Corsa D 1.3 CDTI 17 Zoll Felgen
Hallo, mich würde interessieren ob ich meinem Corsa Baujahr, 09/ 2009 mit 17 Zoll opc Felgen ausstatten darf.
Motor : Z13DTH 66 KW /90PS
0035 AFT
Vielen Dank
32 Antworten
Gibt z.B. Felgen von DOTZ mit 7x 17" ET38 die könnten mit 205/45 17 ohne Lenkeinschlagbegrenzung gefahren werden.
Wenn Du bei ET44 (Deine gekauften original Felgen) li & re je 5mm Platten drauf machst kommst Du auf ET39.
Das könnte mit 205er Reifen klappen, mit den 215er kommst Du eigentlich nicht um die Lenkeinschlagbegrenzung rum.
Die muß übrigens (laut den mir konsultierten Prüfern; GTÜ, TÜV & DEKRA) von einer Fachwerkstatt geleistet und dokumentiert werden.
Aber wie gesagt, ich drücken Dir die Daumen das es bei Dir reibungslos funktioniert.
Gruß
D.U.
Zitat:
@n.star schrieb am 11. April 2020 um 18:00:18 Uhr:
Zitat:
@Astradruide schrieb am 11. April 2020 um 14:36:20 Uhr:
Es gibt keinen 1.3 CDTI mit 90kW.
Ja, richtig, ich habe mich verschrieben, richtig wären 70 KW / 95 PS.
Habe jetzt auch die entsprechende Stelle im 2015er Umrüstkatalog gefunden, und zwar hier:https://www.tuev-hessen.de/.../...atalog_Raeder_Reifen_01_2015_ger.pdf.
Seite 35/36 Fn. 3. Nur mit Sportfahrwerk und Lenkwinkelbegrenzer.
und wenn es der A13DTE ist dann trifft nur Seite 39 zu.
Zitat:
@TheBlackPlus schrieb am 12. April 2020 um 02:43:22 Uhr:
Naja, der TÜV meinte dass dies alles unkomplizierter und vorallem günstiger macht.
Hab denen am Telefon gesagt dass es sich um eine original OPEL-Felge handelt.
Werde mal am Di. bei Opel anrufen bzw. denen ne Mail schreiben mit den Daten der Felgen (schriftlich ist vielleicht einfacher weil Fotos gesendet werden können). Will zumindest ne Bestätigung von denen haben, dass eine ABE/EG-Übereinstimmungserklärung/oder sonst was nicht erforderlich ist. Ob als einzelnes Dokument oder einfach der Ausdruck der Mail.
Von mir aus auch ein Datenblatt. Irgendwas was ich dem TÜV zum Fras vorwerfen kann.
Du wirst von Opel nicht bescheinigt bekommen was nicht eh schon im CoC oder dem Serienreifenumrüstkatalog abgebildet ist. Da wird man keine Ingenieure aus dem Coronaschlaf holen damit sie sie ihre CAD-Programme anwerfen, prüfen, berechnen, bescheinigen ... nicht für ein Model das schon 6 Jahre aus dem Verkauf ist. ... die werden Dir eher die Nicht-zulässigkeit bescheinigen.
Zitat:
Ich könnte ja sonst was behaupten.
Eben, weil Du irgendwas behauptest wird ein Fahrzeuggutechter dann eine Einzelabnahme machen. Die Kriterien sind da recht eindeutig. Nach 1. Sichtprüfung wird der prüfer, im Zweifel, bei voller Beldadung eine Testfahrt machen, Vollbremsungen hinlegen und das Lenkrad hart einschlagen. Wenn's dann nirgends am Reifen und dem Chassis gefressen hat bekommst Du den Eintrag.
Zitat:
Deutschland ist nunmal das Land der Bürokratie. Da will man Papier sehen im schlimmsten Fall.
Das ist in den meisten Ländern nicht viel anders. Mit amm lockersten ist es wohl in Finnland 😁