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Vordermann platzt heckscheibe auf der BAB

Themenstarteram 3. Juli 2011 um 6:41

Hallo zusammen.

Mir steckt der Schreck noch in den Knochen. Als ich gerade auf der A1 unterwegs war platzte meinem Vordermann bei ca.120km/h die Heckscheibe. Das sah aus als wuerde ich dirch einen riesigen Insektenschwarm fahren, klang nur anders...

Wir sind dann gleich auf die nahgelegene Raststaette und ich begutachtete mein 6 Monate altes Auto.

Spiegel, Motorhaube, Stossfaenger, WSS - alles hinueber.

Was passiert denn nun? Habe Fotos gemacht und wir haben Adressen getauscht.

Wessen Versicherung zahlt in diesem Fall?

Danke fuer Hilfe.

Beste Antwort im Thema
am 3. Juli 2011 um 8:02

Zitat:

Original geschrieben von fedjaflav

wenn du einen neuwagen hast der erst seit 6 monaten in deinem besitz ist, würde ich ins autohaus fahren wo du den wagen her hast, die behben die schäden und holen sich dann die moneten von der versicherung des schuldners

So ein unnvollständiger Blödsinn.

 

Erstmal der Versicherung melden (wenn die tatsächlich greift), dann eigenen Gutachter drübergucken lassen und DANN das Auto in die Werkstatt bringen und auf die Reparaturfreigabe warten.

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am 3. Juli 2011 um 7:36

mir faellt grade nicht ein, warum nicht seine haftpflicht einspringen sollte..

also den schaden melden (er/du/beide) und das vorgehen mit der VS besprechen.

sollte die VS dir netterweise einen eigenen gutachter schicken wollen, wuerde ich ihnen diese muehe ersparen und einen sachverständigen DEINER wahl mit dem gutachten beauftragen.

der schaden klingt fuer mich zumindest eher nach gutachter als nach kostenvoranschlag.

wenn du einen neuwagen hast der erst seit 6 monaten in deinem besitz ist, würde ich ins autohaus fahren wo du den wagen her hast, die behben die schäden und holen sich dann die moneten von der versicherung des schuldners

am 3. Juli 2011 um 8:02

Zitat:

Original geschrieben von fedjaflav

wenn du einen neuwagen hast der erst seit 6 monaten in deinem besitz ist, würde ich ins autohaus fahren wo du den wagen her hast, die behben die schäden und holen sich dann die moneten von der versicherung des schuldners

So ein unnvollständiger Blödsinn.

 

Erstmal der Versicherung melden (wenn die tatsächlich greift), dann eigenen Gutachter drübergucken lassen und DANN das Auto in die Werkstatt bringen und auf die Reparaturfreigabe warten.

Die Frage war: Wessen Versicherung zahlt in diesem Fall?

 

Die Kfz.-Haftpflichtversicherung ist zweifelsohne für den Schaden am nachfolgenden Fahrzeug eintrittspflichtig, wäre dieses Fzg. nicht bekannt, die eigene Vollkaskoversicherung.

 

Zitat:

Original geschrieben von self

 

Erstmal der Versicherung melden (wenn die tatsächlich greift), dann eigenen Gutachter drübergucken lassen und DANN das Auto in die Werkstatt bringen und auf die Reparaturfreigabe warten.

Besser, und dann reparieren lassen und  n i c h t  auf eine Reparaturfreigabe warten (warum auch?). Der eintrittspflichtige Haftpflichtversicherer hat noch nicht einmal ein Nachbesichtigungsrecht.

Der Kfz.-Sachverständige hat den Schaden mit seinem Schadengutachten beweisfähig festgestellt!

Je nach Alter des vorausfahrenden Fahrzeuges könnte sich der Fahrer an den Hersteller des Fahrzeuges wenden.

Aber das ist nicht dein Bier, erstmal zahlt die Haftpflicht des Fahrers.

Hallo Mad Matzda

 

Kannst du die Fotos mal einstellen.

Welchen Abstand zum Vordermann hattest du als das passierte?

 

Viktor

Themenstarteram 3. Juli 2011 um 10:08

Hmm, also der Abstand war auf jeden Fall legal, geschätzte 100m.

Habe eben nochmal den trockenen Wagen genau begutachtet. Die Scheinwerfer und der Stoßfänger fühlen sich an wie ein 3-Tage-Bart. A-Säulen, Dachansatz, Nebelscheinwerfer,.....

Die Bilder sind glaube ich nicht wirklich interessant, Habe halt nur die Scheibe inkl. Kennzeichen, sowie eine totale mit beiden Fahrzeugen fotografiert; Lackschäden waren bei dem Regenwetter eh nicht zu fotografieren. Sind aber ungelogen hunderte von richtig tiefen Löchern.

Ich kenne mich überhaupt nicht mit Schadensregulierungen aus, da ich glücklicherweise bisher immer von soetwas verschont wurde. Daher meine Fragen zur vorgehensweise.

Also zusammenfassend:

1: geg. Vers. anrufen & Schaden melden -mehr nicht!

2: in meine Mazdawerkstatt fahren, dort Gutachter das Fzg. ansehen lassen

3: Meinen händler das Fzg. nach Gutachtervorgaben reparieren lassen.

4:(Kosten für Gutachter übernimmt die geg. Vers.?)

Du kannst das Fahrzeug natürlich sofort reparieren lassen, nachdem die Beweissicherung abgeschlossen und das Gutachten OK ist. Davon gehen wir jetzt mal aus, sonst wird´s zu kompliziert.

