Darf der das? ;-)

Keine Frage, sollte man nicht tun, aber dürfen dürfte man, oder?

Folgendes vorhin beobachtet. 2 vor mir biegt ein Lieferwagen rechts ab, der vor mir schert nach links aus an ihm vorbei während des Abbiegens. Aus der Staße, in die der Lieferwagen einbiegt, kommt einer raus. Kracht nicht, aber eng.

Der Ausscherende hätte aber das kleinere Problem, oder?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 10. November 2016 um 10:00:16 Uhr:


Ich wette wenn wir hier Rollentausch vornehmen hat bei Dir auch die Rennleitung Schuld.

Wieso Rollentausch? 😕

Die StVO greift unabhängig von der Rolle!

Wie bereits geschrieben wurde, gilt der Vorrang nunmal auf der gesamten Fahrbahnbreite - eben auch der Gegenfahrbahn, auch wenn das sehr vielen Leuten nicht bekannt ist! 😰

Und wenn man meint aus einer Nebenstraße auf die Hauptstraße, vor einem in eben jene Nebenstraße abbiegenden Fahrzeug einfahren zu müssen, muss man sich auch darüber im klaren sein, dass das abbiegende Fahrzeug von anderen Verkehrsteilnehmern - völlig legal - überholt werden kann, die dabei die Gegenspur nutzen auf die ich einbiegen möchte...

...und genau aus diesem Grund, weil das nur wenigen Leuten bekannt ist, wird an stark frequentierten Stellen das Überholen mit durchgezogenen Mittellinien verboten.

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Zitat:

@cocker schrieb am 11. November 2016 um 09:33:29 Uhr:


dann frage ich mich, wieso gestern Mittag ein doppelt besetzter Streifenwagen brav an der roten Ampel gegenüber von mir auf grün gewartet hat ... wenn sie wie du schreibst doch permanent Sonderrechte haben und offenbar fahren dürfen wie sie wollen.

Von den Vorschriften dieser Verordnung sind die Bundeswehr, die Bundespolizei, die Feuerwehr, der Katastrophenschutz, die Polizei und der Zolldienst befreit, soweit das zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben dringend geboten ist.

Wenn sie sich ohne Zeitdruck von A nach B bewegen, warten sie an der Ampel. Wenn sie es (beruflich) eilig haben, fahren sie vorsichtig über die Ampel (Sonderrechte). Wenn es ein Notfall ist, kommt Tatütata und andere müssen anhalten (Wegerecht) und sie fahren (weiterhin vorsichtig) über die Ampel (Sonderrecht).

Ist das so schwierig?

Zitat:

@3dition schrieb am 9. November 2016 um 20:45:29 Uhr:


Keine Frage, sollte man nicht tun, aber dürfen dürfte man, oder?

Folgendes vorhin beobachtet. 2 vor mir biegt ein Lieferwagen rechts ab, der vor mir schert nach links aus an ihm vorbei während des Abbiegens. Aus der Staße, in die der Lieferwagen einbiegt, kommt einer raus. Kracht nicht, aber eng.

Der Ausscherende hätte aber das kleinere Problem, oder?

EDITH:

Schuldig ist der VT aus der Seitenstraße.

Bei der Haftung sieht es schon anders aus. Da mußt du noch die genaue Sachlage erklären.

Hat der vor dir eine durchgezogene Linie bei seinem Manöver überfahren oder hat er nur auf eine weitere Geradeausspur gewechselt?

