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Copyright / Aufkleber am Auto

VW Golf
Themenstarteram 17. Juli 2020 um 6:54

Morgen Leute,

ich kann im Netz leider irgendwie nichts eindeutiges finden, aber evtl wisst ihr ja Bescheid.

Ist es grundsätzlich legal, ein geschütztes Logo (z.B. großer Volkswagen Aufkleber) auf einen VW zu kleben?

Die Marke ist ja geschützt, aber ich bin mir nicht sicher, wie das in solch einem Fall läuft.

Und was wäre, wenn ich dann irgendwann das Auto verkaufe und der Aufkleber noch dran ist?

Oder der Schriftzug wäre einlackiert... legal? Nicht legal?

Ich danke euch schon mal für die Hilfe ???

Beste Antwort im Thema

Jetzt laßt mal die Kirche im Dorf und hört auf, irgend etwas zu konstruieren! VW-Aufkleber auf einem VW hat keine Folgen und unterliegt nicht irgendwelchen Copyright-Regularien.:o:rolleyes:

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Du hast den 1. April um ein paar Tage verpasst.

Oder war die Frage tatsächlich ernst gemeint?

Zitat:

@Abduhlla schrieb am 17. Juli 2020 um 08:54:46 Uhr:

Morgen Leute,

ich kann im Netz leider irgendwie nichts eindeutiges finden, aber evtl wisst ihr ja Bescheid.

Ist es grundsätzlich legal, ein geschütztes Logo (z.B. großer Volkswagen Aufkleber) auf einen VW zu kleben?

Die Marke ist ja geschützt, aber ich bin mir nicht sicher, wie das in solch einem Fall läuft.

Und was wäre, wenn ich dann irgendwann das Auto verkaufe und der Aufkleber noch dran ist?

Oder der Schriftzug wäre einlackiert... legal? Nicht legal?

Ich danke euch schon mal für die Hilfe ???

.....echt jetzt? :o

Markenschutz schützt nicht vor Dummheit!

Ich bin kein Jurist, aber ich schätze mal, dass Aufkleber eigentlich nur dann zulässig sind, wenn sie offiziell lizenziert sind und als reine Fan-Artikel erkennbar sind. Es darf also kein falscher Eindruck von der Beziehung zwischen dem VW-Konzern und dem restlichen Fahrzeug bzw. dessen Nutzer/Eigentümer entstehen.

Ich habe z.B. vor ein paar Tagen ein Fahrzeug mit einer Art schwarz-weiß-roten Banderole oder Flagge in den Seitenfenstern gesehen. Wenn da zusätzlich ein großes VW-Logo angebracht worden wäre, dann könnte VW dagegen wahrscheinlich vorgehen.

Nein, sind schon wieder Ferien!?

@TE

Frage doch in Wolfsburg nach, ob du mit den VW-Logos im Kühlergrill und an der Heckklappe herumfahren darfst, eventuell verletzt du das Copyright.

Hm, es hab mal einen Fall, dass ein Lieferwagen an der Seite ein lackiertes Vereinslogo (glaube es war Dortmund) hatte. Der Verein ging dagegen vor. Ich glaube aber, dass Du Dir bei einer privaten Nutzung keinen Kopf machen musst.

Sorry, da würde ich nicht zwei Sekunden nachdenken, ob ich einen großen Original-VW-Aufkleber an einen VW kleben dürfte. Wozu sind die denn sonst da? Auf einem Mercedes sehen die irgendwie lustig aus, wie gewollt und nicht gekonnt.

Das VW Logo war ja nur ein Beispiel.

Ich habe mal von einem Fall gehört (Wahrheitsgehalt nicht verifiziert) bei dem sich jemand ein Coca Cola Logo auf seinem Fahrzeug aufgebracht hat.

Das Fahrzeug war wohl auch in Rot Weiß gestylt...

Coca Cola fand das wohl nicht so doll und ihm das untersagt.

Bei normalen Logos brauchst du für die Verwendung die Genehmigung vom Rechteinhaber. Die kann im Einzelfall im Vertrieb quasi konkludiert sein, wenn der Rechteinhaber die Sticker, Klebefolien usw. selbst vertreibt.

Aber einen Ferrari- Aufkleber auf einem Schweinetransporter? Wird schwer, da die Genehmigung zu bekommen.

Zitat:

@FoxMulder1970 schrieb am 17. Juli 2020 um 13:40:18 Uhr:

https://www.autobild.de/.../toyota-mr2-fake-ferrari-f355-16952537.html

Das Hauptzollamt wird festgestellt haben, dass es diesen Umbausatz völlig legal zu kaufen gibt, und er dem Original nicht ähnlich sieht. Die Ferrari Logos sind da natürlich nicht dabei. Die kann man sich aber als Original beschaffen und darf sie dann auch für private Zwecke auf jedes andere Auto kleben.

Es gab auch mal Rennautos im „Martini“-Look.

Dieser Look wird gerne kopiert und auf andere Autos geklebt. Dagegen hat Martini auch schon geklagt.

Also ganz abwegig ist die Idee ja nicht ...

Ich halte das Thema auch nicht für abwegig.

Bei dem Toyota mit Ferrari-Logos ist wahrscheinlich die Verwechslungsgefahr der Knackpunkt. Wenn ein Laie bei einem roten Sportwagen mit allerhand Ferrari-Logos den Eindruck gewinnen kann, dass es sich um einen Ferrari handelt, dann kann Ferrari dagegen vorgehen. Da wird für Außenstehende die Marke Ferrari auf das Niveau Toyota "runtergezogen". Das Zollamt geht das nicht direkt etwas an, aber die Ferrari-Anwälte wird das wahrscheinlich interessieren.

Jetzt laßt mal die Kirche im Dorf und hört auf, irgend etwas zu konstruieren! VW-Aufkleber auf einem VW hat keine Folgen und unterliegt nicht irgendwelchen Copyright-Regularien.:o:rolleyes:

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