Darf ich 100 km/h fahren?
Hallo,
habe heute meinen Hobby 550 geholt und da es mein erster Wohnwagen ist habe ich folgende Frage.
In meinem Schein steht: „ÜZIFF.21+23:A.M.KENNZEICHEN.MAX. 100KM/H ZUL. AUFL. ERT.: V. FÄHRT A.ÖFFENTL. STR. :ABREISSBREMSSEIL M. ZUGF. VERBINDEN, FENSTER U. DACHHAUBEN SCHLIESSEN U. VERRIEGELN SOWIE STÜTZEINR. ANHEBEN U. SICHERN.“
Ich lese das eigentlich so, dass ich mit dem Wohnwagen unter Beachtung der Vorgaben 100 km/h fahren darf oder?
Was jetzt zu prüfen wäre: mein Fzg, ein Astra K ist zwar leichter als das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers, verfügt aber über ein Stabilitätsprogramm und somit dürfte ich doch das Leergewicht mit dem Faktor 0.8 herunterskalieren?
Danke im Voraus!
Beste Antwort im Thema
Und selbst dann immer schön vorsichtig fahren.... mit Caravan reist man in den Urlaub... es kommt nicht auf 1h an
59 Antworten
Der deutsche Schilderwald gibt ja durchaus die Möglichkeit, unter Überholverbotsschildern (276), neben dem LKW- und dem Pkw-mit Anhänger-Symbol, das Symbol für Busse zu verwenden, her.
Dann wäre eigentlich alles in Ordnung.
man macht es oftmals nur nicht....und daher dürfen Busse inkl. Ausnahmegenehmigung für 100km/h an vielen Strecken dort überholen, wo es Pkw-Anhänger inkl. 100km/h-Ausnahmegenehmigung nicht dürfen.
Kann das eventuell mit guter Lobbyarbeit der Reiseunternehmen zusammen hängen...?
Zitat:
@navec schrieb am 24. November 2017 um 10:56:15 Uhr:
Sind die 100km/h für Reisebusse auf deutschen AB letztendlich nicht auch eine Ausnahme oder warum müssen die ein 100km/h-Schild haben?
Zitat:
@situ schrieb am 24. November 2017 um 11:06:54 Uhr:
Ja, sie sind eine Ausnahmeregelung. Die meisten Busse aus nicht uralt-Produktion erfüllen ab Werk die Zulassung (wie Wohnwagen auch).
Nein, die Busse müssen gewisse Auflagen erfüllen, um die 100km/h fahren zu dürfen, aber es ist keine Ausnahmegenehmigung, wie bei Anhängern. Die 100km/h für Busse stehen inkl. ihrer Auflagen direkt in der StVO, §18 Abs. 5 Nr. 3
Seit Ende 2007 ist auch die gesiegelte 100er Plakete bei neu zugelassenen Bussen nicht mehr notwendig.
Die Regeln sind außerdem so gestaltet, dass auch entsprechend ausgeführte Busse aus dem Ausland diese nutzen können.
Zitat:
@situ schrieb am 24. November 2017 um 11:06:54 Uhr:
Wird nun ein Überholverbot mit Begründung des Verkehrsflusses erlassen (das gibt es auch in Zonen mit allgemeiner Beschränkung auf 100 km/h - Lärmschutz), welches Busse nicht einschließt, dürfen Busse überholen.Ich gehe davon aus, dass auch Busse überholen dürfen, welche keine 100er Zulassung haben - die bremsen dann halt alles mit 80 km/h aus (wenn sie sich dran halten würden).
Zitat:
@navec schrieb am 24. November 2017 um 11:56:31 Uhr:
Der deutsche Schilderwald gibt ja durchaus die Möglichkeit, unter Überholverbotsschildern (276), neben dem LKW- und dem Pkw-mit Anhänger-Symbol, das Symbol für Busse zu verwenden, her.
Dann wäre eigentlich alles in Ordnung.man macht es oftmals nur nicht....und daher dürfen Busse inkl. Ausnahmegenehmigung für 100km/h an vielen Strecken dort überholen, wo es Pkw-Anhänger inkl. 100km/h-Ausnahmegenehmigung nicht dürfen.
Kann das eventuell mit guter Lobbyarbeit der Reiseunternehmen zusammen hängen...?
