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Crash beim Rückwärts einparken

Themenstarteram 27. Juni 2014 um 13:42

Hey Leute bin neu hier und wollte mal Wissen ob mir jemand zum folgenden Thema mehr sagen kann oder sogar ein ähnliches oder gleiches Problem hatte.

Also:

Ich (Wagen B) fahre hinter Wagen A (anderer Fahrer) auf einen Parkplatz, dieser war aber kein Verkehrsberuhigter bereich ( laut Polizei sind dort sogar 50km/h erlaubt und ich darf über die Parkmarkierungen fahren).

Jedenfalls hatte Fahrer A schon seit der Straße Warnblinklichtanlage an, weil Deutschland ja gegen USA gewonnen hatte und die dann meinten im Auto auf der Straße zu feiern.

Er fährt vor mir auf den Parkplatz und ich hinter her, aber etwas rechts von ihm da der ganze Platz voller Menschen war. Wir beide aber nur 10-15km/h. Er zieht auf einmal ruckartig nach links (ohne vorher seinen Parkvorgang anzuzeigen, da er ja Warnblinker die ganze Zeit an hatte), und fährt direkt Rückwärts weil er in die Parklücke wollte, aber komplett ohne zu gucken. Die Sache ist da ich ja hinter ihm war und er nach links gefahren ist war ich ja schon automatisch hinter ihm. Dann fuhr er Rückwärts und mir in die Tür. Die ist jetzt komplett eingedrückt und ein Lackschaden ist bei beiden Entstanden. Bei ihm nur Kratzer und ein kleines Loch in der Heckschürze.

Ich hab das mal in den Bildern versucht zu skizzieren, dann kann man sich das besser Vorstellen. Die Reihenfolge ist durch die Nummern in der Ecke markiert.

Aber wer hat jetzt Schuld? Ich habe im Internet geguckt und laut Gesetzgebung muss er sich beim einparken vergewissern das niemand behindert wird und aus der Fahrschule weiß ich noch das er die Warnblinklichtanlage auch nicht anmachen darf wenn keine Gefahrensituation besteht und auch nicht während er fährt.

Ich hoffe mir kann jemand schnell eine Antwort dazu geben !!! :/

Beste Antwort im Thema
am 28. Juni 2014 um 10:12

Zitat:

Original geschrieben von VWPC

Es war ja nicht mal ein Bremsvorgang vorhanden, er ist mit den 10-15kmh direkt nach links und sofort rückwärts. Also reagieren konnt ich da auch nicht mehr viel...

Ist klar :rolleyes:

Ganz urplötzlich von 15km/h Vorwärts auf Rückwärtsfahrt. Ohne Bremsen ohne Schalten.

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Bekommst alles bezahlt, er ist Schuld. Bevor man Rückwärts fährt muss man auch gucken ob da frei ist.

Wenn Du auch Teilnehmer an diesem Autokorso gewesen bist, dann wird wohl jeder seinem Schaden selbst tragen.

Rechtssichere Antworten kann aber nur ein Anwalt geben.

Und die Versicherungen, naja..die zahlen nicht so gerne, wenn der Fall nicht eindeutig ist.

Ich halte mich von solchen Autokorsos fern, als Fußgänger und als Autofahrer sowieso.

So wie Du es auf den Skizzen beschreibst ist er Dir beim Rückwärts ausparken in die Seite rein. Dein Unfallgegener hat beim Rückwärtsfahren besondere Aufmerksamkeitspflicht. Selbes gilt für das Ausparken.

