CO2 Steuerrechner
Moin moin zusammen!
Im Zuge der Konjunkturpakete wurde ja auch eine neue Steuerberechnung für Fahrzeuge erlassen. Auch ältere Fahrzeuge werden in diese Steuer langsam integriert. Ich werde so schnell es geht umsteigen 😁
Folgendes ist dabei berücksichtigt:
Die Normverbrauchsanagaben des Herstellers werden hierfür in Visier genommen. In der Grundlage ist enthalten, dass jeder Liter Benzin auf 1 km 23 gramm CO2 erzeugt.
Benzinfahrzeuge mit einem angegebenen Verbrauch von 4,3l auf 100km oder weniger (Benzin) sind Steuerfrei! Dieselfahrzeuge bis 3,8l/100km sind ebenfalls Steuerfrei...
Mir sind keine Abgaseinstufungs-Änderungen bekannt. Wahrscheinlich wird noch hinzugefügt werden, dass Euro 1, Euro 2, Euro 3, Euro 4 und Euro 5/6 sich etwas unterscheiden, aber das werden wir sehen.
So stellt sich die Frage "Wie teuer wird meine Fuhre?"
Ganz einfach, bei manchen Fahrzeugen wird die Kfz-Steuer sogar geringer (laut Steuerrechner). So ist bei meinem C30 mit der 2.0l Benziner Maschine ein Verbrauch von 7,4l im Durchschnitt von Volvo angegeben.
Laut der alten KFZ-Steuer zahle ich pro Anno 135 EUR. Eigentlich schön und gut, jedoch, aufgrund der CO2 Steuer, sinkt meine Steuer auf "nur" 101.09 EUR - das sind 34 EUR weniger...
Anders sieht es dagegen bei unserem S80 aus... Ebenfalls mit 2.0l Benzinmotor, betrugen die bisherigen Steuern auch nur 135 EUR (Euro 3). Aufgrund der Tatsache, dass der Wagen mehr Benzin verbraucht als mein C30, steigen die Steuern auf 220.32 EUR pro Anno.
Das sind fast 90 EUR MEHR die man zahlen muss(!) - die Steuer kommt für alle Fahrzeuge und das ist sicher! Auch wenn es zu erst hieß, die alten bisherigen Fahrzeuge bleiben bei den jetztigen Steuersätzen.
Für Dieselfahrer wird es wahrscheinlich noch "teurer" als bisher. So kosten große Diesel, die mehr als 5l (Werksangabe) verbrauchen, pro zusätzlichen Liter 100 EUR -in Worten EINHUNDERT EURO- mehr...
Sprich: ab 5l/100km (egal wie alt der Diesel ist) wird auf die 115,80 EUR (Steuer bei 5l Verbrauch) ab dem 6. Liter 100 EUR aufgeschlagen. Bei einem SUV mit sagen wir mal 12l auf 100km als Verbrauch, haben wir ein Steuersatz von 818,32 EUR!!!!!
Und dabei ist es egal ob der Fahrer es schafft den Wagen noch unterhalb der angegebenen Werksangaben bewegen kann!
Für alle die sich mal das ganze ansehen wollen:
-> http://www.ratgeberportal.de/co2-steuer.html
Einfach mal den Werksverbrauch eurer Fahrzeuge da eintragen und schon wisst ihr, was ihr ab Juli ggf. zu zahlen habt!
Downsizing ist also jetzt "hinfällig" 😁
37 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von gseum
Hi,die neue Berechnung gilt nach allen bisher gelesenen Artikeln nur für NEUwagen. Daher würde sich die Frage beim 850er gar nicht stellen.
Aber auch bei einem Fahrzeug ohne CO2-Angabe kann man anhand des mittleren Verbrauches rechnen. Hier beim Spiegel ist alles erklärt (Kasten unten).
Schönen Gruß
Jürgen
Und erneut:
Diese Regelung wird laut Pressekonferrenz zum Konjunkturpaket II nach und nach auf ALLE (nochmal: ALLE) Fahrzeuge ausgeweitet.
Bestandschutz greift gar nicht... Oder gab es ein Bestandschutz bei der Umstellung der KFZ-Steuer auf Hubraum und Abgasnorm? 😉 Ich glaube nicht!
Dieses wurde alles in der Pressekonferrenz, wie schon gesagt, glaube Mitte Januar oder Anfang Januar erklärt und man werde es in Angriff nehmen...
Was ist nun eigentlich mit Feinstaub?
Gestern noch das A und O und heute geht es wohl jedem am A.... vorbei!?
Letztes Jahr durfte jeder Dieselfahrer noch 1,20€/100ccm Strafsteuer zahlen wenn er keinen Feinstaubfilter hatte und heute sind alle gleich!?
Ach ja: Da kauf ich mir doch gleich 'nen uralten Golf D mit 1,9l (oder was die Dinger hatten). Der schluckt auch offiziell kaum was und ist dann recht preiswert in der Steuer - ohne Euro 1/2/3/4/5/6... und ohne P-Filter!?
Alles in allem ist die CO2-Bestuerung ja zu begrüßen aber ohne Beachtung der Abgasnorm bzw. des Partikelfilters aber auch nur Heuchelei oder als Alternative war alles bisher Heuchelei... Wie auch immer entweder werden wir jetzt verarscht oder wurden wir früher verarscht (das dieses "oder" kein exklusives oder ist dürfte ja klar sein - die dritte Möglichkeit kann sich jeder selber denken *ggg*)
Gruß Crazyalex 1980
Zitat:
Original geschrieben von Crazyalex1980
Was ist nun eigentlich mit Feinstaub?
