CosmosDirekt droht mit Betrugs-Anzeige nach Totalschaden-Weiternutzung

Mit meinem Motorrad wurde ich von einer jungen Fahrerin, unter Verletzung der Vorfahrt, über den Haufen gefahren.
Gutachter stellte wirtschaftlichen Totalschaden an dem Motorrad (CBR Bj. 96) fest, nachdem die Verkleidung mehrfach gerissen war, und beide Räder beschädigt (Bordsteinkante).
Die Versicherung erstattete den Restwert ~2000 E und Schmerzensgeld.

Sie schickte aber dann einen Brief, wonach das Motorrad in einer Datenbank zur Betrugsvermeidung (HIS) eingetragen werde. Auf Nachfrage erklärte man, dies diene dazu, künftigen Versicherungsbetrug zu vermeiden.
Diese Haltung stellte ich in einem Verbraucherschutzportal (reclabox) in Frage.
Darauf wurde ich nun von der Cosmosdirekt angerufen, man wolle "Missverständnisse vermeiden".
Im Gespräch wurde dann noch nachgelegt: Wenn das Motorrad wieder in den Verkehr gebracht wird, dann wieder ein Unfall auftreten sollte und einer Versicherung (die das HIS System auslesen kann) der Schaden berechnet - dann würde die Versicherung Betrugs-Anzeige erstatten.

Hallo?
Wenn ein Fahrzeug wieder HU- und STVO-gerecht repariert wird, steht einer Weiternutzung doch nichts im Weg. Im konkreten Fall wurden die Räder erneuert und die Verkleidung durch Einzelscheinwerfer etc. ersetzt (noch nicht fertiggestellt). Dass ich das Bike reparieren/umbauen und weiter fahren will, hatte ich meinem Anwalt auch seinerzeit gesagt, und der sah darin kein Problem.

Das Vorgehen der Versicherung sieht für mich nach einem Fall von (angedrohtem) Rechtsmissbrauch aus, um Unfallopfer einzuschüchtern; vielleicht auch in (stiller) Kumpanei mit der KFZ-Wirtschaft.

Wie ist eure Meinung? Wer hat Erfahrung mit solchen Fällen?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@bvdb schrieb am 6. April 2018 um 13:03:33 Uhr:


Gummikuh, bitte unterlasse es - als Lohnschreiber der Versicherungen oder aus Streitlust - persönlich zu werden, von wegen "zusammengepfuscht".

Ich frage mich, wieso man solchen Kindern, die offenbar zu doof sind, einem Gespräch mit einem Versicherungsmitarbeiter zu folgen oder einen Post zu verstehen, der die Sachlage richtig und erschöpfend erklärt, weitere Hilfestellung geben sollte, wenn sie dazu noch pampig werden.

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Dazu gibt es noch ganz nette Mitmenschen, die lassen es mit einem Fahrzeug ab und zu absichtlich krachen. Danach wird die Kiste umgemeldet und mit neuem Halter geht es von vorne los.

Zitat:

@SGTUSV schrieb am 7. April 2018 um 11:36:54 Uhr:


Ich hatte allerdings schon Aktenprüfungen da ging es um mehrere tausend Euro. Im schlechtesten Fall muss der Käufer feststellen, dass er zuviel für das Fahrzeug bezahlt hat. Es besteht, in diesen Fällen, kein Anspruch auf den tatsächlich gezahlten Kaufpreis.

Doch klar besteht der Anspruch 🙂

Aber offenbar möchten die Versicherungen - mit Hilfe HIS - eine solche Praxis etablieren. Und offenbar haben sie diese Haltung auch schon erfolgreich in die Köpfe mancher Foristen gepflanzt.
Steht aber in Widerspruch zum Schadenersatzrecht, dass einem Käufer seine Kosten nicht erstattet werden. Wie das auch ganz ohne Täuschung oder Unterschlagung von Vorschäden passieren kann, hatte ich ja hier illustriert.

Dass ein Gutachter einen 'Totalschaden' feststellt, interessiert den Markt naturgemäß nicht. Der Gedanke, dieses KFZ sei nun insgesamt wertlos und daher auch als Versicherungsgegenstand 'aus dem Spiel', mag auf den ersten Blick 'logisch' erscheinen, auf den zweiten ist es einfach ein gedanklicher Kurzschluß.

