Darf die Polizei einem vorschreiben in welchem Gang man zu fahren hat?

Folgendes ich fahre einen Mazda RX8 mit Wankelmotor, um den Motor in Schuß zu halten muss man ihn ab und an frei blasen also konstant bei 9.000 U/min fahren.

Heute als ich wieder ein längeres Töurchen gemacht habe, wollte ich den Wagen mal wieder in den freien TL Zonen ausfahren. Aber wegen penetranten Mittelspur oder Linksspurschleichern bin ich nie über 230km/h gekommen. Vorallem die SUVs, die Bauklötzen welche mit 170km/h auf der linken Spur parken obwohl die Mittelspur frei ist haben mich fast zur Weißglut gebracht, trotz Lichthupe aus weiterer Entfernung zum ankündigen meiner Überholabsicht, war nix zu machen.

Ein paar mal war ich wirklich kurz davor einfach Rechts dran vorbei zu ziehen, aber im Gegensatz vieler anderer Verkehrsteilnehmer kenne ich die Regeln noch und habe es dabei belassen im ausreichenden Sicherheitsabstand hinter dem Linksblockierer zu bleiben bis der seine Ausfahrt gefunden hat.

Da ich also auf der Autobahn nicht zur Motorpflege gekommen bin, bin ich anschließend in der Stadt auf den Hauptstraßen im ersten Gang mit 59 km/h Richtung Heimat gefahren. Auf einer Hauptstraße wurde dann eine Geschwindigkeitskontrolle mittels Laser Messung durchgeführt und ich wurde rausgewunken. Ich war sehr verwundert weil 59km/h Tacho = 56km/h GPS = nach Abzug der Toleranz 3km/h zu schnell.
Ich dachte mir echt, hat die Stadt es wirklich schon wieder so nötig...
...doch statt 15€ für die wahnwitzige Tempo Überschreitung wollte man von mir 20€ wegen §30 StVO hat irgendwas von Lautstärke und Umweltschutz gefasselt. Da habe ich meine EC Karte direkt wieder eingesteckt und die Zahlung verweigert. Also soll ich demnächst Post bekommen.

Ich habe mir zwischenzeitlich auch mal §30 zu Gemüte geführt und weiß nicht gegen was ich verstoßen haben soll. Weder bin ich unsinnig hin und her gefahren, noch zieht das Lautstärke oder Umwelt Argument.
Mein Wagen ist keine gepimpte Tupperware-Schachtel mit dicken Auspuff sondern Serie, d.h. er entspricht den allen Bestimmungen und kann gar nicht zu laut sein. Außerdem habe ich eine Grüne Plakete und selbst wenn ich bei der Fahrweise 20L auf 100km verbrauche, belaste ich die Umwelt da weniger als die meisten 10-20 Jahre alten Mittelklasse Wagen die meistens auch mit gelb oder rot gekennzeichnet sind. Also was soll diese Willkür? Die Polizei kann mir doch nicht vorschreiben in welchem Gang ich zu fahren habe, oder sehe ich das falsch?

Falls tatsächlich Post deswegen kommt gehe ich direkt zum Anwalt, bin ja rechtsschutzversichert.

Beste Antwort im Thema

Zahlt die Rechtsschutzversicherung auch Fälle, die man mit 100%iger Wahrscheinlichkeit verliert, weil man mal sowas von im Unrecht ist/war?

Falls nicht, würde ich die 20 Euro lieber bezahlen, denn du hast eindeutig gegen die StVO verstoßen, die unnötige Lärmbelästigung untersagt. Und 59 km/h im 1.Gang bzw. ein mit 9000 min-1 drehender Motor ist unnötige Lärmbelästigung par Excellence...

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Zitat:

Original geschrieben von surfkiller20


Steht nicht irgendwo auch in der STVO das Umweltfreundlich zu fahren ist?
Ich habe zwar auf die schnelle keinen Passus gefunden, aber meine
mich aus Fahrschulzeit daran erinnern zu können.
Wenn dem so ist, könnte man ihn auch deswegen festnageln.

