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Darf die Leasingfirma die alten Alufelgen behalten,auch wenn ich vier neue Felgen bezahlen soll?

Themenstarteram 31. Oktober 2017 um 12:27

Hallo zusammen,

hier meine Frage:Ich hatte vor ca. einem Jahr meinen Leasingwagen,einen Astra GTC 2,0L TD mit 245 Alufelgen zurückgegeben,da ich von einer Übernahme,aufgrund eines völlig überhöhten Übernahmepreises Abstand genommen hatte.Das Übergabeprotokoll der Dekra war völlig desolat ausgefallen.Schäden wurden aufgelistet,die laut Übergaberegeln des Leasinggebers aktzeptabel waren.So verlangte die ALD Leasing von mir die Kostenerstattung von gleich allen 4 Felgen,zuzüglich Demontage,Montage und Auswuchten der neuen Felgen.Den Astra hatte ich in einem Autohaus in Düsseldorf aufgespürt.Er stand dort mit den alten Felgen,die per Smartrepair aufgehübscht worden waren.Nun verweigert mir die ALD Leasing die Herausgabe der alten Felgen,obwohl ich die neuen Felgen bezahlen soll! Hat einer ähnliche Erfahrungen gemacht?

Gruß Charly

Beste Antwort im Thema
am 31. Oktober 2017 um 14:35

Was lernt man daraus? Wenn man die Kohle nicht hat um sich das gewünschte Fahrzeug zu kaufen, dann eben sparen oder was günstigeres suchen ;)

Aber sowas gibts ja im Leasingland Deutschland kaum mehr :D

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naja da es ja vor gericht geht, wird der richter sich die kostenaufstellung ja zeigen lassen...

@TE

Im anderen Thread schreibst du, dass dich der DEKRA-typ gedrängt (evtl. genötigt?) hat das unfertige Protokoll zu unterschreiben.

Wäre das nicht evtl. auch ein Ansatz um das gesamte Protokoll (Gefälligkeitsgutachten) in Frage zu stellen?

Wirst doch hoffentlich anwaltlich vertreten- der sollte dann schon wissen was er tut.

Naja wenn es heute vor Gericht geht dann liegen ja längst alle Argumente auf dem Tisch, die Schriftsätze werden ja die Argumente beider Seiten beinhalten. Wie begründet ALD den den Preis für die Felgen? Abnutzung oder neue Felgen?

Wieder einmal ALD in Kombination mit der Dekra. Es wäre falsch aus dem doch häufig unseriösem Handeln der ALD automatisch zu schließen, Leasing wäre immer schlecht. Auf jeden Fall sollte man ALD meiden.

Und was ist beim Termin rausgekommen? Vergleich oder Verkünder? Mein Tipp: es wurde sich auf 700€ geeinigt.

Zitat:

@VaPi schrieb am 2. November 2017 um 18:57:30 Uhr:

Und was ist beim Termin rausgekommen? Vergleich oder Verkünder? Mein Tipp: es wurde sich auf 700€ geeinigt.

Plus Kostenteilung, was bedeutet, dass der geforderte Betrag auch gleich bezahlt hätte werden können.

Zitat:

@VaPi schrieb am 2. November 2017 um 18:57:30 Uhr:

Und was ist beim Termin rausgekommen? Vergleich oder Verkünder? Mein Tipp: es wurde sich auf 700€ geeinigt.

Wer sich vor Gericht bei solch einer Summe auf einen Vergleich einigt ist selber Schuld, freut nur die Anwälte (die bekommen für den Vergleich mehr Geld - jeder) und die Richter (die haben sehr viel weniger Arbeit).

Oder er hat eine RS-Versicherung, die die Kosten trägt und kann mit dem Vergleich leben.

Zitat:

@PeterBH schrieb am 2. November 2017 um 19:20:44 Uhr:

Oder er hat eine RS-Versicherung, die die Kosten trägt und kann mit dem Vergleich leben.

Dann kann man ja erst recht ein Urteil erstreiten. Den bei Vergleich oder Niederlage steigt die Chance das die RS einen rausschmeisst, die nächste RS wird dann teuerer.

Ich hab meine RS-Vers. mind. 6 x in Anspruch genommen und bin immer noch drin.

Vergleich mach ich doch nur, wenn der Ausgang ziemlich offen ist. Dann tausche ich das Risiko, 100 % zu zahlen, gegen die Gewissheit, 50 % zu sparen (als Optimist) ein. Und ich muss mich nicht länger mit dem Verfahren beschäftigen.

Ich hoffe der TE hatte einen "guten" Anwalt. Das "Gut" bezieht sich übrigens auf die Basics, kein Hexenwerk.

Der Anspruch ist hier das zentrale Thema. Höchstwahrscheinlich hat die ALD einen berechtigten Anspruch, vielleicht sogar einen, der über die Reparatur hinaus geht.

Was aber höchstwahrscheinlich nicht sein kann ist, dass die alten beschädigten Felgen nichts mehr wert sind. Eigentlich sollte ein Gutachten der Dekra diesen Restwert auch ausweisen. Ein wenig doof ist es immer, wenn man ein solches Protokoll unterschreibt ... denn warum sollte man das machen? Den Inhalt verantwortet man doch mal gar nicht.

Ohne die Einzelheiten ist der Fall aber nicht ganz einfach zu beurteilen.

Themenstarteram 4. November 2017 um 15:07

Der Preis für die Felgen ist der Nettopreis!Da ich selbstständig bin,zählt für mich nur der Nettopreis.Daher hatte ich ja auch zum ersten Mal einen Wagen geleast,um Steuern zu sparen.Ich kann jedem nur raten:Hände weg vom Leasing!Obwohl ich eindeutig beweisen kann,dass das Gutachten der Dekra ein Gefälligkeitsgutachten zu Gunsten des Leasinggebers ist,hat mein Anwalt davon abgeraten vor Gericht zu gehen,weil das Gutachten der Dekra vor Gericht mehr Gewicht hätte als mein Video,sowie die Beweisfotos!Und laut Dekra kann man Bicolorfelgen nicht per Smartrepair reparieren.das sie lügen beweisst das Foto,das ich nach der Smartrepair gemacht habe.In dem Autosalon,in dem sie mein altes Fahrzeug anboten!

am 4. November 2017 um 15:26

Wenn ich ehrlich bin hab ich beim oberen Foto auch keine Beschädigung gesehen, aber halt nur am Foto. Aber jetzt bestätigst du ja eh nur das was ich oben schrieb, entweder man hat das Geld oder nicht.

Themenstarteram 4. November 2017 um 15:32

Hier auf diesen Bildern ist angeblich eine Beule zu sehen,laut der Dekra!Nachdem ich quasi mit der Lupe selbst nachgesehen hatte,war eine mikroskopisch kleine Vertiefung zu erkennen,kaum stecknadelgroß,die mir noch nie aufgefallen war.selbst bei der Smartrepair im Autohaus blieb diese unbehandelt da mit bloßem Auge kaum wahrnehmbar.Erlaubt sind nach den regeln der ALD Beulen bis zu 2 cm.

Geht es hier jetzt um Felgen im Wert von 1400€, oder um eine Delle im Blech?

Gruß,

der_Nordmann

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