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Continentale zögert Zahlung hinaus

Themenstarteram 15. Februar 2020 um 13:33

Hallo,

folgendes Problem: Ende November 2019 ist mir jemand auf einem Kameraüberwachten Parkplatz gegen das Auto gefahren. Hat einen Zettel mit einer Nummer hinterlassen. Einige Tage später kam dann der Gutachter und stellte einen Schaden über ca. 5.000€ fest. Ich habe einen Anwalt dieser Sache anvertraut und den Fall bei der Polizei gemeldet. Nun scheint diese Versicherung alles mögliche zu versuchen um das ganze Spiel so lange es geht hinauszuzögern. Erst wurde ein externes Ingenieursbüro beauftragt das Gutachten durchzusehen. Nun möchten sie Akteneinsicht haben. Mein Anwalt hat bereits vor ca. 4 Wochen bei der Staatsanwaltschaft die Akten gefordert und bisher ist nichts passiert.

Anfangs hat die Versicherung laut Anwalt auf keine Anrufe oder mails reagiert. Nun sind es bald fast 4 Monate seit dem Unfall und immernoch ist nichts passiert. Schläft mein Anwalt? Schläft die Staatsanwaltschaft? Beides vielleicht der Fall? Weder noch? Wie lange muss man sich als Unfallopfer gedulden, bis irgendwann mal etwas passiert? Es muss doch für jeden Schritt gewisse Fristen geben, die die andere Partei einzuhalten hat. Ich spiele fast schon mit dem Gedanken den Anwalt zu wechseln, weil ich da einfach nicht das Gefühl habe, dass da etwas passiert oder irgendwie Druck gemacht wird. Vielleicht nicht zurecht, aber wenn man nach 4 Wochen noch keine Antwort von der Staatsanwaltschaft bekommt bzw. Akteneinsicht, dann kann man da doch mal nachhaken und die Herren noch mal erinnern. Irgendetwas. Und nicht nur warten, bis irgendwann vielleicht mal was reinschneit.

Was sollte ich tun? Einfach weiter warten bis sich das ganze von selbst irgendwie regelt?

Beste Antwort im Thema

Den Klageentwurf hab ich am Freitag zugemailt - und plötzlich kommt Bewegung rein.

Ich bin dieses ständige Vera.... werden einfach leid. Gutachten, die illegal in die Restwertbörsen eingestellt werden, verbindliche Kaufangebote von Händlern am A... der Welt (der letzte 670 km entfernt), dann das Fahrzeug nicht abholen und trotzdem munter weiter in der Restwertbörse bieten können. Lachleute, äh, Fachleute, die die Gutachten von richtigen Sachverständigen büromäßig überprüfen und natürlich nach unten korrigieren. Erst gibt's den Klageentwurf, eine weitere Woche Frist zur Zahlung und dann wird die Klage eingereicht. Eine andere Sprache verstehen die Sachbearbeiter nicht. Lustigerweise habe ich schon viele Klagen wieder zurück nehmen dürfen, weil nach Zustellung plötzlich alles gezahlt wird.

Ich wüsste auch nicht, warum ich als Geschädigter meinen Schufa-Score mit einem Kredit beeinträchtigen sollte, meine Ersparnisse in die Werkstatt tragen, meine wirtschaftlichen Verhältnisse vor irgend einer Versicherung darlegen sollte, nur weil die nicht in die Hufe kommen. Hoffentlich macht diese LG-Entscheidung keine Schule. LG Darmstadt ist mit seiner Entscheidung zur fiktiven Abrechnung ja kräftig auf die Schn.. gefallen.

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Zitat:

@Nuwandax schrieb am 15. Februar 2020 um 15:38:49 Uhr:

 

Ich bin da schuldtechnisch komplett raus aus der Sache, ich befand mich ja nicht im Auto. Jetzt steht das Auto rum und ich darf mich mit den Kosten und dem ganzen gedöns (Bahn fahren bzw. Karten kaufen, Umwege in Kauf nehmen, früher zur Arbeit los, später nach Hause etc.) herumplagen und kriege nicht mal einen Leihwagen gestellt.

