CuNiFer Leitungen
Moin, hat jemand Erfahrungen mit oben genannten Leitungen ??
Beste Antwort im Thema
servus
Ja ich verbau diese nur noch sind leichter zu biegen und leichter zu bördeln
und bevor einer meint die sind nicht zugelassen soll er sich mal das durchlesen:
https://kunden.stahlgruber.de/.../zulassung.pdf
und hier eine montageanleitung:
https://kunden.stahlgruber.de/.../montageanleitung.pdf
gruß sony8v
106 Antworten
Wenn ich Bremsrohr im Zubehörhandel kaufe, hat der OEM (Original Equipment Manufacturer, auf deutsch also Erstausrüster) damit nichts zu tun.
Grüße
OMG ... 😰
Es entspricht nicht dem Originalersatzteilmuster, denn das ist nunmal eine Stahl-Bremsrohrleitung!
Die BE des Fahrzeugs erlischt. Im Innenverhältnis (HP - VN) erlischt der Versicherungsschutz. Die Zulassung des Kfz erlischt. Die Inbetriebnahme im öffentlichen Verkehrsraum ist dann strafbar.
Kann man genauso doof finden wie den Umstand, dass man "Radarwarngeräte" zwar kaufen aber nicht zum Einsatz bringen darf. Ändert aber nichts.
Diese Abkürzung kannte ich bislang nicht.
Die Frage ist aber, was dem Originalersatzteilmuster entspricht und was nicht.
Hatte mir vor einiger Zeit mal von einer freien Kfz-Werkstatt eine Bremsleitung anfertigen lassen (mit Verschraubungen und Bördelung). Sie war so dunkelgrün und ließ sich relativ einfach in die passende Form biegen. Dagegen ist die serienmäßige Stahlrohrleitung knüppelhart und lässt sich kaum biegen. Dann entsprach die nachgefertigte Leitung wohl auch nicht dem Originalersatzteilmuster? Bei der HU wurde jedenfalls nichts bemängelt.
Aus meiner Sicht erlischt die Betriebserlaubnis übrigens nicht automatisch, wenn man Ersatzteile einbaut, die nicht dem Originalersatzteilmuster entsprechen. Sie erlischt nur dann, wenn dadurch eine Gefährdung erfolgt, Geräusch- oder Emissionsverhalten verändert wird usw. (entspr. § 19)
Nachbauteile können ja sogar besser sein als die Originalersatzteile.
Wenn die Bremsrohrleitung der DIN- bzw. ISO-Norm und damit dem Stand der Technik entspricht, kann man davon ausgehen, dass beim sachgerechten Einbau ein gefahrloser Betrieb des Kfz. möglich ist (was ja auch durch die Praxis bestätigt wird).
Grüße
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Zitat:
@kat2 schrieb am 28. Februar 2018 um 11:05:24 Uhr:
Wenn die Bremsrohrleitung der DIN- bzw. ISO-Norm
Genau das ist ja das Problem. "Da hängt ne grüne Leitung unterm Auto" - da stellt sich dann die Frage wie man als Prüfer/Werkstatt/etc. überhaupt feststellen kann ob die aus geeignetem Material besteht und irgendeiner Norm entspricht?
Die Praxis zeigt da leider eben nicht dass es unproblematisch ist, ich hab schon Spassvögel aus dem Heizungsbereich gehabt die ganz schlau waren und Kupferleitungen selber angefertigt haben. Erste Vollbremsung auf dem Prüfstand und vorbei war's mit Bremsen.
Diverse Bauteile wie Reifen etc.. müssen irgendwo einen Aufdruck mit Prüfzeichen haben, leider hat man eine eindeutige Kennzeichnung(-spflicht) bei Bremsleitungen nicht.
Ob es jetzt einen Aufdruck mit DIN- oder ISO-Norm auf meiner nachgefertigten Rohrleitung gab, weiß ich nicht mehr. Zumindest bei einigen der angebotenen Kunifer-Leitungen ist aber die Norm aufgedruckt, daher sollte das kein Problem sein.
An meinem Oldtimer habe ich mir auch einige Bremsleitungen aus normalem Kupferrohr nachgefertigt, der Rest ist noch original von 1948. Wenn es damals ging, warum soll es dann heute gefährlich sein?
Grüße
Eine normale Kupferleitung dürfte keine 600bar Berstdruck aushalten. Kann mir aber andererseits auch nicht. Vorstellen, dass das 1948 schon gefordert wurde.
Ja, da bricht wohl eher die Lehne vom Fahrersitz ab, als dass ich für 600 bar auf Bremspedal treten kann 😉
Wenn die DIN , EN Nummer und Charge draufstehen und ein Material Gutachten inclusive Chargen Nummer dieses bestätigt, kann es keine Probleme geben, solange alles Vorschriftmäßig installiert wird
Zitat:
@kat2 schrieb am 27. Februar 2018 um 21:20:22 Uhr:
Dessen Notwendigkeit würde ich anzweifeln, weil es dann bei Reparaturen für jede Art von Bremsleitung erforderlich wäre. Woher weiß man denn, dass die Stahlleitung aus dem Zubehör genau der des Fahrzeugherstellers entspricht?
Richtig....
Zitat:
@kat2 schrieb am 28. Februar 2018 um 11:05:24 Uhr:
Aus meiner Sicht erlischt die Betriebserlaubnis übrigens nicht automatisch, wenn man Ersatzteile einbaut, die nicht dem Originalersatzteilmuster entsprechen. Sie erlischt nur dann, wenn dadurch eine Gefährdung erfolgt, Geräusch- oder Emissionsverhalten verändert wird usw. (entspr. § 19)
Nachbauteile können ja sogar besser sein als die Originalersatzteile.Wenn die Bremsrohrleitung der DIN- bzw. ISO-Norm und damit dem Stand der Technik entspricht, kann man davon ausgehen, dass beim sachgerechten Einbau ein gefahrloser Betrieb des Kfz. möglich ist (was ja auch durch die Praxis bestätigt wird).
Grüße
Genau so sehe ich das auch wenn die Normen erfüllt werden und entsprechende Nachweise vorhanden sind, dürfte es keine Problemegeben....
Zitat:
@GD_Fahrer schrieb am 1. März 2018 um 01:39:03 Uhr:
ein Material Gutachten inclusive Chargen Nummer dieses bestätigt, kann es keine Probleme geben,
Da kannst du dir auch den ... mit ... 😮
Materialgutachten interessiert bei Fragen der Zulässigkeit nicht. EG, ECE, ABE, ABG oder Teilegutachten sind die relevanten Gutachten.
Pfeifen im Wald ist Ruhestörung, was sollen denn die ganzen Vögel denken? 😛