Darf der das? ;-)

Keine Frage, sollte man nicht tun, aber dürfen dürfte man, oder?

Folgendes vorhin beobachtet. 2 vor mir biegt ein Lieferwagen rechts ab, der vor mir schert nach links aus an ihm vorbei während des Abbiegens. Aus der Staße, in die der Lieferwagen einbiegt, kommt einer raus. Kracht nicht, aber eng.

Der Ausscherende hätte aber das kleinere Problem, oder?

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Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 10. November 2016 um 10:00:16 Uhr:


Ich wette wenn wir hier Rollentausch vornehmen hat bei Dir auch die Rennleitung Schuld.

Wieso Rollentausch? 😕

Die StVO greift unabhängig von der Rolle!

Wie bereits geschrieben wurde, gilt der Vorrang nunmal auf der gesamten Fahrbahnbreite - eben auch der Gegenfahrbahn, auch wenn das sehr vielen Leuten nicht bekannt ist! 😰

Und wenn man meint aus einer Nebenstraße auf die Hauptstraße, vor einem in eben jene Nebenstraße abbiegenden Fahrzeug einfahren zu müssen, muss man sich auch darüber im klaren sein, dass das abbiegende Fahrzeug von anderen Verkehrsteilnehmern - völlig legal - überholt werden kann, die dabei die Gegenspur nutzen auf die ich einbiegen möchte...

...und genau aus diesem Grund, weil das nur wenigen Leuten bekannt ist, wird an stark frequentierten Stellen das Überholen mit durchgezogenen Mittellinien verboten.

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Zitat:

@MagirusDeutzUlm schrieb am 10. November 2016 um 10:15:39 Uhr:



Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 10. November 2016 um 10:00:16 Uhr:


Ich wette wenn wir hier Rollentausch vornehmen hat bei Dir auch die Rennleitung Schuld.

Wieso Rollentausch? 😕
Die StVO greift unabhängig von der Rolle!

Wie bereits geschrieben wurde, gilt der Vorrang nunmal auf der gesamten Fahrbahnbreite - eben auch der Gegenfahrbahn, auch wenn das sehr vielen Leuten nicht bekannt ist! 😰

Und wenn man meint aus einer Nebenstraße auf die Hauptstraße, vor einem in eben jene Nebenstraße abbiegenden Fahrzeug einfahren zu müssen, muss man sich auch darüber im klaren sein, dass das abbiegende Fahrzeug von anderen Verkehrsteilnehmern - völlig legal - überholt werden kann, die dabei die Gegenspur nutzen auf die ich einbiegen möchte...

...und genau aus diesem Grund, weil das nur wenigen Leuten bekannt ist, wird an stark frequentierten Stellen das Überholen mit durchgezogenen Mittellinien verboten.

Ich schreibe es jetzt mal so wie du immer.
Ein erfahrener Autofahrer weiß was in einer solchen Situation passieren kann wenn er überholt, deshalb lässt er es auch sein.
Im Kreuzungsbereich zu überholen ist eh nicht sauber.

die Freunde in blau-weiss haben IMMER "Sonderrechte" und damit meine ich nicht die rechtlichen Sonderrechte mit Blaulicht...
Man glaubt doch nicht ernsthaft, dass diese Jungs im Fall des Falles zugeben, dass sie die Vorfahrt missachtet haben! Die biegen das irgendwie so hin, dass der Autoffahrer Schuld hat... wenn sie zu zweit sind, dürfte das kein Problem sein. Irgendein Paragraf findet sich immer.
Das unterstelle ich jetzt einfach mal...

Ich persönlich würde niemals versuchen, eine berechtigte Vorfahrt gegenüber einem Streifenwagen durchzusetzen. Das gibt Ärger ohne Freude.

Zitat:

@cocker schrieb am 10. November 2016 um 10:58:14 Uhr:


...und damit meine ich nicht die rechtlichen Sonderrechte mit Blaulicht...

Was sind denn "rechtliche Sonderrechte mit Blaulicht"?