Jup, hast du richtig erkannt...§30 z. Th. Umweltschutz;

"(1) Bei der Benutzung von Fahrzeugen sind unnötiger Lärm und vermeidbare Abgasbelästigungen verboten. Es ist insbesondere verboten, Fahrzeugmotoren unnötig laufen zu lassen und Fahrzeugtüren übermäßig laut zu schließen. Unnützes Hin- und Herfahren ist innerhalb geschlossener Ortschaften verboten, wenn andere dadurch belästigt werden."

War nämlich auch mein erster Gedanke, weil aus meiner FS-Ausbildungszeit der Gedanke "Umweltschutz = Lärmschutz" noch rumschwirrt.

Hat aber der TE im Eröffnungspost noch selbst angemerkt.^^

Zitat:

Original geschrieben von micci1


Vergiss es, die meisten hier sind wahrscheinlich genervte Anwohner die zuhause einen 100 PS Diesel stehen haben. Deshalb macht das alles hier relativ wenig Sinn.

Nö, die meisten hier haben schon mal was von gegenseitiger Rücksichtnahme gehöhrt und benehmen sich nicht so, als wenn Ihnen die Welt allein gehöhrt.

Aber du hast Recht, es gibt Leute die sind halt uneinsichtig und können oder besser müssen anders überzeugt werden, las mit Argumenten. Hoffentliuch geht dir das nicht auch mal so.

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler



Und das dieser Lärm hier unnötig war, das ist ja wohl nicht weiter zu Diskutieren, oder sieht du das wirklich anders?

Schon mal einen RX-8 im Vorbeifahren gehört - und im Vergleich einen von diesen Feuerstühlen? Da liegen WELTEN dazwischen.

Im Ausgangsfall gings offenbar um Abzocke durch die Wegelagerer, die ihm keinen Tempoverstoß vorwerfen konnten und dann auf so einen Schwachsinn ausweichen.

Zitat:

Original geschrieben von Rotary-Timo


...aber eine Belästigung setzt voraus das jemand belästigt worden ist...

Diese Voraussetzung wurde im vorliegenden Fall erfüllt. Sonst hätten dich die Beamten nicht angehalten.

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Zitat:

Original geschrieben von MPSDriver



Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler



Und das dieser Lärm hier unnötig war, das ist ja wohl nicht weiter zu Diskutieren, oder sieht du das wirklich anders?
Schon mal einen RX-8 im Vorbeifahren gehört -

Nein , mit 60 im 1. Gang noch nicht.

Zitat:

Original geschrieben von Rotary-Timo


Die Höhe des Verwarngeldes ist vollkommen unerheblich, es geht ums Recht und vorallem um die darauf resultieren Konsequenzen bezügl. meiner zukünftigen Fahrweise!

Das ist korrekt. Deshalb haben die Beamten erst einmal eine gebührenpflichtige Verwarnung ausgesprochen. Im Wiederholungsfall werden dann ggf. weiterreichende Maßnahmen angeordnet.

Zitat:

Original geschrieben von anntike


. Es ist insbesondere verboten, Fahrzeugmotoren unnötig laufen zu lassen

Au ja, dann zeigen wir doch gleich mal sämtliche Taxifahrer an! 😛

Zitat:

und Fahrzeugtüren übermäßig laut zu schließen.

Das wollte ich schon immer mal wissen, wie man eine Autotür ohne elektronische Zuziehmechanik leise schließen kann.

Zitat:

Original geschrieben von Diedicke1300



Zitat:

Original geschrieben von MPSDriver


Schon mal einen RX-8 im Vorbeifahren gehört -

Nein , mit 60 im 1. Gang noch nicht.

Bei welcher Drehzahl muss man denn in den zweiten schalten? 🙄

Zitat:

Original geschrieben von Diedicke1300



Nein , mit 60 im 1. Gang noch nicht.

