CosmosDirekt droht mit Betrugs-Anzeige nach Totalschaden-Weiternutzung

Mit meinem Motorrad wurde ich von einer jungen Fahrerin, unter Verletzung der Vorfahrt, über den Haufen gefahren.
Gutachter stellte wirtschaftlichen Totalschaden an dem Motorrad (CBR Bj. 96) fest, nachdem die Verkleidung mehrfach gerissen war, und beide Räder beschädigt (Bordsteinkante).
Die Versicherung erstattete den Restwert ~2000 E und Schmerzensgeld.

Sie schickte aber dann einen Brief, wonach das Motorrad in einer Datenbank zur Betrugsvermeidung (HIS) eingetragen werde. Auf Nachfrage erklärte man, dies diene dazu, künftigen Versicherungsbetrug zu vermeiden.
Diese Haltung stellte ich in einem Verbraucherschutzportal (reclabox) in Frage.
Darauf wurde ich nun von der Cosmosdirekt angerufen, man wolle "Missverständnisse vermeiden".
Im Gespräch wurde dann noch nachgelegt: Wenn das Motorrad wieder in den Verkehr gebracht wird, dann wieder ein Unfall auftreten sollte und einer Versicherung (die das HIS System auslesen kann) der Schaden berechnet - dann würde die Versicherung Betrugs-Anzeige erstatten.

Hallo?
Wenn ein Fahrzeug wieder HU- und STVO-gerecht repariert wird, steht einer Weiternutzung doch nichts im Weg. Im konkreten Fall wurden die Räder erneuert und die Verkleidung durch Einzelscheinwerfer etc. ersetzt (noch nicht fertiggestellt). Dass ich das Bike reparieren/umbauen und weiter fahren will, hatte ich meinem Anwalt auch seinerzeit gesagt, und der sah darin kein Problem.

Das Vorgehen der Versicherung sieht für mich nach einem Fall von (angedrohtem) Rechtsmissbrauch aus, um Unfallopfer einzuschüchtern; vielleicht auch in (stiller) Kumpanei mit der KFZ-Wirtschaft.

Wie ist eure Meinung? Wer hat Erfahrung mit solchen Fällen?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@bvdb schrieb am 6. April 2018 um 13:03:33 Uhr:


Gummikuh, bitte unterlasse es - als Lohnschreiber der Versicherungen oder aus Streitlust - persönlich zu werden, von wegen "zusammengepfuscht".

Ich frage mich, wieso man solchen Kindern, die offenbar zu doof sind, einem Gespräch mit einem Versicherungsmitarbeiter zu folgen oder einen Post zu verstehen, der die Sachlage richtig und erschöpfend erklärt, weitere Hilfestellung geben sollte, wenn sie dazu noch pampig werden.

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https://www.motor-talk.de/.../...ko-wegen-his-eintragung-t6322626.html

Hallo,
sorry, auf Seite 2 habe ich aufgehört zu lesen.
Erinnert mich unerfreulich an Telefonate, wo manche Zeitgenossen nach jeder erschöpfenden Antwort ein " Ja aber.." einwerfen.
Bringt mich zur Verzweiflung und niemanden weiter.
Lieber TE: Du musst weder das BGB noch den Palandt noch das Versicherungsvertragsgesetz auswendig lernen. Es reicht, den Hinweisen auf den Seiten 1 und 2 zu folgen und Du bist aller Sorgen ledig.
Gruss vom Asphalthoppler

Zitat:

@metalhead79 schrieb am 19. April 2018 um 16:08:07 Uhr:


Kann etwas, das schon durch ein früheres Gutachten als Totalschaden (also Austausch nötig um den Schaden fachgerecht zu beheben) weiter geschädigt werden?
Gruß Metalhead

Ich versuche mal, Dir das an einem Beispiel zu verdeutlichen.
Jemand hat der Tür Deines Autos eine kleine Delle verpasst. Du warst in der Werkstatt und weißt, für eine fachgerechte Reparatur muss die Tür getauscht werden, kostet 1.000,- €. Der Schädiger hat Dir die 1.000,- € auch bereits bezahlt.
Während Du mal wieder an Deinem Auto stehst und überlegst, ob Du reparieren lässt oder das Geld lieber für ein schönes Wochenende mit Deiner Frau verwendest, die kleine Delle stört Dich nicht wirklich, komme ich daher. Ich nehme Anlauf und trete mit Schmackes eine Riesendelle mitten in die Tür Deines schönen Autos.
Als Du mich noch völlig entgeistert anguckst, sage ich nur: "Was willst Du? War doch schon kaputt."
Frage: "Bist Du der Meinung, meine Haltung ist so in Ordnung?"

Naja Vorsatz ist wieder was anderes, das würde sowieso keine Versicherung zahlen.
Außerdem weißt du ja nicht ob die Tür schon gezahlt wurde, könnte ja sein daß ich die selber kaputt gemacht habe.