Gestern noch das A und O und heute geht es wohl jedem am A.... vorbei!?
Letztes Jahr durfte jeder Dieselfahrer noch 1,20€/100ccm Strafsteuer zahlen wenn er keinen Feinstaubfilter hatte und heute sind alle gleich!?
Ach ja: Da kauf ich mir doch gleich 'nen uralten Golf D mit 1,9l (oder was die Dinger hatten). Der schluckt auch offiziell kaum was und ist dann recht preiswert in der Steuer - ohne Euro 1/2/3/4/5/6... und ohne P-Filter!?
Alles in allem ist die CO2-Bestuerung ja zu begrüßen aber ohne Beachtung der Abgasnorm bzw. des Partikelfilters aber auch nur Heuchelei oder als Alternative war alles bisher Heuchelei... Wie auch immer entweder werden wir jetzt verarscht oder wurden wir früher verarscht (das dieses "oder" kein exklusives oder ist dürfte ja klar sein - die dritte Möglichkeit kann sich jeder selber denken *ggg*)
die besteuerung gilt doch nur für neuanmeldungen!
diese müssen immer die aktuellesten euronormen erfüllen.
für "alt"fahrzeuge ändert sich doch erstmal gar nichts.
Zitat:
Original geschrieben von 206driver
die besteuerung gilt doch nur für neuanmeldungen!
diese müssen immer die aktuellesten euronormen erfüllen.für "alt"fahrzeuge ändert sich doch erstmal gar nichts.
Keiner liest was...
ERSTMAL ist richtig, aber spätestens in 2 Jahre werden alle eine CO2 Steuer zahlen (Verbrauchswerte wurden schon immer angegeben... Daraus ermittelt man die CO2 Werte - Tada...)
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Zitat:
Original geschrieben von der_deppen_daemel
Keiner liest was...Zitat:
Original geschrieben von 206driver
die besteuerung gilt doch nur für neuanmeldungen!
diese müssen immer die aktuellesten euronormen erfüllen.für "alt"fahrzeuge ändert sich doch erstmal gar nichts.
ERSTMAL ist richtig, aber spätestens in 2 Jahre werden alle eine CO2 Steuer zahlen (Verbrauchswerte wurden schon immer angegeben... Daraus ermittelt man die CO2 Werte - Tada...)
.. falls das Wirklichkeit wird kommt ein Aufkleber auf das Durangoheck - direkt unter die Hubraumbezeichung :
"Jetzt erst recht !" 😁
In diesem Sinne pol. unkorrekte und ökohysteriekritische Grüße vom eMkay
Zitat:
Original geschrieben von der_deppen_daemel
Keiner liest was...ERSTMAL ist richtig, aber spätestens in 2 Jahre werden alle eine CO2 Steuer zahlen (Verbrauchswerte wurden schon immer angegeben... Daraus ermittelt man die CO2 Werte - Tada...)
gibts ne glaubhafte quelle dafür, dass altfahrzeuge schon in 2 jahren auch nach co2 besteuert werden?
welche co2 grenze gilt denn für diese fahrzeuge?
... das ist mir auch etwas wage.
Im Moment gilt: Ab Erstzulassung theoretisch nach 30.6.2009 und praktisch nach dem 5.11.2008 (wegen der momentan geltenden Steuerbefreiung) greift die neue Regelung.
Erst ab 2013 ist ein Übergang der vorher zugelassenen Fahrzeuge geplant, aber noch nicht genauer spezifiziert.
Ich denke dem ADAC kann man bei diesen Aussagen vertrauen.
Schönen Gruß
Jürgen
Zitat:
Original geschrieben von gseum
... das ist mir auch etwas wage.Im Moment gilt: Ab Erstzulassung theoretisch nach 30.6.2009 und praktisch nach dem 5.11.2008 (wegen der momentan geltenden Steuerbefreiung) greift die neue Regelung.
Erst ab 2013 ist ein Übergang der vorher zugelassenen Fahrzeuge geplant, aber noch nicht genauer spezifiziert.
Ich denke dem ADAC kann man bei diesen Aussagen vertrauen.
Schönen Gruß
Jürgen
Naja. Auch die vom ADAC geben nicht immer alles 100%ig korrekt wieder. Das liegt daran, dass die Artikel von Journalisten veröffentlicht werden und nicht von Juristen.😉
Im Gesetzentwurf ist ausschließlich vom Datum der Erstzulassung die Rede und nicht von der erstmaligen Verpflichtung zur Zahlung der Kfz-Steuer.
Der "Übergang" für "Altfahrzeuge" in 2013 muss eigentlich gar nicht genauer spezifiziert werden. Hier steht in Artikel 4, dass Altfahrzeuge ab dem 01.01.2013 "in die Systematik der Neuregelung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes übergeführt" werden. Das ist für mich eigentlich eine klare Ansage. Probleme dürften da nur Fahrzeuge machen, für die vor Einführung der Verbrauchsermittlung nach den EG Richtlinien 70/220/EWG und 80/1268/EWG (mit den jeweiligen Anpassungen, zuletzt durch RL 93/116/EG) erstmals eine Typgenehmigung beantragt wurde. Das sind dann imho aber fast 30 Jahre alte Schätzchen.
Gruß
DeWeDo - der sich fragt, wie die das bei Autos mit Bummm regeln wollen