Übrigens, widersinnig ist auch das Argument, man möchte die Prämien für alle niedrig halten.
Das Thema 'Totalschaden' tritt doch tendenziell eher bei alten KFZ mit niedrigem Wert auf.
Nun angenommen, der Gesetzgeber würde das Schadenersatzrecht ändern und den Wünschen der Versicherer 100% folgen. Bedeutete für die Halter alter Autos, dass sie bei einem fremdverschuldeten Unfall keinen Ersatz bekommen. Ergebnis wäre, dass die Leute mehr Geld in neuere Wagen stecken (oder Kredite aufnehmen) - und dann wäre der Schaden pro Unfall in Summe größer - also höhere Prämien für alle.
Anders gesagt, die Prämienzahler sollten sich bei den Betreibern von Fahrzeugen mit niedrigem Wert bedanken - zumal deren Haftpflicht-Prämie genau gleich ist.

Wenn Du Dich mal mit der Entstehungsgeschichte des VVG befasst, dann wirst Du feststellen, dass der Gesetzgeber auch den widerlichsten Wünschen der Versicherungswirtschaft grundsätzlich nachkommt.

Das mit dem Schadenersatz hast Du dem Anschein nach immer noch nicht so ganz durchdrungen.

Dann bitte erkläre noch kurz, wo genau - etwa in meinem Beispiel - ich in Sachen Schadenersatz einem Irrtum unterläge.

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Das haben ich und andere hier bereits mehrfach gemacht.

Zitat:

@bvdb schrieb am 6. April 2018 um 17:19:40 Uhr:


Wenn ein Blechschaden zum wirtschaftlichen Totalschaden führte, der (oder ein anderer) Halter aber kein Problem damit hat, mit einem verbeulten Auto zu fahren - soll dann ein Versicherungsschutz wegfallen?

Natürlich nicht, aber wenn die Reparatur des Blechschadens 1000,- Kosten würde, das Auto aber nur noch 500,- Wert ist, fährst du mit einem Auto im Wert von 0,-€ spazieren.

Wenn das dann einer komplett schrottet, bekommst du nix mehr (weil es schon komplett bezahlt wurde), auch wenn es vorher nur eine Beule hatte und noch nutzbar war und hinterher nur noch ein Altmetallklumpen ist.

Die Versicherung sagt doch auch nicht daß es nicht mehr versichert werden dürft:

Zitat:

Im Gespräch wurde dann noch nachgelegt: Wenn das Motorrad wieder in den Verkehr gebracht wird, dann wieder ein Unfall auftreten sollte und einer Versicherung (die das HIS System auslesen kann) der Schaden berechnet - dann würde die Versicherung Betrugs-Anzeige erstatten.

Gruß Metalhead

Zitat:

@metalhead79 schrieb am 11. April 2018 um 14:01:01 Uhr:


wenn die Reparatur des Blechschadens 1000,- Kosten würde, das Auto aber nur noch 500,- Wert ist, fährst du mit einem Auto im Wert von 0,-€ spazieren.

Nein, denn ein technisch und rechtlich (HU) fahrbereites Auto ist i.a.

immer

mehr als Null wert. Das bestätigt der Markt, für solche Fahrzeuge werden regelmäßig x Hundert Euro gezahlt. - Aus gutem Grund, wenn der neue Halter nicht repräsentieren sondern nur fahren will.

Wird dann ein solches Fahrzeug beschädigt, ist natürlich ein Schaden enstanden, der dem Halter zu ersetzen ist. Also ist es Unsinn, dass nach einem früheren Totalschaden kein neuer Schaden mehr a) entstehen könne und b) erstattet werden müsse.

@Berlin-Paul, meinst du dies sei mein Irrtum?

Zitat:

@bvdb schrieb am 19. April 2018 um 12:51:44 Uhr:


Also ist es Unsinn, dass nach einem früheren Totalschaden kein neuer Schaden mehr a) entstehen könne und b) erstattet werden müsse.

Nö ist es eben nicht wenn keine (Teil)Reparatur erfolgt ist.

Selbes Spiel Stoßfänger: Jemand verpasst deinem Stoßfänger eine kleine Abschürfung (weil Plastik fehlt muß das Teil ersetzt werden) und dessen Versicherung zahlt die Stoßfänger incl. Lackierung.