Je nach dem wie deine Antwort ausfällt, gibt es zwei Möglichkeiten:
durchgezogene Linie:
Der VT aus der Seitenstraße hat dem VT hinter dem Lieferwagen die Vorfahrt genommen. Da dieser jedoch sich verkehrswidrig verhalten hat, dürfte das Urteil auf Mithaftung des "LKW-Überholers" hinauslaufen.

gestrichelte Linie:
Der VT aus der Seitenstraße hat dem VT hinter dem Lieferwagen die Vorfahrt genommen. Der VT aus der Seitenstraße dürfte die 100%ige Haftung bekommen, es wäre aber mgl., dass der überholende VT trotzdem eine Mithaftung bekommt, da er bei unklarer Verkehrslage überholt hat.
In Kreuzungsbereichen hat man nicht zu überholen. Nicht ohne Grund wird auf Landstraßen sehr oft vor solchen Kreuzungen zum besseren Verständnis ein Überholverbot angezeigt und hinter der Kreuzung wieder aufgehoben.

Zitat:

@3dition schrieb am 9. November 2016 um 20:45:29 Uhr:


Keine Frage, sollte man nicht tun, aber dürfen dürfte man, oder?

Folgendes vorhin beobachtet. 2 vor mir biegt ein Lieferwagen rechts ab, der vor mir schert nach links aus an ihm vorbei während des Abbiegens. Aus der Staße, in die der Lieferwagen einbiegt, kommt einer raus. Kracht nicht, aber eng.

Der Ausscherende hätte aber das kleinere Problem, oder?

Hatten vor einiger Zeit bei uns genauso einen Fall, der allerdings tragisch ausging. Hier bog auch ein Pkw nach rechts ab, dahinter ein Kradfahrer, der auch nicht warten konnte und den Abbiegenden ebenfalls überholte um weiter geradeaus zu fahren. Der Kradfahrer wurde dann von demjenigen übersehen, der aus dieser untergeordneten Straße nach links abbiegen wolte.
Der Kradfahrer hat´s leider nicht überlebt.
Wie der Fall jetzt strafrechtlich und versicherungstechnisch abgewickelt wurde, entzieht sich meiner Kenntnis. Der Vorwurf der Vorfahrtverletzung wurde natürlich demjenigen gemacht, der aus der Straße nach links abbog.

Edit:
Und hier wäre es dann egal gewesen, ob aus der Straße ein Privatmann oder ein Streifenwagen abbiegt, ob mit oder ohne Blaulicht. In allererster Linie haben wir hier die Vorfahrtverletzung als Unfallursache.
Das für Leute, die, wie hier so schön formuliert wurde, an Verfolgungswahn leiden.

Zitat:

@Psio schrieb am 11. November 2016 um 10:54:34 Uhr:



Zitat:

@cocker schrieb am 11. November 2016 um 09:33:29 Uhr:


dann frage ich mich, wieso gestern Mittag ein doppelt besetzter Streifenwagen brav an der roten Ampel gegenüber von mir auf grün gewartet hat ... wenn sie wie du schreibst doch permanent Sonderrechte haben und offenbar fahren dürfen wie sie wollen.

Von den Vorschriften dieser Verordnung sind die Bundeswehr, die Bundespolizei, die Feuerwehr, der Katastrophenschutz, die Polizei und der Zolldienst befreit, soweit das zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben dringend geboten ist.

Wenn sie sich ohne Zeitdruck von A nach B bewegen, warten sie an der Ampel. Wenn sie es (beruflich) eilig haben, fahren sie vorsichtig über die Ampel (Sonderrechte). Wenn es ein Notfall ist, kommt Tatütata und andere müssen anhalten (Wegerecht) und sie fahren (weiterhin vorsichtig) über die Ampel (Sonderrecht).

Ist das so schwierig?

nein ... aber hier wird wiedermal dumm und trollend drumherum geschwafelt, anstatt mal - wie du jetzt - Tacheles zu schreiben.

Wenn die Polizei es eilig hat und es "dringende hoheitliche Aufgaben" zu erfüllen gilt, fahren die gewöhnlich mit Blaulicht und Martinshorn ... dann werden andere VT auf sie aufmerksam.