Ich denke eher, dass die Anzahl der Busse, die auf unseren Autobahnen unterwegs sind und keine 100km/h fahren dürfen, so verschwindend gering ist, dass es keinen Sinn macht, wegen diesen paar Bussen an diesen Stellen auch ein Überholverbot für Busse zu machen.
Auch wenn es bei Wohnwagen üblich ist, eine Ausnahmegenehmigung für die 100km/h zu haben, gibt es bei den Anhängern aber genügend, die keine entsprechende Ausnahmegenehmigung haben. Außerdem ist es für Ausländer sehr aufwändig, eine entsprechende Ausnahmegenehmigung für Deutschland zu bekommen, somit hat ein Großteil der ausländischen Gespanne, die über unsere Straßen rollen auch keine 100km/h Zulassung, auch bei den Wohnwagen. Hier ist also die Menge der Anhänger, die nicht schneller als 80km/h fahren darf, deutlich größer, als bei den Bussen.
Zitat:
@situ schrieb am 24. November 2017 um 11:06:54 Uhr:
Analog könnte man das auch für Gespanne wünschen - es hält sich ja ohnehin niemand an die Geschwindigkeits-Beschränkungen.
Das ist natürlich sinnvoll, die Sinnlosigkeit von einer Verkehrsregel damit zu begründen, dass sich an eine andere niemand hält. Dann könntest du auch einfach im Überholverbot überholen… *kopfschüttel*
Zitat:
Das ist natürlich sinnvoll, die Sinnlosigkeit von einer Verkehrsregel damit zu begründen, dass sich an eine andere niemand hält. Dann könntest du auch einfach im Überholverbot überholen… *kopfschüttel*
Nur manchmal schreibe ich für bestimmte Nutzer dazu: "Ironie", meistens überlasse ich es aber den Nutzern, ob es den Oberlehrer, Besserwisser oder Moralapostel in ihnen weckt. Was war es hier? Konjunktiv führte nicht auf die Fährte. "Kopfschüttel".
StVO 18 (5) 3.: "...für Kraftomnibusse ohne Anhänger, die nach Eintragung in der Zulassungsbescheinigung Teil I für eine Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h zugelassen sind" entspricht der Regelung für Wohnwagen (Auflagen erfüllt). Da - im Gegensatz zu Wohnwagen - nicht per Ausnahmeregelung sondern per Verankerung in der StVO festgeschrieben, bitte ich für meine Fehlformulierung herzlich um Entschuldigung.
Warum eine Zulassung nach de 9. Ausnahmeverordnung, die ja nicht mehr befristet ist, nicht auch so übernommen wurde, ist mir nicht bekannt.
@Kaindl:
Zitat:
Ich denke eher, dass die Anzahl der Busse, die auf unseren Autobahnen unterwegs sind und keine 100km/h fahren dürfen, so verschwindend gering ist, dass es keinen Sinn macht, wegen diesen paar Bussen an diesen Stellen auch ein Überholverbot für Busse zu machen.
Bin gerade noch nicht ganz fertig gestellte Strecken auf der A7 in S.-H. gefahren. Dort gibt es jetzt auch das Bus-Symbol bei den Überholverbotsschildern.....
@situ:
Zitat:
StVO 18 (5) 3.: "...für Kraftomnibusse ohne Anhänger, die nach Eintragung in der Zulassungsbescheinigung Teil I für eine Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h zugelassen sind" entspricht der Regelung für Wohnwagen (Auflagen erfüllt). Da - im Gegensatz zu Wohnwagen - nicht per Ausnahmeregelung sondern per Verankerung in der StVO festgeschrieben, bitte ich für meine Fehlformulierung herzlich um Entschuldigung.
also im Prinzip die gleiche Regelung, nur dass es bei den Anhängern bis jetzt keiner geschafft hat, die Ausnahmeverordnung direkt in die STVO ein zu arbeiten...
Ähnliche Themen
Ich hänge mich hier mal noch mit einer kurzen Verständnisfrage ran:
Auto: zul. max. Gesamtgewicht = 2.325 kg
Anhängelast gebramst bei 12% Steigung: 2.200 kg
Vorausgesetzt, das Auto und der Wohnwagen erfüllt alle anderen techn. Voraussetzungen für Tempo 100, dürfte in diesem Fall der Wohnwagen ein max. zul. Gesamtgewicht von 1.175 kg (oder 1.174) haben, um 100 fahren zu dürfen.
