CosmosDirekt droht mit Betrugs-Anzeige nach Totalschaden-Weiternutzung

Mit meinem Motorrad wurde ich von einer jungen Fahrerin, unter Verletzung der Vorfahrt, über den Haufen gefahren.
Gutachter stellte wirtschaftlichen Totalschaden an dem Motorrad (CBR Bj. 96) fest, nachdem die Verkleidung mehrfach gerissen war, und beide Räder beschädigt (Bordsteinkante).
Die Versicherung erstattete den Restwert ~2000 E und Schmerzensgeld.

Sie schickte aber dann einen Brief, wonach das Motorrad in einer Datenbank zur Betrugsvermeidung (HIS) eingetragen werde. Auf Nachfrage erklärte man, dies diene dazu, künftigen Versicherungsbetrug zu vermeiden.
Diese Haltung stellte ich in einem Verbraucherschutzportal (reclabox) in Frage.
Darauf wurde ich nun von der Cosmosdirekt angerufen, man wolle "Missverständnisse vermeiden".
Im Gespräch wurde dann noch nachgelegt: Wenn das Motorrad wieder in den Verkehr gebracht wird, dann wieder ein Unfall auftreten sollte und einer Versicherung (die das HIS System auslesen kann) der Schaden berechnet - dann würde die Versicherung Betrugs-Anzeige erstatten.

Hallo?
Wenn ein Fahrzeug wieder HU- und STVO-gerecht repariert wird, steht einer Weiternutzung doch nichts im Weg. Im konkreten Fall wurden die Räder erneuert und die Verkleidung durch Einzelscheinwerfer etc. ersetzt (noch nicht fertiggestellt). Dass ich das Bike reparieren/umbauen und weiter fahren will, hatte ich meinem Anwalt auch seinerzeit gesagt, und der sah darin kein Problem.

Das Vorgehen der Versicherung sieht für mich nach einem Fall von (angedrohtem) Rechtsmissbrauch aus, um Unfallopfer einzuschüchtern; vielleicht auch in (stiller) Kumpanei mit der KFZ-Wirtschaft.

Wie ist eure Meinung? Wer hat Erfahrung mit solchen Fällen?

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Zitat:

@bvdb schrieb am 6. April 2018 um 13:03:33 Uhr:


Gummikuh, bitte unterlasse es - als Lohnschreiber der Versicherungen oder aus Streitlust - persönlich zu werden, von wegen "zusammengepfuscht".

Ich frage mich, wieso man solchen Kindern, die offenbar zu doof sind, einem Gespräch mit einem Versicherungsmitarbeiter zu folgen oder einen Post zu verstehen, der die Sachlage richtig und erschöpfend erklärt, weitere Hilfestellung geben sollte, wenn sie dazu noch pampig werden.

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Zitat:

@gummikuh72 schrieb am 6. April 2018 um 16:25:05 Uhr:


Meine Vermutung ist halt, dass die Reparatur eben nicht vollumfänglich und/oder sach- und fachgerecht durchgeführt wurde.

Welche Reparatur? Einen zweiten Unfall gab es nicht, eine Betrugsanzeige wurde nur angekündigt, damit aber der schwarze Peter dem Geschädigten zugeschoben.

Um die Debatte allgemeingültig zu machen, schrieb ich:
'Verlassen wir am besten den Einzelfall und nehmen .. an .. gar keine Reparatur.'

@Mark86 u.a.: Der Totalschaden ist wirtschaftlich und beruht auf dem Anspruch, den vorigen Zustand wiederherzustellen, was ja auch gerecht ist. Wenn der Halter, oder jemand anders, beschliesst, dass er auch ohne Verkleidung fahren kann, dann braucht er im einfachen Fall nur ein paar Schrauben zu lösen.
Nebenbei, eine ganze Kultur ist um solche Umbauten entstanden, Streetfighter, Caferacer etc. Häufig werden dabei noch andere Änderungen vorgenommen, Lenker, Lackierung usw.
Es lohnt aber i.a. nicht, das einem Fachbetrieb in Auftrag zu geben; und die sind auch häufig nicht daran interessiert, weil sie glauben, von neuen Bikes besser zu leben (anders in den USA, da ist eine richtige Customizing-Industrie entstanden).
Zum Gutachter - wer soll den eurer Meinung nach zahlen, um damit den Eintrag aus der HIS-Datenbank zu entfernen?

