DACHLAWINE auf 5er

BMW 5er E60

Hallo,

gestern ist meiner Frau beim Vorbeifahren an einem Mehrfamilienhaus (4 Etagen) ein großer Schnee - Eisplacken auf das Auto gefallen.
Der Fußweg ist nicht sehr breit und das Dach hat aufgesetzte Erker von denen das Eis bis auf die Straße rutschte.

Die Polizei fühlt sich nicht zuständig, da keine Ordnungswidrigkeit vorliegt!!!

Das Dach hat mehrere leichte Beulen und Kratzer ebenso die Motorhaube.

Wer zahlt den Schaden? Teilkasko?

Schöne Scheiße.

MFG
Tribble

20 Antworten

Hallo,
danke für die vielen Antworten.

Inzwischen war ich bei BMW. Der Schaden beläuft sich auf ca. 2500 EUR!

Meine TK hat Dachlawinen eingeschlossen. Nach RS meiner Agentur mit der Hauptverwaltung der Versicherung bezahlt meine TK den Schaden und wird dann wohl versuchen den Hauseigentümer in Regress zu nehmen.

Mein Anwalt sagt, dass immer der Hauseigentümer dafür zu sorgen hat, dass nichts herunterfallen kann, ggf muss er absperren und die Feuerwehr das Dach abfegen lassen. Stellt euch mal vor, da wäre ein Fahrradfahrer gefahren. Der hätte erledigt sein können.

Also habe ich nur den Ärger und den Stress und bekomme den Schaden hoffentlich voll bezahlt. Die VS schickt erst eigene Gutachter.
Repariert werden muss das Dach, die Motorhaube und die Frontscheibe wird gewechselt.

Repariert wird aber bei BMW.

MFG
Tribble

Zitat:

Original geschrieben von tribble15


und die Feuerwehr das Dach abfegen lassen.

die feuerwehr ist dafür i.d.r. NICHT zuständig!

ein dachdecker ist hier der entsprechende ansprechpartner!

Zitat:

Original geschrieben von tribble15


Meine TK hat Dachlawinen eingeschlossen. Nach RS meiner Agentur mit der Hauptverwaltung der Versicherung bezahlt meine TK den Schaden und wird dann wohl versuchen den Hauseigentümer in Regress zu nehmen.

Mein Anwalt sagt, dass immer der Hauseigentümer dafür zu sorgen hat, dass nichts herunterfallen kann, ggf muss er absperren und die Feuerwehr das Dach abfegen lassen. Stellt euch mal vor, da wäre ein Fahrradfahrer gefahren. Der hätte erledigt sein können.

hm...dann bist du wohl aus Bayern, oder? Da gibt's glaub ich einige, die das anbieten, aber ansonsten meist nicht.

Was die Thematik selber angeht: nun, klar sollte der Hauseigentümer dafür sorgen, nur kann er es nicht immer, aus den verschiedensten Gründen. Desweiteren sollte auch jeder ein wenig auf sich selber aufpassen - und auf das, was ihm wichtig ist. Bei Sturm stell ich z. B. 'n Auto ja auch nicht unter'n Baum!

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm



Zitat:

Original geschrieben von tribble15


und die Feuerwehr das Dach abfegen lassen.
die feuerwehr ist dafür i.d.r. NICHT zuständig!
ein dachdecker ist hier der entsprechende ansprechpartner!

In vielen Fällen ist es zu gefährlich, sodass eben doch die Feuerwehr ran muss...nur muss die dann auch bezahlt werden.

@ L-Spatz

gern möchte ich Dir antworten, allerdings weiss ich nicht was ich schreiben soll - vielleicht -Glaub doch was Du willst, verbreite aber bitte keine Unwahrheiten Kollege -und- Gott sei Dank bist Du nicht mein Rechtsbeistand.-

Darüber hinaus hat der Threadersteller ja bereits die Antwort und Bestätigung meiner Darstellung nach Rücksprache mit Versicherung und RA auf Seite 2 des Threads gegeben, somit ist das Thema erledigt.

Liebe Grüße...

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Zitat:

Original geschrieben von afis



Zitat:

Original geschrieben von tribble15

hm...dann bist du wohl aus Bayern, oder? Da gibt's glaub ich einige, die das anbieten, aber ansonsten meist nicht.

Was die Thematik selber angeht: nun, klar sollte der Hauseigentümer dafür sorgen, nur kann er es nicht immer, aus den verschiedensten Gründen. Desweiteren sollte auch jeder ein wenig auf sich selber aufpassen - und auf das, was ihm wichtig ist. Bei Sturm stell ich z. B. 'n Auto ja auch nicht unter'n Baum!

Moin,

nein aus Niedersachsen,

und das Auto fuhr fgerade auf eíner normalen Straße, als das Eis herunterkam!

Versicherung ist die Würtembergische.

MFG

Da hilft nur der Rechtschutz um das auseinanderzunehmen (sofern man hat).
Irgendeine Versicherung zahlt es, da ist die gute Seite.
Muß aber nicht die eigene sein, das wäre noch besser.
Also am besten wirklich den Rechtsbeistand bemühen sonst macht man
unnötige Fehler.

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