Es zählt also Summe der "zulässigen" Gesamtgewichte - nicht die Summe der "tatsächlichen".
Richtig?
https://www.gesetze-im-internet.de/stvoausnv_9/BJNR317100998.html
Erster Satz "sonstige mehrspurige Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 3,5 t mit Anhänger (Kombination)"
https://www.tuev-nord.de/.../
Die 3,5 t beziehen sich auf das Zugfahrzeug.
Die so oder so zu beachtende Anhängelast spielt hier nicht mit.
Zitat:
@6502 schrieb am 29. Januar 2018 um 14:43:31 Uhr:
Ich hänge mich hier mal noch mit einer kurzen Verständnisfrage ran:Auto: zul. max. Gesamtgewicht = 2.325 kg
Anhängelast gebramst bei 12% Steigung: 2.200 kgVorausgesetzt, das Auto und der Wohnwagen erfüllt alle anderen techn. Voraussetzungen für Tempo 100, dürfte in diesem Fall der Wohnwagen ein max. zul. Gesamtgewicht von 1.175 kg (oder 1.174) haben, um 100 fahren zu dürfen.
Es zählt also Summe der "zulässigen" Gesamtgewichte - nicht die Summe der "tatsächlichen".
Richtig?
Wie
@situschon schrieb, bezieht sich die 3,5T-Grenze allein auf das zul. GG des ZugFz, so dass diese Regelung für dich irrelevant ist.
Bei der deutschen 100km/h-Regelung spielt zudem nur das zul GG des WoWa eine Rolle und ansonsten das eingetragene Leergewicht des ZugFz.
Im besten Fall (Faktor 1) darf dein WoWa ein zul.GG aufweisen, das maximal dem Leergewicht deine ZugFz entspricht.
Dein Zugwagen wird vermutlich ein Leergewicht von deutlich über 1500kg haben und dann darfst du generell auch einen WoWa mit entsprechend über 1500kg zul GG mit 100km/h in D ziehen.
In A darfst du das hingegen nicht, denn dort gilt meines Wissens die 3,5T-Grenze für das zul Gespann-Gesamtgewicht.
Zitat:
@kaindl schrieb am 24. November 2017 um 13:06:07 Uhr:
Nein, die Busse müssen gewisse Auflagen erfüllen, um die 100km/h fahren zu dürfen, aber es ist keine Ausnahmegenehmigung, wie bei Anhängern. Die 100km/h für Busse stehen inkl. ihrer Auflagen direkt in der StVO, §18 Abs. 5 Nr. 3
Seit Ende 2007 ist auch die gesiegelte 100er Plakete bei neu zugelassenen Bussen nicht mehr notwendig.
Die Regeln sind außerdem so gestaltet, dass auch entsprechend ausgeführte Busse aus dem Ausland diese nutzen können.
Das interessiert mich jetzt.
Ich kannde das von früheren REportagen wo ausländische Busse rausgezogen wurden die in DE 100 fuhren ohne 100er Plakette (gesiegelt).
Wie wird das derzeit in DE gehandhabt?
Wo kann man die genauen Voraussetzungen nachlesen?
Zitat:
@Schuttwegraeumer schrieb am 18. Februar 2018 um 14:09:41 Uhr:
Zitat:
@kaindl schrieb am 24. November 2017 um 13:06:07 Uhr:
Nein, die Busse müssen gewisse Auflagen erfüllen, um die 100km/h fahren zu dürfen, aber es ist keine Ausnahmegenehmigung, wie bei Anhängern. Die 100km/h für Busse stehen inkl. ihrer Auflagen direkt in der StVO, §18 Abs. 5 Nr. 3
Seit Ende 2007 ist auch die gesiegelte 100er Plakete bei neu zugelassenen Bussen nicht mehr notwendig.
Die Regeln sind außerdem so gestaltet, dass auch entsprechend ausgeführte Busse aus dem Ausland diese nutzen können.Das interessiert mich jetzt.
