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Continentale zögert Zahlung hinaus

Themenstarteram 15. Februar 2020 um 13:33

Hallo,

folgendes Problem: Ende November 2019 ist mir jemand auf einem Kameraüberwachten Parkplatz gegen das Auto gefahren. Hat einen Zettel mit einer Nummer hinterlassen. Einige Tage später kam dann der Gutachter und stellte einen Schaden über ca. 5.000€ fest. Ich habe einen Anwalt dieser Sache anvertraut und den Fall bei der Polizei gemeldet. Nun scheint diese Versicherung alles mögliche zu versuchen um das ganze Spiel so lange es geht hinauszuzögern. Erst wurde ein externes Ingenieursbüro beauftragt das Gutachten durchzusehen. Nun möchten sie Akteneinsicht haben. Mein Anwalt hat bereits vor ca. 4 Wochen bei der Staatsanwaltschaft die Akten gefordert und bisher ist nichts passiert.

Anfangs hat die Versicherung laut Anwalt auf keine Anrufe oder mails reagiert. Nun sind es bald fast 4 Monate seit dem Unfall und immernoch ist nichts passiert. Schläft mein Anwalt? Schläft die Staatsanwaltschaft? Beides vielleicht der Fall? Weder noch? Wie lange muss man sich als Unfallopfer gedulden, bis irgendwann mal etwas passiert? Es muss doch für jeden Schritt gewisse Fristen geben, die die andere Partei einzuhalten hat. Ich spiele fast schon mit dem Gedanken den Anwalt zu wechseln, weil ich da einfach nicht das Gefühl habe, dass da etwas passiert oder irgendwie Druck gemacht wird. Vielleicht nicht zurecht, aber wenn man nach 4 Wochen noch keine Antwort von der Staatsanwaltschaft bekommt bzw. Akteneinsicht, dann kann man da doch mal nachhaken und die Herren noch mal erinnern. Irgendetwas. Und nicht nur warten, bis irgendwann vielleicht mal was reinschneit.

Was sollte ich tun? Einfach weiter warten bis sich das ganze von selbst irgendwie regelt?

Beste Antwort im Thema

Den Klageentwurf hab ich am Freitag zugemailt - und plötzlich kommt Bewegung rein.

Ich bin dieses ständige Vera.... werden einfach leid. Gutachten, die illegal in die Restwertbörsen eingestellt werden, verbindliche Kaufangebote von Händlern am A... der Welt (der letzte 670 km entfernt), dann das Fahrzeug nicht abholen und trotzdem munter weiter in der Restwertbörse bieten können. Lachleute, äh, Fachleute, die die Gutachten von richtigen Sachverständigen büromäßig überprüfen und natürlich nach unten korrigieren. Erst gibt's den Klageentwurf, eine weitere Woche Frist zur Zahlung und dann wird die Klage eingereicht. Eine andere Sprache verstehen die Sachbearbeiter nicht. Lustigerweise habe ich schon viele Klagen wieder zurück nehmen dürfen, weil nach Zustellung plötzlich alles gezahlt wird.

Ich wüsste auch nicht, warum ich als Geschädigter meinen Schufa-Score mit einem Kredit beeinträchtigen sollte, meine Ersparnisse in die Werkstatt tragen, meine wirtschaftlichen Verhältnisse vor irgend einer Versicherung darlegen sollte, nur weil die nicht in die Hufe kommen. Hoffentlich macht diese LG-Entscheidung keine Schule. LG Darmstadt ist mit seiner Entscheidung zur fiktiven Abrechnung ja kräftig auf die Schn.. gefallen.

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Staatsanwaltschaft braucht Dich nicht zu interessieren, da es hierbei um die straferechtliche Aufarbeitung geht.

Dich interessiert, dass du deinen Schaden bezahlt bekommst... das läuft auf dem zuvilrechtlichen Weg - d.h. Rechnung über den Betrag mit Verweis auf das Gutachten unter Fristsetzung zur Zahlung an die Versicherung + Unfallgegner (zur Kenntnis).