Gruß Metalhead

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Zitat:

@rrwraith schrieb am 20. April 2018 um 08:22:30 Uhr:



Zitat:

@metalhead79 schrieb am 19. April 2018 um 16:08:07 Uhr:


Kann etwas, das schon durch ein früheres Gutachten als Totalschaden (also Austausch nötig um den Schaden fachgerecht zu beheben) weiter geschädigt werden?
Gruß Metalhead

Ich versuche mal, Dir das an einem Beispiel zu verdeutlichen.
Jemand hat der Tür Deines Autos eine kleine Delle verpasst. Du warst in der Werkstatt und weißt, für eine fachgerechte Reparatur muss die Tür getauscht werden, kostet 1.000,- €. Der Schädiger hat Dir die 1.000,- € auch bereits bezahlt.
Während Du mal wieder an Deinem Auto stehst und überlegst, ob Du reparieren lässt oder das Geld lieber für ein schönes Wochenende mit Deiner Frau verwendest, die kleine Delle stört Dich nicht wirklich, komme ich daher. Ich nehme Anlauf und trete mit Schmackes eine Riesendelle mitten in die Tür Deines schönen Autos.
Als Du mich noch völlig entgeistert anguckst, sage ich nur: "Was willst Du? War doch schon kaputt."
Frage: "Bist Du der Meinung, meine Haltung ist so in Ordnung?"

Das ist jetzt kein gutes Beispiel.
Eine Tür mit einer "kleinen Delle" wird nicht erneuert sondern instand gesetzt. Wird sie vor Reparatur zu Brei gefahren, haben wir eine Schadenerweiterung. Der Altschaden ist in Abzug zu bringen.

Zitat:

@metalhead79 schrieb am 20. April 2018 um 08:55:57 Uhr:


Naja Vorsatz ist wieder was anderes, das würde sowieso keine Versicherung zahlen.

Vorsatz begründet den selben Schadensersatzanspruch wie z.B. Fahrlässigkeit, Stichwort schuldhaft.

Mit Versicherung hat das Alles nichts zu tun, das sind nur die, die immer nicht zahlen wollen...😁😁

Zitat:

Außerdem weißt du ja nicht ob die Tür schon gezahlt wurde, könnte ja sein daß ich die selber kaputt gemacht habe.

Das würde absolut keinen Unterschied machen.

Zitat:

@rrwraith schrieb am 20. April 2018 um 08:22:30 Uhr:


Jemand hat der Tür Deines Autos eine kleine Delle verpasst. ... Ich .. trete .. eine Riesendelle mitten in die Tür Deines schönen Autos. ... "Was willst Du? War doch schon kaputt."
Frage: "Bist Du der Meinung, meine Haltung ist so in Ordnung?"

Was hat das mit dem Thema dieses Threads zu tun?

Zur Erinnerung: Es ging um eine Haftpflicht-Versicherung, die droht, Geschädigte von Unfällen des Betrugs anzuzeigen, wenn ein Schaden abgerechnet wird an einem Fahrzeug, das vorher einmal als "Totalschaden" begutachtet wurde.

Zitat:

@asphalthoppler schrieb am 19. April 2018 um 22:59:18 Uhr:


Hallo, sorry, auf Seite 2 habe ich aufgehört zu lesen.
Erinnert mich unerfreulich an Telefonate...

.. die du dann trotzdem zuende anhörst, um dem Anderen zu erklären, dass du eh im Recht warst?

Leg doch einfach auf - Niemand zwingt einen hier, zu diskutieren, wenn es anstrengend erscheint.

Oder, falls du neue Argumente hast - nenne sie.

Zitat:

@Eierlein2 schrieb am 19. April 2018 um 18:01:09 Uhr:


https://www.motor-talk.de/.../...ko-wegen-his-eintragung-t6322626.html

Ok, danke für den Link.

Hier sollte ein Unfall-PKW mit früherem Totalschaden-Gutachten für ~12.000 E neu per

Vollkasko

versichert werden, und die Versicherung lehnte das ab mit Verweis auf HIS.

Kann man noch nachvollziehen; zumal der Betroffene dann nicht mehr berichtet, ob die Sache nach Angabe der erfolgten Reparatur in Ordnung ging.

Ein Problem sehe ich darin, wenn diese Prozesse nicht klar definiert sind, also reicht die Angabe "repariert", oder nur mit Foto, oder nur mit Rechnung, oder nur mit Gutachten usw.
Verspricht sich die Versicherung einen Vorteil, die 'Betrüger' im Unklaren über ihre Pläne zu lassen?

So etwas muss mal jemand vor Gericht bringen, damit die Haltung der Versicherung auf den Prüfstand kommt (oder hat jemand schon ein Urteil/Az.?).
Wäre vielleicht auch eine Sache für den Verbraucherschutz.

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