Daimler Benz Pritsche L409 Umweltplatte Hilfe !!!

Hallo,

ich wohne in Krefeld, und hier wird die Umweltzone wirklich GROß geschrieben, und wollte mal fragen was ich da am besten machen kann, um auch künftig durch Krefeld mit dem LKW fahren zu dürfen. Das Fahrzeug ist von BJ 1980. Es handelt sich um einen Benzin Motor, kein Diesel. Für Hilfe wäre ich echt dankbar.

Ab Januar darf nur noch Grün in die Innenstadt.

Gruß
Kalli

Beste Antwort im Thema

Der Sinn der Feinstaubplakette soll ja sein, alte funktionierende Autos wegzuwerfen, um das Wirtschaftswachstum zu stabilisieren.

Wie kann man nur so kurzsichtig und egoistisch sein, diese hohen Ziele der Gemeinschaft völlig ausser Acht zu lassen?

Und wenn gewerbliche Nutzung vorliegt, ist ja klar, dass der Unternehmer hier Reichtümer anhäuft und der Solidargemeinschaft mutwillig Kapital entzieht, anstatt es durch Anschaffung eines minderwertigen Neufahrzeuges in Umlauf zu bringen.

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das hört sich ja schonmal richtig gut an ... vielen dank dafür, kannst du mir etwas konkretes per pn zukommen lassen ?

Das Zitat ist nicht von mir - eben irgendwo im Netz gefunden.

Du kannst dich ja mal durchgoogeln und wirst dann einen Einblick dahingehend bekommen, was andere Leute eben schon mit H und gewerblich erfahren haben. Die entsprechenden Gesetzestexte findet man ja auch.

Bisher war ich auch der Meinung, dass H und Gewerbe nicht sein dürften - offenbar ist es aber eher in die Gesetze reininterpretiert, als explizit definiert.

Vielleicht steht es auch irgendwo ... ich bin kein Anwalt.

Mich hat das Thema nur interessiert, weil ich schon immer alte Mercedes-Nutzfahrzeuge hatte und inzwischen der Papperlwahn schon wirklich stresst. Zu was nütze ist es ja nicht - jedenfalls nicht für die Umwelt.

Kürzlich bin ich fast 50km Umweg gefahren, weil ich eine Grossraumumweltzone auf der Route hatte. Mit zehnfachem Spritverbrauch im Kampf gegen die Umweltverschmutzung - das bringts dann wirklich!

Hallole zusammen
Wo steht das Fahrzeuge mit H kennzeichen nicht gewerblich eingesetzt werden dürfen ?? Gerade die erhaltungswürdigen Odies sind auch in unserer Region gerne gesehen. Bie uns fährt ein Kohlenhändler mit nem alten Hanomag und ein gertänkefritze mit einem L 309 Vorgängermodell ...Da würde ich konkred nochmal nachfragen.. Jol.

Zitat:

Original geschrieben von PiKaPo


Mit H-Kennzeichen darf man aber nicht mehr gewerblich fahren.

doch, darf man...

das gerücht, das man dies nicht dürfe kommt vom falsch interpretieren des kleingedruckten der kfz-versicherung...

denn die meisten verbieten in ihren oldtimer-tarifen die gewerbliche nutzung...sodass man den oldtimer - wenn man ihn gewerblich nutzen möchten - über die reguläre kfz haftpflicht versicheren muss, was dann dementsprechend ins geld geht...

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Hallöchen

Ich komme auch aus Krefeld, du kannst eine Ausnahmegenehmigung beantragen. Die kannst du dir soagar im Netz runter laden.

Da stellt sich jetzt die Frage, was in der Gesamtsumme günstiger ist, H-Kennzeichen oder Ausnahmegenehmigung.

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke


Da stellt sich jetzt die Frage, was in der Gesamtsumme günstiger ist, H-Kennzeichen oder Ausnahmegenehmigung.

H-Kennzeichen machst Du einmal und hast es dann solange es nix am Fahrzeug verändert wird. Ausnahmeregelungen sind immer befristet

( 1 Jahr ? ) und kosten jedes mal wieder neu.. Jol.

Ich denke auch, daß das H-Kennzeichen hier die sinnvollere Lösung ist.

Hi,

die Regelungen des H-Kennzeichen wurden in letzter Zeit deutlich verschärft. Das Fahrzeug muß sich inzwischen in einem guten Zustand (2) befinden um eine H-Kennzeichen zu bekommen.