Anschließend eine Mahnung mit Fristsetzung von 8 Tagen zur Zahlung und evtl. noch eine witere Mahnung wieder mit Fristsetzung + Hinweis, dass bei Nichtzahlung unverzüglich der Klageweg beschritten wird... wieder an Versicherung + Unfallgegner (zur Kenntnis)

Anschließend Klage einreichen (bei über 5.000,- beim zuständigen Landgericht)... gegen Unfallgegner + Versicherung, Urteil mit vollstreckbarem Titel abholen und einen Gerichtsvollzieher beauftragen, damit der die Forderung eintreibt.

Da verstehe ich den Anwalt beim besten Willen nicht, wenn der auf Zack wäre, das Ganze Zug für Zug durchziehen würde, wäre der Unfallgegner und die Versicherung schon längst "sturmreif" geschossen - der Fall wäre abgeschlossen.

Sobald es nämlich Richtung Gericht geht -deshalb auch die Androhung einer unverzüglichen Klage in der Mahnung- entstehen weitere Kosten (Rechtsanwalt + Gerichtskosten) und so manche Versicherung wird dann plötzlich schnell mit dem Bezahlen.

Steht denn der Verursacher fest? Staatsanwaltschaft hat IMHO nicht mit Haftpflichtschadenregelung zu tun, nur mit evtl. Fahrerflucht.

Was sagt denn Dein Anwalt? Was hat er bisher unternommen?

Ich hatte mal einen lahmen Anwalt, den habe ich dann gebeten, eine Frist 14 Tage zu setzen und Klage anzukündigen. Hast Du RS um der Continental ne Klage ankündigen zu können? Dann zahlen die bei Erfolg nämlich noch den gegn. Anwalt. Oder ist Dein Erfolg fraglich?

Continentale ist der letzte Drecksladen. Hatten selbiges Vor paar Jahren wo ein extra Gutachter aus Dresden nach Cottbus geschickt wurde um das vorhandene Gutachten zudrücken. Gutachter hatte mehre Selbige Modelle ausgedruckt dabei welche in Polen standen. Hab ihn gefragt wo die Gasanlage, efh,zv,Alarmanlage oder Ahk ist? Haben es auch erst mit Anwalt durch geboxt. Ging damals um einen Ibiza 6k! Zu der Lahmarschigkeit der Staatsanwaltschaft kann ich nur sagen das der Anwalt von Schwiegermutter auch lange uff die Akte lange gewartet hat letztes Jahr beim Totalschaden. Reguliert wurde nach 4 Monaten von der Debka da noch widersprüchliche Angaben des Unfallverursachers dazu kamen

Themenstarteram 15. Februar 2020 um 14:38

Zitat:

@gast356 schrieb am 15. Februar 2020 um 14:53:07 Uhr:

Staatsanwaltschaft braucht Dich nicht zu interessieren, da es hierbei um die straferechtliche Aufarbeitung geht.

Dich interessiert, dass du deinen Schaden bezahlt bekommst... das läuft auf dem zuvilrechtlichen Weg - d.h. Rechnung über den Betrag mit Verweis auf das Gutachten unter Fristsetzung zur Zahlung an die Versicherung + Unfallgegner (zur Kenntnis).

Anschließend eine Mahnung mit Fristsetzung von 8 Tagen zur Zahlung und evtl. noch eine witere Mahnung wieder mit Fristsetzung + Hinweis, dass bei Nichtzahlung unverzüglich der Klageweg beschritten wird... wieder an Versicherung + Unfallgegner (zur Kenntnis)

Anschließend Klage einreichen (bei über 5.000,- beim zuständigen Landgericht)... gegen Unfallgegner + Versicherung, Urteil mit vollstreckbarem Titel abholen und einen Gerichtsvollzieher beauftragen, damit der die Forderung eintreibt.

Da verstehe ich den Anwalt beim besten Willen nicht, wenn der auf Zack wäre, das Ganze Zug für Zug durchziehen würde, wäre der Unfallgegner und die Versicherung schon längst "sturmreif" geschossen - der Fall wäre abgeschlossen.

Sobald es nämlich Richtung Gericht geht -deshalb auch die Androhung einer unverzüglichen Klage in der Mahnung- entstehen weitere Kosten (Rechtsanwalt + Gerichtskosten) und so manche Versicherung wird dann plötzlich schnell mit dem Bezahlen.

