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Zahlung wird nicht nachgewiesen

Themenstarteram 13. Dezember 2018 um 0:42

Hallo in die Runde!

Mich treibt eine Aussage meiner Versicherung um. Nach einem gegenseitigen Auspark - Unfall übernehmen die Versicherungen jeweils 50% der Schäden von der anderen Person und mir. Heisst, meine Versicherung hat mir eine formlose Email gesendet mit der Höhe des Schadens der reguliert wurde (durch deren Partnerwerkstatt repariert). Da mir mein 50% Anteil sehr hoch vorkam, habe ich um eine Bestätigung der stattgefundenen Zahlung gebeten, eine Rechnung oder ähnliches, das nachweist, das der Betrag eben genau das doppelte ist, das ich nun zahlen soll, bzw das meine Versicherung eben auch genauso viel bezahlt hat wie sie nun von mir fordern. Man sagt mir jedoch, das sei nicht möglich (Datenschutz), ich müsse hier schon vertrauen, man könne mir ja am Telefon die Beträge erläutern. Was meint ihr, muss ich das so hinnehmen? Danke für eure Einschätzung!

David

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Relaxolator schrieb am 13. Dezember 2018 um 09:33:41 Uhr:

Wenn allerdings eine Versicherung Daten Dritter (also nicht die eigenen) an jemanden rausgibt, nennt man sowas Datenschutzverstoß - und das war auch schon vor der Datenschutzgrundverordnung der Fall, welche uns alle seit Beginn der zweiten Jahreshälfte umtreibt.

Ach ja?

Und bei den Daten, die ständig an die Streichorchester CE, SSH, DEKRA etc. weitergegeben werden, ist das anders?

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Wieso fordern die was? Oder willst du den Schaden zurückkaufen?

Schreibe denen, das Du den Schaden zurückkaufen willst. Dann bekommst Du eine Zahl.

er will ja nicht die Zahl wissen, er will ja wissen wofür das Geld aufgewandt wurde weil er die gezahlte Summe nicht nachvollziehen kann. Dem TE sollte man schon die Grundrechenarten oder Nutzung eines Taschenrechners als bekannt unterstellen.

In der Tat darf dir die Versicherung die komplette Rechnung nicht überlassen, da in dieser Rechnung sehr sensible personenbezogene Daten enthalten sind.

Ganz salopp gesagt: Du könntest ja ein Irrer sein, der mit der Rechnung die Anschrift des Unfallgegners erhält, einen Baseballschläger in den Kofferraum packt und dem Beteiligten den Scheitel gerade bügelst nur weil du glaubst, dass mehr als 300 EUR gar nicht berechtigt sein kann !!!

Deine Versicherung wird NIEMALS hingehen, 500 EUR zahlen und von Dir 700 EUR zurückverlangen !!! Welche Betrügereien man Versicherern auch immer zurechnen kann, derartiger Betrug fällt sicher nicht darunter.

Oh man. Was werden hier skurrile Szenarien beschrieben.

In der Regel sind die Daten den jeweiligen Unfallbeteiligten bekannt.

Zitat:

@VetrauenIstGut schrieb am 13. Dezember 2018 um 01:42:02 Uhr:

Hallo in die Runde!

Mich treibt eine Aussage meiner Versicherung um. Nach einem gegenseitigen Auspark - Unfall übernehmen die Versicherungen jeweils 50% der Schäden von der anderen Person und mir. Heisst, meine Versicherung hat mir eine formlose Email gesendet mit der Höhe des Schadens der reguliert wurde (durch deren Partnerwerkstatt repariert). Da mir mein 50% Anteil sehr hoch vorkam, habe ich um eine Bestätigung der stattgefundenen Zahlung gebeten, eine Rechnung oder ähnliches, das nachweist, das der Betrag eben genau das doppelte ist, das ich nun zahlen soll, bzw das meine Versicherung eben auch genauso viel bezahlt hat wie sie nun von mir fordern. Man sagt mir jedoch, das sei nicht möglich (Datenschutz), ich müsse hier schon vertrauen, man könne mir ja am Telefon die Beträge erläutern. Was meint ihr, muss ich das so hinnehmen? Danke für eure Einschätzung!

David

Was meinst du mit "mein 50%-Anteil"?

Was wurde denn von deiner Versicherung reguliert und in der Partnerwerkstatt repariert?

Dein Fahrzeug (50% Gegner und 50% du bzw, deine VK), oder das des Gegners (50% deine Vers., die restl. 50% sind Sache des anderen)?

Themenstarteram 13. Dezember 2018 um 8:23

Danke für die Antworten bis hierhin!