Ich kannde das von früheren REportagen wo ausländische Busse rausgezogen wurden die in DE 100 fuhren ohne 100er Plakette (gesiegelt).
Wie wird das derzeit in DE gehandhabt?
Wo kann man die genauen Voraussetzungen nachlesen?
Die Quelle für die Voraussetzungen hast du sogar mitzitiert: StVO §18 Abs. 5 Nr. 3, weil ich heute einen guten Tag habe, hier sogar noch ein Link dazu für dich, dass du nicht selbst suchen musst:
https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__18.html
Wie das derzeit kontrolliert wird, kann ich dir leider nicht sagen, hab ich noch nicht selbst erlebt.
Und wieder die unseligen 60 km/h für Krafträder mit Anhänger.
Stammt vermutlich aus den 50ern aber es gibt heute moderne Gespanne die bei uns übrigens ausserorts 100 kn/h fahren dürfen, bei euch nur 60, auch auf der autobahn.
Da macht man sich Freund auf der AB.
Nicht nur Krafträder, auch Trikes mit Anhänger = 60 km/h... nein, damit macht man sich keine Freunde
Zitat:
@SpyderRyder schrieb am 28. Februar 2018 um 12:25:59 Uhr:
Nicht nur Krafträder, auch Trikes mit Anhänger = 60 km/h... nein, damit macht man sich keine Freunde
ja ich habe ein SUV mit 3,5t und einen Anhänger mit 3,5t macht zusammen 7t oder anders ausgedrückt 7000 Kg ! und das ganze darf sogar auf der BAB 100 Km/h Fahren
die 100 Km/h sind in den Anhängerpapieren Festgeschrieben ! aber Zugfahrzeug muss ABS Besitzen
hier was genaues 100 Km/h Regelung auch der TÜV hat was geschrieben TÜV Regel
Aber was nützt das ganze ? bei uns gibt es 2 BAB eine Nord / Süd & eine Ost / West Verbindungen ...
aber bei beiden darfst du mit Anhänger nicht Überholen ! diese sind jeweils von uns ~40 - 50 Km länge zu befahren bevor das Überholverbot aufgehoben wird.
Ich habe mir bei meinem Bekannten in der Offiziellen 100 Km/h Schilder eine 70 Km/h Schild anfertigen lassen das klebe ich über dem 100 Km/h Schild und Fahre auch entsprechend nur maximal 65 Km/h ! auch haben andere sich bei uns im Ort auch dazu entschlossen dem gleichzutun !
Hauptgrund ist auch das gerade unsere Strecke fast 24 Std. unter Polizeilichen Kontrolle steht LKW und PKW mit Anhänger werden Regelmäßig herausgeholt und Kontrolliert ... manchmal bin ich schon 3 -4 mal Kontrolliert worden die 70 Km/h Schilder sehen wie Originale aus haben auch ein Siegel ähnliches aufgedruckt ... wir machen immer die Ahnungslosen ...
die Schildchen haben keine richtige Klebeseite !
Den Sinn der freiwilligen 70km/h Schilder verstehe ich nicht.
ich ebenfalls nicht .... denn auch mit 100er Schild kann ich ja freiwillig 70 oder 65 fahren
@BMW_Dr:
Zitat:
ja ich habe ein SUV mit 3,5t und einen Anhänger mit 3,5t macht zusammen 7t oder anders ausgedrückt 7000 Kg ! und das ganze darf sogar auf der BAB 100 Km/h Fahren
die 100 Km/h sind in den Anhängerpapieren Festgeschrieben ! aber Zugfahrzeug muss ABS Besitzen
Wenn dein SUV (der X3 würde schon mal nicht reichen...) nicht mindestens 2917kg laut Papieren leer wiegt, darfst du deinen 3,5T-(Transport)Anhänger nicht mal unbeladen mit 100km/h ziehen....
Die 2917 kg Mindestleergewicht gelten auch nur dann, wenn der Anhänger eine anerkannte Antischlingereinrichtung besitzt oder dein SUV ein anerkanntes Anhänger-ESP besitzt.
Ansonsten müsste dein SUV ein eingetragenes Leergewicht von mindestens 3182 kg haben, damit du deinen 3,5T-Anhänger, unabhängig von der Beladung, mit 100km/h auf deutschen AB ziehen darfst.