Du fährst so weiter und 2 Jahre später fährt dir einer so rein, daß die Stosstange nur noch aus Fetzen besteht. Was bekommst du für deine Stosstange? Richtig, gar nix (weil sie dir schon komplett bezahlt wurde).

Gruß Metalhead

Zitat:

@metalhead79 schrieb am 19. April 2018 um 14:05:38 Uhr:


Richtig, gar nix (weil sie dir schon komplett bezahlt wurde).

Nix richtig.
Es spielt absolut keine Rolle, wer wann wie viel bezahlt hat. 😎

Das habe ich hier aber auch schon anders gehört.

Du sagst also wenn mir im Abstand von 4 Wochen jemand links, rechts und mittig in die Stosstange fährt (jedes mal so beschädigt daß ein Austausch nötig wäre, ich diesen aber nicht vollziehe da nur optischer Mangel) bekomme ich drei mal den vollen Betrag? Auch wenn die Unfallgegner zufällig alle bei der selben Versicherung sind?

Gruß Metalhead

Zitat:

@metalhead79 schrieb am 19. April 2018 um 14:55:46 Uhr:


Du sagst also wenn mir im Abstand von 4 Wochen jemand links, rechts und mittig in die Stosstange fährt (jedes mal so beschädigt daß ein Austausch nötig wäre, ich diesen aber nicht vollziehe da nur optischer Mangel) bekomme ich drei mal den vollen Betrag? Auch wenn die Unfallgegner zufällig alle bei der selben Versicherung sind?

Nö, habe ich nicht gesagt.
Ein Schaden wird immer zum Schadenszeitpunkt, unter Berücksichtigung evtl. Vorschäden, neu bewertet.

Zitat:

@rrwraith schrieb am 19. April 2018 um 15:02:37 Uhr:


Ein Schaden wird immer zum Schadenszeitpunkt, unter Berücksichtigung evtl. Vorschäden, neu bewertet.

Ich bekomme also mit jedem Schaden weniger, aber ich bekomme jedes mal etwas?

Gruß Metalhead

Zitat:

@metalhead79 schrieb am 19. April 2018 um 15:13:34 Uhr:


Ich bekomme also mit jedem Schaden weniger, aber ich bekomme jedes mal etwas?

Kommt immer auf das Gutachten an, wenn jedes mal eine Schadenserweiterung eingetreten ist, ist das so.

Kann etwas, das schon durch ein früheres Gutachten als Totalschaden (also Austausch nötig um den Schaden fachgerecht zu beheben) weiter geschädigt werden?

Gruß Metalhead

Zitat:

@metalhead79 schrieb am 19. April 2018 um 16:08:07 Uhr:


Kann etwas, das schon durch ein früheres Gutachten als Totalschaden (also Austausch nötig um den Schaden fachgerecht zu beheben) weiter geschädigt werden?

Ja.

Denn "Totalschaden" ist nur ein Schild, das ein Gutachter an (s)eine Begutachtung hängt - es begrenzt den Schadenersatz bekanntlich auf: WBW minus Restwert - für

diesen Vorgang

.

Wenn das Fahrzeug weiter genutzt wird, dann stellt es für den Halter naturgemäß auch einen Wert dar - und der führt im Falle weiterer Unfälle immer wieder zu berechtigten Schadensersatz-Ansprüchen.
Nochmal im Klartext:
"Totalschaden" heisst nicht "total in dieser Welt" sondern nur "total für dieses Gutachten".

Und dann haben wir verstanden, dass Versicherungen immer wieder versuchen, dieses Missverständnis als Vertragspraxis zu etablieren. Und diverse Beteiligte unterstützen das, evt. in dem Glauben, sie hätten einen (wirtschaftlichen) Vorteil, wenn die Leute gedrängt werden, hochwertigere Fahrzeuge zu fahren.

Wenn eine Versicherung in einem der genannten Fälle tatsächlich Strafanzeige erstattete, dann wäre das:
https://de.wikipedia.org/wiki/Rechtsmissbrauch
Und es wäre auch zu prüfen, ob die Androhung eines Rechtsmissbrauchs nicht bereits justiziabel ist. Mindestens ist das eine Thema für den Verbraucherschutz.

Dass der Wert nach einem Unfall i.a. niedriger ist als vorher, auch klar.
Das ist aber nicht zwingend, und kann vom einen zum anderen Gutachten/r schwanken.

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