Ohne Blaulicht und Martinshorn bzw. ohne gerade "dringende hoheitliche Aufgaben" erfüllen zu müssen, darf imho auch ein Streifenwagen nicht einfach mal so geltende Vorfahrtsregeln blind missachten und in einer unübersichtlichen Situation wie die hier vom TE geschilderten, aus einer nicht vorfahrtsberechtigten Strasse rausziehen ohne den fliessenden Verkehr zu beachten. Und wenn sogar noch Zeit für eine mündliche Belehrung war, kann es so dringend nicht gewesen sein!

So gesehen waren hier die Herren in blau-silber nicht im Recht, was sie sich aber aufgrund ihrer Eigenschaft als exekutive Staatsbeamte offenbar einfach mal arrogant rausgenommen haben!

Ich hoffe, jetzt ist klar, was ich meine.

siehe auch hier:

http://www.verkehrslexikon.de/Module/SonderRechte.php
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Zitat:

@cocker schrieb am 11. November 2016 um 11:50:05 Uhr:


...anstatt mal - wie du jetzt - Tacheles zu schreiben.

Den Verweis von mir auf §35/38 StVO hast du aber schon gelesen? 😕

Zitat:

darf imho auch ein Streifenwagen nicht einfach mal so geltende Vorfahrtsregeln blind missachten

Wer -außer dir - redet hier von blind missachten? 😕

Würdest du mal richtig lesen, statt

- wiedermal dumm und trollend drumherum geschwafelt -

zu haben, hättest du auch gesehen dass ich bereits einige Posts zuvor geschrieben habe, dass die Polizei ihr Wegerecht

(zu dem das Vorfahrt/Vorrang missachten zählt)

nur dann nutzen darf, wenn es ihr von den anderen Verkehrsteilnehmern auch eingeräumt wird!

Zitat:

So gesehen waren hier die Herren in blau-silber nicht im Recht, was sie sich aber aufgrund ihrer Eigenschaft als exekutive Staatsbeamte offenbar einfach mal arrogant rausgenommen haben!

Das hat doch niemand bestritten...

dann tu nicht so, als wüsstest du nicht, wovon ich schreibe...

Zitat:

@cocker schrieb am 11. November 2016 um 11:50:05 Uhr:


So gesehen waren hier die Herren in blau-silber nicht im Recht, was sie sich aber aufgrund ihrer Eigenschaft als exekutive Staatsbeamte offenbar einfach mal arrogant rausgenommen haben!
Ich hoffe, jetzt ist klar, was ich meine.

Ja. Ich dachte es geht um fehlendes Wissen, aber es ist dann doch nur ein trollender Wutbürger...

Zitat:

@MagirusDeutzUlm schrieb am 10. November 2016 um 09:53:06 Uhr:



Zitat:

@cocker schrieb am 10. November 2016 um 09:33:48 Uhr:


aber die Freunde in blau-silber geniessen "Sonderrechte" und sind hier teilweise leider im Vorteil...

Wieso sollte die Rennleitung hier im Vorteil sein? 😕

Wenns dabei gekracht hätte, wäre die Rennleitung - selbst mit Martinshorn & Blaulicht - Hauptunfallverursacher gewesen...da sowohl Sonder- wie auch Wegerechte nur unter gebührender Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ausgeübt werden dürfen und auch nur soweit, wie sie einem von anderen Verkehrsteilnehmer zugestanden werden!

Der Fehler in o.g. Situation lag hier ganz klar bei der Rennleitung die dem anderen seinen Vorrang genommen hat - und als derjenige der hier mündlich verwarnt wurde, würde ich mittels Dienstaufsichtsbeschwerde die Polizisten zu einer schriftlichen Stellungsnahme auffordern!

