Da mein Papa verstorben ist war ich 5 Monate nicht Berlin und wurde zweimal abgeschleppt .
Mir folgendes passiert . Mein Papa ist letztes Jahr gestorben und meine Mama zusammen gebrochen , deswegen war ich 5 Monate nicht in Berlin , aber mein Auto verblieb hier . Jetzt wurde mein Auto am 22.11 abgeschleppt von der Pappelallee in die Dunkerstrasse wegen einer Baustelle . Und am 26.02. wurde mein Auto von der Dunkerstr wieder abgeschleppt , weil da Baumarbeiten waren .Bin ganz verzweifelt weil ich jetzt 2 Gebührenscheide bekommen habe . Den ersten habe ich schon bezahlt da ich ja mein Auto da abgestellt Anfang November . Muss ich den zweiten auch bezahlen da ja Abschleppdienst da abgeparkt hat ? Vielen Dank im Voraus. Gruß Susanna
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Ist aber eine interessante Konstellation, gibt man das Erste Abschleppunternehmen als Fahrer/Verursacher an, wird's bestimmt lustig. Dann haben die sich mal selbst ins Knie geschossen.
Gruß jaro
Es geht mir nur um die Richtigkeit. Das gilt für dich offenbar nicht. Was du hier sonst schreibst geht an der Sache vorbei. Das kann man nachvollziehen, wenn man es will. Ich erspare mir, das zu sezieren, weil ich den Thread nicht unnötig aufblähen will.
Zitat:
@jaro66 schrieb am 8. Mai 2024 um 13:28:17 Uhr:
Dann haben die sich mal selbst ins Knie geschossen.
Nein, gar nicht. Die dürfen das Fahrzeug umsetzen, was üblicherweise auch im Interesse des Halters ist (geringere Abschleppstrecke und keine Verwahrgebühren).
Dann muss der Abschlepper darauf achten, dass das Fahrzeug korrekt geparkt ist, aber die wiederkehrende Pflicht zum regelmäßigen Überprüfen hat natürlich weiterhin der Halter und nicht das Abschleppunternehmen.
Zitat:
@Holgernilsson schrieb am 8. Mai 2024 um 13:30:21 Uhr:
Was du hier sonst schreibst geht an der Sache vorbei. Das kann man nachvollziehen, wenn man es will.
Ja, so wie deine wichtigen Hinweise auf den Zeitgeist und dass dass niemand schummeln sollte und dass man zu seinen Fehlern stehen sollte. Dieses Gesülze ist schon laut NUB unerwünscht.
Und inhaltlich stimmte es ja auch nicht, was du zu den Gebühren und zum Fahrtenbuch geschrieben hast.
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Zitat:
@Rockville schrieb am 8. Mai 2024 um 13:32:22 Uhr:
Dann muss der Abschlepper darauf achten, dass das Fahrzeug korrekt geparkt ist, aber die wiederkehrende Pflicht zum regelmäßigen Überprüfen hat natürlich weiterhin der Halter und nicht das Abschleppunternehmen.
Seiner regelmäßigen Prüfpflicht kann er aber nicht nachkommen. Wenn er nun, pflichtbewusst wie er ist, einen Dritten mit der Prüfung beauftragt hat. Dieser dies am ersten Standort versäumte, so kann einer weiteren Prüfpflicht am neuen Standort nicht nachgekommen werden. Dem Dritten fehlt die Information dieses Standortes. Der zweite Abschleppvorgang hat somit die Stadt, bzw. der durch die Stadt beauftragte Abschleppdienst, verschuldet.
Zitat:
@jaro66 schrieb am 8. Mai 2024 um 13:28:17 Uhr:
Ist aber eine interessante Konstellation, gibt man das Erste Abschleppunternehmen als Fahrer/Verursacher an, wird's bestimmt lustig. Dann haben die sich mal selbst ins Knie geschossen.
