Cupra Formentor Software Probleme
Hallo zusammen,
war jetzt wiederholt beim Händler, keine wirkliche Abhilfe. Habe beim Formentor immer wieder Software-Probleme. Beim Händler wurden bereits zwei "major updates" eingespielt.
- wiederkehrend Fehlermeldung Assistent X ist nicht verfügbar
- Beifahrer Airbag nicht aktiv
- Rückfahrkamera bleibt dunkel
- Apple Car Play, Bildschirm bleibt dunkel
- Sound plötzlich nur noch durch den Lautsprecher hinter dem Bildschirm
- Schlüssel stellt nicht das zugeordnete Profil beim öffnen ein
Wer hat solche Probleme noch und was wäre zu tun?
Danke und Gruß,
Marcus
439 Antworten
Zitat:
@SirHenry310 schrieb am 16. Februar 2022 um 09:37:06 Uhr:
Zitat:
@Maxi245 schrieb am 16. Februar 2022 um 06:55:32 Uhr:
Echt kacke für dich, aber nach wie vor, sei froh das du überhaupt einen Ersatzwagen hast.Wenn ich das immer höre. Soll ich etwa 2 Monate für ein Fahrzeug Leasing zahlen, ohne es nutzen zu können? So lage geblecht wird hat ein Auto da zu sein, ansonsten gibts keine Kohle mehr.
Tja ist aber nun mal leider so. Es ist und bleibt ein freiwilliger Service und steht auch so in den AGB´s.
Klar ist es frustrierend aber ändert nix. Und sollte kein Leihwagen verfügbar sein, wäre es wirklich kacke. Ob die Leasing sich dann etwas davon annimmt und ggf. auf die Leasingraten verzichtet, wage ich zumindest zu bezweifeln.
Freiwilliger Service? Bei einem Defekt? Spannende Ansicht.
Ist halt so, habe ich nicht erfunden. Selbst die Mobilitätsgarantie deckt nur 5 Tage ab, alles was danach kommt.. naja. Ist zumindest nach meiner Kenntnis nicht als kostenloser Service geregelt.
Zitat:
@Maxi245 [url=https://www.motor-talk.de/.../...entor-software-probleme-t7166732.html
Tja ist aber nun mal leider so. Es ist und bleibt ein freiwilliger Service und steht auch so in den AGB´s.
Klar ist es frustrierend aber ändert nix. Und sollte kein Leihwagen verfügbar sein, wäre es wirklich kacke. Ob die Leasing sich dann etwas davon annimmt und ggf. auf die Leasingraten verzichtet, wage ich zumindest zu bezweifeln.
Das würde ich mal ganz gepflegt drauf ankommen lassen. Nicht alles was auf Schildern und in Dokumenten (AGB´s) steht ist auch automatisch rechtsgültig.
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Sehe ich genau so.
Bei Leasing zahle ich die zeitlich begrenzte Nutzung eines Fahrzeuges. Ist das Fahrzeug nicht nutzbar, steht entweder Ersatz zu oder eben Kürzung der Rate.
Wie gesagt und falls es nicht so rüber gekommen ist, ich bin da ganz bei Euch. Jedoch ist es wichtig denke ich im Fall des Falles zu wissen wie die reagieren könnten. Ich zähle auch voll und ganz auf den Service vom Autohaus und habe bisher fast ausnahmslos gute Erfahrungen gemacht.
Im Falle eines Falles würde auch ich, eher den langen Weg gehen und mich streiten, als es einfach zu schlucken und zu Fuß zu gehen.
Zitat:
@Danielson16V schrieb am 16. Februar 2022 um 11:06:38 Uhr:
Sehe ich genau so.
Bei Leasing zahle ich die zeitlich begrenzte Nutzung eines Fahrzeuges. Ist das Fahrzeug nicht nutzbar, steht entweder Ersatz zu oder eben Kürzung der Rate.
Das magst du so sehen und ich auch. Ob das aber so realistisch ist, steht auf einem anderen Blatt. Du hast mit deiner Unterschrift diversen Regelungen zugestimmt. Und die Besagen unter anderem, dass du nur für einen begrenzten Zeitraum einen Leihwagen zur Verfügung bekommst. Danach ist rechtlich gesehen für dich nichts zu holen. Traurig, aber leider die Realität.
Ob eine Kürzung der Leasingrate realisierbar ist, müsste man mal mit der Rechtschutz klären. Wäre das erste was ich täte...
Genau, das wäre auch mein erster Anruf. Wobei unser Autohaus recht kulant ist (sind aber auch Stammkunde).
So oder so kann ich als Kunde nichts dafür und möchte nicht zum Sündenbock gemacht werden, wenn der Hersteller nicht liefern kann. Der Händler kann ja auch wenig dafür, aber er ist nun mal Bindeglied.
Die AGB bilden Pandemie und weltweiten Teilemangel eh nicht ab, da wird es noch juristische Entscheidungen geben müssen.
Hoffe selbst, dass bei uns alles glatt läuft. Aber dafür bräuchten wir überhaupt erstmal unseren Leon 😉
Zitat:
@Danielson16V schrieb am 16. Februar 2022 um 12:30:19 Uhr:
Genau, das wäre auch mein erster Anruf. Wobei unser Autohaus recht kulant ist (sind aber auch Stammkunde).So oder so kann ich als Kunde nichts dafür und möchte nicht zum Sündenbock gemacht werden, wenn der Hersteller nicht liefern kann. Der Händler kann ja auch wenig dafür, aber er ist nun mal Bindeglied.
Die AGB bilden Pandemie und weltweiten Teilemangel eh nicht ab, da wird es noch juristische Entscheidungen geben müssen.
