Darf die Leasingfirma die alten Alufelgen behalten,auch wenn ich vier neue Felgen bezahlen soll?
Hallo zusammen,
hier meine Frage:Ich hatte vor ca. einem Jahr meinen Leasingwagen,einen Astra GTC 2,0L TD mit 245 Alufelgen zurückgegeben,da ich von einer Übernahme,aufgrund eines völlig überhöhten Übernahmepreises Abstand genommen hatte.Das Übergabeprotokoll der Dekra war völlig desolat ausgefallen.Schäden wurden aufgelistet,die laut Übergaberegeln des Leasinggebers aktzeptabel waren.So verlangte die ALD Leasing von mir die Kostenerstattung von gleich allen 4 Felgen,zuzüglich Demontage,Montage und Auswuchten der neuen Felgen.Den Astra hatte ich in einem Autohaus in Düsseldorf aufgespürt.Er stand dort mit den alten Felgen,die per Smartrepair aufgehübscht worden waren.Nun verweigert mir die ALD Leasing die Herausgabe der alten Felgen,obwohl ich die neuen Felgen bezahlen soll! Hat einer ähnliche Erfahrungen gemacht?
Gruß Charly
Beste Antwort im Thema
Was lernt man daraus? Wenn man die Kohle nicht hat um sich das gewünschte Fahrzeug zu kaufen, dann eben sparen oder was günstigeres suchen 😉
Aber sowas gibts ja im Leasingland Deutschland kaum mehr 😁
145 Antworten
Zitat:
@Holgernilsson schrieb am 5. November 2017 um 19:58:45 Uhr:
@Uppy13Ja, da gebe ich Dir Recht. Es gibt aber auch noch diejenigen, die zu schnell klein beigeben, weil sie einfach das Risiko scheuen.
Das Risiko liegt doch aber nur beim Mandanten und nicht beim Anwalt ... warum sollte der also direkt klein beigeben?
Das kann nur der Fall sein, weil er fürchtet seinen Ruf zu verlieren. Im reinen Einzelfall kann er nur gewinnen, umso weiter er es treibt.
Ansonsten gehe ich schon von einer Beratung beim TE aus, was sollte eine Bevormundung bewirken? Zumal der TE immerhin auch hier gefragt hat.
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 5. November 2017 um 19:59:28 Uhr:
@uppy13
Nach dieser Logik treten vor Gericht auf beiden Seiten immer nur schlechte Anwälte auf. So ganz schlüssig ist Deine These irgendwie nicht.
Jein, es gibt eben sone und solche.
Die, die gut arbeiten ... die beraten ehrlich und wollen die Prozesse, die sie führen auch gewinnen (die sagen dann auch, dass man besser nicht vor Gericht geht) und die die schlecht arbeiten und nur auf den schnellen Euro aus sind (die reden dem juristischen Deppen nach dem Mund und hinterher heißt es nur "vor Gericht ist es wie auf hoher See, da kann man nichts machen"😉 ... und kassieren dann.
Darum finde ich ein Wort des Anwalts zu seinem Mandanten: "Es lohnt sich nicht", zu 95% nicht den Schluss zu, dass er "nicht schneidig" ist, sondern, dass er gut ist und seinen Mandanten richtig berät.
Es gibt genügend Anwälte, die eben nicht beraten oder klein beigeben, weil sie sich eine konkrete Sache nicht zutrauen und nicht ehrlich genug sind, das zuzugeben.
Zitat:
@Holgernilsson schrieb am 5. November 2017 um 21:10:50 Uhr:
Es gibt genügend Anwälte, die eben nicht beraten oder klein beigeben, weil sie sich eine konkrete Sache nicht zutrauen und nicht ehrlich genug sind, das zuzugeben.
Stimmt Holger!
Und für eine Beratung kassiert man ja auch und das Nervenschonender weil man sich keinem Streß vor Gericht aussetzt!
@Uppy13
Es gehört immer beidseitiges Vertrauen dazu. Wenn man der eigenen Intuition nicht so ganz traut, dann holt man sich - ähnlich wie es bei Ärzten sinnvoll sein kann - besser eine Zweitmeinung ein, bevor man die eigene Entscheidung pro oder contra trifft. Kostet nun auch nicht die Welt. Im Übrigen ist ein Rechtsstreit über 1.400,- € wirtschaftlich gesehen für Anwälte nicht attraktiv, da sich die Vergütung nach diesem Betrag richtet.