Inwiefern? Die Verantwortung dafür, dass man mal nach dem abgestellten Auto schaut, unter anderem nach eventuell neu eingerichteten Parkverboten, geht ja nicht auf das Abschleppunternehmen über.
Zitat:
@ktown schrieb am 8. Mai 2024 um 13:37:04 Uhr:
Seiner regelmäßigen Prüfpflicht kann er aber nicht nachkommen. Wenn er nun, pflichtbewusst wie er ist, einen Dritten mit der Prüfung beauftragt hat. Dieser dies am ersten Standort versäumte, so kann einer weiteren Prüfpflicht am neuen Standort nicht nachgekommen werden. Der zweite Abschleppvorgang hat somit die Stadt, bzw der durch die Stadt beauftragte Abschleppdienst, verschuldet.
Das ist arg konstruiert, zumal der Halter oder dessen Beauftragter durch die regelmäßige Überprüfung merken müsste, dass das Fahrzeug nicht mehr am ersten Standort ist. Mit einem kurzen Anruf beim OA oder bei der Polizei ließe sich dann problemlos der neue Standort feststellen, der dann ebenfalls wieder regelmäßig überprüft werden muss.
Die Verantwortung auf das Abschleppunternehmen oder auf die Stadt abwälzen zu wollen, wird niemals durchgehen. Da wünsche ich viel Spaß vor dem Verwaltungsgericht ...
Wenn der Abschlepper den Wagen dort abgestellt hätte wo schon eine Ankündigung für ein Parkverbot besteht könnte man als Halter raus sein.
So wie ich das verstehe wurde der Wagen aber umgesetzt und dann womöglich Wochen später noch mal, ich denke da ist man als Halter dran weil man sich eben regelmäßig um sein Eigentum kümmern muss.
Ärgerlich aber auf einem Verwahrplatz wo man gerne auch mal 10-20€ pro Tag Standgebühr zahlen muss wäre es wohl noch teurer geworden.
Zitat:
@Rockville schrieb am 8. Mai 2024 um 13:26:55 Uhr:
1. Der TE schreibt gar nicht eindeutig, dass er nicht der Fahrer war. Dieses "was ja auch stimmt" war eine Interpretation von Uwe Mettmann, die sich dem Beitrag des TE aber nicht entnehmen lässt.
Von Fahrer habe ich nichts geschrieben. Ich habe geschrieben, dass die TE das Fahrzeug dort nicht abgestellt hat, und das ist aus Starbeitrag auch zu entnehmen.
Sie war 5 Monate nicht mehr in Berlin. In der Zeit wurde ihr Fahrzeug zweimal umgesetzt. Das erste Mal ist gegessen, da die TE das schon bezahlt hat. Es geht also um das zweite Mal. Und da sie zwischen dem ersten Mal Umsetzen und dem zweiten Mal umsetzen überhaupt nicht in Berlin war, kann sie das Fahrzeug überhaupt nicht dort abgestellt haben, denn das war das Abschleppunternehmen, dass es beim ersten Mal umsetzen dort hingestellt hat.
Also kann sie mit Fug und Recht behaupten, sie hat das Fahrzeug dort nicht abgestellt.
Gruß
Uwe
Zitat:
@Uwe Mettmann schrieb am 8. Mai 2024 um 14:22:21 Uhr:
Ich habe geschrieben, dass die TE das Fahrzeug dort nicht abgestellt hat, und das ist aus Starbeitrag auch zu entnehmen.
Woraus genau entnimmst du das? Ich lese das so, dass sie zuletzt das Fahrzeug in Berlin genutzt und geparkt hatte, danach Berlin anderweitig (z.B. mit der Bahn) verlassen hat.
Zitat:
@Uwe Mettmann schrieb am 8. Mai 2024 um 14:22:21 Uhr:
Und da sie zwischen dem ersten Mal Umsetzen und dem zweiten Mal umsetzen überhaupt nicht in Berlin war, kann sie das Fahrzeug überhaupt nicht dort abgestellt haben, denn das war das Abschleppunternehmen, dass es beim ersten Mal umsetzen dort hingestellt hat.
