Darf er vor meinem Weg parken?

Hi. Leute ich hab da mal eine frage undzwar wollte ich mal wissen ob dieser pkw mit anhänger so vor meinem weg zur haustür parken darf ich meine die garageneinfahrt ist zwar frei aber ich finde es ist doch trotzdem nicht richtig. Ich habe schon stunden gesucht aber irgentwie hatten die immer was anderes also habe ich mal ein Bild gemacht und hochgeladen. Währe cool wenn jemand eine antwort gibt

Mfg. Norman

Beste Antwort im Thema

Mach einen Zettel an seinem Auto:
"Bitte lassen Sie beide Türen weit geöffnet, damit ich durch Ihr Fahrzeug laufen kann"

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Zitat:

Original geschrieben von Gurkengraeber


Haha, diese Diskussion ist hier wieder so genial deutsch.

Wo bitte ist das Problem? Man kann einen FREUNDLICHEN Zettel schreiben, und den hinter die Windschutzscheibe klemmen. Darin einfach kurz erklären dass man nicht mehr aus der Wohnung kommt, weil es keinen Fussweg gibt. Und im Letzten darum bitten woanders zu parken. Hat der Besitzer des Wagens vielleicht nur übersehen. Ich denke so kann man ohne böses Blut, Gesetzbuch oder Gemeinheiten eine Lösung herbei führen.

Wenn du es schaffst hinter meine Windschutzscheibe zu kommen, dann gaebe es Literweise boeses Blut 😁😁😁

Zitat:

Original geschrieben von Kai R.


... einen PKW mit Anhänger ...

Die Zumutbarkeit ist im Rahmen einer Güterabwägung [...] zu prüfen.

Ich habe das mal etwas eingekürzt, damit es leichter verständlich wird:

Erkläre mir und den Anderen hier, in wie weit die Güterabwägung gegen einen Rollifahrer (allgemein körperlich eingeschränkte Person) spricht, wenn der PKW einen Anhänger hat?

Weil es für den Rollifahrer leichter ist, aus seinem Stuhl aufzustehen und mit dem über die Motorhaube des geparkte Fahrzeug zu klettern?

Ein Anhänger verändert nichts, nicht mal ein 18 Meter Sattelzug, was eine gewisse mindest Gehweg-, hier Zugangsbreite unter ein Rollimaß reduzieren "darf". Es gibt in dem Bereich nichts, was "wichtiger" oder "höherwertiger" als ein Rollifahrer ist und den auf der Fahrbahn schicken oder ihm einen Zugang verstellen dürfte.

Zitat:

Im Übrigen sieht das eingangs gepostete Foto für mich so aus, dass man seitlich von der Garageneinfahrt durchaus auf befestigtem Grund zum Weg und damit ins Haus gelangt.

Wenn es ein Meter ist (auch bis zwei, je nach Zuordnung im FNP), dann ist auch gut. Wenn es weniger ist, dann kann man dem Autofahrer ein mächtiges Ei auf den Kragen nageln. Von Knöllchen bis hin auf seine Kosten abschleppen lassen ist da vieles möglich.

Wir sind hier beim Stichwort der "Barrierefreiheit" und da gibt es ein paar Vorschriften, die nicht in der StVO zu finden sind, aber von einem Autofahrer trotzdem vollständig beachtet werden müssen oder für ihn hoch unangenehme Folgen haben können.

Zitat:

ein pauschales "hier darf er nicht parken" ist mal auf jeden Fall falsch.

Das hat auch niemand als pauschales Verbot geschrieben, sondern immer mit einer Bedingung verbunden.

Zitat:

Original geschrieben von pflaumenkuchen


. Es gibt in dem Bereich nichts, was "wichtiger" oder "höherwertiger" als ein Rollifahrer ist und den auf der Fahrbahn schicken oder ihm einen Zugang verstellen dürfte

Jetzt mach mal halblang. Es ist auch das Problem des angelegten Weges wenn er in einen legalen Parkplatz mündet. Der Autofahrer, der legal parkt, hat da keine Aktien drin

Zitat:

Wir sind hier beim Stichwort der "Barrierefreiheit" und da gibt es ein paar Vorschriften, die nicht in der StVO zu finden sind, aber von einem Autofahrer trotzdem vollständig beachtet werden müssen oder für ihn hoch unangenehme Folgen haben können.

Ja, welche? Wo zu finden?

Zitat:

Original geschrieben von sahin_k


Und was sagt jetzt der TE dazu? Der lacht bestimmt drüber wie hier diskutiert wird und es ist in Wirklichkeit sein Fahrzeug....

Das glaube ich ebenfalls auch.

