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Cousin aus der Türkei geblitzt was nun?

Hallo Zusammen

ich hatte vor ca 3 Wochen besuch aus der Türkei (mein Cousin) er wollte mein Auto fahren daraufhin sind wir auf der Autobahn und er hat das schild 80 übersehenund ist mit 111 Kmh geblitzt worden
jetzt habe ich ein Anhörungsbogen bekommen🙁 was soll ich da jetzt eingeben mein Namen oder von meinem Cousin
bei 111 gibt es auch ein Punkt in Flensburg wie soll das gehen?

Danke im Voraus

Beste Antwort im Thema

Mit der Türkei gibt es keinerlei Abkommen, da passiert nichts. Auf Besuch kannst du dich aber schon einstellen- denn so mancher "Cousin" hatte eine verblüffende Ähnlichkeit mit dem Halter.....😁

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Na Name und Adresse deines Cousin.

ich habe soweit alles Verstanden den Bogen mache ich Morgen fertig

Danke an alle die mitgeholfen haben

Wobei du bei Verwandten ein Zeugnisverweigerungsrecht hast. Und wenn die Behörden den tatsächlich Fahrer nicht innerhalb von drei Monaten ermitteln können, muss eingestellt werden.

Hallo, Hydrou,

bei einem Cousin greift das Aussageverweigerungsrecht nicht.

Abgesehen davon würde der TE sich dann der Gefahr eines Fahrtenbuchs aussetzen.

Hallo, new-rio-ub,

der Zeitungsartikel gibt das Ganze nur recht oberflächlich wieder und passt nicht auf diesen Fall.

Richtig ist, dass jemand, der mit einem im Ausland zugelassenen Fahrzeug in Deutschland geblitzt wird, selten mit einer Verfolgung dieser Owi rechnen muss, wenn er nicht gleich vor Ort angehalten werden kann.

Hier wäre der Ermittlungsaufwand im Zusammenhang mit der Verjährungsfrist einfach zu hoch.

Ist der ausländische Fahrer jedoch bekannt, weil er z. B. vom Fahrzeughalter angegeben wurde oder weil er bei einer mobilen Geschwindigkeitskontrolle angehalten wurde, greift das von mir beschriebene.

Kann er angehalten werden, wird meistens vor Ort sogar noch eine Sicherheitsleistung in Höhe des zu erwartenden Bußgeldes erhoben, damit man diesem Geld nicht von Seiten der Bußgeldstelle hinterherrennen muss.

Die Punkte und ggf. das Fahrverbot kommen dann nachträglich.

Viele Grüße,

Uhu110

Mehr Klischee geht nicht 🙂

Hallo, bfahrer,

kannst Du Deinen Kommentar bitte etwas näher erläutern?

Viele Grüße,

Uhu110

Ganz einfach: wenn du zahlen möchtest, und ein guter Cousin bist, gibst du deinen Namen an.
Ansonsten gibst du den Namen deines Cousins an.

Fall gelöst!

Oder man sagt, es war Erdogan....

@trouble01 Aber dann darf der TE ja nicht mehr in die Türkei seinen Cousin besuchen.

Hallo,

Schreib' doch erst mal, dass du nicht gefahren bist. Dann wirst du doch seh'n, ob noch was kommt. Da du Angehörige nicht belasten musst, kannst die Angabe über den Fahrer verweigern. Allerdings weiß ich nicht, ob dir dann eventuell das Führen eines Fahrtenbuches auferlegt werden kann.

Grüße
Firefighter-Neureut

Fahrtenbuchauflage ist möglich, wenn der Fahrer nicht zu ermitteln ist. Aber wo ist hier denn das Problem? Wahrheitsgemäße Angaben über den Fahrer mit Adresse in der Türkei. Was wird dann passieren? Anhörungsbogen in die Türkei? Bußgeldbescheid in die Türkei? Punkt im Fahreignungsregister für den türkischen Fahrer? Alles ebenso möglich wie unwahrscheinlich.

Zitat:

@firefighter_neureut schrieb am 17. Mai 2016 um 12:54:23 Uhr:


Hallo,

Schreib' doch erst mal, dass du nicht gefahren bist. Dann wirst du doch seh'n, ob noch was kommt. Da du Angehörige nicht belasten musst, kannst die Angabe über den Fahrer verweigern. Allerdings weiß ich nicht, ob dir dann eventuell das Führen eines Fahrtenbuches auferlegt werden kann.

Grüße
Firefighter-Neureut

Das hatten wir doch schon geklärt: Ein Zeugnis- oder Auskunftsverweigerungsrecht gibt es beim Cousin nicht. Der TE muss also auf jeden Fall im Anhörungsbogen eine falschen Angabe machen, wenn er seinen Cousin nicht als Fahrer nennen will. Wer will ihm dazu allen Ernstes raten? Was dann passiert, wird man sehen. Wenn kein Bescheid in die Türkei geschickt wird, verjährt die Sache und ist erledigt. Andernfalls kann der Cousin zahlen und hat seine Ruhe oder nicht zahlen und darf dann jedesmal bei der Einreise warten, ob er ein Problem bekommt. Vielleicht sollte der Cousin einfach zu seinem Fehler stehen und zahlen. Davon geht nicht die Welt unter, aber es hält das Gewissen rein.

Grüße vom Ostelch

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