Ich hatte ohne es zu wissen gedacht, daß der Wagen noch fahrbereit ist. Ist er definitiv als nicht fahrtüchtig begutachtet?

Wenn ja:

Such Dir im Bekanntenkreis jemanden, der deutlich formulieren kann (nein, es ist keine Schwäche, wenn man das selbst nicht kann) und schreibe dem Anwalt, er soll _sofort_ Abschläge für den Nutzungsausfall bei der Vers. geltend machen, mit Frist. Und er soll schreiben daß Du Kosten und Zeitaufwand hast, einfach um das Argument gebracht zu haben.

Zuckt er dann nicht innerhalb einer Woche gehst Du zur RA-Kammer und beschwerst Dich, am besten mit Begleitung. Was hast Du dem RA bisher gezahlt?

Aus Erfahrung (nicht nur von mir, auch Umfeld) weiß ich, daß manche RA echte Lahmärsche sind. Da hat man dann Pech.

@Nuwandax

Wenn ich mir mal aus deinen Beiträgen hier das Relevante zusammenpicke, dann hat dein Anwalt bisher alles richtig gemacht. Dass es so lange dauert liegt daran, dass die Versicherung erstmal die Ermittlungsakte einsehen möchte, bevor sie in die Regulerung eintritt. Dass sie dann erheblich mehr Zinsen und Nutzungsausfall bezahlen müssen, dass ist den Versicherungen komplett egal.

Dein Anwalt kann sofort Zahlungsklage einreichen, auch für den Nutzungsausfall bis zur Regulierung und bis zum Reparaturabschluss. Ohne Kenntnis der Ermittlungsakte besteht allerdings das Risiko, dass dann ein ggf. relevanter Aspekt, den man noch nicht kennt, auch bei der Antragstellung (Forderung) unberücksichtigt bleibt. Das ist ein gewisses Kostenrisiko. Dafür bist Du aber RS-versichert. Wenn Du deinen Anwalt aus der eventuellen Haftung gegenüber der RS-Versicherung freistellst, die mit einer Klageerhebung ohne Akteneinsicht verbunden sein kann, wird er die Klage sicherlich umgehend einreichen.

Also bislang läuft alles richtig und es wird nicht dein finanzieller Schaden sein, wenn Du die Füße stillhältst. Das wäre meine Empfehlung.

Eine Forderung kann als vorläufig erklärt werden.

Was hat denn der TE mit den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft zu tun?

Der Verursacher ist bekannt, die Schadenhöhe ist bekannt, es kann sofort - ggf. unter Vorbehalt weiterer Forderungen - reguliert werden.

Themenstarteram 15. Februar 2020 um 16:30

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 15. Februar 2020 um 17:15:00 Uhr:

@Nuwandax

Wenn ich mir mal aus deinen Beiträgen hier das Relevante zusammenpicke, dann hat dein Anwalt bisher alles richtig gemacht. Dass es so lange dauert liegt daran, dass die Versicherung erstmal die Ermittlungsakte einsehen möchte, bevor sie in die Regulerung eintritt. Dass sie dann erheblich mehr Zinsen und Nutzungsausfall bezahlen müssen, dass ist den Versicherungen komplett egal.

Dein Anwalt kann sofort Zahlungsklage einreichen, auch für den Nutzungsausfall bis zur Regulierung und bis zum Reparaturabschluss. Ohne Kenntnis der Ermittlungsakte besteht allerdings das Risiko, dass dann ein ggf. relevanter Aspekt, den man noch nicht kennt, auch bei der Antragstellung (Forderung) unberücksichtigt bleibt. Das ist ein gewisses Kostenrisiko. Dafür bist Du aber RS-versichert. Wenn Du deinen Anwalt aus der eventuellen Haftung gegenüber der RS-Versicherung freistellst, die mit einer Klageerhebung ohne Akteneinsicht verbunden sein kann, wird er die Klage sicherlich umgehend einreichen.

Also bislang läuft alles richtig und es wird nicht dein finanzieller Schaden sein, wenn Du die Füße stillhältst. Das wäre meine Empfehlung.