 

Du musst Dir nur bei allen Maßnahmen, die Du ergreifst, immer bewusst sein, dass Du als Auftraggeber zunächsteinmal persönlich für die entstehenden Forderungen haftest. Werkstatt und SV klopfen bei Dir, wenn sie das Geld vom Gegner nicht gleich sehen.

 

Wenn es also -aus welchem Grund auch immer- Probleme bei der Haftung geben sollte (ich kann mir vorstellen, dass das Wort "Abstand" noch nicht das letze Mal gesagt wurde), nützen Dir nassforsche Tipps, nach denen Du erstmal Fakten schaffst, denn der Gegner hat sowieso nur zu spuren, recht wenig.

 

Bitte nicht falsch verstehen: Wenn die Haftung unstreitig anerkannt wurde (vom Versicherer), wird es bei dem oben geschilderten Vorgehen kein Problem geben.

 

Ich finde aber, dass das zur umfassenden Beantwortung Deiner Frage dazu gehört, da wir hier immer nur eine Seite der Geschichte kennen.

 

Hafi

 

Zitat:

Original geschrieben von Mad Mazda

1: geg. Vers. anrufen & Schaden melden -mehr nicht!

Auf jeden Fall schriftlich melden, auch nach einem Telefonat. Es sei denn, die Versicherung - was normal ist - schickt Dir gleich einen Fragebogen zur Erfassung des Unfalls.

2: in meine Mazdawerkstatt fahren, dort Gutachter das Fzg. ansehen lassen

Jop!

3: Meinen händler das Fzg. nach Gutachtervorgaben reparieren lassen.

In der Regel triitst Du die Ansprüche an die Versicherung an das Autohaus ab, dann können die direkt abrechnen und Du musst nicht in Vorleistung gehen.

4:(Kosten für Gutachter übernimmt die geg. Vers.?)

So ist es

Die Ansprüche stellst Du aber komplett an die Versicherung (oben 1.), also

- Schadensbeseitigung orientiert am Gutachten

- Nutzungsausfall (steht auch im Gutachten)

- Wertminderung (steht auch im Gutachten)

- Auslagenpauschale 15-30 €

 

Edit: gehe natürlich von klarer Schuldfrage aus. Also keien Teilschuld beim TE wegen zu geringem Abstand. Wer immer das auch im Nachhinein beweisen wollte....

Themenstarteram 3. Juli 2011 um 12:44

Ok, lieben Dank an alle für die "Aufklärungsstd."

Habe soeben mit der geg. Vers. telefoniert. Der Fall lag dort schon vor.

Der sehr freundlich Herr nahm meine Fzg.daten auf, erkundigte sich noch nach meinem Befinden und gab mir die Schadensnr.

Als ich ihm dann sagte dass das von mir in Auftrag gegebene Gutachten wohl im laufe der kommenden Woche ankommen wird, hörte ich ein "Wunderbar, dann haben wir soweit alles geregelt."

So, dann werde ich mal einer hoffentlich problemlosen Abwicklung entgegensehen.

Zitat:

Original geschrieben von Mad Mazda

Ok, lieben Dank an alle für die "Aufklärungsstd."

 

Habe soeben mit der geg. Vers. telefoniert. Der Fall lag dort schon vor.

Der sehr freundlich Herr nahm meine Fzg.daten auf, erkundigte sich noch nach meinem Befinden und gab mir die Schadensnr.

Als ich ihm dann sagte dass das von mir in Auftrag gegebene Gutachten wohl im laufe der kommenden Woche ankommen wird, hörte ich ein "Wunderbar, dann haben wir soweit alles geregelt"

Zitat TE: Habe soeben mit der geg. Vers. telefoniert.

 

...und mit meinen Worten eine freundliche, fast nichtssagende professionelle Auskunft erhalten. Ich will damit sagen, dass dieses Telefonat keine Bestandteile enthielt, die einen Regulierungsoptimimus nähren könnten.

 

Hoffe, das ist klar, das alles "klappt", so etwas gibt es - aber nicht immer.

Themenstarteram 3. Juli 2011 um 17:49

Nun, Ich war ja schon froh das der Herr mir nicht mit "wir schicken einen eigenen Gutachter" etc. kam.

Was anderes konnte der gar nicht sagen?? Mag sein, aber ich bin froh das das so flott ging und der Fall wie von mir geschildert dort vorlag.

Also wenn der Verursacher die Sache so darstellt wie ich ist das doch schonmal die halbe Miete, denn ich würde die Sache gerne ohne einen RA regeln.

Zitat:

Original geschrieben von Mad Mazda

Nun, Ich war ja schon froh das der Herr mir nicht mit "wir schicken einen eigenen Gutachter" etc. kam.

Die Zielstellung ist/war Dir wenigstens bekannt, das geschulte Personal ist i. d. R. geschmeidig und von ausgesuchter Freundlichkeit. Allerdings, das sollte schon beachtet werden, wird alles auf die Goldwaage gelegt was dieses Personal äussert, es ist sicherlich auch nicht immer einfach, was diese Schnittstellen zu kompensieren haben.

 

Meine Feststellungen bei meinen Angelegenheiten war eigentlich immer die, dass ich immer alles sachlich regeln konnte, stets habe ich die besten Erfahrungen damit gemacht, wenn ich die Regulierer persönlich mit verbindlichem Ton angesprochen und dabei berücksichtigt habe, dass diese Leute revisionsfeste Entscheidungen treffen müssen.

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