Darf er vor meinem Weg parken?

Hi. Leute ich hab da mal eine frage undzwar wollte ich mal wissen ob dieser pkw mit anhänger so vor meinem weg zur haustür parken darf ich meine die garageneinfahrt ist zwar frei aber ich finde es ist doch trotzdem nicht richtig. Ich habe schon stunden gesucht aber irgentwie hatten die immer was anderes also habe ich mal ein Bild gemacht und hochgeladen. Währe cool wenn jemand eine antwort gibt

Mfg. Norman

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Mach einen Zettel an seinem Auto:
"Bitte lassen Sie beide Türen weit geöffnet, damit ich durch Ihr Fahrzeug laufen kann"

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Zitat:

Original geschrieben von Kai R.


die Eingangsfrage war, ob man so parken darf, nicht ob es nett ist, so zu parken. Mir ist schon klar, dass hier auch immer von der moralischen Seite diskutiert wird - aber eine juristische Relevanz hat das nicht.

Was meiner Meinung nach von mehreren Seiten zur Genüge widerlegt wurde. Aber jedem das Seine. Stichwort - Beratungsresistenz.

Was glaubst du was passiert, wenn der Wegbenutzer als Rollstuhlfahrer auf Grund dieses parkenden Pkw die Polizei holt, weil er ja nicht wegkommt.

Nach kurzem Versuch den Halter zu erreichen, hängt die Kiste am Haken und wird, wenn möglich, im Sichtbereich versetzt. Wenn nicht möglich, geht die Karre mit auf´s Gelände des Abschleppers.

Un die juristische Relevanz, wie du das so schön nennst, ergibt sich aus den hier genannten Vorschriften.

Das ist die Praxis und da kannst du noch so lange mit deinem theoretischen "Fachwissen" kommen. Der Wahrheitsgehalt nimmt nicht zu, wenn man ständig das Gleiche erzählt.

... wobei immer noch nicht geklärt ist, ob das Gespann wirklich "geparkt" ist, ob es einen irgendwie gearteten Ladevorgang gibt, ob es sich um einen Handwerker oder Nachbarn handelt, einen Geistlosen Zeitgenossen, der einfach nur Gedankenlos gehandelt hat und, und, und ....
Statt dessen wird hier mal wieder eine überflüssige Diskussion geführt OHNE auch nur Ansatzweise die genauen Hintergründe die zu diesem Foto geführt haben, zu kennen. Meine entsprechenden Fragen sind bisher unbeantwortet geblieben und statt dessen wird über mögliche Konsequenzen diskutiert.

Genauso kann ich über die rechtlichen Konsequenzen diskutieren, die es nach sich zieht, wenn ich auf der Straße einen herabgefallenen Appel überfahre ... *MATSCH*
Solange der TE keine andere Perspektive liefert oder erklärt, wie lange das Fahrzeug da stand und wem es eventuell gehört, können wir zwar das gesamte Strafgesetzbuch zitieren und weiter spekulieren. Wahrscheinlich gibt es aber eine einfache Erklärung?!

Vor Jahren habe ich mal den begriff Lemmingsyndrom geprägt, weil mir aufgefallen ist, dass EINER ein Thema, eine Richtung vorgibt und viele User (zu Viele!) der Richtung folgen ohne auch nur einmal die Sinnhaftigkeit in Frage zu stellen. Wie bei Frazebbok. Da ruft einer zur Lynchjustiz auf und der Mob folgt ... ohne das irgendjemand mal nachfragt um was es überhaupt geht ... Habt ihr keine anderen Hobbies (mehr)?

Zitat:

Original geschrieben von AS60


Das ist die Praxis und da kannst du noch so lange mit deinem theoretischen "Fachwissen" kommen. Der Wahrheitsgehalt nimmt nicht zu, wenn man ständig das Gleiche erzählt.

ah ja. Woraus genau besteht denn Deine Praxis, dass Du noch nicht einmal den Unterschied zwischen vermeidbarer Behinderung und nicht vermeidbar kennen willst?

Aber lass gut sein, EOD.

Zitat:

Original geschrieben von Kai R.


die Eingangsfrage war, ob man so parken darf, ...

... lässt sich nicht abschließend beantworten, weil das dafür entscheidende Detail, die noch verbliebene Durchgangsbreite nicht genannt ist.

Sind es weniger als Meter, dann Parkverbot aus §1 Abs.2 StVO:
Behinderung über die Mindest-Durchgangsbreiten aus der DIN 18040-2,
Vermeidbarkeit aus der Rechtsgüterabwägung zwischen einerseits keinen Rechtsanspruch auf einen Parkplatz vs. andererseits einem Rechtsanspruch auf Nutzung dieses Wegs.