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Zitat:

Original geschrieben von Kai R.


Jetzt mach mal halblang.

So ein Satz zu einem Richter, kommt immer gut 😉

Zitat:

Es ist auch das Problem des angelegten Weges wenn er in einen legalen Parkplatz mündet. Der Autofahrer, der legal parkt, hat da keine Aktien drin

Du scheinst nicht zu verstehen:

Es gibt einige Situationen, da ist kein legales Parken möglich, auch wenn es nicht gegen die Bestimmungen der StVO verstößt und gem. StVO "legal" wäre. Wir haben ein paar mehr Gesetze, als nur die StVO und die setzen alle nicht aus, nur weil man ein Lenkrad vor dem Bauch hat.

Unter gewissen Umständen ist es bei Deinem Beispiel ab und an möglich, entstandene Kosten, zB. für die Umsetzung des Fahrzeugs, vom Baulastträger zurück zu verlangen, aber bei Strafen funktioniert das nicht.

Nach der StVO ist es nicht verboten,
- Altöl aus dem geöffneten Fahrzeug-Fenster zu kippen,
- die Schwiegermutter im Kofferraum zu transportieren, mit korrekter Ladungssicherung sogar erlaubt.
- auf Passanten zu schießen,
- ... .

Mach mal, wenn Du meinst, dass die StVO (nehmen wir ruhig das Komplettpaket des STVG) die ausschließliche Verbindlichkeit bei der Nutzung eines Fahrzeugs hat und alles andere außerhalb des StVG "logischerweise", weil nicht verboten dann erlaubt wäre, nicht beachtet werden müsste und nicht bestraft werden kann.

Zitat:

Original geschrieben von Kai R.



Zitat:

Wir sind hier beim Stichwort der "Barrierefreiheit" und da gibt es ein paar Vorschriften, die nicht in der StVO zu finden sind, aber von einem Autofahrer trotzdem vollständig beachtet werden müssen oder für ihn hoch unangenehme Folgen haben können.

Ja, welche? Wo zu finden?

Das Fahrzeug wird u.U abgeschleppt (durch OA)

Grundlage: BEHINDERUNG.

Zitat:

Original geschrieben von pflaumenkuchen



Es gibt einige Situationen, da ist kein legales Parken möglich, auch wenn es nicht gegen die Bestimmungen der StVO verstößt und gem. StVO "legal" wäre. Wir haben ein paar mehr Gesetze, als nur die StVO und die setzen alle nicht aus, nur weil man ein Lenkrad vor dem Bauch hat.

Richtig.

Wobei die hier diskutierte Geschichte aber sogar durch die StVO geregelt wird und dementsprechend auch geahndet werden kann. "Parken mit Behinderung."

Aber das hatten wir ja alles schon.

Ich glaube, es gibt hier User, die trotz vernünftiger Argumente und ausführlichen, für die meisten nachzuvollziehenden Erklärungen, völlig beratungsresistent sind.
Irgendwann sollte man auch mal einsehen, dass man falsch liegt.
Ist meine Meinung, ohne jemanden zu nahe treten zu wollen.

Zitat:

Original geschrieben von pflaumenkuchen


Es gibt einige Situationen, da ist kein legales Parken möglich, auch wenn es nicht gegen die Bestimmungen der StVO verstößt und gem. StVO "legal" wäre. Wir haben ein paar mehr Gesetze, als nur die StVO und die setzen alle nicht aus, nur weil man ein Lenkrad vor dem Bauch hat.

Wenn Du das behauptest kannst Du doch bestimmt das Gesetz, welches hier anwendbar ist, benennen oder noch besser zitieren?

Zitat:

Original geschrieben von AS60


Wobei die hier diskutierte Geschichte aber sogar durch die StVO geregelt wird und dementsprechend auch geahndet werden kann. "Parken mit Behinderung."
Aber das hatten wir ja alles schon.

Stimmt, hatten wir schon. Behinderung sagt gar nichts, da waren wir uns einig. Die Frage ist, ob diese Behinderung unter zumutbaren Bedingungen für den Parker vermeidbar ist. Zunächst einmal parkt er legal. Ob das Recht auf seinen Parkplatz mehr wiegt als das Recht auf Zugang für den Besitzer des Hauses muss im Einzelfall geprüft werden. Ggf. kann er ja woanders parken. Aber ggf. kann der Besitzer auch einen anderen Zugang nutzen. Wissen wir nicht, können wir nicht entscheiden.

Zitat:

Original geschrieben von Kai R.



