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COC-Bescheinigung für VW T3 MV

VW T3 Kastenwagen (251)
Themenstarteram 6. Juni 2018 um 9:58

Hallo,

gibt es irgendwo einen Überblick über die Reifen-Felgenkombinationen die man beim MV fahren darf?

Grüße

Beste Antwort im Thema

Mahlzeit! Ach Mann-dann hau mal raus warum ungültig,wer hat das zurückgezogen usw.

Belege/ Links-kein ich glaube.

Fakt ist:der Ratgeber,indem unter anderem die Reifenfreigabe steht hat immer noch Gültigkeit.

Oder warum dient der den Prüfstellen unter anderem als Arbeitsgrundlage?

zB bei Motorumbauten hinsichtlich Bremsenfreigabe?Als Nachweis bei H-Abnahmen bezgl vom Werk ausgeführte Änderungen?

Na ich bin mal auf deine Quellen gespannt,werd mal meinen Prüfern vorsorglich sagen sie tun böses sich darauf zu berufen.

 

Das es keine COC-Papiere für den T3 gibt ist bekannt.

Die Frage war:

 

gibt es irgendwo einen Überblick über die Reifen-Felgenkombinationen die man beim MV fahren darf?

 

Die stehen in dem Link.

Dein Hinweis auf unterschiedliche Bremsen/Lenkung/Ausstattung/ Motoren sind unrelevant,um deine Worte zu nutzen:der Lacher

Da macht VW keinerlei Unterschiede hinsichtlich der Bereifung/Felgen.

 

Den Hinweis in der Freigabe-Berichtigung der Papiere kann man nach der Änderung der STVZO/FZV und besonders auch nach dem Wechsel auf die neuen EU-Fahrzeugbescheinigungen weglassen.

 

In dem Bezug versteh ich auch deinen Hinweis zum §21 nicht.

Steht das hier zur Debatte?Es geht um Reifengrößen,original.Und da gibts nur 2 beim 2WD ,hier mit MV also ab 85.

Da ändert auch dein Hinweis-nur mit FIN bei VW fragen- nichts dran. Seitdem hat sich da beim T3 nichts geändert.

 

Gruß Frank

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Mahlzeit! Ne Reifenfreigabe von VW gibt es:

http://www.t3-infos.de/images/Reifenfreigaben_VW.pdf

Gruß Frank

Hallo!

Rad-Reifenfreigaben erhälst Du bei VW nur direkt mit FIN!

Die hier oben gepostete Varinate ist der Lacher und schon lange nicht mehr gültig! (halte dem Tipgeber zugute, dass er es nicht anders wusste...).

Bitte mit FIN direkt bei VW nachfragen - alles andere beantwortet Deine Frage nicht korrekt!!!

am 6. Juni 2018 um 19:41

Zitat:

@catcherberlin schrieb am 6. Juni 2018 um 21:05:29 Uhr:

 

Die hier oben gepostete Varinate ist der Lacher und schon lange nicht mehr gültig! (halte dem Tipgeber zugute, dass er es nicht anders wusste...).

Du haust ja Sprüche raus, alle Achtung!

Natürlich ist der Brief noch gültig

Es geht hier nicht um DEINEN Brief, sondern um die FIN des anderen Fahrzeuges (und die Ausstattung, Bremsen, Lenkung, Motor kann sehr unterschiedlich sein)...und eine COC-Bescheinigung gab es damals 8Fast) noch nicht...

Erst mit dieser Herstellerbescheinigung (heutzutage kein gültiges Prüfzeugnis mehr) hast Du Chancen auf eine Abnahme nach 19/2 respekt. §21 Vollabnahme (19/3 unwahrscheinlich-da kein gültiges Prüfzeugnis vorhandensein dürfte)...

Mahlzeit! Ach Mann-dann hau mal raus warum ungültig,wer hat das zurückgezogen usw.

Belege/ Links-kein ich glaube.

