Danke GTÜ!
Moin zusammen!
Gestern hatte ich meinen auflaufgebremsten Anhänger in die Werkstatt meines Vertrauens gebracht, um eine HU machen zu lassen. Bisher war mir immer völlig egal, welche Organisation die HU durchführt, aber eine fällt jetzt raus.
Eins vorweg- ich finde es gut und richtig, daß Fahrzeuge regelmäßig auf ihre Verkehrssicherheit hin überprüft werden- aber aufgrund welcher Mängel ein Fahrzeug nicht verkehrstauglich sein soll, sind doch teilweise einfach lächerlich.
Ich hatte bei dem HU- Termin leichte Bedenken, da der Boden des Anhängers in absehbarer Zeit erneuert werden muß- der wurde allerdings nicht bemängelt.
Bremse, Bordwände, Rahmen- alles tiptop.
Die leicht ausgeblichenen seitlichen Reflektoren waren dem GTÜ- Prüfer ein Dorn im Auge und er kreidete sie als erheblichen Mangel(!) an- keine HU.
Lächerlicher geht es nun wirklich nicht. Selbst der Werkstattinhaber schüttelte darüber nur den Kopf.
Über die knapp 20 Jahre alten Reifen könnte man sich streiten- die werden eh in Kürze ausgetauscht
Vielen Dank also GTÜ, daß ihr mir dafür auch noch 44,-€ abgeknöpft habt- ihr macht an keinem meiner Fahrzeuge mehr eine HU!
Beste Antwort im Thema
Iss klar ... am besten ist es die TÜV Plakette blind zu kleben ohne auch nur Mängel aufzulisten. In einem anderen Thema geht es doch gerade genau darum, dass eine TÜV Plakette vergeben wurde, obwohl der Wagen (offensichtlich) erhebliche Mängel hat. Der Prüfer ist (natürlich) immer der Blöde, weil er just einen Mangel findet, den man selbst als harmlos einstuft. Zwar habe ich keine TÜV Prüfungen gemacht sondern UVV Prüfungen (Prüfung nach den UnfallVerhütungsVorschriften). Trotzdem kenne ich diese Quengeleien, wenn ICH der Meinung war, das ein Mangel vorliegt und der Kunde abwiegeln wollte.
Nehmt doch einfach mal den umgekehrten Fall, der ja hier auch schon oft Thema war. Ein Fahrzeug oder Wagen bekommt eine Plakette und hinterher stellen sich erhebliche/gravierende Mängel heraus. Was dann? Der Prüfer ist auf jeden Fall der Ar ... Dumme. Da wird auch eine böse Mail an die Prüforganisation nichts daran ändern. Wie der Kollege bereits schrieb, mach ein paar neue Rückstrahler dran und gut ist.
97 Antworten
Zitat:
@invisible_ghost schrieb am 27. September 2014 um 04:17:00 Uhr:
Der GTÜ-Prüfer hat Recht. Gemäß 76/756/EWG (97/28/EG) und der ECE-R 48 haben die Reflektoren ein eindeutiges Farbbild abzugeben.Das Alter der Reifen ist Wumpe, solange keine offensichtlichen Beschädigungen vorliegen und die zulässige Profiltiefe eingehalten wird. Allerdings wird dir jeder seriöse Prüfer empfehlen, die Reifen zu erneuern.
So long
Ghost
Das Reifenalter ist bei 80km/h Anhängern egal, bei 100km/h darf es 6 Jahre nicht überschreiten!
Zitat:
@hk_do schrieb am 8. Oktober 2014 um 21:55:23 Uhr:
Vor allem verstehe ich nicht, was schon wieder alle mit der Kennzeichenbeleuchtung haben:Die ist auch bei völligem Ausfall ein geringer Mangel (und das auch immer gewesen), warum sollte man die zum Hinweis herabstufen und damit auch noch auf den ersten Blick erkennbar dokumentieren, dass man seinen Entscheidungsspielraum überschritten hat?!
Nö, ist mittlerweile ein erheblicher Mangel und somit gibt es auch keine Plakette.
Das ist genauso mit der LWR (Leuchtweitenregulierung), früher ein Hinweis/geringer Mangel, seit ein paar Jahren muss (!) sie funktionieren. Auch wenn einige Prüfer das Anfangs ignoriert haben.
Nein lieber andi_sco da liegst du leider falsch. Die Kennzeichenbeleuchtung ist sowas von geringer Mangel auch bei Totalausfall. Möchtest du nen Screenshot von dem bundeseinheitlichem Mangeltool? Warum glaubt ihr nichtmal solche Dinge den Menschen, die jeden Tag damit zutun haben. Und auch an nem 100Km/H Anhänge dürfen die Reifen älter sein als 6 Jahre, nur dann darf man damit keine 100Km/h mehr fahren.
Mit freundlichen Gruß
Blue
Prüfingenieur einer ÜO und aaSmT einer TP
Zitat:
@Blue1983 schrieb am 3. November 2014 um 18:48:51 Uhr:
Möchtest du nen Screenshot von dem bundeseinheitlichem Mangeltool?
🙂 gerne, eventuell mit PN
( nicht aus unglaub, aber aus Interesse😉 )
Ähnliche Themen
Zitat:
@Blue1983 schrieb am 3. November 2014 um 18:48:51 Uhr:
Nein lieber andi_sco da liegst du leider falsch. Die Kennzeichenbeleuchtung ist sowas von geringer Mangel auch bei Totalausfall. Möchtest du nen Screenshot von dem bundeseinheitlichem Mangeltool? ...
Ok, glaube dir. Ist laut TÜV Seite auch nicht als erheblicher Mangel aufgeführt.
Zitat:
@dejadro schrieb am 3. November 2014 um 19:00:04 Uhr:
🙂 gerne, eventuell mit PNZitat:
@Blue1983 schrieb am 3. November 2014 um 18:48:51 Uhr:
Möchtest du nen Screenshot von dem bundeseinheitlichem Mangeltool?( nicht aus unglaub, aber aus Interesse😉 )
Genau so, möchte ich doch auch gerne mal sehen. Aber bitte für alle. Sonst glaubt das doch kaum einer und die Sache kommt in 3 Monaten wieder falsch auf den Tisch. Ich hab das nämlich auch geglaubt. Und ich bin belehrbar.😛
Moorteufelchen
Ich hoffe hiermit ist diese "Urban- Legend" aus der Welt geschafft 🙂
Mfg der BLue
...
edit MT-Moderation wg Datenschutz
edit Benutzer ^^Ich mag zwar bezweifeln dass ich mit nem Screenshot von dem Programm das Urheberrecht verletzt habe, aber wie ihr meint...
Zitat:
@Blue1983 schrieb am 3. November 2014 um 20:24:15 Uhr:
Ich hoffe hiermit ist diese "Urban- Legend" aus der Welt geschafft 🙂Mfg der BLue
Danke.
Überhaupt mal interessant sowas zu sehen.
Moorteufelchen