Zitat:

Original geschrieben von AS60


Wobei die hier diskutierte Geschichte aber sogar durch die StVO geregelt wird und dementsprechend auch geahndet werden kann. "Parken mit Behinderung."
Aber das hatten wir ja alles schon.
Stimmt, hatten wir schon. Behinderung sagt gar nichts, da waren wir uns einig. Die Frage ist, ob diese Behinderung unter zumutbaren Bedingungen für den Parker vermeidbar ist. Zunächst einmal parkt er legal. Ob das Recht auf seinen Parkplatz mehr wiegt als das Recht auf Zugang für den Besitzer des Hauses muss im Einzelfall geprüft werden. Ggf. kann er ja woanders parken. Aber ggf. kann der Besitzer auch einen anderen Zugang nutzen. Wissen wir nicht, können wir nicht entscheiden.

Du warst aber schon mal konzilianter🙂

Schon vergessen? Wir haben nicht davon geredet, dass der Benutzer des Weges einen Schritt mehr machen muss. Aber Rollstuhlfahrer oder ältere Leute mit Rollatoren sind nun mal nicht so flexibel. Und noch mal. Wir reden hier immer von konkreten Behinderungen und nicht von einem pauschalen Verbot dort zu parken. Aber wir kommen langsam in den Wiederholmodus.😮

Es mag sein, dass das Ordnungsamt hilft.

Mir fällt noch etwas auf. Gibt es denn da gar keinen öffentlichen Gehweg? Da gibt es Fälle wo Hausbesitzer (oder Vorbesitzer) diesen Streifen einfach zugepflastert haben. Schaue dir die Baugenehmiging für dein Haus mal ganau an, weil ein guter Architekt macht keine Dummheiten, wofür er haftet. (und wenn doch... seinen Namen steht auf der Baugenehmiging)

Nächstes... Gartenanlagen müssen 60cm bis zur Grenze frei gehalten werden. DAMIT eben jeder Zugang zu sein Grundstück hat, ohne fremde Grundstücke begehen zu müssen. Hättest du das gemacht wäre kein Problem da. Das wissen viele nicht, und bauen den Garten bis zum Rand aus. Das wissen die bei der Stadt aber genau, wie das mit dieser Grenzstreifen geregelt ist.

Zitat:

Original geschrieben von Kai R.


Wenn Du das behauptest kannst Du doch bestimmt das Gesetz, welches hier anwendbar ist, benennen oder noch besser zitieren?

Ja,

Stichwort zum Suchen hatte ich genannt und um das Auffüllen von Wissenssammlungen im Favoritenordner einiger hier, um dann woanders damit als eigenes Wissen glänzen zu können, dürfen sich diejenigen selbst kümmern.

Und wenn Du aufgrund Deines Alters und den Sommerferien im Kindergarten den inneren Zwang verspürst, dies anders auslegen zu müssen, dann mache es halt.

Zitat:

Original geschrieben von Kai R.


Die Frage ist, ob diese Behinderung unter zumutbaren Bedingungen für den Parker vermeidbar ist.

Zumutbarkeit ist keine Betrachtung nur eines Einzelnen. Die Zumutbarkeit orientiert sich immer in der Abwägung gegenüber demjenigen, der durch sein Handeln behindert wird. Das hast Du doch selbst gefunden, zitiert und verlinkt.

Selbst ein Abkuppeln und mehrere hundert Meter Fußweg kann zumutbar sein, wenn die ansonsten eintretende Behinderung eine noch größere Unannehmlichkeit für den oder die anderen Beteiligten darstellt.

Wenn man unbedingt einen nahen Parkplatz benötigt, dann kann man doch einen Antrag zur Aufstellung für ein befristetes Halteverbot im "legalen Bereich" wegen Umzug, Ladetätigkeit, ... stellen. Ein "unzumutbar" wird da ganz dünn.

Zitat:

Zunächst einmal parkt er legal.

Wie kommst Du darauf?

Es liegt kein Verstoß gegen §12 StVO vor, aber ob ein Verstoß gegen §1 StVO oder andere Vorschriften vor liegen, ist aufgrund eines fehlenden Details, der verbliebenen Durchgangsbreite vorn an der Straße, völlig unklar.

Zitat:

Ob das Recht auf seinen Parkplatz mehr wiegt

Es gibt kein Recht auf einen Parkplatz, diese Gewichtung ist exakt null.

Und wenn das eine (eigene) Gewicht null ist, kann man sich das Abwägen sparen. Als Null ist man nie schwerer als der Andere 😉

Zitat:

das Recht auf Zugang für den Besitzer des Hauses muss im Einzelfall geprüft werden.

Da muss nichts geprüft werden, dieses Recht hat man grundsätzlich.