Grundsätzlich: Welches Gesetz oder welcher Vertrag soll verletzt werden, wenn jemand ein an der Verkleidung beschädigtes (eigenes oder günstig gekauftes) Motorrad auf 'naked' umbaut und wieder in Betrieb nimmt? Wenn das dann in einem Unfall beschädigt wird, soll der Wert als Null angesetzt werden?
Analog beim PKW: Wenn ein Blechschaden zum wirtschaftlichen Totalschaden führte, der (oder ein anderer) Halter aber kein Problem damit hat, mit einem verbeulten Auto zu fahren - soll dann ein Versicherungsschutz wegfallen?

Du brauchst Autos nicht mit Motorrädern vergleichen ... da sich bei einem Motorrad viel mehr betrügen lässt (und auch früher betrogen wurde), sind die Regeln eben wie sie sind.

Das ist bei dir eben ein übliches Vorgehen ... die Gesetze sind halt nicht für irgendwelche Sonderfälle wie teure Luxusmaschinen oder praktisch wertlose alte Kisten gemacht.

Ok, also kennst du dich mit Gesetzen aus. Welches Gesetz oder welcher Vertrag greift denn deines Wissens, wenn der (nächste) Halter dann wieder nach einem Unfall einen Schaden abrechnet?
StGB §263? Andere?

§ 823 BGB

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Zitat:

§ 823 BGB

Schadensersatzpflicht.

Also muss die Versicherung dem Geschädigten seinen Schaden ersetzen.

Vorgeschichte des Fahrzeugs, was da schon wie oft abgerechnet wurde - egal.

Oder?

Nein, der Vorschaden ist genau das wertbestimmende Problem und das definiert den Schaden beim 2. Unfall. Wenn das Bike nackig den gleichen Wert hat, wie mit unbeflecktem oder beschädigten Bodykit, spricht einiges für einen Fehler im ersten Schadengutachten.

Nehmen wir doch einfach mal das Motorrad mit Verkleidung - und nur die ist beschädigt; es hat einen wirtschaftlichen Totalschaden und der Wiederbeschaffungswert abzgl. Restwert wird erstattet.
Nun wird die Verkleidung abgeschraubt und das Ding fährt verkehrssicher weiter. Hat es deshalb einen höheren Wert als den Restwert nach dem ersten Unfall? Wohl kaum.

Beim nächsten Unfall kann damit nur noch ein Schaden in Höhe des Restwertes nach dem ersten Unfall abzüglich des Restwertes nach dem zweiten Unfall entstanden sein.

Zitat:

@PeterBH schrieb am 6. April 2018 um 21:01:46 Uhr:


...
Beim nächsten Unfall kann damit nur noch ein Schaden in Höhe des Restwertes nach dem ersten Unfall abzüglich des Restwertes nach dem zweiten Unfall entstanden sein.

Wobei m.W. beim zweiten Unfall nicht einfach der Restwert des ersten Unfalls als WBW verwendet, sondern der WBW neu ermittelt wird - zumindest in der Theorie.

Hat allerdings schon ein Geschmäckle wenn der neue WBW un einiges höher liegt als der alte Restwert, ohne dass irgendeine Wertsteigerungsmassnahme (Reparatur, Umbau,...) stattgefunden hat.

Stimmt, der WBW sollte neu ermittelt werden. Wenn der "neue" Sachverständige nichts vom früheren Totalschaden weiß, bleibt ihm auch nichts anderes mehr übrig. Nur muss er dann auch ein Bike bewerten, welches quasi gestrippt ist. Hat der Halter Pech, ermittelt der SV den Wiederbeschaffungswert im Serienzustand und zieht dann den Preis der Verkleidung ab.

Genau, WBW minus Verkleidung zum Neupreis und du bist bei Minus X, also bekommt die Versicherung noch was vom Anspruchsteller zurück🙂

Zitat:

@gummikuh72 schrieb am 6. April 2018 um 21:15:50 Uhr:


Hat allerdings schon ein Geschmäckle wenn der neue WBW un einiges höher liegt als der alte Restwert, ohne dass irgendeine Wertsteigerungsmassnahme (Reparatur, Umbau,...) stattgefunden hat.

Nix Gschmäckle, der Unterschied erklärt sich dadurch, dass der RW ein Händlereinkaufspreis ist und der WBW der Händlerverkaufspreis.