Woher willst du das wissen? Guckst du ins Auto und schaust ob der 1 Gang eingelegt ist. 😕

@Dellenzaehler
Rücksichtnahme? Auf wenn? Dem Beamten der im Busch sitzt oder dem Arbeiter der neben seiner 100 DB lauten Maschine steht. 😁😛

Man kann zwar nicht erwarten das sich der Porschebesitzer einen Kleinwagen kauft.

Aber man kann erwarten das jemand sein 2 oder 300 PS Auto mit nur 50-75 PS fährt???? Verrückte Welt.

Zitat:

Original geschrieben von Rotary-Timo


Da es dort keine Anwohner gibt, müßten es ja die Beamten sein die sich belästigt gefühlt haben. Aber diese Leben ja im Normalfall nicht obdachlos am Straßenrand.

Was hat eine Belästigung mit Obdachlosigkeit zu tun? 😕 Diesen Zusammenhang solltest du uns mal näher erläutern.

Zitat:

Original geschrieben von surfkiller20
Ganz davon abgesehen:
So ein taramtamtam wegen 20Euro!
Zahlen, vergessen, gut sein lassen!
Hast du eigtl. mal bedacht das die RSV dich wegen solchen lapalien
ganz schnell aus dem Vertrag werfen kann?
Dank zentraler Melde Datei wirst du es dann extrem schwer haben wieder eine
RSV zu finden!
Ich erlebe das gerade im Freundeskreis!
 
Nur mal so als Denkanstoss....
 
MfG
Surfkiller20

Das wäre jetzt das nächste, was ich hier gepostet hätte 🙂

Aber eigentlich hätte man das hier gar nicht scheiben sollen. Wenn man mal überlegt für was einige Ihre Rechtschutzversicherung missbrauchen.

Nicht besser sind die Herren Anwälte, die so ein Mandat natürlich dankend annehmen, eben weil Sie sicheres Geld haben, den Mandanten aber ohne diese Versicherung bereits am Telefon abwimmeln würden. So sieht das nämlich aus. 😠

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke



Was hat eine Belästigung mit Obdachlosigkeit zu tun? 😕 Diesen Zusammenhang solltest du uns mal näher erläutern.

Ich denke mal er geht davon aus das in einem Industriegebiet (wo keine Anwohner sind) er nur Obdachlose belästigen kann weil sonst keine Menschen da sind.

Zitat:

Original geschrieben von Rotary-Timo


Eben nicht, nötige Fahrzeugpflege sollte man schon unterscheiden vom nicht nötigen rumprollen, aber das erklär ich jetzt nicht nochmal.

Mit dem Argument kannst du kommen, wenn du den Wagen in der Hofeinfahrt mit dem Kärcher reinigst (aber bitte nicht zwischen 13.00 und 15.00 Uhr und am Sonntag), aber nicht beim Fahren auf der Straße...

Zitat:

Original geschrieben von surfkiller20



Dank zentraler Melde Datei wirst du es dann extrem schwer haben wieder eine
RSV zu finden!

Sowas gibt es nicht.

Außerdem hat er von 8 Fällen 7 "gewonnen" - und bei diesem stehen die Chancen auch nicht schlecht.

Zitat:

Zitat:
Original geschrieben von MPSDriver
Schon mal einen RX-8 im Vorbeifahren gehört - und im Vergleich einen von diesen Feuerstühlen? Da liegen WELTEN dazwischen.
Im Ausgangsfall gings offenbar um Abzocke durch die Wegelagerer, die ihm keinen Tempoverstoß vorwerfen konnten und dann auf so einen Schwachsinn ausweichen.

Sogar schon mal einen repariert und auch schon mal einen begutachtet und bewertet 😁

Und dein Argument mit den Wegelagerern und der Abzocke sowie dem Schwachsinn ist wirklich gut. Das sollte Rotary-Timo unbedingt vorbringen, echt brilliant formuliert, Klasse, meine Hochachtung 🙂

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