Wie genau funktioniert das dann mit den Kosten? Der Gutachter hat Schaden (Summe) X festgestellt wenn repariert wird und Schaden (Summe) Y bei fiktiver Abrechnung. Also abgesehen vom Nutzungsausfall. Das wären bei mir laut Rechnung vom Anwalt 25€. Da lacht sich die Versicherung ja tot (ich auch). Jedenfalls verglichen damit, was mir da alles für ein Stress auferlegt wird seit 4 Monaten. Steht in keinerlei Verhätlnis dazu. Was wären da noch für Zinsen, die dazukommen? Und wie würden die am Ende abgrechnet werden? Wenn das auch wieder 12,30€ oder so sind, kann man die ruhig weglassen. Mein Anwalt sagte vor knapp 4 Monaten schon, dass die fiktive Abrechnung sowieso geringer ausfallen wird, weil die Versicherung nicht das zahlen wird, was mir laut Gutachten zusteht.

Aber gut, dann werde ich wohl weiter warten müssen.

Themenstarteram 15. Februar 2020 um 16:32

Zitat:

@Bnuu schrieb am 15. Februar 2020 um 17:22:53 Uhr:

Eine Forderung kann als vorläufig erklärt werden.

Was hat denn der TE mit den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft zu tun?

Der Verursacher ist bekannt, die Schadenhöhe ist bekannt, es kann sofort - ggf. unter Vorbehalt weiterer Forderungen - reguliert werden.

Du müsstest mal mit meinem Anwalt sprechen und ihm das klarmachen. :D

Ach ja, mein Auto ist laut Gutachten nicht verkehrssicher (aber noch fahrbereit). Was auch immer das für mich bedeutet (versicherungstechnisch bzw. rechtlich gesehen).

Das bedeutet, dass dir die 25,- €/Tag zustehen. Das dürften bislang also rund 750,- € / mtl. NA zzgl. Sachschaden (netto) + Kosten sein, wenn Du bei der fiktiven Abrechnung bleibst. Zinsen gibt es ab Verzug in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (derzeit also rund 4,83% p.a.).

Na ja - der Nutzungsausfall beläuft sich inzwischen auf rund 3.000 € (120 x 25 = 3.000).

So ganz lächerlich ist diese Summe nicht...

Edit - ich habe gerade gesehen, dass es ja nur ca. 3 Monate sind - rechnen wir mal großzügig 90 Tage à 25 €, dann sind das immerhin noch 2.250 €. Dafür kann man mal etwas Bus und Bahn fahren.

am 15. Februar 2020 um 16:48

Sag ich doch auch :D

Am Ende wenn es dauert, kommt da ein schickeres Auto bei raus :p

Und genau, 25 pro Tag.

Themenstarteram 15. Februar 2020 um 16:51

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 15. Februar 2020 um 17:40:07 Uhr:

Das bedeutet, dass dir die 25,- €/Tag zustehen. Das dürften bislang also rund 750,- € NA zzgl. Sachschaden (netto) + Kosten sein, wenn Du bei der fiktiven Abrechnung bleibst. Zinsen gibt es ab Verzug in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (derzeit also rund 4,83% p.a.).

Ok. Also ich habe nur die Rechnung vom Anwalt gesehen direkt nachdem das Gutachten vor ca. 4 Monaten erstellt wurde. Da stand dann eben die Summe der fiktiven Abrechnung + 25€ = Gesamtsumme. Ich dachte daher, dass das einfach 25€ sind, die obendrauf kommen. Nicht pro Tag. Das ist dann sicher eine ganz andere Dimension.

Der Gutachter hat bei der Nutzungsausfallentschädigung übrigens 65€ pro Kalendertag "errechnet" (Mietwagenklasse 07). Ich weiß, dass das was damit zu tun hat, welchen Wagen ich fahre (Kleinwagen, Oberklasse etc). Ich bin da wohl mit meinem eher unten angesiedelt. Woher genau kommt die Summe 25€? Und bezieht sich die 65€ nur auf einen Ersatzwagen und hat nichts mit der Abrechnung am Ende zu tun (im Gegensatz zu den 25€ die da täglich hinzukommen würden)? Ich hätte angenommen, dass beide Summen identisch sein müssten.