Also meine Versicherung hat die Schuld mit 50% festgesetzt. Mir wurde eine Höhe von gut 800 Euro kommuniziert, die ich zahlen müsste um den Schaden zurück zu kaufen. Demnach müsste der unfallgegner auch 800 Euro bezahlt haben. Der Schaden demnach 1600 Euro sein.

Mir kommt das sehr hoch vor, es sind wohl auch viel Mietkosten dabei (obwohl ich nicht glaube, daß der Gegner als Rentner die Anforderungen dafür mit 30km täglich erfüllt). Ich hab mit der Versicherung schon einiges erlebt und habe daher gebeten einen Nachweis über die Höhe des Schadens oder geleistete Zahlungen zu erhalten. Da beides nicht gemacht wird, macht mich das noch mehr stutzig. In der Tat kenne ich aus dem unfallbericht natürlich auch die Daten des Gegners.

Dann kontaktiere ihn und frag, ob er so nett sein würde, seine Schadensabrechnung an die Versicherung in Kopie rauszurücken, damit Du deine Versicherung kontrollieren kannst. ...

Für deine Berechnung: Es kann, anstelle von Mietwagenkosten, auch eine Pauschale für die Dauer der tatsächlichen Reparatur (bzw der angesetzen Reparaturdauer laut Gutachten) geltend gemacht werden, welche je nach Fahrzeugklasse mal höher oder niedriger ausfallen kann.

Zitat:

@NDLimit schrieb am 13. Dezember 2018 um 08:19:35 Uhr:

Oh man. Was werden hier skurrile Szenarien beschrieben.

In der Regel sind die Daten den jeweiligen Unfallbeteiligten bekannt.

Das Problem ist ja auch nur: Jeder darf mit seinen eigenen Daten machen, was er will.

Du darfst deinen Namen in Kombination mit deiner Adresse an eine Litfaßsäule tackern wenn Du möchtest.

Wenn allerdings eine Versicherung Daten Dritter (also nicht die eigenen) an jemanden rausgibt, nennt man sowas Datenschutzverstoß - und das war auch schon vor der Datenschutzgrundverordnung der Fall, welche uns alle seit Beginn der zweiten Jahreshälfte umtreibt.

 

Das ist falsch. Die hier begehrte Auskunft ist zur Durchführung des Vertrages notwendig und somit zulässig.

Sorry, bin kein Jurist. Zur Durchführung welchen Vertrages ist es zulässig, dass eine Versicherung personenbezogene Daten eines Dritten an den eigenen Kunden rausgibt - steh gerade auf dem Schlauch

Zitat:

@Relaxolator schrieb am 13. Dezember 2018 um 09:33:41 Uhr:

Wenn allerdings eine Versicherung Daten Dritter (also nicht die eigenen) an jemanden rausgibt, nennt man sowas Datenschutzverstoß - und das war auch schon vor der Datenschutzgrundverordnung der Fall, welche uns alle seit Beginn der zweiten Jahreshälfte umtreibt.

Ach ja?

Und bei den Daten, die ständig an die Streichorchester CE, SSH, DEKRA etc. weitergegeben werden, ist das anders?

Zitat:

@Relaxolator schrieb am 13. Dezember 2018 um 09:47:47 Uhr:

Sorry, bin kein Jurist. Zur Durchführung welchen Vertrages ist es zulässig, dass eine Versicherung personenbezogene Daten eines Dritten an den eigenen Kunden rausgibt - steh gerade auf dem Schlauch

Im HP-Vertrag mit dem VN. Die Schadensaufstellung beinhaltet keine personenbezogenen Daten. Die Identität des Gegners ist im Übrigen bereits bekannt, sodass auch kein Geheimhaltungsinteresse anzunehmen wäre. I.Ü. sind Gesamtschuldner (HP + VN) einander über die erfolgten Leistungen nach den Regelungen des BGB auskunftsverpflichtet.

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 13. Dezember 2018 um 09:59:39 Uhr:

I.Ü. sind Gesamtschuldner (HP + VN) einander über die erfolgten Leistungen nach den Regelungen des BGB auskunftsverpflichtet.

Und genügt es den Anforderungen des BGB dann nicht, wenn die Versicherung mitteilt, dass Sie für den Schaden eine Zahlung in Höhe von Summe X(hier 800 EUR) geleistet hat für Reparatur des Schadens und Mietwagenkosten / Nutzungsausfall?

Ich mein die Frage ernst, von Juristen kann man ja im Regelfall durchaus noch lernen und

Man wird alt wie eine Kuh und lernt immer noch dazu

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