Darf die Leasingfirma die alten Alufelgen behalten,auch wenn ich vier neue Felgen bezahlen soll?

Hallo zusammen,
hier meine Frage:Ich hatte vor ca. einem Jahr meinen Leasingwagen,einen Astra GTC 2,0L TD mit 245 Alufelgen zurückgegeben,da ich von einer Übernahme,aufgrund eines völlig überhöhten Übernahmepreises Abstand genommen hatte.Das Übergabeprotokoll der Dekra war völlig desolat ausgefallen.Schäden wurden aufgelistet,die laut Übergaberegeln des Leasinggebers aktzeptabel waren.So verlangte die ALD Leasing von mir die Kostenerstattung von gleich allen 4 Felgen,zuzüglich Demontage,Montage und Auswuchten der neuen Felgen.Den Astra hatte ich in einem Autohaus in Düsseldorf aufgespürt.Er stand dort mit den alten Felgen,die per Smartrepair aufgehübscht worden waren.Nun verweigert mir die ALD Leasing die Herausgabe der alten Felgen,obwohl ich die neuen Felgen bezahlen soll! Hat einer ähnliche Erfahrungen gemacht?
Gruß Charly

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Was lernt man daraus? Wenn man die Kohle nicht hat um sich das gewünschte Fahrzeug zu kaufen, dann eben sparen oder was günstigeres suchen 😉
Aber sowas gibts ja im Leasingland Deutschland kaum mehr 😁

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Zitat:

@Uppy13 schrieb am 5. November 2017 um 19:22:20 Uhr:


Der einzige Punkt der mir hier eine gewisse Hoffnung geben würde ist, dass es eigentlich nicht sein kann, dass vier Felgen so kaputt sind, dass sie vollkommen wertlos sind.

.... und vor allem nicht herausgegeben werden!

Zitat:

@Zimpalazumpala schrieb am 5. November 2017 um 19:23:52 Uhr:


Hallo in die aufgeheizte Runde,

ich habe versucht, den wild durch den Raum schwirrenden Pfeilen die Spitzen abzufeilen, ehe es noch ernsthafte Verletzungen gibt.

Bitte zurück an den Diskussionstisch - und die Waffen werden vor der Haustüre abgegeben.

Danke
Gruß
Zimpalazumpala, MT-Moderator

Gerne, mein Post war gerade in Bearbeitung und so habe ich Deinen zu spät gesehen. Bitte entscheide Du, ob mein Post stehen bleibt.

Zitat:

@grilli9 schrieb am 5. November 2017 um 19:25:28 Uhr:



Zitat:

@Uppy13 schrieb am 5. November 2017 um 19:22:20 Uhr:


Der einzige Punkt der mir hier eine gewisse Hoffnung geben würde ist, dass es eigentlich nicht sein kann, dass vier Felgen so kaputt sind, dass sie vollkommen wertlos sind.

.... und vor allem nicht herausgegeben werden!

Es ist die Kombination daraus.

Der TE hat natürlich echte Fehler gemacht. Im Normalfall liegt ein wenig Zeit zwischen Gutachten und Rückgabe. Die sollte man nutzen. Wenn da die Felgen so abgerechnet werden, dann gibt es zwei Möglichkeiten. Entweder man macht gleich mal ein zweites Gutachten oder man macht neue Felgen drauf und behält die Alten. Aber zurück zu geben und dann sich zu streiten ... da wird es schwierig.

ich habe gesagt, dass das Nötigung ist. Ich habe gesagt, dass das üble Nachrede ist, da nicht beweisbar.
Das bestreitest Du. Die TBM für eine Nötigung / üble Nachrede sind easy ablesbar, so dass es Dir ein Leichtes sein sollte, zu erklären, weiles TBM nicht erfüllt ist...

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Zitat:

@Uppy13 schrieb am 5. November 2017 um 19:22:20 Uhr:



Zitat:

@Holgernilsson schrieb am 5. November 2017 um 17:25:57 Uhr:


Das, was der TE zu seinem Anwalt schrieb, lässt befürchten, dass der Anwalt nicht so richtig schneidig ist. Aber auch hier könnte natürlich durchaus auch wieder eine Kenntnislücke vorliegen.

Solche Anwälte habe ich noch nicht gesehen.
Im Gegenteil, die "Guten" raten ihren Mandanten Abstand zu nehmen, wenn der Fall keine wirkliche Aussicht auf Erfolg hat. Die Schlechten haben "den Schneid" und fechten das bis zum Ende aus ... macht ja auch Sinn, den Anwalt freut es umso mehr, denn seine Kasse klingelt.
Von daher wäre ich bei solchen Geschichten ganz schnell bei einer Kenntnislücke.

