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da platzt einem der Kragen !!

Themenstarteram 26. Juni 2019 um 11:21

Habe Anfang des Jahres ein Fahrzeug zugelassen wobei ich die Prozente und SF von meiner Schwester übernehmen wollte ....Alles wurde entsprechend veranlasst ...das Formular akkurat ausgefüllt und die Zusage bekommen von CONDOR , dass sie anfragen werden um die Daten von der VHV zu bekommen .

Der Beitrag wurde zunächst so berechnet wie es auch richtig war und abgebucht.

Irgendwann im April (als ich paar Wochen nicht zuhause war) wurde ich von CONDOR 2 mal angeschrieben ,dass die Abwicklung fehlgeschlagen hat ,weil bei der VHV die Vertragsnummer nicht bekannt sei. Danach wurden 191 € zusätzlich abgebucht .

Ich griff zum Telefon um die Sache zu klären ....bei der VHV sagten sie " es kann schon daran scheitern ,dass ein Leerzeichen bei der Nummer nicht gesetzt wurde" !! Boah ey !! ...und das im 21-sten Jahrhundert ! Nach mehreren Telefonaten wurde die Nummer bestätigt (die eigentlich korrekt war) .

Wochen vergingen und keine Rückerstattung ,weil die zwei Versicherungen sich die Bälle gegenseitig zugespielt haben ..."wir würden ,aber keine Anfrage " oder "wir würden ,aber keine Bestätigung" usw.

Vor 12 Tagen war der aktuelle Stand : "Die Vertragsnummer wurde seitens der VHV bestätigt" ...

Beim letzten Telefonat wies ich darauf hin ,dass ich die Angelegenheit publik machen werde ,falls die Rückerstattung innerhalb 10 Tagen nicht stattfindet .

Wir haben fast Juli und es gibt weder eine Rückerstattung noch ist die Lage definitiv geklärt ! ...und das nach unzähligen Telefonaten !

Es bleibt jedem überlassen inwiefern er ,nach so einem Beispiel die Dienste dieser Versicherungen in Anspruch nimmt .

 

Beste Antwort im Thema

Bevor man aber die Option des Lastschrift-Storno ausübt gebe ich folgendes zu bedenken:

Die Rücklastschrift löst in der Buchhaltung erstmal einen Zahlungsverzug aus, völlig automatisiert. Die Buchhaltung korrespondiert nicht unbedingt mit der Vertragsbetreuung... könnte ein Rattenschwanz werden... bis zur Kündigung... daher "uffbasse"

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Auszug aus AKB:

Vorversichererbestätigung

Hat der Versicherungsvertrag bisher bei einem anderen Versicherer bestanden, ist die Auskunft des Vorversicherers zum Schadenverlauf für die Einstufung maßgeblich. Darüber informieren wir Sie im Versiche-rungsantrag.Wir sind berechtigt, auch nach Abschluss des Vertrags die im Antrag oder im Versicherungsschein genannte SF-Klasse und den Beitragssatz ab Vertragsbeginn entsprechend der Auskunft des Vorversicherers über den Schadenverlauf des anzurechnenden Vertrags zu ändern. Liegt uns zum Zeitpunkt, zu dem wir den Versicherungsschein ausstellen, die Vor-versichererauskunft noch nicht vor, erfolgt die Einstufung Ihres Vertrags unter Vorbehalt.

Ob man dann mit Schlechterfüllung durchkommt?

Im Fall des TE durchaus denkbar. Der Zahlendreher ist nicht dem TE unterlaufen etc. ...

Ok... nur müsste man dann nicht nachweisen, wo und bei wem der Fehler passiert ist?

Die Condor würde sich doch auf die AKB berufen. Der TE müsste einen fähigen Anwalt einschalten... wie lange würde so etwas dann dauern?

Nicht wirklich. Es liegen ja noch weitere Fehler und Verzögerungen vor und da kann - nicht muss - der VN so agieren. Wie sinnvoll das ist, steht auf einem anderen Blatt. Manchmal überwiegen mehr die psychohygienischen Gründe ... ;)

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 28. Juni 2019 um 18:04:41 Uhr:

psychohygienischen Gründe ... ;)

:D:D:D

Zitat:

@NDLimit schrieb am 28. Juni 2019 um 17:23:55 Uhr:

Ich frage mich, welches Sonderkündigungsrecht hier greifen soll? Kann mich da jemand erhellen?

Beim legendären Aufregerthread hab ich mir das verkniffen. Ansonsten lese ich mir alle Beiträge eines Threads durch, bevor ich einsteige, durchrutschen kann mir trotzdem was.

Das Sonderkündigungsrecht war hier Thema:

Zitat:

@KapitaenLueck schrieb am 26. Juni 2019 um 13:35:08 Uhr:

Mach doch ne Sonderkündigung und gehe wo anders hin. Würde mir da nicht die Nächte damit um die Ohren schlagen bzw. so viele Gedanken usw. machen;)

und erhielt bislang 4 Zustimmungen.

Ok, vlt kann @KapitaenLueck dann erläutern, welches Sonderkündigungsrecht er meinte. :)

Schade, @KapitaenLueck scheint sich dazu nicht äußern zu wollen....

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