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KFZ Versicherung Zahlung

Themenstarteram 19. Februar 2019 um 21:30

Hallo,

ich hätte mal eine Frage zur KFZ Versicherung.

Also in meiner Vergangenheit hatte ich bisschen Schulden, die ich immer noch abbaue, die es unmöglich macht, eine KFZ Versicherung monatlich zu bezahlen.

Jedoch habe ich auf einer Online-Seite eines Versicherers einen wahrscheinlich möglichen Weg gefunden, dass meine Freundin als Zahler eingetragen wird, und die monatliche Zahlung immer über Sie läuft(Sie hat keinen Führerschein, aber man kann ihre Daten in Zahlungsdaten eintragen). Meiner Meinung nach sollte es dann mit der Versicherung mit monatlicher Zahlung klappen, weil der Versicherer dann die Schufa-Daten von meiner Freundin einholt?

Was ist eure Meinung?

Beste Antwort im Thema

Deine Freundin sollte sich dringendst einen neuen Freund suchen. Wenn du nicht einmal die Versicherung monatlich zahlen kannst, solltest du beim ÖPNV oder Fahrrad bleiben.

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Deine Freundin sollte sich dringendst einen neuen Freund suchen. Wenn du nicht einmal die Versicherung monatlich zahlen kannst, solltest du beim ÖPNV oder Fahrrad bleiben.

Themenstarteram 19. Februar 2019 um 21:42

Zitat:

@PeterBH schrieb am 19. Februar 2019 um 22:40:11 Uhr:

Deine Freundin sollte sich dringendst einen neuen Freund suchen. Wenn du nicht einmal die Versicherung monatlich zahlen kannst, solltest du beim ÖPNV oder Fahrrad bleiben.

Naja ich zahle ja alles selber ??

Das ist schon eine heftige Nummer, was Du da vor hast! Was passiert, wenn Sie sich z.B. trennen würde? Sie müsste für deine Versicherung weiter zahlen (zahlst du dann auch an Sie weiter?) - Zahlt Sie deine Versicherungsprämie nicht mehr, ist Sie auch in der Schufafalle. Interessant ist das zu lesen: Muss die Versicherung einen mit Schufa-Eintrag nehmen - Dann spare mal eine Jahresprämie und dann bekommst du ne Haftpflicht Versicherung.

Der VN ist Ansprechpartner der VS. Abweichender BZ ist vereinbar, führt aber nicht zur Zahlungspflicht des BZ, im Zweifel ist der VN für Rückstände verantwortlich. Daher wird auch dort die Bonitätsprüfung erfolgen.... also... nix gewonnen.

Eine andere Nummer ist abweichender Halter und VN, aber so habe ich die Frage des TE nicht verstanden und wäre für die Freundin nicht empfehlenswert.

Wie bereits gesagt, fahr mit dem Fahrrad und bediene dich nicht anderer.

Es wird immer die Bonität des VN geprüft.

Du solltest einfach mal den Jahresbeitrag ansparen.

Monatliche Zahlweise kann bis zu 30% mehr kosten, lohnt sich also nie

Auch wenn es paradox klingt, für Leute die nicht mit Geld umgehen können, ist die monatliche Zahlung u.U. besser - auch wenn's im Endeffekt mehr kostet.

Und so aus der Erinnerung heraus gibt es für die Haftpflichtversicherung einen Annahmezwang.

"die es unmöglich macht, eine KFZ Versicherung monatlich zu bezahlen" - und wenn die Freundin VN ist, kann er plötzlich monatlich zahlen?

Zitat:

@NDLimit schrieb am 19. Februar 2019 um 23:07:56 Uhr:

 

Eine andere Nummer ist abweichender Halter und VN, aber so habe ich die Frage des TE nicht verstanden und wäre für die Freundin nicht empfehlenswert.

Wieso wäre das für die Freundin nicht empfehlenswert?

Weil der Freundin dann ein eventuell vorhandener Schadenfreiheitsrabatt im Schadensfall verloren geht.

Und sie als VN haftet

Was heißt denn sie haftet? Worst case??

Bei mir ist die Sache umgekehrt und aus anderen Gründen. Ich möchte das Auto meiner Freundin auf mich versichern - vollkasko. Sie ist Halterin, ich Versicherungsnehmer und trage sie als Fahrerin ein etc und zahle die Beiträge.

Falls wir uns trennen, wird das Auto notfalls abgemeldet und die Versicherung gekündigt.

Habe da bisher eigentlich kein Problem drin gesehen, habe aber auch keine Ahnung ob das in der Konstellation überhaupt funktioniert.

Zitat:

@JCW82 schrieb am 20. Februar 2019 um 13:22:47 Uhr:

Was heißt denn sie haftet? Worst case??

Bei mir ist die Sache umgekehrt und aus anderen Gründen. Ich möchte das Auto meiner Freundin auf mich versichern - vollkasko. Sie ist Halterin, ich Versicherungsnehmer und trage sie ein etc und zahle die Beiträge.

Falls wir uns trennen, wird das Auto notfalls abgemeldet und die Versicherung gekündigt.

Habe da bisher eigentlich kein Problem drin gesehen, habe aber auch keine Ahnung ob das in der Konstellation überhaupt funktioniert.

Das Auto kann aber nur deine Freundin abmelden

 

Nein, das Auto kann der abmelden, der über die Zulassungsbescheinigung Teil I und die Kennzeichen verfügt. Eine Berechtigung wird von der Zulassungsstelle nicht überprüft.

Wenn wirtschaftlich Gesunde diese Konstruktion wählen, ist das okay (mit dem Trennungsrisiko usw.). Hier haben wir aber einen TE, der nach eigenen Angaben wegen anderweitiger Verbindlichkeiten die monatlichen Prämien nicht (meinetwegen auch nur schwer) stemmen kann und deshalb seine Freundin als VN'in vorschieben möchte. Sie als "Zahlerin" einzutragen wird nicht reichen, weil sie diese "Bereitschaft" jederzeit widerrufen kann.

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