Die Inanspruchnahme von Sonderrechten ist rechtlich NICHT an Blaulicht gebunden....

ohmann ... du weisst doch was ich mein.
Ohne Blaulicht und Martinshorn bzw. ohne Einsatzbefehl oder "dringenden Tatverdacht" gilt auch ein Streifenwagen imho als "gewöhnliches" Kfz, das sich (vermutlich mit ein paar kleineren Ausnahmen) genauso an die Verkehrs-(Vorfahrts-)regeln, Tempolimits, Ampelschaltungen und Beschilderungen halten muss, wie jeder andere VT auch. Aber die Herren Staatsdiener sitzen am längeren Hebel.
Tut mir leid, dass ich der korrekten Amtssprache nicht mächtig bin...

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Zitat:

@cocker schrieb am 10. November 2016 um 10:58:14 Uhr:


die Freunde in blau-weiss haben IMMER "Sonderrechte" und damit meine ich nicht die rechtlichen Sonderrechte mit Blaulicht...
Man glaubt doch nicht ernsthaft, dass diese Jungs im Fall des Falles zugeben, dass sie die Vorfahrt missachtet haben! Die biegen das irgendwie so hin, dass der Autoffahrer Schuld hat... wenn sie zu zweit sind, dürfte das kein Problem sein. Irgendein Paragraf findet sich immer.
Das unterstelle ich jetzt einfach mal...

Ich persönlich würde niemals versuchen, eine berechtigte Vorfahrt gegenüber einem Streifenwagen durchzusetzen. Das gibt Ärger ohne Freude.

Leidest du unter verfolgungswahn? Wir haben einen rechtsstaat und oft genug “ gewinnt“ der Bürger.

Hier wäre ich erstens zeuge und zweitens: welche Argumente hätten die den hier bringen sollen?

Und vor allem: warum sollten Polizisten keine fehler machen dürfen? Machen wir in unserem job keine???

Ich verstehe viel weniger, warum man nicht einfach hinter dem abbiegenden Fahrzeug warten kann, bis es abgebogen ist. Das sind ein paar Sekunden bis man weiter kann. Innerorts erlebe ich dieses "da wo Platz ist vorbei" Gehabe selbst an unübersichtlichen Stellen, wo Leute mit für mein Empfinden unangepasster Geschwindigkeit fahren.
Einigen Leuten geht das eigene Vorankommen aber leider über (fast) alles andere.

Dass man beim Abbiegen auf eine Vorfahrtstraße die gesamte Straßenbreite einsehen können muss, ist für mich normal. Wenn ich in die Straße aus der ich rauskomme nach rechts ein größeres und höheres Fahrzeug einbiegen möchte und ich nicht erkenne ob sich hinter dem Fshrzeug noch andere Fahrzeuge befinden, habe ich zu warten, bis ich die Vorfahrtstraße wieder über alle Spuren einsehen kann.

Also Fazit:
Der den Abbieger Überholende hat möglicherweise zwar nichts rechtlich falsch gemacht, persönlich wirkt so ein Verhalten auf mich aber immer negativ.

Der Streifenwagen hätte in dieser Situation nicht fahren dürfen.

Ich sag ja, sollte man nicht, aber dort wo es übersichtlich ist und man sicher ausscherend vorbei kann, würde ich das noch als eleganten Stil bezeichnen. Ständig bremsen und beschleunigen belastet die Umwelt und die entspanntheit beim fahren. Gleichmäßiger Verkehrsfluss ist bei gegebener Sicherheit vorzuziehen. Für mich bremsen viele leute zu viel und zu oft.

Der Typ, der den Lieferwagen noch links überholt hat, hatte Vorfahrt. Egal ob beim Überholvorgang oder nicht. Der, der aus der Seitenstraße kam, musste warten, so lange bis er die Situation gut einsehen konnte.

Dass der Überholvorgang nicht so geschickt war, logo. Aber das machen wir wohl alle so, wenn die Straße breit genug ist. Mach ich auch bei PKWs so, wenn die meinen schon 70m vorher abbremsen, und dann mit 5km/h um die Kurve fahren zu müssen. Nur ist dabei halt die Sicht nicht eingeschränkt.