Trotzdem eine Anmerkung: Er war vor Dir, d.h. Du hast gesehen, daß er einparkt. Wieso muss man ihm jetzt hier auf Teufel komm raus die Lücke zu fahren? Dann passiert nämlich genau das. Oder er kann weder vor noch zurück weil ihm der Platz zum Wenden geraubt wurde, Du kannst nicht weiter vor weil er da steht und auch nicht zurück weil Dir ein Dritter von hinten auch die Lücke zu gemacht hat. Dann steht ihr Drei da rum und streitet Euch wer denn jetzt hier 'der Idiot' ist ;)

Themenstarteram 28. Juni 2014 um 10:07

Nein Teilnehmer war ich nicht ich war zufällig hinter der Autogruppe. Und das Problem ist man hat ja nicht erkannt das er einparken will da er Warnblinklichtanlage an hatte. Als er nach links gezogen ist war ich schon automatisch hinter ihm. Es war ja nicht mal ein Bremsvorgang vorhanden, er ist mit den 10-15kmh direkt nach links und sofort rückwärts. Also reagieren konnt ich da auch nicht mehr viel...

am 28. Juni 2014 um 10:12

Zitat:

Original geschrieben von VWPC

Es war ja nicht mal ein Bremsvorgang vorhanden, er ist mit den 10-15kmh direkt nach links und sofort rückwärts. Also reagieren konnt ich da auch nicht mehr viel...

Ist klar :rolleyes:

Ganz urplötzlich von 15km/h Vorwärts auf Rückwärtsfahrt. Ohne Bremsen ohne Schalten.

Zitat:

Original geschrieben von bigLBA

So wie Du es auf den Skizzen beschreibst ist er Dir beim Rückwärts ausparken in die Seite rein.

So, wie es der TE beschrieben hat, trifft den Parker die volle Schuld. Ein Fahrzeug mit eingeschalteter Warnblinkanlage fährt vorwärts in eine Lücke auf der linken Seite, um anschliessend rückwärts in die Parkbucht einzufahren, welche rechts von ihm frei war..

Abgesehen davon, dass er beim Rückwärtsfahren besondere Vorsicht an den Tag legen muss, hat er nichtmal die Richtungswechsel anzeigen können, weil ja der Warnblinker an war.

am 28. Juni 2014 um 10:21

Zitat:

Original geschrieben von Gleiterfahrer

Abgesehen davon, dass er beim Rückwärtsfahren besondere Vorsicht an den Tag legen muss, hat er nichtmal die Richtungswechsel anzeigen können, weil ja der Warnblinker an war.

Welchen Richtungswechsel meinst du genau?

Nach der Beschreibung ist der Unfallverursacher zuerst nach links abgebogen, um für das Einparken ,,auszuholen,,. Das wäre die Richtungsänderung, welche angekündigt werden muss, aber nicht wahrgenommen werden konnte, weil eben der Warnblinker an war.

Wenn er hingegen nach rechts einparken wöllte, muss er auch den Blinker setzen. Aber sowas kommt ja immer mehr aus der Mode.

Zitat:

Original geschrieben von Elchsucher

 

Welchen Richtungswechsel meinst du genau?

Elchsucher :

Was ist daran so schwer zu verstehen ?

Wenn dein Vordermann nach links in eine Parklücke will , macht er

einen Richtungswechsel . Wenn er dann auch noch nur halb in

die Parklücke reinfährt und rückwärts in eine Parklücke auf

der rechten Seite reinwill , kann es sein , das er dir in deine

Fahrertür fährt .

Preisfrage an den TE : war es so ?

redactros

am 28. Juni 2014 um 11:17

Zitat:

Original geschrieben von redactros

Elchsucher :

Was ist daran so schwer zu verstehen ?

Also ich sehe schon, hier besteht mal wieder Erklärungsbedarf:

Der TE fuhr hinter dem Unfallverursacher her. Dieser hatte seine Warnblinker an.

Richtig ist, dass der Unfallverursacher beim Links in die Parklücke fahren hätte Links blinken müssen. War das nicht zu erkennende Links blinken aber nun ursächlich für den Unfall?

Definitiv Nein. Der TE konnte ja sehen, dass der andere Links fährt.

Zitat:

Original geschrieben von Gleiterfahrer

Wenn er hingegen nach rechts einparken wöllte, muss er auch den Blinker setzen. Aber sowas kommt ja immer mehr aus der Mode.