Ok, ich kann leider halt auch nur den Anwalt zitieren, da ich mich rechtlich nicht auskenne. Er hat es irgendwann doch noch irgendwie hinbekommen, die gegnerische Versicherung an den Hörer zu bekommen (welch Heldentat). Die Dame von der Continentale sagte dann...

Zitat:

dass eine Regelung zurzeit nicht erfolge, da auf die amtliche Ermittlungsakte gewartet werde

So und das war vor einem Monat. Die Ermittlungsakte wäre laut Anwalt einen Tag vorher an die Staatsanwaltschaft übergeben worden...

Zitat:

so dass wir [Anwalt] dort an unser Akteneinsichtsgesuch erinnert haben

Zeitgleich dann hat mein Anwalt die Staatsanwaltschaft an das Akteneinsichtsgesuch erinnert...

Zitat:

weil die Akte zur Reglierung mit der Haftpflichtversicherung benötigt wird.

Wie gesagt, ich bekomme da einfach das Gefühl, dass der Anwalt nicht den Arsch hochbekommt und evtl. einfach da keinen Druck macht. Und wenn das stimmt was du sagst, frage ich mich sowieso, warum der da jetzt nach der Pfeife der gegnerischen Versicherung tanzt.

Ich bin da schuldtechnisch komplett raus aus der Sache, ich befand mich ja nicht im Auto. Jetzt steht das Auto rum und ich darf mich mit den Kosten und dem ganzen gedöns (Bahn fahren bzw. Karten kaufen, Umwege in Kauf nehmen, früher zur Arbeit los, später nach Hause etc.) herumplagen und kriege nicht mal einen Leihwagen gestellt.

Vielleicht weil ich nicht das Recht habe oder eventuell auch, weil mein Anwalt einfach nichts taugt. Da zerstört jemand mein Auto und ich bleibe auf den Folgekosten sitzen und muss meinen kompletten Alltag monatelang irgendwie zurechtbiegen und soll dann noch selber für einen Ersatzwagen aufkommen bzw. einen Kredit aufnehmen, um den Wagen zu reparieren (Zitat mein Anwalt). Ich soll Schulden machen. Nicht derjenige, der meinen Wagen kaputtgefahren hat. Diese Welt mag einer verstehen. Die Schuldfrage ist geklärt, er hat es zugegeben. Es ist auf Video zu sehen. Die Versicherung hat auch schon schriftlich ihre Eintrittspflicht bestätigt. Und dennoch soll ich für einen Leihwagen aufkommen bzw. einen Kredit aufnehmen um die Reparatur zu zahlen.

am 15. Februar 2020 um 14:44

Ähm.........

Du hast einen Anspruch auf ausfallentschädigung(ist das richtig?), pro Tag an dem du dein auto nicht nutzen kannst.

Das sind bei bald 3 Monaten selbst bei 20 Euro pro Tag fast 2000euro.

Hat dir dein Anwalt das nicht gesagt?

Du kannst dir auch einen Leihwagen von der gegnerischen stellen lassen, dann bekommst du allerdings keine ausfallzahlung.

Bei mir ist das aber ähnlich lahm, Anwalt erreicht ich auch seltener wenn ich mal eine frage habe.

Glaub das ist fast normal......

Darauf sollte dein Anwalt die gegn. Vielleicht mal noch hinweisen.

Wieviel Wert ist der Wagen ca.?

Beim 530xd aus 2011 bekomm ich 80 Euro am Tag :0

Themenstarteram 15. Februar 2020 um 14:45

Zitat:

@Bnuu schrieb am 15. Februar 2020 um 15:09:55 Uhr:

Steht denn der Verursacher fest? Staatsanwaltschaft hat IMHO nicht mit Haftpflichtschadenregelung zu tun, nur mit evtl. Fahrerflucht.

Was sagt denn Dein Anwalt? Was hat er bisher unternommen?

Ich hatte mal einen lahmen Anwalt, den habe ich dann gebeten, eine Frist 14 Tage zu setzen und Klage anzukündigen. Hast Du RS um der Continental ne Klage ankündigen zu können? Dann zahlen die bei Erfolg nämlich noch den gegn. Anwalt. Oder ist Dein Erfolg fraglich?