Und ich überhol gelegentlich auch den Abbiegenden mit dem dahinter Bremsenden. 😁

Alles nur bei breiter Piste, aber ... wer bremst verliert ... <-- und dafür krieg ich hier gleich bestimmt auf Fresse. 😁

Zitat:

@3dition schrieb am 10. November 2016 um 19:14:41 Uhr:


Und ich überhol gelegentlich auch den Abbiegenden mit dem dahinter Bremsenden. 😁 [...]

Oft ist es aber so, daß diese "dahinter Bremsenden" dann urplötzlich auch überholen wollen. Und dann gibt es noch die Experten, die vor dem Abbiegen noch großzügig in die andere Richtung ausholen und dadurch ein Überholen/Vorbeifahren unmöglich machen.

die Angesprochenen Sonder-Rechte sind wohl eher Amigo-Rechte, funktioniert aber nicht mehr so oft.

@Mischkolino: Mit solchen Spezialfahrstilen muss man dabei leider rechnen. Und daher sag ich ja, nur da, wo die Piste breit genug ist, ggf. auch auf einer "dritten" Spur heile weiterzukommen.

Zitat:

@cocker schrieb am 10. November 2016 um 12:24:55 Uhr:


ohmann ... du weisst doch was ich mein.

Nope...

Was vermutlich daran liegen wird, dass du offensichtlich nicht weisst worin der Unterschied zwischen Sonder- & Wegerechten sowie der Kenntlichmachung dieser liegt!

Zitat:

Ohne Blaulicht und Martinshorn ... gilt auch ein Streifenwagen imho als "gewöhnliches" Kfz,

Nö!

Um Sonderrechte - wozu das Überschreiten von TL's, das Überfahren von roten Ampeln und Beschilderungen zählt - zu nutzen, ist weder Blaulicht noch Martinshorn erforderlich!

Blaulicht & Martinshorn, wird nur dann erforderlich, wenn die Polizei das sog. "Wegerecht" nutzen will - was aber nichts mit den Sonderrechten zu tun hat, sondern lediglich bedeuted "Platz da - ich muss an da durch"...und selbst das Wegerecht dürfen sie nur dann nutzen, wenn dieses ihnen von den anderen Verkehrsteilnehmern gewährt wird!

dann frage ich mich, wieso gestern Mittag ein doppelt besetzter Streifenwagen brav an der roten Ampel gegenüber von mir auf grün gewartet hat ... wenn sie wie du schreibst doch permanent Sonderrechte haben und offenbar fahren dürfen wie sie wollen.
Und nochmal ... Entschuldigung, dass ich das korrekte Amtsdeutsch nicht beherrsche.
Wenn du mich nicht verstehst (oder gerne provozierst und mich absichtlich nicht verstehen willst), lassen wir das jetzt besser. Darauf hab ich keinen Bock!

Zitat:

@cocker schrieb am 11. November 2016 um 09:33:29 Uhr:


wenn sie wie du schreibst doch permanent Sonderrechte haben und offenbar fahren dürfen wie sie wollen.

WO schrieb ich etwas von permanenten Sonderrechten?

Du musst schon genau lesen was ich schreibe...

...nämlich dass die Inanspruchnahme von Sonderrechten nicht durch Blaulicht (ferner die Kombination mit dem Martinshorn) kenntlich gemacht werden muss!

Oder anders ausgedrückt: Die Polizei 'darf' im Alarmfall auch ohne Blaulicht & Martinshorn zu schnell fahren, in zweiter Reihe parken oder rote Ampeln missachten usw....genauso wie Feuerwehr

(hier dürfen sogar freiwillige Feuerwehr'ler im Alarmfall mit ihrem Privat-PKW auf dem Weg ins Gerätehaus Sonderrechte nutzen)

, der Rettungsdienst etc. auch!

Zitat:

Und nochmal ... Entschuldigung, dass ich das korrekte Amtsdeutsch nicht beherrsche.

Wenn man etwas nicht beherrscht sollte man es vermeiden sich darüber auszulassen, bevor man dann zwei völlig unterscheidliche Dinge (Sonder- §35; und Wegerechte §38 StVO) wild durcheinander würfelt!

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