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Zitat:
@Zimpalazumpala schrieb am 5. November 2017 um 19:23:52 Uhr:
Hallo in die aufgeheizte Runde,ich habe versucht, den wild durch den Raum schwirrenden Pfeilen die Spitzen abzufeilen, ehe es noch ernsthafte Verletzungen gibt.
Bitte zurück an den Diskussionstisch - und die Waffen werden vor der Haustüre abgegeben.
Danke
Gruß
Zimpalazumpala, MT-Moderator
In dem Beitrag fehlt irgendwo das Wort "großzügig". 😁 😁
Die Rückgabe des Leasingwagens erfolgte im September 2016 Aufgespürt hatte ich das Fahrzeug wenig später bei einem Autohaus in Düsseldorf auf der bekannten Automeile.Dort hatte ich Fotos von dem Wagen gemacht,als dieser zur Smartrepair vorbereitet auf dem Gelände des Autohauses stand.Nach der Smartrepair stand der Wagen monatelang in diesem Autohaus zum Verkauf.Als ich mich nach den Felgen erkundigte,erklärte mir der Verkäufer,die Felgen seien "behandelt" ,das dürfe er eigentlich aber gar nicht sagen.Als ich der ALD mitteilte,das ich Beweise hätte.dass die Felgen gar nicht ausgewechselt wurden,wurde der Wagen in ein anderes Autohaus "verlegt".Als mein Sohn sich als potenzieller Käufer nach dem Astra erkundigte wurde ihm der neue Standort mitgeteilt.Dort konnten wir dann ohne Verdacht einige Fotos machen,die eindeutig bewiesen,das hier versucht wird, Reparaturkosten abzuzocken,ohne das Reparaturen ausgeführt wurden.Aber schon morgen werde ich sehen,ob die ALD damit durchkommt,ob das Justizsystem in diesem Land solche Geschäftspraktiken toleriert.Hier ist übrigens ein interessanter Bericht über die ALD/Dekra: http://www.hr-fernsehen.de/.../...leasing-schlussraten-aerger-100.html
Ob die Gerechtigkeit gesiegt hat?Dazu kann ich nur sagen:Es ging nicht um Gerechtigkeit,die gibt es in diesem Staat nicht,das zeigt schon der Skandal um Gustav Mollath. Es ging mir um Schadensbegrenzung,darum diesem Unternehmen ein wenig auf die Füße zu treten.zu zeigen das sie nicht mit allem durchkommt.Und ja das scheint mir wenigstens zum Teil gelungen zu sein,vorerst wenigstens,denn die Gegenseite hat um Bedenkfrist gebeten.
Der wichtigste Teil war ja die Frage,wem denn nun die alten angeblich erneuerten Alufelgen gehören,mir , der ja die neuen Felgen komplett bezahlen sollte,oder der Firma ALD die ja dann im Besitz von ACHT Felgen wäre.Der Rechtsanwalt der ALD bestand natürlich darauf,das die Dekra ein völlig neutrales unabhängiges Unternehmen wäre.was ich aber mit Hinweis auf den Standort der Dekra auf dem Hauptgelände der ALD von mir wies.Selbst meine Hinweise auf meine durch Zeugen,Fotos und Videos beweisbaren Argumente,das hier ein fälschliches Gutachten der Dekra vorlag,interessierte die Richterin recht wenig.Ihr ging es wohl in der Hauptsache um den ihrer Meinung nach recht geringen Streitwert.Und dieser wäre wohl den ganzen Aufwand des Rechtsstaates nicht wert.Fakt wäre,es wären nun mal,wenn auch geringe , Beschädigungen vorhanden.Und da das Gutachten der Dekra meinerseits angezweifelt wurde,wofür sie übrigens Verständniss hatte,müsste ja dann wohl ein neues,richterlich angeordnetes Gutachen erstellt werden.Und dieses würde in Verbindung mit weiteren Anwalts und Gerichtskosten die Gesamtkosten so weit in die Höhe treiben,dass ich bei einer zu erwartenden geringen Teilschuld am Ende doch in etwa auf den gleichen Kosten sitzenbleiben würde.Und auf meine direkte Frage,wem denn nun die alten Felgen laut Gesetz zustehen würden,sagte sie eindeutig.MIR würden sie Nicht zustehen.Dafür gebe es keine Rechtsgrundlage!Also habe ich einem Vergleich zugestimmt,den ich allerdings recht hart verhandelt habe.dazu musste ich mit meinem Anwalt vor die Tür,weil ich mich weigerte mich mit einem Almosen abspeisen zu lassen.Am Ende verzichtete die ALD auf 500,00€.Meine Bedingung war zusätzlich der Verzicht der ALD auf Mahnkosten,Zinsen,anteilige Anwalt und Gerichtskostengerichtskosten meinerseits.Diesbezüglich bat die Gegenseite um Bedenkzeit,was von mir mit dem Hinweis quittiert wurde,bei einer Ablehnung geht es dann eben in die nächste Instanz,Kosten hin,Kosten her.