Dann stehst Du derzeit bei 7.800,- € NA + Sachschaden + Kosten und die 25,- € sind die übliche Aufwandspauschale. Ich würde mal sagen, dass das doch ganz ordentlich ist. Also schön locker bleiben. ;)

am 15. Februar 2020 um 16:59

Na das wird ne fette Karre, bei 65euro sollte der Wagen so insgesamt noch über 10t Euro Wert sein und Richtung mittelklasse gehen glaub ich.

Aber wie du dann auf die 25 kommst.

Was fährst du denn bzw. Bist du gefahren?

Zitat:

@Nuwandax schrieb am 15. Februar 2020 um 17:32:24 Uhr:

 

Ach ja, mein Auto ist laut Gutachten nicht verkehrssicher (aber noch fahrbereit). Was auch immer das für mich bedeutet (versicherungstechnisch bzw. rechtlich gesehen).

Also nicht benutzbar. Allerdings weiß ich nicht, welchen Aufwand es bedeutet, es verkehrssicher zum machen. Stichwort Schadenminderungspflicht. Ist es nur ein Rückspiegel kann man wohl davon ausgehen, daß es dem Geschädigten zumutbar ist, je nach Aufwand den ranbauen zu lassen.

Andererseits würde ich z.B. nicht mit einem zerschroteten Kotflügel oder Radhausverkleidung fahren, weil dann grade im Winter Wasser und Dreck an den Spalten an Stellen kommt, wo es sonst nie hinkommt.

Themenstarteram 15. Februar 2020 um 18:39

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 15. Februar 2020 um 17:57:34 Uhr:

Dann stehst Du derzeit bei 7.800,- € NA + Sachschaden + Kosten und die 25,- € sind die übliche Aufwandspauschale. Ich würde mal sagen, dass das doch ganz ordentlich ist. Also schön locker bleiben. ;)

Na dann gedulde ich mich noch. Wenn es sich am Ende sowieso auszahlt, umso besser. :)

Themenstarteram 15. Februar 2020 um 18:41

Zitat:

@Bmwler10000 schrieb am 15. Februar 2020 um 17:59:26 Uhr:

Na das wird ne fette Karre, bei 65euro sollte der Wagen so insgesamt noch über 10t Euro Wert sein und Richtung mittelklasse gehen glaub ich.

Aber wie du dann auf die 25 kommst.

Was fährst du denn bzw. Bist du gefahren?

Es ist eigentlich "nur" ein Astra GTC mit 10.000€ Wiederbeschaffungswert. Also nichts weltbewegendes, aber halt auch kein Twingo aus 1998 oder so. :D

Themenstarteram 15. Februar 2020 um 18:49

Zitat:

@Bnuu schrieb am 15. Februar 2020 um 19:36:58 Uhr:

Zitat:

@Nuwandax schrieb am 15. Februar 2020 um 17:32:24 Uhr:

 

Ach ja, mein Auto ist laut Gutachten nicht verkehrssicher (aber noch fahrbereit). Was auch immer das für mich bedeutet (versicherungstechnisch bzw. rechtlich gesehen).

Also nicht benutzbar. Allerdings weiß ich nicht, welchen Aufwand es bedeutet, es verkehrssicher zum machen. Stichwort Schadenminderungspflicht. Ist es nur ein Rückspiegel kann man wohl davon ausgehen, daß es dem GEschädigten zumutbar ist, je nach Aufwand den ranbauen zu lassen.

Andererseits würde ich z.B. nicht mit einem zerschroteten Kotflügel oder Radhausverkleidung fahren, weil dann grade im Winter Wasser und Dreck an den Spalten an Stellen kommt, wo es sonst nie hinkommt.

Der Typ ist halt voll in meine vordere Felge gefahren. Stoßstange beschädigt/versetzt, muss neu lackiert werden. Achse könnte beschädigt sein, Lenkgetriebe, Kotflügel hat Spuren. Das hat der Gutachter alles mit aufgenommen. Fahren kann man damit schon (komplett schiefes Lenkrad halt), aber wenn es nicht sein muss, dann will ich es auch lieber vermeiden.

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