Fakt ist:der Ratgeber,indem unter anderem die Reifenfreigabe steht hat immer noch Gültigkeit.

Oder warum dient der den Prüfstellen unter anderem als Arbeitsgrundlage?

zB bei Motorumbauten hinsichtlich Bremsenfreigabe?Als Nachweis bei H-Abnahmen bezgl vom Werk ausgeführte Änderungen?

Na ich bin mal auf deine Quellen gespannt,werd mal meinen Prüfern vorsorglich sagen sie tun böses sich darauf zu berufen.

 

Das es keine COC-Papiere für den T3 gibt ist bekannt.

Die Frage war:

 

gibt es irgendwo einen Überblick über die Reifen-Felgenkombinationen die man beim MV fahren darf?

 

Die stehen in dem Link.

Dein Hinweis auf unterschiedliche Bremsen/Lenkung/Ausstattung/ Motoren sind unrelevant,um deine Worte zu nutzen:der Lacher

Da macht VW keinerlei Unterschiede hinsichtlich der Bereifung/Felgen.

 

Den Hinweis in der Freigabe-Berichtigung der Papiere kann man nach der Änderung der STVZO/FZV und besonders auch nach dem Wechsel auf die neuen EU-Fahrzeugbescheinigungen weglassen.

 

In dem Bezug versteh ich auch deinen Hinweis zum §21 nicht.

Steht das hier zur Debatte?Es geht um Reifengrößen,original.Und da gibts nur 2 beim 2WD ,hier mit MV also ab 85.

Da ändert auch dein Hinweis-nur mit FIN bei VW fragen- nichts dran. Seitdem hat sich da beim T3 nichts geändert.

 

Gruß Frank

am 7. Juni 2018 um 18:12

Zitat:

@catcherberlin schrieb am 6. Juni 2018 um 21:53:25 Uhr:

Es geht hier nicht um DEINEN Brief, sondern um die FIN des anderen Fahrzeuges

Moin,

wer hat denn von meinem Brief gesprochen??

Das verlinkte .pdf ist im Original ein (Antwort)Brief von VW an einen Kunden. Kapisce?

Mahlzeit! Ja die erste zu sehende Seite ist persöhnlich an einen Kunden.

Die weiteren sind Auszüge aus dem Extra erwähnten Ratgeber,sogar noch mit einem Verweis ab welchem Bj er gilt und welcher vorher zu Grunde lag.

Hier gehts bei der Frage um die sog. Serienbereifung.

Die ist ganz klar zu beantworten,genauso wie die Frage warum nicht immer beide Größen im Schein/Brief stehen oder warum zB die Alus nicht auftauchen.

Selbst in alten Briefen tauchen nicht immer beide Größen auf.

Es wurden Busse mit 5,5 oder 6x14 Stahl ausgeliefert,mit beiden Reifengrößen.

Genauso wie mit den beiden möglichen Alus. Ob ab Werk oder auf Kundenwunsch ist egal.

Jedenfalls sind alle möglichen Felgen mit der Fahrzeug-ABE abgedeckt.

Zum heutigen Stand,bei den möglichen Serienbereifungen/Kombinationen fällt da jede Diskussion über Eintragungen,Eintragungen mit Fin/oder ohne flach.

Nebenbei: Ich hab heute nem Bekannten ausgeholfen. 6 PKW/Busse zur Abnahme und 8 Moppeds.

Darunter auch Vollabnahmen und Einzeleintragungen,H usw.

Da mußte ich ja bei dem Thema hier mal wieder die Reifenfrage und die These mit § 21 anbringen.

Verantwortlicher Sachverständiger und auch der Prüfstellenleiter sind begeistert und freuen sich auf Kunden die darauf bestehen-

die Serienbereifung nach §21 und deren Gebührenordnung einzutragen!

Da gibts sogar extra doppelt Kaff!

Egal,mag jeder rauslesen was er will. Bezgl der Serienbereifung/Felgen hab ich da noch nie Probleme gehabt.

