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Darf der Staat selbst produzierten Strom der Bürger versteuern?

Guten Abend,

meiner Meinung nach wäre das nicht rechtlich durchsetzbar.

Wie seht ihr das?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von OPC

Guten Abend,

meiner Meinung nach wäre das nicht rechtlich durchsetzbar.

Wie seht ihr das?

Ist ein schwieriges Thema, da Steuern allgemein auf die "Leistungsfähigkeit" der Besteuerten abzielen und es dazu noch den Begriff der "geldwerten Vorteile" und der "Mehrwertschöpung" gibt. Außerdem "ticken" Juristen bei ihren Gedankengängen völlig anders als "Normalbürger"...

Da es innerhalb einer Gesellschaft (volkswirtschaftlich) nachweislich günstiger ist, die Individuen (Verbraucher) zentral anstelle dezentral mit Grundgütern zu versorgen und ein Versorgungsnetzwerk eine höhere flächenbezogene (regionale) Versorgungssicherheit gewährleistet als eine individuelle Eigenversorgung, wird die bisher stromsteuerbefreite Eigenversorgung mit Strom in Zukunft bzw. mit zunehmender Verbreitung sicherlich finanzielle Begehrlichkeiten beim Staat wecken, zumal man dann argumentieren könnte, dass ja alle nun autarken Eigenversorger indirekt subventioniert worden sind (EEG) und damit geldwerte Vorteile erhalten hätten, welche dann eine, wie auch immer titulierte, Steuer auslösen könnten.

Prinzipiell gilt: Der Staat kann bei "Leistungsfähigkeit" Steuern erheben, fast wie er will. Und wer eine 10 kW-PV-Anlage samt Akkuspeicher für ca. 35.000 € installiert hat und dann dadurch auch keine 1.200 € Stromkosten /Jahr an einen öffentlichen Versorger zahlt, weil er sich selber versorgt, der könnte auch gemeinhin als "leistungsfähig" gelten, weil er ja diese Investitionen tätigen konnte und dann in der Folge einen geldwerten Vorteil (im Vergleich zu den Kunden des öffentlichen Stromnetzes) hat...derartige Argumentationen sind u.U. in ein paar Jahren nicht mehr abwegig.

Ganz banal: Wer sich ein Grundstück für 35.000 € kauft, um dort einfach "Platz" und "seine Ruhe" zu haben, der ist auch "leistungsfähig" und wird mit einer Grunderwerbssteuer (bis zu 5% vom Kaufpreis) und einer jährlich zu entrichteten Grundsteuer "bedacht". Juristen könnten hier sicherlich Analogien feststellen, denn welchen Unterschied macht es sachlich, ob man sich für 35.000 € "Platz und Ruhe" oder eine eigene Stromversorgung (=Unabhängigkeit) kauft?

 

Aktuell gilt aber das hier...eine Eigenversorgung ist Stromsteuerfrei und es gibt auch keinen gesetzlichen Anschlußzwang an die öffentliche Stromversorgung.

StromStG

Viele Grüße,vectoura

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Zitat:

Original geschrieben von OPC

Guten Abend,

meiner Meinung nach wäre das nicht rechtlich durchsetzbar.

Wie seht ihr das?

Ist ein schwieriges Thema, da Steuern allgemein auf die "Leistungsfähigkeit" der Besteuerten abzielen und es dazu noch den Begriff der "geldwerten Vorteile" und der "Mehrwertschöpung" gibt. Außerdem "ticken" Juristen bei ihren Gedankengängen völlig anders als "Normalbürger"...

Da es innerhalb einer Gesellschaft (volkswirtschaftlich) nachweislich günstiger ist, die Individuen (Verbraucher) zentral anstelle dezentral mit Grundgütern zu versorgen und ein Versorgungsnetzwerk eine höhere flächenbezogene (regionale) Versorgungssicherheit gewährleistet als eine individuelle Eigenversorgung, wird die bisher stromsteuerbefreite Eigenversorgung mit Strom in Zukunft bzw. mit zunehmender Verbreitung sicherlich finanzielle Begehrlichkeiten beim Staat wecken, zumal man dann argumentieren könnte, dass ja alle nun autarken Eigenversorger indirekt subventioniert worden sind (EEG) und damit geldwerte Vorteile erhalten hätten, welche dann eine, wie auch immer titulierte, Steuer auslösen könnten.

