Darf er vor meinem Weg parken?
Hi. Leute ich hab da mal eine frage undzwar wollte ich mal wissen ob dieser pkw mit anhänger so vor meinem weg zur haustür parken darf ich meine die garageneinfahrt ist zwar frei aber ich finde es ist doch trotzdem nicht richtig. Ich habe schon stunden gesucht aber irgentwie hatten die immer was anderes also habe ich mal ein Bild gemacht und hochgeladen. Währe cool wenn jemand eine antwort gibt
Mfg. Norman
Beste Antwort im Thema
Mach einen Zettel an seinem Auto:
"Bitte lassen Sie beide Türen weit geöffnet, damit ich durch Ihr Fahrzeug laufen kann"
91 Antworten
Na dann schaue dir das Bild nochmal genau an, auf der anderen Straßenseite ( links hinter dem Anhänger) parkt ein anderes Fahrzeug.
Kommt die Feuerwehr hier bei einem Einsatz wohl durch ?
Zitat:
Original geschrieben von Kai R.
vielleicht mäßigst Du mal Deine Wortwahl und wirfst einen Blick ins Gesetz:Zitat:
Original geschrieben von AS60
Wo hast du diesen Blödsinn denn gelernt?§ 1
Grundregeln(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.
(2) Wer am Verkehr teilnimmt hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.[/quote
es ist nun mal unvermeidbar, dass bei einer legalen Teilnahme am Verkehr andere Verkehrsteilnehmer behindert werden, schließlich passt auf einen Flecken Straße nur ein Auto.Im konkreten Fall parkt das Auto legal. Behinderung unvermeidbar. Im übrigen haben die Bewohner des Grundstücks genügend Möglichkeiten, dieses zu verlassen.
Der Gesetzestext ist mir auch ohne Google bekannt.
Ich wollte dir natürlich nicht zu nahe treten, aber meine Wortwahl war meiner Meinung nach angebracht, weil es eben Blödsinn ist. Falsch könnte man auch sagen.
Das abgestellte Auto parkt dort keinesweg legal, weil es eben behindernd abgestellt ist. Und gerade dies soll der § 1 Abs 2 StVO regeln und tut dies auch. Dafür gibt es diesen Gummitatbestand mit der Tatbestandsnummer 101060, um gerade solche Fälle, die nicht speziell geregelt sind, ahnden zu können.
Nur weil es nicht ausdrücklich verboten ist und explizit im Gesetz erwähnt ist, darf ich nicht parken, obwohl ich dadurch andere behindere. Und diese Behinderung ist vermeidbar, in dem man sich gar nicht erst dort hin stellt. Grundsätzlich ist es nicht verboten, wenn man aber jemanden konkret behindert schon.
Das ist dann die gegenseitige Rücksicht, die du zitiert hast.
Analog zu sehen ist auch der Tatbestand: Sie belästigten/behinderten/gefährdeten durch Außer Acht lassen der im Straßenverkehr erforderlichen Sorgfalt......
Auch so ein Gummi -bzw. Auffangtatbestand
Jeder der irgendwo auf der Straße parkt behindert. 😉
1. Ordnungsamt kann man auch anrufen
2. Man kann selber nen Foto machen und anzeigen
3. Man kann das als Ausfahrt deklarieren
1. und 2. wird ohne 3. aber vermutlich ins Leere laufen da Parken im Prinzip unvermeidbar ist.
Zitat:
Original geschrieben von Archduchess
Jeder der irgendwo auf der Straße parkt behindert. 😉1. Ordnungsamt kann man auch anrufen
2. Man kann selber nen Foto machen und anzeigen
3. Man kann das als Ausfahrt deklarieren1. und 2. wird ohne 3. aber vermutlich ins Leere laufen da Parken im Prinzip unvermeidbar ist.
Parken ja, aber nicht die damit verbundene Behinderung. Dann muss ich eben anderswo parken🙂
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Du drehst dich im Kreis.
Park auf der Straße, mach nen Foto, lade es hoch und ich sage dir warum du behinderst - mußt du eben woanders parken? 😉
Zitat:
Original geschrieben von AS60
Nur weil es nicht ausdrücklich verboten ist und explizit im Gesetz erwähnt ist, darf ich nicht parken, obwohl ich dadurch andere behindere. Und diese Behinderung ist vermeidbar, in dem man sich gar nicht erst dort hin stellt. Grundsätzlich ist es nicht verboten, wenn man aber jemanden konkret behindert schon.
nach dieser Logik dürfte man effektiv nirgendwo parken. Think about it.
Es gibt keine höhere Instanz, die moralisch behinderndes Falschparken ahndet. Entweder darf ich dort nach dem Gesetz parken, dann behindere ich damit Andere (weil die z.B. um mich rumfahren müssen oder beim Verlassen ihres Grundstücks eine Kurve laufen), oder ich darf es nicht.
Zitat:
Original geschrieben von Kai R.
nach dieser Logik dürfte man effektiv nirgendwo parken. Think about it.Zitat:
Original geschrieben von AS60
Nur weil es nicht ausdrücklich verboten ist und explizit im Gesetz erwähnt ist, darf ich nicht parken, obwohl ich dadurch andere behindere. Und diese Behinderung ist vermeidbar, in dem man sich gar nicht erst dort hin stellt. Grundsätzlich ist es nicht verboten, wenn man aber jemanden konkret behindert schon.
Nirgendwo, wo man im Weg steht. Das ist ausnahmsweise mal richtig.