Zitat:

@rrwraith schrieb am 6. April 2018 um 21:32:26 Uhr:



Zitat:

@gummikuh72 schrieb am 6. April 2018 um 21:15:50 Uhr:


Hat allerdings schon ein Geschmäckle wenn der neue WBW un einiges höher liegt als der alte Restwert, ohne dass irgendeine Wertsteigerungsmassnahme (Reparatur, Umbau,...) stattgefunden hat.

Nix Gschmäckle, der Unterschied erklärt sich dadurch, dass der RW ein Händlereinkaufspreis ist und der WBW der Händlerverkaufspreis.

Schon, wir reden aber immer noch von einem ehemaligen Totalschaden.

Und das lustige daran ist, dass der Restwert sich nicht einmal stark verändern wird. Denn die Gebote der gewerblichen Aufkäufer scheinen eigene Regeln zu befolgen.

Zitat:

Zum Gutachter - wer soll den eurer Meinung nach zahlen, um damit den Eintrag aus der HIS-Datenbank zu entfernen?

Da idr. bei solchen Unfällen ein Sachverständiger sowieso ein Gutachten schreibt, ist eine Reparaturbestätigung vom SV hinterher zumindest hier in der Region derzeit Kundenservice und kostenfrei.

Zitat:

Grundsätzlich: Welches Gesetz oder welcher Vertrag soll verletzt werden, wenn jemand ein an der Verkleidung beschädigtes (eigenes oder günstig gekauftes) Motorrad auf 'naked' umbaut und wieder in Betrieb nimmt? Wenn das dann in einem Unfall beschädigt wird, soll der Wert als Null angesetzt werden?
Analog beim PKW: Wenn ein Blechschaden zum wirtschaftlichen Totalschaden führte, der (oder ein anderer) Halter aber kein Problem damit hat, mit einem verbeulten Auto zu fahren - soll dann ein Versicherungsschutz wegfallen?

Der Versicherungsschutz fällt keinesfalls weg.
Nur, wenn das Auto nen WBW (WiederBeschaffungsWert) von 3.000€ und nen Restwert von 500€ hat, dann bekommt der Geschädigte 2500€ ausgezahlt.
Kommt es noch einmal zum Unfall, dann wird die Frage gestellt, wie es sich vom letzten Wert von 500€ weiter entwickelt. Ist dann der Schaden wieder 4000€, das Auto hat nen RW von 300€, bekommt der Geschädigte eben keine 3700€, sondern nur 200€.

Man kann halt ein Auto nicht mehr doppelt abrechnen.

Wenn du nun aus deinem toten Moped n Naked Bike machst und bei nem Schaden von 2.000€ dann 1000€ in die Hand nimmst um dir daraus n anderes Motorrad zu fummeln, dann ist das natürlich was anderes. Das muss dann anders beurteilt werden, weil, ist ja "repariert", und "gecustomized"...
Das ist was anderes als verbeulte Karre bis zum nächsten Unfall weiter fahren und nochmal abrechnen.

@Mark: "Man kann halt ein Auto nicht mehr doppelt abrechnen".

Hmm - nehmen wir doch ein einfaches Beispiel mit PKW:
Hr. Zimmermann betreibt einen Ford Fiesta, alt aber wenig km. Für HU und Wartung gab er zuletzt 400E aus. Kurz danach wird ihm die Vorfahrt genommen und eine Schramme/Beule hineingefahren. Gutachter erkennt (wirtschaftlichen) Totalschaden, Versicherung zahlt (abzgl. Restwert) 800E.
Zimmermann bietet den Wagen nun so an: "Unfallwagen mit Beule, aber frischem TÜV, technisch OK und wenig km". Der Wagen geht für 600E an den Studenten Schmidt.
So weit realer Fall aus dem Bekanntenkreis.

Jetzt wird dem Schmidt auch die Vorfahrt genommen, beim Ausweichen knallt er aber gegen Bordstein, Vorderachse verbogen - echter Totalschaden. Er hat 600E plus Ummeldung ausgegeben und will das Geld zurück. Gutachter stellt auch einen ähnlichen WBW fest.
Die Versicherung sieht aber den HIS-Eintrag, dass schon mal ein Totalschaden bei dem Fahrgestell auftrat. Und nun was - zahlt keinen Cent mehr?
Was ist mit Schadenersatz - ist dem Schmidt kein Schaden entstanden?
Ist hier sonst irgendwas schief gelaufen - Täuschung? Betrug? Hehlerei?

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