Darf die Leasingfirma die alten Alufelgen behalten,auch wenn ich vier neue Felgen bezahlen soll?

Hallo zusammen,
hier meine Frage:Ich hatte vor ca. einem Jahr meinen Leasingwagen,einen Astra GTC 2,0L TD mit 245 Alufelgen zurückgegeben,da ich von einer Übernahme,aufgrund eines völlig überhöhten Übernahmepreises Abstand genommen hatte.Das Übergabeprotokoll der Dekra war völlig desolat ausgefallen.Schäden wurden aufgelistet,die laut Übergaberegeln des Leasinggebers aktzeptabel waren.So verlangte die ALD Leasing von mir die Kostenerstattung von gleich allen 4 Felgen,zuzüglich Demontage,Montage und Auswuchten der neuen Felgen.Den Astra hatte ich in einem Autohaus in Düsseldorf aufgespürt.Er stand dort mit den alten Felgen,die per Smartrepair aufgehübscht worden waren.Nun verweigert mir die ALD Leasing die Herausgabe der alten Felgen,obwohl ich die neuen Felgen bezahlen soll! Hat einer ähnliche Erfahrungen gemacht?
Gruß Charly

Beste Antwort im Thema

Was lernt man daraus? Wenn man die Kohle nicht hat um sich das gewünschte Fahrzeug zu kaufen, dann eben sparen oder was günstigeres suchen 😉
Aber sowas gibts ja im Leasingland Deutschland kaum mehr 😁

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Ed Size,du irrst.Mein Anwalt bekommt bei einem Streitwert von 1000,00€ nicht mehr als ich erstritten habe.Obwohl die Summe , die die ALD verlangte bei knapp 2.000,00€ lag ,war der Streitwert geringer.Die ALD hat nämlich einfach meine knapp 1.000,00€ die mir eigentlich wegen Minderkilometer zustanden,einbehalten.Und natürlich einigt man sich auf einen Vergleich,wenn klar ist das Recht und Gesetz mal wieder weit auseinanderklaffen.Denn,wer hätte gewusst,dass eine Leasingfirma die alten Felgen behalten darf,obwohl noch ein erheblicher Restwert vorlag(ca.1000,00€,laut Gericht) und ich einen kompletten neuen Satz inkl.Montage bezahlen musste!Derr logische Verstand sowie ein gesundes Rechtsempfinden strebt sich gegen solch eine Ungerechtigkeit.

Und weil ich das alles so absurd finde, hätte ich mich auf den faulen Kompromiss nicht eingelassen. Ich wäre keinen Vergleich eingegangen, weil ein Urteil für Dich eher ein günstigeres Ergebnis gebracht hätte. Zumindest, wenn mich mein Rechtsempfinden nicht täuscht.

Ja Holger - das Rechtsempfinden ist schon Richtig welches wir haben. Aber Du weißt ja daß Recht haben und Recht bekommen immer 2 paar Schuhe sind!

Und in der zweiten Instanz lägen die Kosten noch einmal 30% höher als in der ersten.

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Klar, aber wenn ich so etwas vor Gericht trage, lasse ich mich auf keinen faulen Kompromiss ein.

Ich habe zwar keine Statistik vor Augen aber denke daß in sehr vielen Fällen nie ein "klares" Urteil gefällt wird, egal wie lange man den rechtsstreit hinauszögert.
Denke zwar auch daß hier ev. mehr zu holen gewesen wäre, aber von der Ferne redet es sich leicht. Und wenn da wirklich GA + LG unter einer Decke stecken wird da nicht viel besseres rauskommen.

So ein weiteres Gutachten kostet gleich einige Hundert Euro. Dann zur Hälfte verlieren, hieße auch die Hälfte der Kosten tragen. Ist ziemlich blöd, dass Richter oft nicht aus eigener Sachkunde urteilen, sondern quasi zur Absicherung noch eines Gutachtens benötigen. Immer getreu dem Witz "Nun nehmen Sie doch Verstand an" - "Ich bin Beamter, ich darf nichts annehmen".

Richter sind keine Beamte 😉

Und sind vom Gesetz her dazu angehalten, einen Vergleich anzuregen.

ps. Kein Wunder dass man monatelange auf einen Gerichtstermin wartet, wenn Leute für 15 Euro klagen.

Denkfehler, da kam es nicht zum Gerichtstermin, der Typ hat nach Klagezustellung sofort gezahlt. 15,- DM - das war die Währung vor 2002.

Und wo möchtest du die Grenze setzen? Bei 100,- €, 1.000,- €? Um welche Summe darf ich dich bescheißen, bevor du das nicht mehr akzeptieren musst? Kannst diesen Betrag direkt überweisen (DE66 2512 0510 9270 2898 32 - Verwendungszweck "Adventsengel".), ist einfacher. Bei Beträgen über 200,- € aber bitte deine Daten genau angeben, damit die Spendenbescheinigung zugesandt werden kann.