Zum konkreten Fall: Was macht der Rollstuhlfahrer, der den Weg benutzen will. Ach egal. Muss der mal im Haus bleiben. Der Wagen darf ja dort parken. Ist ja unvermeidbar, diese Behinderung.😕 Es gibt ja keine anderen Parkplätze.
Soviel zum Thema Logik.
Aber ich glaube, das führt hier zu nichts mehr.
Zitat:
Original geschrieben von Kai R.
Entweder darf ich dort nach dem Gesetz parken,
Darf Du nicht - §1 Abs.2 StVO
Zitat:
dann behindere ich damit Andere (weil die z.B. um mich rumfahren müssen oder beim Verlassen ihres Grundstücks eine Kurve laufen),
Unfug,
es geht nicht um Behinderung für sich allein, sondern um die vermeidbare Behinderung.
Zum Begriff der Vermeidbarkeit gibt es die Legaldefinition:
"Der Eintritt der Behinderung ist vermeidbar, wenn dem Verursacher ein anderes Verhalten möglich und zumutbar war."
Da beim Parken ein anderer Verkehrsteilnehmer immer um das geparkte Fahrzeug herum muss, ist diese Art einer "allgemeinen" Behinderung rein aufgrund der Existenz eines Kraftfahrzeugs immer vorhanden und somit nicht vermeidbar.
In diesem Fall (siehe Foto und sofern kein ausreichend breiter Fußweg noch zwischen Bepflanzung und Bordstein bzw. parkendes Fahrzeug vorhanden ist - "Gehwege müssen ausreichend breit für die Nutzung mit dem Rollstuhl oder mit Gehhilfen sein", DIN 18040-2, äußere Erschließung Wohngebäude) wäre die Behinderung vermeidbar, weil der Falschparker einfach nur den Zugangsweg hätte frei halten können, was ihm auch zumutbar gewesen wäre.
Zitat:
oder ich darf es nicht.
So ist es - denn da wird wohl kaum noch ein Rolli oder jemand an Krücken (zB. Sportunfall) so einfach hindurch kommen. Parken verboten nach §1 Abs.2 StVO, da die Behinderung des Zugangs vermeidbar gewesen wäre.
Zitat:
Original geschrieben von pflaumenkuchen
was ihm auch zumutbar gewesen wäre.
was Du hier so nonchalant postulierst ist genau die Knackfrage, um die sich hunderterlei Einzelurteile drehen. Kennst Du die Parkplatzsituation dort vor Ort? Weißt Du, wo man einen PKW mit Anhänger in zumutbarer Entfernung hätte abstellen können? Kannst Du erkennen, dass hinter dem Anhänger kein Auto parkt und auch zum Zeitpunkt des Abstellens nicht geparkt hat?
http://www.bernd-huppertz.de/.../grundregel.pdfZitat:
Die Zumutbarkeit ist im Rahmen einer Güterabwägung unter Einbeziehung
bereits bestehender Verbote und Regelungen zu prüfen.
Die Tatsache, dass hier nichts geregelt oder verboten ist, ist zumindest ein Indiz, dass die Zumutbarkeit für den Parkplatzsucher keine übergroße Bedeutung hat. Im Übrigen sieht das eingangs gepostete Foto für mich so aus, dass man seitlich von der Garageneinfahrt durchaus auf befestigtem Grund zum Weg und damit ins Haus gelangt.
Konzilianterweise will ich zugestehen, dass es Umstände gibt, unter denen die Vermeidbarkeit hätte gegeben sein können. Aber ein pauschales "hier darf er nicht parken" ist mal auf jeden Fall falsch.
Zitat:
Original geschrieben von Kai R.
Konzilianterweise will ich zugestehen, dass es Umstände gibt, unter denen die Vermeidbarkeit hätte gegeben sein können. Aber ein pauschales "hier darf er nicht parken" ist mal auf jeden Fall falsch.
Von einem pauschalem Verbot hier zu parken war nie die Rede. Es war immer die Rede von einer konkreten Behinderung. Und die darf nicht nur darin bestehen, dass der Benutzer des Weges einen Schritt mehr machen muss. Ich sprach z.B. von einem Rollstuhlfahrer.
Auf dem Bild sieht es allerdings so aus, dass der Benutzer hier den Umweg übers Beet machen muss. Und das ist dann meiner Meinung nach nicht zumutbar so dass man hier nicht von einer unvermeidbaren Behinderung sprechen kann.
Haha, diese Diskussion ist hier wieder so genial deutsch.
Wo bitte ist das Problem? Man kann einen FREUNDLICHEN Zettel schreiben, und den hinter die Windschutzscheibe klemmen. Darin einfach kurz erklären dass man nicht mehr aus der Wohnung kommt, weil es keinen Fussweg gibt. Und im Letzten darum bitten woanders zu parken. Hat der Besitzer des Wagens vielleicht nur übersehen. Ich denke so kann man ohne böses Blut, Gesetzbuch oder Gemeinheiten eine Lösung herbei führen.
Ansonsten ist das eine völlig bekloppte Straße, wo noch nicht mal auf einer Seite ein Fussweg ist. Super Leistung der Stadtplaner.
Zitat:
Original geschrieben von Gurkengraeber
Haha, diese Diskussion ist hier wieder so genial deutsch.
Genau, genug diskutiert 😁
ProblemlösungZitat:
Original geschrieben von Gurkengraeber
Wo bitte ist das Problem? Man kann einen FREUNDLICHEN Zettel schreiben, und den hinter die Windschutzscheibe klemmen.
So?
Und was sagt jetzt der TE dazu? Der lacht bestimmt drüber wie hier diskutiert wird und es ist in Wirklichkeit sein Fahrzeug....