Prinzipiell gilt: Der Staat kann bei "Leistungsfähigkeit" Steuern erheben, fast wie er will. Und wer eine 10 kW-PV-Anlage samt Akkuspeicher für ca. 35.000 € installiert hat und dann dadurch auch keine 1.200 € Stromkosten /Jahr an einen öffentlichen Versorger zahlt, weil er sich selber versorgt, der könnte auch gemeinhin als "leistungsfähig" gelten, weil er ja diese Investitionen tätigen konnte und dann in der Folge einen geldwerten Vorteil (im Vergleich zu den Kunden des öffentlichen Stromnetzes) hat...derartige Argumentationen sind u.U. in ein paar Jahren nicht mehr abwegig.

Ganz banal: Wer sich ein Grundstück für 35.000 € kauft, um dort einfach "Platz" und "seine Ruhe" zu haben, der ist auch "leistungsfähig" und wird mit einer Grunderwerbssteuer (bis zu 5% vom Kaufpreis) und einer jährlich zu entrichteten Grundsteuer "bedacht". Juristen könnten hier sicherlich Analogien feststellen, denn welchen Unterschied macht es sachlich, ob man sich für 35.000 € "Platz und Ruhe" oder eine eigene Stromversorgung (=Unabhängigkeit) kauft?

 

Aktuell gilt aber das hier...eine Eigenversorgung ist Stromsteuerfrei und es gibt auch keinen gesetzlichen Anschlußzwang an die öffentliche Stromversorgung.

StromStG

Viele Grüße,vectoura

am 29. Oktober 2013 um 8:06

Zitat:

Original geschrieben von vectoura

Zitat:

Original geschrieben von OPC

Guten Abend,

meiner Meinung nach wäre das nicht rechtlich durchsetzbar.

Wie seht ihr das?

Ist ein schwieriges Thema, da Steuern allgemein auf die "Leistungsfähigkeit" der Besteuerten abzielen und es dazu noch den Begriff der "geldwerten Vorteile" und der "Mehrwertschöpung" gibt. Außerdem "ticken" Juristen bei ihren Gedankengängen völlig anders als "Normalbürger"...

Viele Grüße,vectoura

Die Parameter zur Besteuerung sind manchmal kurios.

Beispiele deutsche Kirchensteuer.

Er Alleinverdiener, sie Hausfrau ohne Einkommen, er nicht in der Kirche, sie ja, auf sein halbes Einkommen wird Kirchensteuer erhoben (von wegen geldwerter Vorteil, Mehrwertschöpfung).

Droht ein "Gekündigter mit Abfindung" mit Kirchenaustritt , kann er über die Höhe der Kirchensteuer mit dem Bistum ganz legal verhandeln . Vermögende können das auch (von wegen Leistungsfähigkeit).

Ganz kurios (selbst erlebt):

Mutter Pflegefall geworden; Sozialamt berechnet die finanzielle Lage der Nachkommen; beim kleinen Haus wird nicht der tatsächliche geldwerte Vorteil (Vermietungsgegenwert wird als Einkommen gerechnet) sondern ein fiktiver Vorteil gerechnet.

Tatsächlich erzielbare Miete: 400,- Euro; bei meinem Einkommen hätte ich mir aber ein Haus leisten können, dass eine Miete von 900,- Euro erzielt hätte. Also wurden zu meinem Nettoeinkommen 900 Euro zur Bemessung meines Beitrages für die Pflege draufaddiert. GANZ LEGAL. Warum lebe ich auch in so einer alten kleinen Klitsche. Immerhin wurden die Hypothekenzinsen gegengerechnet.

 

Ich glaub auch, der Staat (wir alle) wird das hergestellte Produkt (Strom)besteuern, wenn es geldwerter Vorteil ist. Auch wenn "fasst alle" den Strom selber erzeugen, und es dann kein geldwerter Vorteil genüber den "fasst allen anderen ist", wird er sich was einfallen lassen (irgendeine Solidaritätsabgabe für HarzIV-Empfänger und für die Heerscharen der Rentner) .