Mehr ist da nicht, der Rest ist und bleibt Unfug.

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Zitat:

Original geschrieben von pflaumenkuchen


keinen Rechtsanspruch auf einen Parkplatz vs. andererseits einem Rechtsanspruch auf Nutzung dieses Wegs.

Parken ist zulässiger Gemeingebrauch einer Straße. Wenn es nicht anderweitig verboten ist, hat man sehr wohl einen Anspruch, dort parken zu dürfen - dafür sind Straßen schließlich da. Andererseits hast Du den Rechtsanspruch auf Nutzung genau dieses Weges auch noch nicht begründet.

Was Unfug ist hast Du im Übrigen nicht zu entscheiden - wir können uns gerne sachlich austauschen.

Zitat:

Original geschrieben von Kai R.



Zitat:

Original geschrieben von pflaumenkuchen


keinen Rechtsanspruch auf einen Parkplatz vs. andererseits einem Rechtsanspruch auf Nutzung dieses Wegs.
Parken ist zulässiger Gemeingebrauch einer Straße. Wenn es nicht anderweitig verboten ist, hat man sehr wohl einen Anspruch, dort parken zu dürfen - dafür sind Straßen schließlich da. Andererseits hast Du den Rechtsanspruch auf Nutzung genau dieses Weges auch noch nicht begründet.

Ich schreibs gern noch einmal. Wenn dieser Weg den Zugang zur Wohnung darstellt, ist es Begründung genug. Da möglicherweise über die Terasse des Eigentümers (Mieters) ein eigener Rollstuhlgerechter Zugang geschaffen wurde.

Ich bin es hier schon gewohnt, dass man alles erklären kann, aber nicht ALLEN

Zitat:

Original geschrieben von Kai R.



Zitat:

Original geschrieben von AS60


Das ist die Praxis und da kannst du noch so lange mit deinem theoretischen "Fachwissen" kommen. Der Wahrheitsgehalt nimmt nicht zu, wenn man ständig das Gleiche erzählt.
ah ja. Woraus genau besteht denn Deine Praxis, dass Du noch nicht einmal den Unterschied zwischen vermeidbarer Behinderung und nicht vermeidbar kennen willst?

Aber lass gut sein, EOD.

Praxis heißt, dass es so ablaufen wird, wie ich beschrieben habe, falls der Wegbesitzer (Rollifahrer ) sich an die Polizei wendet, immer vorausgesetzt, wir haben hier keinen Platz zwischen Pkw und Grundstück.

Vermeidbar und nicht vermeidbar hatten wir auch schon erörtert. Aber wahrscheinlich bringt es wirklich nichts.
Aber du redest von sachlich austauschen. Noch besser als "pflaumenkuchen" es gemacht hat, kann man es wirklich nicht erklären. Und immer wieder das Gleiche erzählen, nervt auf die Dauer.

Zitat:

Original geschrieben von Kai R.


Parken ist zulässiger Gemeingebrauch einer Straße. Wenn es nicht anderweitig verboten ist, hat man sehr wohl einen Anspruch, dort parken zu dürfen - dafür sind Straßen schließlich da.

Dass da eine gewisse Konfliktsituation zwischen einem "persönlicher Anspruch" und einem "Gemeingebrauch" existiert, fällt Dir nicht auf?

Zwischen einem nicht vorhandene Verbot und einem Rechtsanspruch ist ein gewaltiger Unterschied: Ein Rechtsanspruch ist immer einklagbar - mach mal, klag mal einen eigenen Parkplatz im öffentlichen Verkehrsraum, im Gemeingebrauch einer Straße ein - jetzt aber schon aufgefallen?

Zitat:

Andererseits hast Du den Rechtsanspruch auf Nutzung genau dieses Weges auch noch nicht begründet.

Man nehme Art.2 GG und sucht ein Gesetz, Vorschrift oder die Rechte eines Anderen, welche eine Nutzung verbietet - wird man nichts finden.

Kann der Falschparker (sofern unter einem Meter Durchgangsbreite) natürlich auch machen, nur da findet man etwas:
- §1 Abs. 2 StVO (Gesetz)
- DIN 18040-2 (zu einer rechtsgültigen Vorschrift erklärt)
- keinen Rechtsanspruch auf einen Parkplatz (keine Rechte eines Dritten vorhanden)

Zitat:

Was Unfug ist hast Du im Übrigen nicht zu entscheiden - wir können uns gerne sachlich austauschen.

Tatsachen benötigen keinen Entscheider.

