campingfriend schrieb am 20. November 2017 um 17:03:20 Uhr:



Zitat:

100 km/h mit diesem Wohnwagen solltest Du vergessen, unabhängig vom Zugfahrzeug. Das Fahrverhalten dieser Wagen ist nicht das stabilste,


Warum sollte das so ein ? Alter ??

Ich hatte bereits 1984 eine Wilk mit einem Fahrwerk, da würde sich heute so mancher Chassis-Hersteller die Finger nach lecken..
....da waren auch Dauergeschwindigkeiten über 100 KM/H möglich.

Was soll so eine Antwort?!
Entweder der Wohnwagen erfüllt die Voraussetzungen für Tempo 100 km/h oder nicht.
Und das Zugfahrzeug hat genug Leergewicht. Damit ich den für Tempo 100 km/h zugelassenen Wohnwagen auch mit dieser Geschwindigkeit ziehen darf.
Alles andere ist illegal und braucht nicht beschrieben werden.

Gruß Volker

Eine Bewerbung als MOD darf ruhig höflicher aufgesetzt werden! 🙄🙄🙄

Und dann noch Dircet-Full-Quote. For what????

Zitat:

@Franjo001 schrieb am 20. November 2017 um 19:34:42 Uhr:


Eine Bewerbung als MOD darf ruhig höflicher aufgesetzt werden! 🙄🙄🙄

Und dann noch Dircet-Full-Quote. For what????

Meinst du deine Beiträge werden aussagekräftiger wenn du noch etwas in englischer Sprache hinzugefügst?
Und was ist überhaupt eine "Dircet-Full-Quote"?
Im www. habe ich so eine Zusammenstellung nicht gefunden.

Gruß Volker

Junge junge....reichst denn jetzt mit dem Zirkus ? Vielleicht sollten wir uns wieder dem eigentlichen Thema widmen. Ach nee, da war ja im Grunde schon alles geklärt.

Zitat:

@AKL33 schrieb am 20. November 2017 um 20:13:49 Uhr:


... Ach nee, da war ja im Grunde schon alles geklärt...

... but not by all.

Unkenntnis der eigenen Sprache und völlig unnötiges Einfügen englischer Wendungen vermittelt doch sehr schön die Eigenschaft eines hoch gebildeten Weltbürgers.

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