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Dachlawiene -> Motorhaube verbeult -> zahlt die Versicherung?

Themenstarteram 27. Februar 2009 um 17:38

Hallo,

mit hat es heute mit einer Dachlawiene die Motorhaube zertrümmert.

Habe meinen Golf bei der VW Versicherung mit Vollkasko laufen.

Kommen die (ausgenommen die Selbstbeteiligung) für den entstandenen Schaden auf?

Viele Grüße vom AKW

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von JackDaniels2005

Unter umständen kann es sogar sein das die Versicherung des Verursachers zahlen muss, kommt halt auf die Umstände drauf an, es gibt ja einige Gesetze das man zur Beseitigung verpflichtet ist.

Ah ja, würdest du mir bitte diese Gesetze mal kurz nennen - wäre schön.

 

OK - ich machs kurz - das ist natürlich Blödsinn, das es Gesetze gibt, die einen zur "Beseitigung" (ich frage mich von was eigentlich - vielleicht von der unliebsamen Ehefrau:confused::D) gibt.

 

Eine Haftung des Hauseigentümers scheidet im Regelfalle aus - eine Ausnahme wäre es, wenn der Hauseigentümer gegen Pflichten verstossen hätte.

Ein Beispiel wäre, dass das Anbringen von Schneefanggittern vorgeschrieben wäre (in den Ortsstatuten festgelegt) und er hat es unterlassen.

 

Der Nachweis wäre insoweit vom TE zu führen.

Ferner gehen mittlerweile so ziemlich sämtliche Gerichte bei Dachlawinenschäden von einer 50%igen Mithaftung des Fahrzeugführers aus - der kann sich nämlich bei Tauwetter ebenfalls denken, dass es so etwas wie Dachlawinen gibt und kann einen Schaden ganz einfach dadurch vermeiden, dass er sein Fahrzeug einfach einen Meter weiter hinten parkt.

Ach das geht nicht?

Dann muss er eben woanders parken - ganz einfach.

Folglich wird hier um die verbleibenden 50% Haftung gestritten, bei voller Nachweispflicht des TE.

 

Um sämtliches Halbwissen und Spekulationen hier zu beenden (und bevor noch weitere "Rechtsexperten" auf den Plan treten mit Beseitigungspflichten etc.):

JA!

JA - die Vollkaskoversicherung kommt für einen Dachlawinenschaden auf.

Mit vorzüglicher Hochachtung

Twelferider

 

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am 27. Februar 2009 um 18:00

Das sagt dir: Das Kleingedruckte deiner Versicherungsunterlagen.

Gruß

Frank

Unter umständen kann es sogar sein das die Versicherung des Verursachers zahlen muss, kommt halt auf die Umstände drauf an, es gibt ja einige Gesetze das man zur Beseitigung verpflichtet ist. Ansonsten wie schon erwähnt, das Kleingedruckte in der AGB lesen.

Zitat:

Original geschrieben von JackDaniels2005

Unter umständen kann es sogar sein das die Versicherung des Verursachers zahlen muss, kommt halt auf die Umstände drauf an, es gibt ja einige Gesetze das man zur Beseitigung verpflichtet ist.

Ah ja, würdest du mir bitte diese Gesetze mal kurz nennen - wäre schön.

 

OK - ich machs kurz - das ist natürlich Blödsinn, das es Gesetze gibt, die einen zur "Beseitigung" (ich frage mich von was eigentlich - vielleicht von der unliebsamen Ehefrau:confused::D) gibt.

 

Eine Haftung des Hauseigentümers scheidet im Regelfalle aus - eine Ausnahme wäre es, wenn der Hauseigentümer gegen Pflichten verstossen hätte.

Ein Beispiel wäre, dass das Anbringen von Schneefanggittern vorgeschrieben wäre (in den Ortsstatuten festgelegt) und er hat es unterlassen.

 

Der Nachweis wäre insoweit vom TE zu führen.

Ferner gehen mittlerweile so ziemlich sämtliche Gerichte bei Dachlawinenschäden von einer 50%igen Mithaftung des Fahrzeugführers aus - der kann sich nämlich bei Tauwetter ebenfalls denken, dass es so etwas wie Dachlawinen gibt und kann einen Schaden ganz einfach dadurch vermeiden, dass er sein Fahrzeug einfach einen Meter weiter hinten parkt.

Ach das geht nicht?