Hier haben einige echt gut funktionierende Glaskugeln
Ersten: Es ist hier nichts passiert. Mehr als eine Behinderung sehe ich hier nicht, so dass wir uns im Verwarngeldbereich bewegen
Zweitens: Auch Polizisten machen Fehler
Drittens: Keiner, auch nicht der TE, war bei der angeblichen mündlichen Verwarnung dabei und hat den Inhalt des Gespräches gehört. Es ist auch Aufgabe der Polizei, VT darauf hinzuweisen, dass ihre Fahrweise, hier das Überholen eines Abbiegenden ( ob hier eine unklare Verkehrslage zu bejahen ist, lassen wir mal dahingestellt) gefährlich sein kann, weil man eben dann vom Wartepflichtigen schlechter bzw. zu spät wahrgenommen wird und es so zum Unfall kommen kann. Eben durch die Vorfahrtverletzung.
Ich erinner an mein trauriges Beispiel vom Kradfahrer. Hätte man dem das eine Woche vorher mal gesagt, vielleicht hätte er auf den Überholvorgang verzichtet und würde heut noch leben.

Und diese ständige Geschrei nach Dienstaufsichtsbeschwerde und schriftlicher Äußerung. Was willst du damit bezwecken. Die Polizeibeamten wirst du damit nicht schocken können.
Wie gesagt, es war bei diesem Gespräch niemand dabei, also bleiben wir bei den Tatsachen. Die Polizei hat hier eine Vorfahrtverletzung ( nicht Vorrang ) begangen und den Überholenden zumindest behindert. Anschließend fand ein Gespräch mit unbekanntem Inhalt statt.

Mehr kann ich hier nicht rauslesen. Oder haben die Beamten den Abbiegenden aus dem Auto heraus angeschrien. Dann ist das was anderes und kein angemessenes Verhalten.

Zitat:

@tomcat092004 schrieb am 11. November 2016 um 10:57:51 Uhr:



Zitat:

@3dition schrieb am 9. November 2016 um 20:45:29 Uhr:


Keine Frage, sollte man nicht tun, aber dürfen dürfte man, oder?

Folgendes vorhin beobachtet. 2 vor mir biegt ein Lieferwagen rechts ab, der vor mir schert nach links aus an ihm vorbei während des Abbiegens. Aus der Staße, in die der Lieferwagen einbiegt, kommt einer raus. Kracht nicht, aber eng.

Der Ausscherende hätte aber das kleinere Problem, oder?


EDITH:
Schuldig ist der VT aus der Seitenstraße.
Bei der Haftung sieht es schon anders aus. Da mußt du noch die genaue Sachlage erklären.
Hat der vor dir eine durchgezogene Linie bei seinem Manöver überfahren oder hat er nur auf eine weitere Geradeausspur gewechselt?

Je nach dem wie deine Antwort ausfällt, gibt es zwei Möglichkeiten:
durchgezogene Linie:
Der VT aus der Seitenstraße hat dem VT hinter dem Lieferwagen die Vorfahrt genommen. Da dieser jedoch sich verkehrswidrig verhalten hat, dürfte das Urteil auf Mithaftung des "LKW-Überholers" hinauslaufen.

gestrichelte Linie:
Der VT aus der Seitenstraße hat dem VT hinter dem Lieferwagen die Vorfahrt genommen. Der VT aus der Seitenstraße dürfte die 100%ige Haftung bekommen, es wäre aber mgl., dass der überholende VT trotzdem eine Mithaftung bekommt, da er bei unklarer Verkehrslage überholt hat.
In Kreuzungsbereichen hat man nicht zu überholen. Nicht ohne Grund wird auf Landstraßen sehr oft vor solchen Kreuzungen zum besseren Verständnis ein Überholverbot angezeigt und hinter der Kreuzung wieder aufgehoben.

Es handelt sich hier um eine Straße zwar mit Straßenbahnschienen aber ohne Mittelmarkierung. Breite: Der Abbiegende, der Überholende (im Gegenverkehr) und daran anschließend noch eine Reihe parkender Autos.

