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Continentale zahlt nicht ohne Angabe von Gründen

Themenstarteram 31. August 2018 um 12:05

Hallo allerseits,

eine absolute Frechheit hat sich die Continentale bei mir geleistet:

Ich habe Ende letzten Jahres ein Auto gekauft und dieses bei der Conti versichert. Man muss dazu sagen, dass ich seit 20Jahren und mein Vater seit 50Jahren bei der Conti versichert sind.

Leider wurde mir nach 3Monaten das Fahrzeug über Nacht vor meiner eigenen Haustür geklaut. Ärgerlich genug, aber das kann halt passieren. Im Anschluss zur Polizei und bei der Conti den Schaden gemeldet.

Soweit so gut.

Die nächsten 6,5 Monate habe ich trotz mehrfacher Nachfrage keine Aussage bekommen, wann oder in welcher Höhe ich mit einer Auszahlung rechnen kann. Ich wurde immer nur hingehalten und habe dann heute ein Schreiben bekommen, in dem steht, dass die Conti nicht zahlt und den Diebstahl sogar anzweifelt.

Ich habe direkt bei der Schadensabteilung angerufen und wollte wissen, warum diese nicht zahlt. Dort sagte man mir, dass ich den Grund der Absage nur in einem gerichtlichen Verfahren erfahren werde.

WTF??? Das ist die absolute Frechheit und ich kann nur jeden empfehlen einen riesen Bogen um diese Versicherung zu machen. In meinem Bekannten und Freundeskreis werde ich dies ebenfalls sehr deutlich streuen und ich hoffe, dass ich wenigstens in einem gerichtlichen Verfahren zu meinem Recht komme.

PS: Hat sonst jemand schon mal so eine Erfahrung gemacht und mir Tips geben, auf was ich mich da gefasst machen muss?

Mfg

Dirk

Beste Antwort im Thema

Der normale Ablauf bei einer solchen Geschichte sieht ungefähr so aus:

Mein Auto wird gestohlen. Am selben Tag hat die Versicherung die Schadensmeldung. Spätestens nach drei Tagen hat ein Gutachter den Wiederbeschaffungswert ermittelt. Der geht mit entsprechender Zahlungsaufforderung an die Versicherung. Diese hat bedingungsgemäß nach Schadensmeldung einen Monat Zeit abzuwarten, ob das Fahrzeug wieder auftaucht. Wenn also nach spätestens 5 Wochen die versicherte Leistung nicht auf dem Konto gebucht ist, reiche ich unverzüglich Zahlungsklage ein.

Wenn der TE sich hier sechseinhalb Monate auf die Rolle schieben lässt, ist er entweder völlig verpeilt, oder an der Geschichte stimmt was nicht...

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Klag halt den Schadensbetrag ein. Hoffentlich hast Du dich hinsichtlich des Nutzungsausfallschadens nach Verzugseintritt klug verhalten. Damit lässt sich ganz gut zurückstänkern.

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 31. August 2018 um 14:32:46 Uhr:

Hoffentlich hast Du dich hinsichtlich des Nutzungsausfallschadens nach Verzugseintritt klug verhalten. Damit lässt sich ganz gut zurückstänkern.

Gehört es zur Allgemeinbildung, mit dieser Andeutung was anfangen zu können?

Ja.

Themenstarteram 31. August 2018 um 13:09

Ist dies nicht nur gegen den Verkäufer möglich? Aber in meinem Fall wurde Wagen ja geklaut.

Die Versicherung hat die Regulierungsfrist von 6 Wochen gerissen. Das geht dann auch dort.

Und das "Zurückstänkern" solltest Du mit Anwalt machen.

Hast Du denn noch alle jemals für das Auto hergestellte Schlüssel? Irgendeinen Trumpf glauben die im Ärmel zu haben.

...die haben eine im Ärmel - hier sind bestimmt nicht alle Fakten auf dem Tisch, da bin ich sicher. Sorry, aber bei Diebstahl gibt es bestimmt Regeln. Und es muss im übrigen nicht innerhalb von 6 Wochen gezahlt werden...