Dann muss er eben woanders parken - ganz einfach.

Folglich wird hier um die verbleibenden 50% Haftung gestritten, bei voller Nachweispflicht des TE.

 

Um sämtliches Halbwissen und Spekulationen hier zu beenden (und bevor noch weitere "Rechtsexperten" auf den Plan treten mit Beseitigungspflichten etc.):

JA!

JA - die Vollkaskoversicherung kommt für einen Dachlawinenschaden auf.

Mit vorzüglicher Hochachtung

Twelferider

 

Zitat:

Original geschrieben von twelferider

Um sämtliches Halbwissen und Spekulationen hier zu beenden (und bevor noch weitere "Rechtsexperten" auf den Plan treten mit Beseitigungspflichten etc.):

Spielverderber :(

 

 

:D Gruß Delle :D

Entschuldige bitte wenn ich mich falsch formuliert habe und statt Pflicht, Gesetz geschrieben habe.

Irren ist menschlich, aber ich lasse mich gerne verbessern bzw. eines besseren belehren.

Dafür sind wir ja ein Forum, um uns gegenseitig zu ergänzen.

@JackDaniels

 

twelferider meint das nicht so ;)

 

Gruß

 

Delle :)

Ja genau: der will nur spielen...

:D

 

Aber was er schreibt, ist vollkommen richtig.

 

Gruß

Hafi

 

am 27. Februar 2009 um 21:37

Zitat:

Original geschrieben von twelferider

 

OK - ich machs kurz - das ist natürlich Blödsinn, das es Gesetze gibt, die einen zur "Beseitigung" (ich frage mich von was eigentlich - vielleicht von der unliebsamen Ehefrau:confused::D) gibt.

Kannst ja den Vorschlag mal beim Bundestag einbringen :D

Zitat:

Mit vorzüglicher Hochachtung

4 Buchstaben wären doch jetzt weniger Tipparbeit gewesen, oder wie ists gemeint ??? ;)

Bei mir sind Schäden durch Dachlawinen über die Teilkasko versichert, ohne wenn und aber. Ist eine Deckungserweiterung die einige Versicherer bieten.

Über Vollkasko ist der Schaden immer versichert wenn man keine Lawinenschäden in der TK mitversichert hat, ist aber dann die alte Leier mit der SB und der SFR Rückstufung...

Zitat:

Original geschrieben von Cl25

Bei mir sind Schäden durch Dachlawinen über die Teilkasko versichert, ohne wenn und aber. Ist eine Deckungserweiterung die einige Versicherer bieten.

Über Vollkasko ist der Schaden immer versichert wenn man keine Lawinenschäden in der TK mitversichert hat, ist aber dann die alte Leier mit der SB und der SFR Rückstufung...

Das mit der TK höre ich das erste Mal! Bei welcher Gesellschaft hast Du das denn so versichert? Wenn COE Deine Heimat ist, dann komme ich aus der Nähe.

Es gibt mittlerweile ein paar Gesellschaften, die Dachlawinenschäden im Rahmen der Teilkasko absichern.

 

Etwas herumfragen kann da schon helfen - noch ist es allerdings nicht der Standart

Es bleibt abzuwarten, ob und wieweit der Markt hierauf reagiert (soll heissen: Ob weitere Versicherungen aus Konkurrenzgründen nachziehen werden).

Zitat:

Original geschrieben von 911westie

Zitat:

Original geschrieben von Cl25

Bei mir sind Schäden durch Dachlawinen über die Teilkasko versichert, ohne wenn und aber. Ist eine Deckungserweiterung die einige Versicherer bieten.

Über Vollkasko ist der Schaden immer versichert wenn man keine Lawinenschäden in der TK mitversichert hat, ist aber dann die alte Leier mit der SB und der SFR Rückstufung...

Das mit der TK höre ich das erste Mal! Bei welcher Gesellschaft hast Du das denn so versichert? Wenn COE Deine Heimat ist, dann komme ich aus der Nähe.

R+V, R+V24 und KRAVAG bieten Deckung durch Lawinenschäden über die Teilkasko im sogenannten "PLUS" Tarif... Infos in jeder VR Bank bei dir in der Ecke...

gehört zwar nicht richtig zum Thema, aber heute wurde ein Mann von einer Dachlawiene erschlagen

am 1. März 2009 um 8:05

....und in China ist gestern ein Fahrrad umgefallen.

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