MfG RKM

Natürlich wird es dann auch wieder Ausnahmen geben beim selbsterzeugten und selbstverbrauchten Strom der immer notleitenden deutschen Industrie.:o(naja, vielleicht ist sie dann gänzlich ausgewandert, und verkauft nur noch ihre made in China Produkte an die dann hierverbliebenen Harzer und Rentner sowie die Politikerkaste (Schreckensparanoia Titan).

MfG RKM

 

 

 

Der Staat kann alles was wir benötigen besteuern, kein Problem, es gibt unzählige Beispiele:

Die Sektsteuer, nur für den Bau von des Kaisers Schlachtschiff :D

Den Soli für die ExDDR nur für deren Wiederaufbau :D

Leider ist es so dass diese Einnahmen gebraucht werden um den Schuldenberg nicht zu vergrößern.

Jetzt bitte nicht die Diskussion darüber welche Ausgaben man canceln könnte, ich hätte da auch welche :D

am 30. Oktober 2013 um 8:36

Zitat:

Original geschrieben von he2lmuth

Der Staat kann alles was wir benötigen besteuern, kein Problem, es gibt unzählige Beispiele:

Die Sektsteuer, nur für den Bau von des Kaisers Schlachtschiff :D

Den Soli für die ExDDR nur für deren Wiederaufbau :D

Leider ist es so dass diese Einnahmen gebraucht werden um den Schuldenberg nicht zu vergrößern.

Jetzt bitte nicht die Diskussion darüber welche Ausgaben man canceln könnte, ich hätte da auch welche :D

Wenn ich mir den Pullover selber stricke, wird er nicht besteuert.

Wenn ich mir die Haare selber schneide, kommt keine Friseurausfallsteuer auf mich zu.

Das Essen kann ich im Restaurant mit Mehr-Wert-Versteuerung des Gewinns des Restaurantbesitzers bezahlen, oder aber zu hause essen ohne geldwerten Vorteil zu entrichten.

Ich denke es wird beim selbsterzeugten und selbstverbrauchten Strom irgend ein "Freikontingent" geben.

MfG RKM

Zitat:

Original geschrieben von Ringkolbenmaschine

Ich denke es wird beim selbsterzeugten und selbstverbrauchten Strom irgend ein "Freikontingent" geben.

Und beim Auto geht's noch einfacher sobald dem Staat zu viel Steuern "abhanden" kommen, wird einfach eine (km abhängige) Straßenbenutzungsabgabe eingeführt...

dann ist' dem Staat egal wo der Strom her kommt.

mfg

Peter

Ich weiss nicht wie es in Deutschland genau ist. In der Schweiz wird dieser Strom bislang auch besteurt. Der Begründung ist, dass man diesen ins Netz einspeist und dafür entschädigt wird (wenn auch meist unterhalb der Kosten die für den Einkauf von Elektrizität bezahlt werden müssen) uns damit Geld verdient

Problematisch wird die Sache imho dann, wenn man den Strom ausschliesslich selbst verbraucht - was sowieso im Trend und die Einspeisung langfristig ersetzen dürfte - ist und dann letztlich für selbst produzierten und selbst genutzen Strom bezahlen müsste, ohne dass man diesen verkauft und damit Erträge generiert. Das wäre, als müsste ich das eigene Gemüse aus dem eigenen Garten das ich für den Selbstgebrauch anpflanze, versteuern. Aus diesem Grund sind in der Schweiz Bestrebungen im Gange, das zu ändern.

Das hat mit alles mit "Recht" und "Interpretation" und "Juristen" nichts zu tun, es geht einzig darum, dem Staat Einnahmen zu generieren und sei die Argumentation noch so krude und die Art und Weise noch so unverschämt. Aber da ja mittlerweile eine Selbstbedienungsmentalität und Rundumvollversorgungsmentalität und -anspruch gegenüber dem Staat gestellt wird, braucht es auch nicht verwundern, wenn dieser das benötigte Geld einfach irgendwie beschaffen möchte. Irgendwann wenn die fossilen Energieträger - die viele Steuereinnahmen generieren - versiegt sind, wird der Staat sicherlich die selbst genutzte Sonnenenergie und die geatmete Luft versteuern.

Satirisch aber trotzdem und deshalb: Zustimmung :)

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