AKB 2.7 mal im Hinblick auf Entwendung verstehend lesen und dann "schätzen" ...

Der normale Ablauf bei einer solchen Geschichte sieht ungefähr so aus:

Mein Auto wird gestohlen. Am selben Tag hat die Versicherung die Schadensmeldung. Spätestens nach drei Tagen hat ein Gutachter den Wiederbeschaffungswert ermittelt. Der geht mit entsprechender Zahlungsaufforderung an die Versicherung. Diese hat bedingungsgemäß nach Schadensmeldung einen Monat Zeit abzuwarten, ob das Fahrzeug wieder auftaucht. Wenn also nach spätestens 5 Wochen die versicherte Leistung nicht auf dem Konto gebucht ist, reiche ich unverzüglich Zahlungsklage ein.

Wenn der TE sich hier sechseinhalb Monate auf die Rolle schieben lässt, ist er entweder völlig verpeilt, oder an der Geschichte stimmt was nicht...

Die AKB enthalten an der angegebenen Stelle für die Entwendungsleistung in der Regel eine Zahlfrist: 1Monat(Abwartefrist)+2Wochen, also ca. 6 Wochen. Dann kann man ungestraft zurückstänkern. ;)

Hinweise auf ungeschicktes Verhalten und Mutmaßungen zum Wahrheitsgehalt sind an dieser Stelle total hilfreich ... :rolleyes:

Da gibt es viele Möglichkeiten, die eine pauschale Ablehnung begründen.

Z.B. Verschweigen Vorschäden, duplizieren von Schlüsseln Ablauf Leasing Vertrag.

Ich hätte als TE überhaupt nicht telefoniert, sondern alles schriftlich verfasst.

BTW: Die Betrugsquote lag zu meiner Zeit zwischen 40-50%

Nichts für ungut.

Zitat:

@Daragon schrieb am 31. August 2018 um 14:05:47 Uhr:

Dort sagte man mir, dass ich den Grund der Absage nur in einem gerichtlichen Verfahren erfahren werde.

Exakt dasselbe hat mein Anwalt schriftlich von der HUK bekommen.

Bei mir handelt es sich allerdings um einen (zu 100%) unverschuldeten VU.

Der Wagen ist seit 7 Jahren auf mich zugelassen und VK versichert. Das ist mein erster Unfall und der Wagen ist zu 100% Unfallfrei. Da wurde auch nie was nachlackiert oder ähnliches.

Erst hat die HUK gesagt, dass die ein Nachgutachten machen wollen. Dann kam Dekra zu mir und hat alles was mein Gutachter aufgeschrieben hat, bestätigt.

Dann war wieder ein Monat still und auf einmal schreiben die, dass die ohne Gericht nicht zahlen.

Ich frage mich ernsthaft, was die sich damit erhoffen?!?

Damit steigen doch nur die Kosten für die.

Da sich das wahrscheinlich noch lange hinziehen wird, ich aber zu 99,98% gewinnen werde (Recht haben und Recht bekommen) habe ich eine Frage:

Habe ich die Möglichkeit das Geld für die Instandsetzung von meiner VK zu nehmen? Anschiessend können die beiden Versicherungen dann untereinander abklären...

Der Schaden ist schon etwas größer und ich will da ungern in Vorkasse treten.

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 31. August 2018 um 22:04:21 Uhr:

Die AKB enthalten an der angegebenen Stelle für die Entwendungsleistung in der Regel eine Zahlfrist: 1Monat(Abwartefrist)+2Wochen, also ca. 6 Wochen.

Das stimmt so nicht.

Die Zahlungsfrist in der Kasko beträgt generell 2 Wochen nach Vorliegen aller Fakten.

Bei Entwendung muss 1 Monat abgewartet werden, ob das Fahrzeug wieder auftaucht.

Beide Fristen laufen parallel und werden nicht addiert.

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