Und bevor der nächste Klugscheißer sich meldet, ja, ich weiß, es ist noch nicht Advent. Und ja, ich weiß, dass ein Richter kein Beamter ist, unabhängig, nicht weisungsgebunden usw. Aber was annehmen darf er auch nicht.

Ist doch ganz einfach:

Wenn der Verlust durch den Arbeitsaufwand höher ist als das, was ich in der Zeit verdienen kann, dann wird das einfach abgeschrieben.

Zitat:

@Nr.5 lebt schrieb am 15. November 2017 um 22:11:38 Uhr:


Ist doch ganz einfach:

Wenn der Verlust durch den Arbeitsaufwand höher ist als das, was ich in der Zeit verdienen kann, dann wird das einfach abgeschrieben.

Wirtschaftlich gesehen Ja, aber nur wenn man keine Prinzipien hat!

Zitat:

@grilli9 schrieb am 15. November 2017 um 23:44:16 Uhr:



Zitat:

@Nr.5 lebt schrieb am 15. November 2017 um 22:11:38 Uhr:


Ist doch ganz einfach:

Wenn der Verlust durch den Arbeitsaufwand höher ist als das, was ich in der Zeit verdienen kann, dann wird das einfach abgeschrieben.

Wirtschaftlich gesehen Ja, aber nur wenn man keine Prinzipien hat!

Wenn man für 8,85 Euro die Stunde jobbt, kann man sich das leisten.

Wenn mich aber das Durchsetzen von Prinzipien (hier das gerichtliche Durchsetzen einer Forderung von 15 DM) das zehnfache von dem kostet, was ich in der Zeit verdienen kann, und wenn ich das dann auch tue, dann müsste ich ja mit dem Klammerbeutel gepudert worden sein. Außerdem würde ich damit dem Gemeinwohl schaden, weil ich dann ja auch erheblich weniger Steuern zahlen würde.

Stell dir vor, auch ich habe Prinzipien, aber die messe ich nicht in Cent und Euro.

Zitat:

@PeterBH schrieb am 15. November 2017 um 21:31:46 Uhr:


Denkfehler, da kam es nicht zum Gerichtstermin, der Typ hat nach Klagezustellung sofort gezahlt. 15,- DM - das war die Währung vor 2002.

Und wo möchtest du die Grenze setzen? Bei 100,- €, 1.000,- €? Um welche Summe darf ich dich bescheißen, bevor du das nicht mehr akzeptieren musst? Kannst diesen Betrag direkt überweisen (DE66 2512 0510 9270 2898 32 - Verwendungszweck "Adventsengel".), ist einfacher. Bei Beträgen über 200,- € aber bitte deine Daten genau angeben, damit die Spendenbescheinigung zugesandt werden kann.

Und bevor der nächste Klugscheißer sich meldet, ja, ich weiß, es ist noch nicht Advent. Und ja, ich weiß, dass ein Richter kein Beamter ist, unabhängig, nicht weisungsgebunden usw. Aber was annehmen darf er auch nicht.

Der Denkfehler liegt eher auf deiner Seite.

Rechne mal den gesamten Aufwand zusammen, der da entstanden ist. Da muss eine Klageschrift verfasst und eine Kostenvorschuss für die Gerichtskosten eingezahlt werden. Beides muss von einem Staatsbediensteten bearbeitet werden. Und wenn es sich tatsächlich so zugetragen hat wie du schreibst und der Beklagte tatsächlich sofort gezahlt hat, muss er die Gerichtskosten einzahlen, deine müssen dir erstattet werden, die Klage muss als Erledigt erklärt werden und alles muss wieder von einem bzw. mehreren Staatsdienern bearbeitet werden.

Volkswirtschaftlich gesehen ein voller Erfolg.

Mich würde mal interessieren, wobei es darum gegangen ist, dass ein 15DM-Fall überhaupt von einem Gericht angenommen wurde. Muss ja schon von genereller Bedeutung gewesen sein.

Mangel an gekaufter Ware. Und nein, der Beklagte muss keine Gerichtskosten einzahlen, sondern er darf mir diese direkt erstatten. Dafür gibt es einen Kostenfestsetzungsbeschluss - darf wieder ein Staatsbediensteter bearbeiten. Na und? Ohne Klagen wäre der doch arbeitslos.

Die Argumentation, was man in der Zeit verdienen "könnte", ist doch geradezu unsinnig. Oder gibt es hier jemanden, der 24 Stunden am Tag auch tatsächlich Geld verdient? Und wenn er 10 min sich mit privaten Sachen beschäftigt, deshalb einen wirtschaftlichen Verlust erleidet?

Natürlich ist es wirtschaftlich unsinnig, wegen 15,- DM oder anderer Kleinbeträge eine Klage zu erheben. Muss ich deshalb den Anderen mit seinem merkwürdigen Rechtsverständnis noch belohnen? Sollten Waren generell um 20,- € verteuert werden, weil ja schließlich irgendwelche Idioten 20,- € einbehalten könnten?

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