Dürfte bei einem Unrestaurierten Fahrzeug das 30 Jahre in gewerblichen einsatz war sehr schwer werden. Aber einen versuch ist es auf jeden fall wert.

Gruß Tobias

Der Zustand 2 ist nach wie vor nicht gefordert, man hat lediglich §2 der Zulasungsbestimmungen für historische Fahrzeuge geändert.
Warum in Foren zu lesen ist, das man das H nicht für gewerbliche Fahrzeuge bekommt, man aber gewerblich genutzte Fahrzeuge mit H Kennnzeichen im Strassenverkehr und auf Baustellen sieht, kann auch keiner erklären.

Zitat:
Es wurden lediglich Änderungen des §2 Nr.22 FZVO vorgenommen, noch immer reicht es aus, eine schwache 3 auf die Räder gestellt zu haben, um das H zu erhalten, es ist mit der Neufassung sogar etwas erleichtert, um das H zu bekommen

Man hat den §2 FZVO geändert:
Auszug Bundesverkehrsblatt, es ist auch beim TÜV einsehbar.
Grundsätzliche Voraussetzungen:

bis mitte 2011:
-Der Tag der ersten Zulassung muß mindestens 30 Jahre zurück liegen.
NEU:
-Das nachgewiesene Baujahr muß 30 Jahre zurück liegen (z.B. Eindruck Typenschild)
-Das Erscheinungsbild muß grundsätzlich dem Originalauslieferungszustand entsprechen.
bis mitte 2011:
-Technische Änderungen, An- / Umbauten müssen min. 20 Jahre ab Tag der Abnahme zur H-Zulassung zurückliegen und den damals gültigen Anforderungen der StVZO genügen.
NEU: ...
-Der Zustand des Fahrzeugs muß als erhaltenswürdig einzustufen sein.
-Das Fahrzeug muß die Kriterien einer Hauptuntersuchung nach §29 StVZO erfüllen.
-Fahrzeuge mit Fremdzündungsmotor (Benziner) ab der Erstzulassung 01.07.1969 müssen eine gültige Abgasuntersuchung haben.
(-Fahrzeuge mit Selbstzündungsmotor (Diesel) ab der Erstzulassung 01.01.1977 müssen eine gültige Abgasuntersuchung haben.)
Nachtrag,
die Änderung des §2 wurde fälschlicher Weise auf die Zustandsbenotung 2 übertragen.
Diese Meldung hat nicht nur Mitarbeiter des TÜVs mit bösen Anrufen genervt.

Wo ist dett Problem ?

Kauf dir den Katalysator und lass den eben von ner Meisterwerkstatt
drunner schneidern und hol dir deine Plakette.

Den hier !

http://www.uni-fit.de/.../baseportal.pl?...

Wenn du Informationen zu deinem Auto Suchst und Preiswert E-Teile haben musst , so kucks mal bei uns in unsere Foren rein.

http://www.wohnmobilfreaks.de.vu

und

http://bremerduedo.forumieren.com/

Wir befassen uns mit dem Typ2 ( düdo ) bis zum 813

Bei uns wird nicht nur dummes Zeug geschwafelt , hier werden Sie geholfen , sogar bei Reparaturen wenn nicht zu weit weg !

Mit dem Kat allein ist es nicht getan, die Lambdaregelung zur Drosselklappe und Düse muss auch noch dran, einen Kaltlaufregler hat er bestimmt auch nicht, ob es die Technik und Elektronik für den 80er schon gab, noch gibt?

Das H Kennzeichen wird einheitlich besteuert, die Versicherung ist in dem Falle keine Oldie- Versicherung, sondern die, die auch sonst das Risiko der Firmenfahrzeuge abdeckt. Für LKW bis 2,8 tonnen muss man halt geringfügig draufzahlen, was aber in der Summe billiger wird, als sich mit jeder Gemeinde über Stunden über rechtswidrig erstellte Bußgeldbescheide rumzuärgern.

Zitat:

Original geschrieben von Hartgummifelge


Mit dem Kat allein ist es nicht getan,

Sehr richtig!

Nicht jeder Motor kommt überhaupt selbst mit Nachrüstung auf die grüne Plakette.

Ich habe z.B. ein Katalysatorfahrzeug, das gar keine Plakette bekommt - weil es eben da nicht geht. Punkt. Machste nix.

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