Zitat:

Zwischen einem nicht vorhandene Verbot und einem Rechtsanspruch ist ein gewaltiger Unterschied: Ein Rechtsanspruch ist immer einklagbar - mach mal, klag mal einen eigenen Parkplatz im öffentlichen Verkehrsraum, im Gemeingebrauch einer Straße ein - jetzt aber schon aufgefallen?

wenn man als erster zu einem freien Parkplatz kommt, wo kein Verbot existiert, dann hat man einen Anspruch, dort parken zu dürfen. Gibt es genügend Urteile drüber: andere dürfen den Parkplatz nicht freihalten, verstellen, wer zuerst da ist hat Vorrang, etc.

Zitat:

- §1 Abs. 2 StVO (Gesetz)

das Thema hatten wir. Das ist auch das Einzige, was Deine Meinung in irgendeiner Weise stützen könnte - Zumutbarkeit etc. vorausgesetzt

Zitat:

- DIN 18040-2 (zu einer rechtsgültigen Vorschrift erklärt)

ah ja, ein Rechtsanspruch aus einer DIN-Norm. Ist klar

Zitat:

- keinen Rechtsanspruch auf einen Parkplatz (keine Rechte eines Dritten vorhanden)

Dummfug

Zitat:

Tatsachen benötigen keinen Entscheider.

Dein Glaube auch nicht

Zitat:

Original geschrieben von wkienzl


Ich schreibs gern noch einmal. Wenn dieser Weg den Zugang zur Wohnung darstellt, ist es Begründung genug. Da möglicherweise über die Terasse des Eigentümers (Mieters) ein eigener Rollstuhlgerechter Zugang geschaffen wurde.

Du kannst das X-fach schreiben und es bleibt, so lange Du es nicht mit einem Gesetz oder einem Urteil begründen kannst, einfach nur Deine Meinung.

BTW: ich lass Euch Euren Glauben und bin jetzt hier raus

Zitat:

Original geschrieben von Kai R.



Zitat:

Original geschrieben von wkienzl


Ich schreibs gern noch einmal. Wenn dieser Weg den Zugang zur Wohnung darstellt, ist es Begründung genug. Da möglicherweise über die Terasse des Eigentümers (Mieters) ein eigener Rollstuhlgerechter Zugang geschaffen wurde.
Du kannst das X-fach schreiben und es bleibt, so lange Du es nicht mit einem Gesetz oder einem Urteil begründen kannst, einfach nur Deine Meinung.

Wenn das OA durch den Anruf des Eigentümers eine Abschleppung veranlaßt, dann ist das Parken nicht rechtmäßig.

Zitat:

Original geschrieben von Kai R.


wenn man als erster zu einem freien Parkplatz kommt, wo kein Verbot existiert, dann hat man einen Anspruch, dort parken zu dürfen.

Das ist doch aber nicht das Thema hier.

Hier streiten sich nicht zwei, wer dort parken darf, sondern wie man parken darf und auf freie Wahl im Abstand zu einem Zugang hast Du keinen Rechtsanspruch.

Zitat:

Gibt es genügend Urteile drüber: andere dürfen den Parkplatz nicht freihalten, verstellen, wer zuerst da ist hat Vorrang, etc.

Aber keines, was Dir erlaubt, einen Zugang zuzuparken.

Das ist das Thema hier.

Zitat:

Das ist auch das Einzige, was Deine Meinung in irgendeiner Weise stützen könnte - Zumutbarkeit etc. vorausgesetzt

Mehr ist auch nicht notwendig.

Zitat:

ah ja, ein Rechtsanspruch aus einer DIN-Norm. Ist klar

Dass Deine Lichtanlage am Fahrzeug (ECE), die Abgas- bzw. CO2-Messung für die KFZ-Steuer (DIN), die Elektroinstallation in Deinem Haus und Wohnung (VDE-DIN), die Kennzeichnungspflicht von Lebensmitteln ("E-Zahlen"- DIN), ...

dass dies alles Normen sind, die in Gesetzen als verbindlich einzuhalten erklärt wurden und damit eine derartige benannte Norm in der jeweils aktuellen Version faktisch ein Gesetz oder Verordnung darstellt - ist Dir bisher auch noch nicht nicht aufgefallen?

Zitat:

Original geschrieben von Kai R.


Du kannst das X-fach schreiben und es bleibt, so lange Du es nicht mit einem Gesetz oder einem Urteil begründen kannst, einfach nur Deine Meinung.

Nur Du bist davon freigestellt bzw. reichen als Begründung auch Entscheidungen zu völlig anderen Fragestellungen?

Am schlimmsten finde ich es eigentlich dass dort Häuser stehen und es scheinbar keinen Bürgersteig bzw. begehbaren Weg gibt. Wusste bis zu diesem Thread gar nicht dass sowas bautechnisch überhaupt erlaubt ist.

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