CuNiFer Leitungen
Moin, hat jemand Erfahrungen mit oben genannten Leitungen ??
Beste Antwort im Thema
servus
Ja ich verbau diese nur noch sind leichter zu biegen und leichter zu bördeln
und bevor einer meint die sind nicht zugelassen soll er sich mal das durchlesen:
https://kunden.stahlgruber.de/.../zulassung.pdf
und hier eine montageanleitung:
https://kunden.stahlgruber.de/.../montageanleitung.pdf
gruß sony8v
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Ich hab mal das gefunden:
https://cunifer.com
Zitat:
High performance manufacturers including Aston Martin, Porsche, Volvo and Audi choose copper-nickel alloy over all other materials, including stainless steel.
Ein serienmäßiger Cunifer Audi von 1990 steht bei mir vor der Tür.
Sowas kann letztlich jeder Wald- und Wiesenhändler auf seine homepage setzen.
Ich habe bislang keinen verlässlichen Hinweis darauf gefunden, dass ein Pkw-Hersteller diese Bremsrohrleitungen verbaut. Es gibt jedoch Händler von CuNifer-Leitungen, die wegen der HU-Problematik direkt empfehlen, die Leitungen durch Farbauftrag unkenntlich zu machen, damit sie bei der HU möglichst nicht auffallen. Ich finde da bislang auch stets nur Meterware.
Nun, auch auf der Meterware gibt es einen Aufdruck auf der Leitung, beim Hersteller ein Gutachten ( Muß es geben ) besorgen und notfalls dem Tüver unter die Nase halten.
Zitat:
@hk_do schrieb am 29. August 2017 um 01:53:32 Uhr:
Es gibt lediglich eine "Einigung" im AKE (die rechtlich erstmal keine Außenwirkung hat), dass CuNiFer-Leitungen unter bestimmten Bedingungen als zulässig betrachtet werden sollen. Der Hersteller zitiert zwei Überwachungsorganisationen, die diese Einigung auch als Anweisung an ihre Prüfer weitergegeben haben.
Der Vollständigkeit halber:
Der BLFA-TK hat mittlerweile diese "Einigung" kassiert und festgelegt, dass für Nachrüst-KuNiFer-Leitungen eine ABE benötigt wird. Entsprechend sollten die ÜO ihre dahingehenden Arbeitsanweisungen geändert haben (von einer weiß ich es definitif).
Die genannte/verlinkte Firma strebt dem Vernehmen nach die Erteilung einer ABE für ihre Produkte an.
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Ich habe mir direkt beim Hersteller das Materialzeugnis und Freigabe besorgt, das sollte reichen....
Das sagt die derzeitige Rechtslage. Ändern kann das nur der jeweilige Hersteller, indem er eine ABE oder ein Teilegutachten mit Einbauabnahmeprozedur erwirkt und der Kunde dies befolgt.
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 27. Februar 2018 um 11:22:42 Uhr:
Das sagt die derzeitige Rechtslage.
Welcher Paragraph? Bitte um Quellenangabe.
Dank und Gruß
Zitat:
@kat2 schrieb am 27. Februar 2018 um 13:39:05 Uhr:
Welcher Paragraph? Bitte um Quellenangabe.
§19(2) und §19(3) StVZO
Zitat:
@hk_do schrieb am 26. Februar 2018 um 19:16:15 Uhr:
Entsprechend sollten die ÜO ihre dahingehenden Arbeitsanweisungen geändert haben (von einer weiß ich es definitif).
Bei einer musste nichts geändert werden, wir hatten immer schon die Anweisung Cunifer-Bremsleitung ohne ABE = erheblicher Mangel.
Wenn die Cunifer-Leitungen der DIN- bzw. ISO-Norm entsprechen, ist das aus meiner Sicht ausreichend, um ein Erlöschen der Betriebserlaubnis nach § 19 StVZO durch Gefährdung auszuschließen (der einzige Punkt, der imho in Betracht kommen könnte).
Hier mal ein Link zur DIN-Norm:
http://www.bremsleitungen-online.de/.../...ke-bremsrohre-din-74234.pdf
Ein entsprechender Vermerk findet sich auch hier:
http://www.korrosionsschutz-depot.de/.../
Grüße
Es fehlt am Nachweis der Gleichwertigkeit zur Originalausrüstung, auf die die BE des Kfz erteilt wurde. Das wird erst dann anders, wenn eine ABE dafür vorliegt oder ein Teilegutachten mit Abnahmeprozedur.
Dessen Notwendigkeit würde ich anzweifeln, weil es dann bei Reparaturen für jede Art von Bremsleitung erforderlich wäre. Woher weiß man denn, dass die Stahlleitung aus dem Zubehör genau der des Fahrzeugherstellers entspricht?