Du machst einen fatalen Denkfehler (und weil ich ja meine Pappenheimer hier kenne, habe ich die Frage oben natürlich schon mit dem Wissen gestellt, dass ein Einwand wie deiner kommen wird).

Der Unfallverursacher ist zu keiner Zeit Rechts abgebogen. Aus seiner Sicht Vollzog er einen Richtungswechsel von Vorwärts nach Rückwärts. Und jetzt erklärst du uns mal, wie der Blinkerhebel für die Anzeige dieser Richtungsänderung stehen muss? Aha...

Also wurde die Richtungsänderung alleine durch das weiße Rückfahrlicht angezeigt. Der Zustand der Blinker ist zu diesem Zeitpunkt unerheblich.

Somit hat die Warnblinkanlage zu keiner Zeit eine Wirkung, die mitverantwortlich für den Unfall ist.

Dies entbindet den Rückwärtsfahrer natürlich nicht von seiner Pflicht sich nach hinten abzusichern. Aber trotzdem muss sich der TE ankreiden lassen, die Lücke frühzeitig geschlossen zu haben.

Dummerweise werden solche Betrachtungen i.d.R. nicht berücksichtigt und der Rückwärtsfahrer bekommt normalerweise 100% Schuld obwohl eine Teilschuld des TE eigentlich angemessen wäre.

Und das das Fahrzeug ohne Bremsen und Gangwechsel plötzlich Rückwärts fuhr, zeigt eher die Unaufmerksamkeit des TE.

am 28. Juni 2014 um 11:29

Zitat:

Original geschrieben von Elchsucher

Zitat:

Original geschrieben von redactros

Elchsucher :

Was ist daran so schwer zu verstehen ?

Also ich sehe schon, hier besteht mal wieder Erklärungsbedarf: (Und die Errektion waechst)

Der TE fuhr hinter dem Unfallverursacher her. Dieser hatte seine Warnblinker an.

Richtig ist, dass der Unfallverursacher beim Links in die Parklücke fahren hätte Links blinken müssen. War das nicht zu erkennende Links blinken aber nun ursächlich für den Unfall?

Definitiv Nein. Der TE konnte ja sehen, dass der andere Links fährt.

Zitat:

Original geschrieben von Elchsucher

Zitat:

Original geschrieben von Gleiterfahrer

Wenn er hingegen nach rechts einparken wöllte, muss er auch den Blinker setzen. Aber sowas kommt ja immer mehr aus der Mode.

Du machst einen fatalen Denkfehler (und weil ich ja meine Pappenheimer hier kenne, habe ich die Frage oben natürlich schon mit dem Wissen gestellt, dass ein Einwand wie deiner kommen wird). ( Und jetzt steht er Hammerhart)

Der Unfallverursacher ist zu keiner Zeit Rechts abgebogen. Aus seiner Sicht Vollzog er einen Richtungswechsel von Vorwärts nach Rückwärts. Und jetzt erklärst du uns mal, wie der Blinkerhebel für die Anzeige dieser Richtungsänderung stehen muss? Aha...

Also wurde die Richtungsänderung alleine durch das weiße Rückfahrlicht angezeigt. Der Zustand der Blinker ist zu diesem Zeitpunkt unerheblich.

Somit hat die Warnblinkanlage zu keiner Zeit eine Wirkung, die mitverantwortlich für den Unfall ist.

Dies entbindet den Rückwärtsfahrer natürlich nicht von seiner Pflicht sich nach hinten abzusichern. Aber trotzdem muss sich der TE ankreiden lassen, die Lücke frühzeitig geschlossen zu haben.

Dummerweise werden solche Betrachtungen i.d.R. nicht berücksichtigt und der Rückwärtsfahrer bekommt normalerweise 100% Schuld obwohl eine Teilschuld des TE eigentlich angemessen wäre.

Und das das Fahrzeug ohne Bremsen und Gangwechsel plötzlich Rückwärts fuhr, zeigt eher die Unaufmerksamkeit des TE.