Bevor ich jetzt alle Seiten erneut lese - hast du den Rechtsstreit ohne Rechtsschutzversicherung riskiert?
Ein Vergleich - hahahahaha. Entweder man hat recht oder nicht. Ein Vergleich wird dir von den Juristen immer nahegelegt (und oft ist das angesichts der Tatsachen auch gar nicht schlecht).
Aber ein Vergleich heisst zu allererst das du die Rechtsposition des Gegners zumindest teilweise anerkennst, das hättest du auch einfacher und schneller haben können.
Dein Anwalt hat an der Sache mehr verdient als du gewonnen hast.
Zitat:
@EdSize schrieb am 12. November 2017 um 13:35:16 Uhr:
Ein Vergleich - hahahahaha. Entweder man hat recht oder nicht. Ein Vergleich wird dir von den Juristen immer nahegelegt (und oft ist das angesichts der Tatsachen auch gar nicht schlecht).Aber ein Vergleich heisst zu allererst das du die Rechtsposition des Gegners zumindest teilweise anerkennst, das hättest du auch einfacher und schneller haben können.
Dein Anwalt hat an der Sache mehr verdient als du gewonnen hast.
Du warst wohl noch nie vor Gericht. Dort wird vieles was eigentlich und auch vom gesunden Menschverstand klar ist, zu einer nicht klaren Sache. Recht haben und Recht bekommen sind 2 paar Schuhe!
Und was Gutachter anlangt: Nun - ja wer bezahlt bestimmt die Musik und wer glaubt daß Gutachten immer Unabhängig sind der irrt. Das geht schon fast in Richtung der Hälfte (Je nach Branche und Gutachten)
Hallo zusammen,nein ich bin nicht im Rechtsschutz,da mir als Selbstständiger viel zu teuer.Und ich würde alles genau so wieder machen.Natürlich habe ich im Endeffekt nichts davon gehabt,da die erkämpfte Summe die Unkosten für Rechtsanwalt und Gerichtskosten deckt,mehr nicht.Aber ich habe wenigstens die Genugtuung,dass die ALD mit ihrem Versuch mich abzuzocken wenigsten nicht ganz durchgekommen ist.Jetzt haben sie 500,00€ weniger als erhofft,dazu noch Anwaltskosten sowie Gerichtskosten.und einen Imageschaden.Und bei Rückgabe des GTC,s habe ich 15.000,00€ Cash als Kaufsumme angeboten.Das war diesen Gierhälsen noch zu wenig!Und durch den Rechtsstreit hat sich der Weiterverkauf verzögert.Dann kam der Dieselskandal!Nun haben sie das schöne Auto verschleudern müssen.Obwohl erst 22.500km gelaufen,und mit Extras ohne Ende,war der letzte Preis im Autosalon bei 12.900,00€ jetzt zieht mal noch die Provision ab,die ALD ans Autohaus zahlte,sowie die Smartpepairkosten,Überführung,ect.Nun ja,da hätten sie lieber die 15 Riesen nehmen können.Wenn sich alle Leasingnehmer zur Wehr setzen würden,kämen die nicht immer ungeschoren davon,Vorm allem würde so manchem bewusst werden,was für ein Risiko ein Leasinggeschäft ist.
Hat vielleicht weniger was mit "schönreden" zu tun, als vielmehr mit einem gesunden "mit mir nicht" Gefühl. Auch wenn unter'm Strich nichts oder wenig dabei für den TE raus kam.
Ich hab schon mal eine Klage auf 15,- DM erhoben. Der Betrag war mir sch...egal, aber ein Händler, der mich verarschen wollte, da machte das auch ganz ohne Rechtsschutzversicherung Spaß. Oder ein Hotel, dass das von mir für eine Woche gemietete, aber einen Tag früher als geplant verlassene Zimmer weitermietete, von mir den vollen Zimmerpreis incl. Frühstück berechnete und unter Vorbehalt bekam. Haben übrigens beide sofort anerkannt und durften zusätzlich die Verfahrenskosten zahlen.