Zitat:

Aber ggf. kann der Besitzer auch einen anderen Zugang nutzen. Wissen wir nicht, können wir nicht entscheiden.

und ist völlig unerheblich in der Betrachtung.

Da niemand einen Anspruch auf einen Parkplatz hat, ist dessen Gewichtung mit null immer kleiner, als auch nur das geringste Nutzungsrecht dieses Zugangswegs zum Haus.

Wenn da noch andere Wege vorhanden sind, dann muss der Besitzer sicherlich nicht diesen Weg benutzen, aber er hat das uneingeschränkte Recht dazu.

das schöne an der Geschichte ist, so wie es aussieht,hätte der Typ nur 2 Meter gerade zurücksetzten müssen und alles wäre super, aber das scheint für einige Fahrer zu viel zu sein, genauso wie das korrigieren in der Parklücke, ich steh,wie ist mir egal,sollen andere sich doch rumärgern,und wenn ich dadurch 2 parkplätze verbrauchem ist mir wurscht, total asozial solche kutscher,

Zitat:

Original geschrieben von pflaumenkuchen


Stichwort zum Suchen hatte ich genannt und um das Auffüllen von Wissenssammlungen im Favoritenordner einiger hier, um dann woanders damit als eigenes Wissen glänzen zu können, dürfen sich diejenigen selbst kümmern.

mit ominösem Gemunkel kommen wir doch hier nicht weiter. Du hast etwas behauptet. Wieso sollte ich dafür Quellen suchen? Die musst Du schon selber finden - wenn es sie denn gäbe.

Fassen wir doch den Sachstand noch einmal zusammen:

Ein Gesetz, dass das Parken an dieser Stelle auf Grund des Zugangs verbieten würde, hat auf über fünf Seiten noch niemand gefunden. Einfahrten sind vom Gesetz geschätzt - Zuwege nicht. Es ist prinzipiell das Problem des Grundstückeigentümers, wenn er seinen Weg an einer Mauer, einer Grube oder einem Parkplatz enden lässt.

Es gibt auch keinen universalen Schutz für körperbehinderte Menschen. Ihre Rechte enden dort, wo die Rechte anderer Menschen anfangen.

Das Einzige, was hier bisher (mit Quellen) belegt wurde, ist der berühmte Gummiparagraph 1 Abs. 2 STVO. Darin steht aber nicht, dass man Andere nicht behindern darf. Behindern ist dem zulässigen Gemeingebrauch einer Straße (fahren und parken) immanent. Da steht, dass man Andere nicht mehr als vermeidbar behindern darf. Vermeidbar ist es, wenn eine andere Handlung möglich und zumutbar ist.

Möglich können wir wohl als gegeben annehmen. Für "zumutbar" gibt es keine pauschale Auslegung, Hier kommt es auf den Einzelfall an. Auch für den Hausbesitzer ist zu prüfen, ob es andere Zuwege zum Haus gibt. Genauso wie es für den Parker darauf ankommt, welche Alternativen zur Verfügung stehen.

Wer Anderes behauptet: bitte nennt Quellen (Gesetze und Urteile), damit wir hier über Fakten diskutieren können.

Zitat:

Original geschrieben von Kai R.


Fassen wir doch den Sachstand noch einmal zusammen:

Ein Gesetz, dass das Parken an dieser Stelle auf Grund des Zugangs verbieten würde, hat auf über fünf Seiten noch niemand gefunden. Einfahrten sind vom Gesetz geschätzt - Zuwege nicht. Es ist prinzipiell das Problem des Grundstückeigentümers, wenn er seinen Weg an einer Mauer, einer Grube oder einem Parkplatz enden lässt.

Es gibt auch keinen universalen Schutz für körperbehinderte Menschen. Ihre Rechte enden dort, wo die Rechte anderer Menschen anfangen.

Sorry Kai

1. Das Verparken eines Zugangs zum Haus empfinde ich so als wie wenn Jemand unmittelbar vor der Haustüre parkt das dir das Verlassen des Hauses unmöglich macht.

2. Ich wünsche dir bis in's hohe Alter viel Gesundheit.

Kinder, ältere Personen und Behinderte haben z. B. nachzulesen im § 3 Geschwindikeit

(2a) Wer ein Fahrzeug führt, muss sich gegenüber Kindern, hilfsbedürftigen und älteren Menschen, insbesondere durch Verminderung der Fahrgeschwindigkeit und durch Bremsbereitschaft, so verhalten, dass eine Gefährdung dieser Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist.

die Eingangsfrage war, ob man so parken darf, nicht ob es nett ist, so zu parken. Mir ist schon klar, dass hier auch immer von der moralischen Seite diskutiert wird - aber eine juristische Relevanz hat das nicht.

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