Ja, er hat seine Nummer hinterlassen. Aber wohl auch nur, weil das ganze Videoüberwacht ist. Ob er das sonst gemacht hätte sei mal dahingestellt. Ich hatte ihm dann 2 Tage gegeben dies seiner Versicherung zu melden. Als ich mich bei diesem Amateurhaufen (Continentale) gemeldet habe um herauszufinden, ob der Herr dies dort Berichtet hat, wussten die von nichts. Der Herr meinte, er hätte es dort gemeldet. Ich hatte keine Ahnung wem ich glauben soll, daher bin ich dann zur Polizei und habe Anzeige erstattet, damit er sich dort meldet und es zugibt und ich nicht auf den Kosten sitzen bleibe. Ich hätte ihm das ganze gerne erspart, weil ich kein Interesse daran habe ihn wegen Fahrerflucht dranzukriegen.

Mein Anwalt sagt, wenn überhaupt, kaum was. Ja, wir warten noch auf dies und das, es gibt aktuell noch nichts neues, "wir kommen unaufgefordert darauf zurück". So geht das seit Monaten.

Ich habe Rechtsschutz. Was wohl das Problem ist. Denn die haben mir diese Pfeife empfohlen. Wenn ich halbwegs Ahnung gehabt hätte, hätte ich irgendeinen guten Anwalt von selbst beauftragt. Die gegnerische Versicherung muss für die Kosten ja aufkommen, so wie ich später herausgefunden habe.

Themenstarteram 15. Februar 2020 um 14:47

Zitat:

@bommel-73 schrieb am 15. Februar 2020 um 15:23:25 Uhr:

Continentale ist der letzte Drecksladen. Hatten selbiges Vor paar Jahren wo ein extra Gutachter aus Dresden nach Cottbus geschickt wurde um das vorhandene Gutachten zudrücken. Gutachter hatte mehre Selbige Modelle ausgedruckt dabei welche in Polen standen. Hab ihn gefragt wo die Gasanlage, efh,zv,Alarmanlage oder Ahk ist? Haben es auch erst mit Anwalt durch geboxt. Ging damals um einen Ibiza 6k! Zu der Lahmarschigkeit der Staatsanwaltschaft kann ich nur sagen das der Anwalt von Schwiegermutter auch lange uff die Akte lange gewartet hat letztes Jahr beim Totalschaden. Reguliert wurde nach 4 Monaten von der Debka da noch widersprüchliche Angaben des Unfallverursachers dazu kamen

Katastrophe dieser Laden.

am 15. Februar 2020 um 14:48

Selbst wenn man selbst zahlt, Anwalt sollte sich schon lohnen, sollte halt auch schon bisschen nerviger Typ sein der die gegn. Penetriert bis die zahlen :D

...meiner Meinung nach verstrickst du dich in zu viele einzelne Kleinigkeiten.

Das einzige was für dich zählt ist § 823 (1) BGB... du bist der Geschädigte und so zu stellen, als wäre der Schaden / Unfall nie eingetreten - die Kosten hat der Unfallgegner respektive dessen Haftpflichtverischung zu tragen... von Leihwagen, über Abwicklung durch einen Rechtsanwalt bis hin zur Wiederherstellung deines Fahrzeugs.

Ich an deiner Stelle wäre inzwischen sehr unangenehm, da würde ich mir das Gesäusel von irgendelchen Versicherungs-Sachbearbeitern am Telefon garnicht anhören, sondern den Laden mit Mahnungen inkl. Klageandrohungen überziehen -1 bzw. besser 2 Mahnungen, das macht sich später vor Gericht besser- und darauf hinarbeiten, dass so schnell wie möglich auch Klage eingereicht wird um an einen vollstreckbaren Titel zu kommen - damit endlich ein Gerichtsvollzieher mit dem Pfänden anfangen kann.

PS: ggf. kann man auch versuchen einfach mal dem Vorstand der Versicherung auf den Sack zu gehen - heutzutage in den Zeiten des WWW kann man da so manche E-mail-Adresse, Telefonnummer, etc. recherhieren.