Mal so meine Vorstellung ueber Verkehrsrichter Elchsucher-Salesch Fett eingebracht.

Mahlzeit ;)

am 28. Juni 2014 um 11:31

Ok, spontan fallen mir 2 Dinge ein. Zu beobachten bei Sattelzügen die RECHTS in eine Einfahrt möchten und weit ausholen. Oder, bei einem Metallhandel, da setzen die Sattelzüge auch Rückwärts in die Halle und machen VORHER die Warnblinkanlage an. Oder, ich möchte RECHTS Rückwärts in eine Parklücke, mache die Warnblinkanlage an, ziehe schräg nach LINKS um dann Rückwärts zu fahren. Was passiert in 80% der Fälle? VORNE oder HINTEN fährt jemand vorbei, der die Sekunde nicht abwarten kann. Muss ich nun aus irgendeinem Grund stehen bleiben, knallt es.

Was hat das mit dem TE zu tun? Gleiche Situation wie oben beschrieben: Ungenaue Verkehrslage und der TE fährt trotzdem weiter! Für mich ist der TE nun selbst schuld an dem Unfall, weil er eben nicht warten konnte bis er wusste, was der Verkehrsteilnehmer vor ihm vor hatte. Und gerade auf einem Parkplatz MUSS ich mit einem Einparkmanöver rechnen, egal ob VORWÄRTS oder RÜCKWÄRTS.

Fazit: eine 50:50 Schadensteilung, weil beide Fahrzeugführer falsch reagiert haben und die Sorgfaltspflicht verletzten. Findet der TE nun eine cleveren Anwalt, könnte es darauf hinauslaufen, das der Vordermann durch die Warnblinkanlage eine unklare Situation geschaffen hat und das plötzliche Einparkmanöver unvorhergesehen für den Hintermann war. Ob DAS allerdings so anerkannt wird, ist sehr, sehr dünnes Eis.

Trotzdem VIEL GLÜCK! ... und BITTE Bescheid geben wie die Sache ausgegangen ist.

am 28. Juni 2014 um 11:36

Zitat:

Original geschrieben von mattalf

Und die Errektion waechst

Und jetzt steht er Hammerhart

Mal so meine Vorstellung ueber Verkehrsrichter Elchsucher-Salesch Fett eingebracht.

Du solltest dringend mal einer Arzt wegen deine sexuellen Phantasien aufsuchen. Nicht das du am Ende so ein gemeingefährlicher Perverser bist?

Zitat:

Original geschrieben von Elchsucher

 

Wenn er hingegen nach rechts einparken wöllte, muss er auch den Blinker setzen. Aber sowas kommt ja immer mehr aus der Mode.

 

Du machst einen fatalen Denkfehler (und weil ich ja meine Pappenheimer hier kenne, habe ich die Frage oben natürlich schon mit dem Wissen gestellt, dass ein Einwand wie deiner kommen wird).

Das habe ich auch deswegen geschrieben. Es hätte ja der Einwand kommen können, dass er womöglich gleich nach rechts einparken wöllte. Somit der ,,Umweg ,, über die linke Lücke nicht nötig gewesen wäre. Und das hätte er anzeigen müssen, was aber mit eingeschaltetet Warnblinke nicht geht. Biegt er hingegen mit Blinker ab und setzt dann erst den Warnblinker, darf sich der TE eine Teilschuld anrechnen lassen.

Man muss auch bedenken, dass dies innerhalb von Sekunden abläuft, man also sehr schnell eine Entscheidung treffen muss.

Sicherlich hätte der TE auch warten können, bis der Vordermann korrekt eingeparkt ist, aber woher soll er nun wissen, welche Parklücke dem Parker genehm ist ?

Ähnlich einem Wendemanöver auf einer engen Straße. Ziehe ich nach links rüber, kann ich auch nicht darauf vertrauen, dass der nachfolgende Verkehr anhält, um mir das Rückwärtssetzen zu ermöglichen.

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