Für den zweiten Standort ist jedem klar geworden, dass es dort vom Abschleppunternehmen abgestellt wurde. Im Übrigen schreibt die TE auch gar nichts von einem Verwarnungsgeld, sondern von einem Gebührenbescheid. Der wird wohl für die Anordnung des Umsetzens sein.
Zitat:
@Rockville schrieb am 8. Mai 2024 um 14:29:02 Uhr:
Woraus genau entnimmst du das? Ich lese das so, dass sie zuletzt das Fahrzeug in Berlin genutzt und geparkt hatte, danach Berlin anderweitig (z.B. mit der Bahn) verlassen hat.
Ja, und von dort wurde das Fahrzeug umgesetzt. Der ganze Vorgang ist gegessen und längst bezahlt.
Also geht es ihr nicht um ihr Parken, sondern um den zweiten Vorgang und dort hat sie das Fahrzeug nicht abgestellt, denn das war das Abschleppunternehmen des ersten Umsetzens.
Um den Gebührenbescheid/Bußgeldbescheid des zweiten Umsetzens geht es ihr also und nur darüber sollte hier diskutiert werden.
Gruß
Uwe
OK, wenn es nur um den zweiten Standort ging, dann hat sie natürlich das Fahrzeug dort nicht abgestellt. Zur Verantwortlichkeit wurde ja aber schon alles gesagt und ich kann weiterhin nicht erkennen, dass ihr überhaupt ein Falschparken vorgeworfen wurde. Meines Erachtens hat sie keinen Verwarnungs- oder Bußgeldbescheid bekommen, sondern einen Gebührenbescheid für das Anordnen des Umsetzens.
Falsch bleibt deine Aussage trotzdem "Dann entfällt das Bußgeld, Gebühren und Auslagen zu 23,50 € musst du aber zahlen".
Zitat:
@Rockville schrieb am 8. Mai 2024 um 14:49:26 Uhr:
Falsch bleibt deine Aussage trotzdem "Dann entfällt das Bußgeld, Gebühren und Auslagen zu 23,50 € musst du aber zahlen und vermutlich auch die Abschleppkosten.".
(Das von dir weggelassene habe ich fett ergänzt)
Wenn es tatsächlich nur ein Gebührenbescheid war, hast du natürlich recht und meine Aussage ist falsch, denn ein Bußgeld fällt folgerichtig nicht an.
Ich habe allerdings festgestellt, dass die Bescheide oft etwas durcheinandergebracht werden und wenn dann später der Bescheid hier (anonymisiert) online gestellt wird oder geschrieben wird, was drinsteht, stellt man das dann erst fest.
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Hallo Susanna,
du meinst wirklich einen Gebührenbescheid? Wenn du nicht sicher bist, schaue bitte nochmal nach. Was wird genau gefordert, das du zahlen sollst?
Gruß
Uwe
Zitat:
@Uwe Mettmann schrieb am 8. Mai 2024 um 14:43:07 Uhr:
Also geht es ihr nicht um ihr Parken, sondern um den zweiten Vorgang und dort hat sie das Fahrzeug nicht abgestellt, denn das war das Abschleppunternehmen des ersten Umsetzens.Um den Gebührenbescheid/Bußgeldbescheid des zweiten Umsetzens geht es ihr also und nur darüber sollte hier diskutiert werden.
Um das Bußgeld kommt sie dann eventuell herum. Wohl aber nicht um die Abschleppgebühren.
Zitat:
@Hannes1971 schrieb am 8. Mai 2024 um 15:42:22 Uhr:
Um das Bußgeld kommt sie dann eventuell herum. Wohl aber nicht um die Abschleppgebühren.
Ja, wurde hier schon mehrfach geschrieben.
Gruß
Uwe