Mir ist z.B. mal der Kragen geplatzt, weil meine es meine eigene Haftpflichtversicherung nicht auf die Reihe bekommen hat meine Kündigung zu bestätigen... die Öffentlichkeitsarbeit auf der Facebookseite der Versicherung + E-mails an sämtliche Vorstandsmitglieder haben Wunder gewirkt. Da hat mich nach Zugang eines entsprechenden Schreibens sogar noch einer sehr zerknirschter Assistent des Vorstandsvorsitzenden angerufen und nachgefragt, ob ich noch auf eine Stellungsnahme des Vorstandes bestehe. ;)

am 15. Februar 2020 um 15:02

Es muss wehtun, wenn du 50 Euro pro Tag entschädigung bekommst z. B. Kann man auch ruhig noch warten.

Ich bin zwar auch angepisst bei meinem Fall, 80euro pro Tag sind aber in ordnung, gibt schlimmeres :D

Themenstarteram 15. Februar 2020 um 15:02

Zitat:

@Bmwler10000 schrieb am 15. Februar 2020 um 15:44:32 Uhr:

Ähm.........

Du hast einen Anspruch auf ausfallentschädigung(ist das richtig?), pro Tag an dem du dein auto nicht nutzen kannst.

Das sind bei bald 3 Monaten selbst bei 20 Euro pro Tag fast 2000euro.

Hat dir dein Anwalt das nicht gesagt?

Du kannst dir auch einen Leihwagen von der gegnerischen stellen lassen, dann bekommst du allerdings keine ausfallzahlung.

Bei mir ist das aber ähnlich lahm, Anwalt erreicht ich auch seltener wenn ich mal eine frage habe.

Glaub das ist fast normal......

Darauf sollte dein Anwalt die gegn. Vielleicht mal noch hinweisen.

Wieviel Wert ist der Wagen ca.?

Beim 530xd aus 2011 bekomm ich 80 Euro am Tag :0

Mein Anwalt schrieb was von:

Zitat:

unser Mandant kann aus wirtschaftlichen Gründen die notwendige Reparatur nicht zwischenfinanzieren. Er wird dementsprechend Nutzungsausfall geltend machen vom Unfall bis zum Reparaturende

Ich habe die rechtliche Lage immer so verstanden, dass mir nur für die Zeit der Reparatur für 1-2 Tage ein Leihwagen zur Verfügung steht. Oder das ich dann eben diese Tage ausbezahlt bekomme. Was für mich keinen Sinn ergibt, wenn man ein halbes Jahr lang ohne Auto auskommen muss, weil die gegnerische Versicherung einen hinhält. Auch wenn die Schuld schon eindeutig ist. Zumal ich den Wagen auch nicht reparieren lassen werde. Dann würden mir nämlich 8.000€ zustehen. Ich möchte aber das Geld (ohne MWST) ausgezahlt bekommen und dann eben den Wagen für was auch immer mir ein Händler gibt verkaufen und das Geld von der Versicherung für einen neuen gebrauchten nutzen bei dem gleichen Händler. Ich fahre seit 4 Monaten also Bus und Bahn auf eigene Kosten, muss meinen kompletten Alltag umstellen und warte endlich auf die Kohle, damit ich wieder ein Auto habe. Aber es passiert einfach nichts und das ist frustrierend.

am 15. Februar 2020 um 15:09

Jop dann harre noch etwas aus, eventuell geht's auch vor Gericht.

Mit dem nutzungsausfall Plus der entschädigung für den Schaden sollte dann ein hübsches Auto als Wiedergutmachung drin sein.

Hat dir den Anwalt denn nicht gesagt was du pro Tag bekommen kannst?

Manche vers. Versuchen sich da rauszuwinden.

Es gibt im Netz einen Fall, locker über ein Jahr ging das, Auto war so gut wie nichts wert aber am Ende mussten die fast 13t Euro nutzungsausfall zahlen.

Das lustigste war noch, nichtmal der Besitzer, sondern der Sohn hat den Wagen gefahren, trotz dieser Tatsache konnten sie das geltend machen, es ist ja jedem selbst überlassen was man mit seinem Auto macht und da der Sohn es brauchte und kein neues angeschafft werden konnte......