Hoffe selbst, dass bei uns alles glatt läuft. Aber dafür bräuchten wir überhaupt erstmal unseren Leon 😉
Gefühlt wartest du schon ewig auf deinen oder täusche ich mich da gerade?
Vielleicht hast dadurch aber glück und schon bessere/neuere Software drauf. Wünschen tu ich´s Dir auf jeden Fall.
Zitat:
@Danielson16V schrieb am 16. Februar 2022 um 10:38:25 Uhr:
Freiwilliger Service? Bei einem Defekt? Spannende Ansicht.
Ist leider auch die rechtliche Ansicht, dir steht kein Ersatzwagen zu, du hast nur das Recht auf Nachbesserung.
Einzig bei längeren Werkstattaufenthalt wie hier, besteht die Möglichkeit den Nutzungsausfall geltend zu machen, was der Händler dann aber mit dem zur Verfügungstellung eines Ersatzfahrzeuges entgegenwirken kann.
Einzig wo dir ein Leihwagen zusteht, wenn es im Vertrag wie bei der Mobilitätsgarantie steht. Heißt wenn du Liegen bleibst und das Fahrzeug in die Werkstatt geschleppt wird, hast du einen Anspruch auf Ersatzfahrzeug, im Rahmen der Mobilitätsgarantie.
Meistens gibt es aber ohne Probleme oder zu Fragen einen Leihwagen bei Garantiearbeiten und ich meine auch die Werkstatt bekommt die Kosten von Seat ganz oder anteilig erstattet?
Ich habe Anrecht auf einen Leihwagen bei Reparatur und Service. Aber eben nur für ein paar Tage. Und das bekommt das Autohaus von Seat/Cupra erstattet.
Zitat:
@VAGCruiser schrieb am 16. Februar 2022 um 12:46:14 Uhr:
Zitat:
@Danielson16V schrieb am 16. Februar 2022 um 10:38:25 Uhr:
Freiwilliger Service? Bei einem Defekt? Spannende Ansicht.Ist leider auch die rechtliche Ansicht, dir steht kein Ersatzwagen zu, du hast nur das Recht auf Nachbesserung.
Einzig bei längeren Werkstattaufenthalt wie hier, besteht die Möglichkeit den Nutzungsausfall geltend zu machen, was der Händler dann aber mit dem zur Verfügungstellung eines Ersatzfahrzeuges entgegenwirken kann.Einzig wo dir ein Leihwagen zusteht, wenn es im Vertrag wie bei der Mobilitätsgarantie steht. Heißt wenn du Liegen bleibst und das Fahrzeug in die Werkstatt geschleppt wird, hast du einen Anspruch auf Ersatzfahrzeug, im Rahmen der Mobilitätsgarantie.
Meistens gibt es aber ohne Probleme oder zu Fragen einen Leihwagen bei Garantiearbeiten und ich meine auch die Werkstatt bekommt die Kosten von Seat ganz oder anteilig erstattet?
Nach meinem Freundlichen ists ein regelrechter Kampf die Kohle für die Leihwagen wieder zu bekommen, da ( so zumindest bei einigen Fällen wohl geschehen ) SEAT der Meinung ist, man können den Kunden mit seinem Fahrzeug erst mal weiter fahren lassen trotz der Probleme, was dem Händler aber erst später mitgeteilt wurde. Aber mal im ernst der Händler ist der angeschi.... wenn der Kunde ein Auto braucht, seines nicht ordnungsgemäß läuft und SEAT sagt: "von uns gibts dafür keine Kohle"
Es geht ja zu teilen ( unter anderem auch bei unserem Freund ) so weit das die Händler Fahrzeuge bei Fremdfirmen leihen müssen um sie den Kunden als kostenlosen Ersatzwagen zur Verfügung stellen zu können. Das ist schon alles ziemlich ärgerlich....
Auf der Homepage von Cupra nachzulesen:
Cupra Care
Smart Mobility während der Herstellergarantie: Bezuschussung der Mobilhaltung für die Dauer der Reparatur innerhalb der Herstellergarantie (24 Monate), sofern ein Schaden im Sinne der Gewa?hrleistung vorliegt. Pro Jahr max. 3 Tage Ersatzwagen oder dreimalige Nutzung von ÖPNV bzw. Hol- und Bringservice.
Folgende Leistungen werden nur bei einem teilnehmenden CUPRA Service Specialist durchgeführt:
Ersatzwagen bei Reparatur > 1 Std.: Fu?r alle CUPRA Modelle und SEAT CUPRA Modelle ab Modelljahr 2019 bei Reparaturen, die eine Reparaturzeit von mehr als einer Stunde haben. Ausgeschlossen sind Wartungen und Inspektion. Ausschlaggebend fu?r die Bereitstellung des Fahrzeuges ist die Fahrbereitschaft des Fahrzeuges. Das Fahrzeug gilt als fahrbereit/fahrsicher, wenn es am Straßenverkehr teilnehmen kann und ein Betrieb des Fahrzeuges nach der Straßenverkehrsordnung zula?ssig ist.
Am 25.2 hole ich meinen Leon ST VZ310. Bin gespannt was die Software macht
Zitat:
@Chicko11 schrieb am 16. Februar 2022 um 12:58:28 Uhr:
Ich habe Anrecht auf einen Leihwagen bei Reparatur und Service. [...]
Gesetzlich nicht. Nur wie ich bereits geschrieben habe im Umfang einer Zusatzvereinbahrung wie die Mobilitätssgarantie von Service zu Service, oder wie majestix zitiert hat, im Umfang von Cupra Care.
Aber Sorry fürs OT, wollte es eigtl. nur am Rande erwähnen und keine Diskussion beginnen, die gab es hierzu schon zu oft.