Man kann sich austauschen wenn eine Seite es nicht genau weiß.

Gruß Frank

Ich steh bei euren Posts auf dem Schlauch:

- COC Papieren gibt es nicht für den T3

- Demach greifen die "alten" Regelungen

- Bereifungen ab Werk sind über die BE des FZGs abgedeckt (wie auch alle werksmäßigen Anbauten - ggf. gibt es verschiedene Versionen je nach BJ)

- Die Ämter haben mit der Einführung der neuen Papiere gern Mist gebaut ( bei mir z.b. die Original-Bereifung nicht mehr aufgenommen 2005. Das wurde 2010 dann korrigiert (ich hab noch den alten Brief) .

- Mein TÜVer zeigt mir einen Vogel wenn ich werksmäßige Rad/Reifen Kombis die über die BE abgedeckt sind eintragen will (weil unnötig)

Kann hier mal ein Fachmann was zu sagen ?

Zitat:

@Scirosto 8V schrieb am 8. Juni 2018 um 22:09:22 Uhr:

Ich steh bei euren Posts auf dem Schlauch:

- COC Papieren gibt es nicht für den T3

- Demach greifen die "alten" Regelungen

- Bereifungen ab Werk sind über die BE des FZGs abgedeckt (wie auch alle werksmäßigen Anbauten - ggf. gibt es verschiedene Versionen je nach BJ)

- Die Ämter haben mit der Einführung der neuen Papiere gern Mist gebaut ( bei mir z.b. die Original-Bereifung nicht mehr aufgenommen 2005. Das wurde 2010 dann korrigiert (ich hab noch den alten Brief) .

- Mein TÜVer zeigt mir einen Vogel wenn ich werksmäßige Rad/Reifen Kombis die über die BE abgedeckt sind eintragen will (weil unnötig)

Kann hier mal ein Fachmann was zu sagen ?

------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

Wie lautet die vollstände FIN 0600 xxx xxxxx?

Mahlzeit! @ Scirosto 8V ,das was du schreibst hab ich doch genauso oben geschrieben,

am besten geäfllt mir der Satz:

Mein TÜVer zeigt mir einen Vogel wenn ich werksmäßige Rad/Reifen Kombis die über die BE abgedeckt sind eintragen will (weil unnötig)

Genau das tun meine auch.

Gruß Frank

am 9. Juni 2018 um 12:20

Zitat:

@catcherberlin schrieb am 8. Juni 2018 um 22:17:08 Uhr:

n ?

------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

Wie lautet die vollstände FIN 0600 xxx xxxxx?

Die FIN beginnt mit WV2............

Zitat:

@drglaubnix schrieb am 9. Juni 2018 um 14:20:36 Uhr:

Zitat:

@catcherberlin schrieb am 8. Juni 2018 um 22:17:08 Uhr:

n ?

------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

Wie lautet die vollstände FIN 0600 xxx xxxxx?

Die FIN beginnt mit WV2............

__________________________________________________________________________________

Scön, aber ohne die vollständige KBA-Nr. kann man nicht nachsehen (hatte mich mich mit der FIN verschrieben - sorry -, sollte KBA-Nr. heißen...

Mahlzeit!Sorry,kann mal jemand diese Scheiße beenden???

Gemeingefährlich!!!

Gruß Frank

Zitat:

@T3-Staff schrieb am 8. Juni 2018 um 22:57:48 Uhr:

Mahlzeit! @ Scirosto 8V ,das was du schreibst hab ich doch genauso oben geschrieben,

am besten geäfllt mir der Satz:

Mein TÜVer zeigt mir einen Vogel wenn ich werksmäßige Rad/Reifen Kombis die über die BE abgedeckt sind eintragen will (weil unnötig)

Genau das tun meine auch.

Gruß Frank

Na toll, die Satire hab ich Dummkack glatt übersehen ;-)

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