Der einzige Punkt der mir hier eine gewisse Hoffnung geben würde ist, dass es eigentlich nicht sein kann, dass vier Felgen so kaputt sind, dass sie vollkommen wertlos sind.

Da bin ich Deiner Meinung. Ich hatte den TE allerdings so verstanden, dass der Anwalt sehr schnell klein beigeben würde. Gleichzeitig hatte ich eingeräumt, dass der TE eventuell nicht alle wesentlichen Faktoren benannt haben könnte.

@phaetoninteressent
Es fehlt der strafrechtliche Vorsatz. Ferner wäre die "Tat" gerechtfertigt und damit nicht rechtswidrig.

Zitat:

@phaetoninteressent schrieb am 5. November 2017 um 19:41:29 Uhr:


ich habe gesagt, dass das Nötigung ist. Ich habe gesagt, dass das üble Nachrede ist, da nicht beweisbar.
Das bestreitest Du. Die TBM für eine Nötigung / üble Nachrede sind easy ablesbar, so dass es Dir ein Leichtes sein sollte, zu erklären, weiles TBM nicht erfüllt ist...

Dazu habe ich festgestellt, dass es eine Frage der Formulierung ist. Bei entsprechender Formulierung läuft man eben nicht Gefahr, sich selbst ins Unrecht zu setzen.

Zitat:

@Holgernilsson schrieb am 5. November 2017 um 19:43:16 Uhr:


Ich hatte den TE allerdings so verstanden, dass der Anwalt sehr schnell klein beigeben würde.

Ich bin da skeptisch. Der der es besser weiß, als der Anwalt, der braucht keinen Anwalt 😉.

Und wie gesagt, die schlechten Anwälte reden einem nach dem Mund und "kämpfen bis zum umfallen" ... tun sie dann auch vor Gericht ... und kassieren im Anschluss. Die guten Anwälte sagen einem, "Junge, lass es".

Wenn ich als "Laie" der Leasinggesellschaft eine Mail schreibe und von Betrug rede, dann ist das das Eine. Wenn mein Anwalt das macht, hat das ein anderes Gewicht, weil er ... naja.... weil er eben Anwalt ist und sich einer anderen Formulierung bedienen könnte. Es kommt also drauf an, wer was schreibt. Unterschiedliche Formulierungen auf zwei unterscheidlichen Tastaturen beschreiben oft den gleichen Inhalt.

Trotzdem ist der Anwalt aus meiner Sicht hier nur zweite Klasse. Das Unterschreiben des unfertigen Gutachtens ist allerdings auch saudumm gewesen und vielleicht DER Knackpunkt.

Zitat:

@gummikuh72 schrieb am 1. November 2017 um 09:40:48 Uhr:


@TE
Im anderen Thread schreibst du, dass dich der DEKRA-typ gedrängt (evtl. genötigt?) hat das unfertige Protokoll zu unterschreiben.
Wäre das nicht evtl. auch ein Ansatz um das gesamte Protokoll (Gefälligkeitsgutachten) in Frage zu stellen?
Wirst doch hoffentlich anwaltlich vertreten- der sollte dann schon wissen was er tut.

@Uppy13

Ja, da gebe ich Dir Recht. Es gibt aber auch noch diejenigen, die zu schnell klein beigeben, weil sie einfach das Risiko scheuen. Die richtig guten Anwälte erkennen nämlich die Risiken vor Gericht, klären den Mandanten auf, geben eine Empfehlung und überlassen dem Mandanten die Entscheidung. Voraussetzung ist natürlich, dass der Mandant die Entscheidung treffen kann und will. Ich jedenfalls möchte so beraten werden und mag es gar nicht, bevormundet zu werden.

@uppy13
Nach dieser Logik treten vor Gericht auf beiden Seiten immer nur schlechte Anwälte auf. So ganz schlüssig ist Deine These irgendwie nicht.

Macht es denn Sinn, einer ziemlich große Leasingfirma Betrug zu unterstellen? Oder werden dadurch nicht nur die Fronten noch mehr verhärtet?

ALD in Verbindung mit Dekra haben schon einen sehr speziellen Ruf, der nicht von ungefähr kommt. Da kann man schon mal blicken lassen, dass man sich nicht alles gefallen lässt. Man muss den Begriff Betrug ja nicht unbedingt aussprechen.

Richtig, denn wie war das noch mit dem Rufen und dem Wald?

Wenn man das Recht auf seiner Seite hat, kann man auch selbstbewusst auftreten.

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