1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Versicherung
  5. da platzt einem der Kragen !!

da platzt einem der Kragen !!

Habe Anfang des Jahres ein Fahrzeug zugelassen wobei ich die Prozente und SF von meiner Schwester übernehmen wollte ....Alles wurde entsprechend veranlasst ...das Formular akkurat ausgefüllt und die Zusage bekommen von CONDOR , dass sie anfragen werden um die Daten von der VHV zu bekommen .
Der Beitrag wurde zunächst so berechnet wie es auch richtig war und abgebucht.
Irgendwann im April (als ich paar Wochen nicht zuhause war) wurde ich von CONDOR 2 mal angeschrieben ,dass die Abwicklung fehlgeschlagen hat ,weil bei der VHV die Vertragsnummer nicht bekannt sei. Danach wurden 191 € zusätzlich abgebucht .
Ich griff zum Telefon um die Sache zu klären ....bei der VHV sagten sie " es kann schon daran scheitern ,dass ein Leerzeichen bei der Nummer nicht gesetzt wurde" !! Boah ey !! ...und das im 21-sten Jahrhundert ! Nach mehreren Telefonaten wurde die Nummer bestätigt (die eigentlich korrekt war) .
Wochen vergingen und keine Rückerstattung ,weil die zwei Versicherungen sich die Bälle gegenseitig zugespielt haben ..."wir würden ,aber keine Anfrage " oder "wir würden ,aber keine Bestätigung" usw.
Vor 12 Tagen war der aktuelle Stand : "Die Vertragsnummer wurde seitens der VHV bestätigt" ...
Beim letzten Telefonat wies ich darauf hin ,dass ich die Angelegenheit publik machen werde ,falls die Rückerstattung innerhalb 10 Tagen nicht stattfindet .
Wir haben fast Juli und es gibt weder eine Rückerstattung noch ist die Lage definitiv geklärt ! ...und das nach unzähligen Telefonaten !
Es bleibt jedem überlassen inwiefern er ,nach so einem Beispiel die Dienste dieser Versicherungen in Anspruch nimmt .

Beste Antwort im Thema

Bevor man aber die Option des Lastschrift-Storno ausübt gebe ich folgendes zu bedenken:

Die Rücklastschrift löst in der Buchhaltung erstmal einen Zahlungsverzug aus, völlig automatisiert. Die Buchhaltung korrespondiert nicht unbedingt mit der Vertragsbetreuung... könnte ein Rattenschwanz werden... bis zur Kündigung... daher "uffbasse"

37 weitere Antworten
37 Antworten

Ist mir auch schon passiert.
Straßenname mit unterschiedlichen Schreibweisen.
Leerzeichen oder Bindestrich, z. B. Dr. XXX-Str. oder Dr.-XXX-Str. haben zu Irritationen geführt.
Grammatikalisch richtig ist Dr.-XXX-Str., da die Stadt aber das Namensgebungsrecht hat, heißt die Straße Dr. XXX-Str..
Affig ist, dass die Stadt die Straßenschilder nicht mal entsprechend ihrer Namensgebung beschriftet.
Also bekommt man Post überwiegend mit grammatikalisch richtiger Adresse, nur von der Stadt nicht.

Mein Tipp wäre noch, gerade bei den Callcentern, entweder immer freundlich bleiben oder, wenn man denn auf Konfrontation möchte, gleich schriftlich, mahnend und ggf mit RA angehen.

Kunden die wütend damit drohen irgendwas publik zu machen (damit es die Eltern und ehemaligen Schulkameraden auf fb lesen und einmal den wütenden Emoji drücken?) oder mit dem Vorgesetzten sprechen wollen sind der Unterhaltungsstoff für die Kaffeepause wenn man was zum Grinsen braucht. Wer im Servicebereich arbeitet härtet da ganz schnell ab.

Außer natürlich dir gehört zufällig der Axel Springer. 🙂

Zitat:

@allias schrieb am 26. Juni 2019 um 13:21:35 Uhr:


Danach wurden 191 € zusätzlich abgebucht .

Wochen vergingen und keine Rückerstattung ,weil ...

Warum so umständlich? 😕

Du hättest bei deiner Bank innerhalb von 6 (!) Wochen nach der Abbuchung ein Lastschriftstorno veranlassen können.

Zitat:

@Drahkke schrieb am 27. Juni 2019 um 21:56:42 Uhr:



Zitat:

@allias schrieb am 26. Juni 2019 um 13:21:35 Uhr:


Danach wurden 191 € zusätzlich abgebucht .

Wochen vergingen und keine Rückerstattung ,weil ...


Warum so umständlich? 😕

Du hättest bei deiner Bank innerhalb von 6 (!) Wochen nach der Abbuchung ein Lastschriftstorno veranlassen können.

Nein....

bei authorisierten Lastschriften sind es 8 (!!!) Wochen und bei nicht authorisierten Lastschriften sind es gar 13 (ich spar mir die !) Monate

Ähnliche Themen

Danke für die Info.

Man lernt immer wieder etwas dazu. 😎

Gern geschehen 🙂

Die 6 Wochen kamen aus der Vor-Sepa-Zeit

Ich habe auch ganz aufmerksam mitgelesen! Allen ein danke!😁

Bevor man aber die Option des Lastschrift-Storno ausübt gebe ich folgendes zu bedenken:

Die Rücklastschrift löst in der Buchhaltung erstmal einen Zahlungsverzug aus, völlig automatisiert. Die Buchhaltung korrespondiert nicht unbedingt mit der Vertragsbetreuung... könnte ein Rattenschwanz werden... bis zur Kündigung... daher "uffbasse"

Rückbuchen und korrekten Betrag überweisen!

so lange die Vertragsbearbeitung nicht die korrekten Beiträge vermerkt hat, bringt das leider wenig... Die Maschinerie in der Buchhaltung kann da anders laufen...

Nur vor Gericht bist Du safe. 😉

Ne mail gehört natürlich dazu. 😎

Ich danke euch für die rege Beteiligung und .....ja man lernt nie aus 😉

Zitat:

@NDLimit schrieb am 27. Juni 2019 um 22:03:19 Uhr:


Gern geschehen 🙂

Die 6 Wochen kamen aus der Vor-Sepa-Zeit

Wann war das? Vor der Jura-Zeit oder schon nach der Kreide-Zeit? 😁

Tja, Ärger mit irgendwelchen Diensteanbietern gibt es überall, vor allem bei Fluktuation.
Ich würde aber vor Ablauf der Frist die Lastschrift mit ausreichender Vorankündigung widerrufen. Als Privatperson würde ich kaum ein Inkassounternehmen beauftragen, ein Rechtsanwalt ist bei 191€ auch nicht gerade ambitioniert, die Ansprüche durchzudrücken. Umgekehrt das Abwehren *unberechtigter* Ansprüche von der Versicherung steht man leichter durch.

Das angesprochene Sonderkündigungsrecht des TE hilft nicht, denn der TE steht dann in der letzten Versicherung mit SF 1/2 drin und damit dann auch in der nächsten. D.h. der Schadensfreiheitsrabatt muss vor Kündigung erst mal geklärt werden.

Ich frage mich, welches Sonderkündigungsrecht hier greifen soll? Kann mich da jemand erhellen?

Ggf. eine außerordentliche wegen Verletzung der Rücksichtnahmepflichten / Schlechterfüllung des Vertrages. ...

Deine Antwort
Ähnliche Themen