Zitat:

@Psio schrieb am 11. November 2016 um 13:40:32 Uhr:



Zitat:

@cocker schrieb am 11. November 2016 um 11:50:05 Uhr:


So gesehen waren hier die Herren in blau-silber nicht im Recht, was sie sich aber aufgrund ihrer Eigenschaft als exekutive Staatsbeamte offenbar einfach mal arrogant rausgenommen haben!
Ich hoffe, jetzt ist klar, was ich meine.

Ja. Ich dachte es geht um fehlendes Wissen, aber es ist dann doch nur ein trollender Wutbürger...

es geht darum, dass man sich gegenüber einem Streifenwagen - auch wenn nicht im Einsatz, sondern schlimmstenfalls gerade aufm Weg ins Schichtende - lieber eher defensiv verhält und sich besser nicht mit ihm anlegt, auch wenn man selber im Recht ist... sofern man ihn denn überhaupt bewusst wahrnimmt. Man weiss nie, wie die Herren auf den vorderen Sitzen gerade so gelaunt sind und sind sie mal schlecht gelaunt und angepisst oder ist ein Frischling dabei, der gern seine neugewonnene Autorität demonstrieren möchte, spulen sie ihr bekanntes Dummfi**-Programm runter und dann räumst du ggf. deinen halben Kofferraum leer, nur um ans Warndreieck zu kommen...
Ich bin kein trollender Wutbürger, sondern einer, der eine solche Erfahrung schon machen durfte und zur Erkenntnis gelangt ist, dass die Freunde in blau-silber auf jeden Fall am längeren Hebel sitzen.

Ich denke, das ist eine Frage des Auftretens. Kommst du bei denen so rüber wie hier ("alle Polizisten sind meine Feinde und wenden linke Tricks an"😉, verstehe ich, wenn dein Warndreieck ständig vorgezeigt werden muss.

Ich musste meins noch nie zeigen und wenn ich mal ohne Papiere angehalten wurde, gabs ne freundliche mdl. Ermahnung - kostenlos.

Skandalöse Wegelagerei?!

Natürlich hat ein Polizeibeamter das gleiche Recht wie jeder andere Autofahrer : Erst mal dicke Lippe machen !
Behauptung als Wahrheit sichern . Das sieht man gerade in der Politik ganz deutlich .
Wer eingeschüchtert reagiert, ist von vorn herein der Verlierer .
Wer mehr weiß , der kann sich ganz steif machen . Merke : Polizeibeamte sind auch nur Menschen , dass sage ich ohne Abwertung , denn die haben es im Augenblick je nach Bundesland sehr schwer .
Giovanni.

Zitat:

@cocker schrieb am 11. November 2016 um 15:54:32 Uhr:



Zitat:

@Psio schrieb am 11. November 2016 um 13:40:32 Uhr:


Ja. Ich dachte es geht um fehlendes Wissen, aber es ist dann doch nur ein trollender Wutbürger...

es geht darum, dass man sich gegenüber einem Streifenwagen - auch wenn nicht im Einsatz, sondern schlimmstenfalls gerade aufm Weg ins Schichtende - lieber eher defensiv verhält und sich besser nicht mit ihm anlegt, auch wenn man selber im Recht ist... sofern man ihn denn überhaupt bewusst wahrnimmt. Man weiss nie, wie die Herren auf den vorderen Sitzen gerade so gelaunt sind und sind sie mal schlecht gelaunt und angepisst oder ist ein Frischling dabei, der gern seine neugewonnene Autorität demonstrieren möchte, spulen sie ihr bekanntes Dummfi**-Programm runter und dann räumst du ggf. deinen halben Kofferraum leer, nur um ans Warndreieck zu kommen...
Ich bin kein trollender Wutbürger, sondern einer, der eine solche Erfahrung schon machen durfte und zur Erkenntnis gelangt ist, dass die Freunde in blau-silber auf jeden Fall am längeren Hebel sitzen.

Der Inhalt des ersten Absatzes deines Postings widerspricht dem ersten Satz des zweiten.