Das gab sicher ne schicke karre danach :D

Themenstarteram 15. Februar 2020 um 15:14

Zitat:

@gast356 schrieb am 15. Februar 2020 um 15:55:33 Uhr:

...meiner Meinung nach verstrickst du dich in zu viele einzelne Kleinigkeiten.

Das einzige was für dich zählt ist § 823 (1) BGB... du bist der Geschädigte und so zu stellen, als wäre der Schaden / Unfall nie eingetreten - die Kosten hat der Unfallgegner respektive dessen Haftpflichtverischung zu tragen... von Leihwagen, über Abwicklung durch einen Rechtsanwalt bis hin zur Wiederherstellung deines Fahrzeugs.

Ich an deiner Stelle wäre inzwischen sehr unangenehm, da würde ich mir das Gesäusel von irgendelchen Versicherungs-Sachbearbeitern am Telefon garnicht anhören, sondern den Laden mit Mahnungen inkl. Klageandrohungen überziehen -1 bzw. besser 2 Mahnungen, das macht sich später vor Gericht besser- und darauf hinarbeiten, dass so schnell wie möglich auch Klage eingereicht wird um an einen vollstreckbaren Titel zu kommen - damit endlich ein Gerichtsvollzieher mit dem Pfänden anfangen kann.

PS: ggf. kann man auch versuchen einfach mal dem Vorstand der Versicherung auf den Sack zu gehen - heutzutage in den Zeiten des WWW kann man da so manche E-mail-Adresse, Telefonnummer, etc. recherhieren.

Mir ist z.B. mal der Kragen geplatzt, weil meine es meine eigene Haftpflichtversicherung nicht auf die Reihe bekommen hat meine Kündigung zu bestätigen... die Öffentlichkeitsarbeit auf der Facebookseite der Versicherung + E-mails an sämtliche Vorstandsmitglieder haben Wunder gewirkt.

Den ersten Absatz habe ich wie gesagt anders verstanden. Das fängt da für mich an, dass ich einen Kredit aufnehmen muss, um meinen Wagen reparieren zu lassen, den jemand schrott gefahren hat. Und wir reden hier ja nicht von 250€ oder so, das wären bei einer Reparatur ca. 8.000€. Da werde ich ja ganz klar benachteiligt. Das mindeste wäre doch, dass JEDER AUSSSER MIR (Unfallopfer) für diese Kosten aufkommt. Von mir aus auch der gegnerische Fahrer. Jedenfalls eher als ich. Aber ich verstehe das Gesetz da sowieso nicht.

Zum zweiten Absatz. Tja, wie gesagt, wenn man so eine Schnarchnase als Anwalt hat, dann ist das leichter gesagt als getan. Ich kann ihn nur erinnern, huhu, ich existiere noch und ich warte auf Geld. Und dann kommt er "bisher hat sich nichts getan, wir melden uns wieder, wenn wir die benötigten Unterlagen haben". Was soll ich da sagen bzw. machen?

Zum letzten Absatz: naja, das sollte der Anwalt ja eigentlich tun. Dafür wird er gut bezahlt. Der soll sich hinsetzen und sich für mich einsetzen und Druck ausüben. Ansonsten hat er einfach den falschen Beruf gewählt. Und wenn er das nicht machen will, soll er den Fall einfach abgeben. Daher will ich halt wissen, was man machen könnte. Wechseln wäre eine Option, aber ob das dann schneller geht? Ob das alles auch so problemlos von statten geht sei auch mal dahingestellt.

am 15. Februar 2020 um 15:21

Ich versteh dich gut, ich Dreh jetzt nach 3 Wochen schon innerlich am Rad weil mir das viel zu lang vorkommt.

Dann ruft man noch den Anwalt an und kann nichtmal mit dem reden.

Dein Problem Schein aber zu sein, so eine Geschichte hat mir mein anwalt auch erzählt: das das Protokoll bzw. Der Schadens Verlauf bei denen noch garnicht wirklich da ist, Staatsanwaltschaft oder Polizei lassen sich auch gern mal zeit(wobei das ja bei dir garkeine Auswirkungen haben sollte da Anzeige gegen ihn.)

Das kann dann ewig dauern.

Und wenn man Pech hat, blocken die noch rum und verzögern von sich aus das ganze noch weiter(gegn. Vers.)

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