Pauschale Behauptungen ohne jeden Hintergrund.

Hallo, @3dition,

Zitat:

@3dition schrieb am 11. November 2016 um 16:34:42 Uhr:


Ich denke, das ist eine Frage des Auftretens. Kommst du bei denen so rüber wie hier ("alle Polizisten sind meine Feinde und wenden linke Tricks an"😉, verstehe ich, wenn dein Warndreieck ständig vorgezeigt werden muss.

Ich musste meins noch nie zeigen und wenn ich mal ohne Papiere angehalten wurde, gabs ne freundliche mdl. Ermahnung - kostenlos.

nach dem Warndreieck habe ich in meiner aktiven Zeit fast immer gefragt.

Dies aber nicht als Schikane, sondern weil so mancher Fahrzeuglenker gar nicht weiß, wo es sich befindet, weil es oft so versteckt ist, dass man im Notfall nicht drankommt oder weil viele es gar nicht dabei haben.

So ein Warndreieck kann aber bei einer Panne oder einem Unfall lebenswichtig sein und deshalb war es mir immer wichtig, danach zu schauen.

Mit einer dementsprechenden Erklärung gab es dabei allerdings fast nie irgendwelche Akzeptanzprobleme und so manches Mal konnten alle (einschließlich Fahrer) kräftig lachen, wenn das Warndreieck z. B. in der Kofferraumklappe offen zu sehen war und der Fahrer erst einmal den Kofferraum durchsucht hat. 😎

Viele Grüße,

Nachteule

so ein doppelt besetzter Streifenwagen hat mir Nähe Saarbrücken - ist noch gar nciht so lange her - mal die Vorfahrt genommen... das ist für mich der Fall, wenn ich auf der Vorfahrtsstrasse fahre und für einen Einbiegenden stark abbremsen (nicht nur Fuss vom Gas nehmen) muss. Als ich mich dann gestikulierend (und leider auch einem reflexartigen kurzen Hupen) beschwerte, wurde ich angehalten und auf arrogante Art und Weise abgekanzelt, ob ich nicht wisse, dass das "Geben von missbräuchlichen Schallzeichen" in geschlossenen Ortschaften nicht erlaubt ist. Als ich dann erwiederte, dass es auch nicht erlaubt ist, sich die Vorfahrt zu erzwingen, wurden die Herren patzig und spulten ihr Programm der allgemeinen Verkehrskontrolle ab. Als sie dann noch sahen, dass ich nach dem gerade getätigten Wochenendeinkauf den Kofferraum recht voll hatte, sahen sie offenbar ihre Chance, mir eins zu drücken. Nach knapp 20 Minuten Kontrolle der Papiere, TÜVplakette, Reifen, Verbandskasten, Warndreieck etc. durfte ich dann weiterfahren und man verzichtete sogar grosszügig auf die 5 € Verwarnungsgeldwegen des Hupens.
Innerhalb dieser 20 Minuten war ich zu der Erkenntnis gekommen, dass es besser sein muss, wenn ich meine Fresse halte und nur rede, wenn ich gefragt werde.
Leider saß ich allein im Auto, hatte mir auch schon überlegt, mir die Dienstnummern und das Fahrzeug-Kennzeichen zu notieren, aber was hätte das gebracht, ausser evtl. gleich noch mehr Ärger. Also runterschlucken, gespielt höflich einen schönen Tag wünschen und nix wie weg.

Das war in 25 Jahren nicht meine erste Polizeikontrolle, aber gewöhnlich und bis dato waren die Herren immer freundlich.
Aber diese beiden hier waren mies drauf und haben mich gegenüber dieser Personengruppe vorsichtiger gemacht. Alle Macht der Ignoranz, ausser die Kelle winkt oder ein "Bitte Folgen" Schriftzug funzelt...

Und zur endgültigen Beantwortung der Frage "Darf der das?" :
JA, der darf das, wenn er will.

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