CNG TÜV - Neue Vorgaben ?
Hallo zusammen, vielleicht hat hier jemand Infos. War aktuell jemand mit seinem CNG zur Hauptuntersuchung? Ich war letzte Woche mit meinem 2019er Seat Erdgasfahrzeug beim TÜV um die HU zu erneuern. Dort teilte man mir mit, dass der TÜV die Prüfung des Erdgastanks nicht mehr machen darf und ich zu einer Seat Werkstatt muss. Da war ich heute. Und dort erzählte man mir, dass es eine neue TÜV Verordnung gäbe, die besagt, dass der Tank nicht mehr geprüft wird, sondern ausgetauscht werden muss. Somit alle 2 Jahre. Ich hab verzweifelt die versteckten Kameras gesucht.
Nun hab ich im Internet gesucht, aber Nix dazu gefunden. Ich kenne nur die druckprüfung, die dürfte man aber nicht mehr machen. Ich bin doch arg verunsichert.
Weiß jemand etwas?
Danke und Gruß
868 Antworten
Das muss wohl im hohen Norden sein. In Niedersachsen wird die neue Vorschrift leider schon umgesetzt.
Vorauseilender Gehorsam?
Die GAP wurde teurer weil die "Abdeckungen" abgebaut werden müssen, da ich ohne Abdeckung nicht einfach zum TÜV fahren kann, vergebe ich die HU AU und GAP an einen Fachbetrieb. Bitte welche Rechtliche Vorgabe ( Paragraph, Richtlinie ECE etc.) besagt das die Tanks ausgebaut werden müssen?
Ich kann dazu nichts Konkretes finden, die Aussagen unterscheiden sich von Firma zu Firma. Das ist dann Willkür solange mir hier niemand die gesetzliche Vorgabe in der das explizit steht verlinken kann solange ist das ganze irrelevant. Reifen haben auch Druck und werden diese einer Druckprüfung bei der HU unterzogen?
Klingst für mich nach Schikane und nicht nach Sicherheitsgewinn. Das Bersten der Tanks fand übrigens immer an den Verschraubungen der Flaschen statt. Weil bei Stahltanks der Rostschutz nicht funktionierte, bei Compound Tanks ist nicht ein Fall bezeugt wo im Betrieb der Tank "explodiert" ist.
Falsches Betanken mit LNG (700 Bar) ist technisch auch nicht möglich, also wo ist das Problem?
Sollten bei einer GAP Schäden an den Tanks entdeckt werden sind die Tanks auszutauschen, das war aber in der E 115R schon immer so geregelt.
Die GAP ist auch nicht teurer. Die Arbeiten, um die Sichtprüfung durchführen zu können, sind das Teure. Was die Rechtsgrundlage angeht: Das sind die Anweisungen der technischen Leitungen der jeweiligen ÜO's, da hast du in diesem Thread genug Lesestoff zu.
Schon klar aber wer versteht den unter einer Sicht und "Schnüffelprüfung" den Ausbau der Tanks?
Da wird die Richtlinie aber sehr weit ausgelegt, genau so Gut könnte man die Reifen von den Felgen ziehen um eventuelle Schäden begutachten zu wollen...
An der GAP hat sich nichts geändert, und wenn einige Prüfingineure und KFZler meinen sie müssten die Richtlinie in ihrem Sinn interpretieren dann ist es Willkür.
Wo bleibt die "neue Richtlinie" zum Nachlesen das die Tanks ausgebaut werden müssen?
Die gibt es so nämlich gar nicht, das die Tanks frei zugänglich sein müssen bedeutet lediglich das die Abdeckungen entfernt werden müssen, danach wird geschnüffelt und mit Spiegel und Lampe begutachtet. Nicht mehr und nicht weniger ist damit gemeint.
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Zitat:
@Biomethan schrieb am 22. April 2025 um 12:13:43 Uhr:
Falsches Betanken mit LNG (700 Bar) ist technisch auch nicht möglich, also wo ist das Problem?
Der Betriebsdruck in LNG-Tanks von PKWs liegt typischerweise zwischen 6,9 bar und 10 bar (!!!)
Der Betriebsdruck für CNG in Pkw-Tanks beträgt in der Regel 200 bar.
Zitat:
@Biomethan schrieb am 22. April 2025 um 12:50:52 Uhr:
Schon klar aber wer versteht den unter einer Sicht und "Schnüffelprüfung" den Ausbau der Tanks?
Jeder der meint
100%der Mantelfläche sichtprüfen zu müssen.
Ich bekomme meine GAP noch immer ohne Ausbau, Leute lasst euch nicht Melken wenn Leuten langweilig ist erdenken sie sich die seltsamsten Interpretationen, die Tanks sind sicher wenn sie verbaut sind, für den ein und Ausbau müssen die Verschraubungen gelöst werden, diese müssen dann wieder gasdicht verschraubt werden.
"Don´t change a running System"
Und 100% erreicht nicht einmal die NASA !
Pragmatismus stirbt aus, das Ergebnis sind krude Vorschriften die nur die Kassen füllen aber nichts zur Sicherheit oder Funktion beitragen.
Die Richtlinie besagt nur das die Verkleidungen unter denen die Tanks liegen abgebaut werden müssen, danach wird ein Sicht und Schnüffelprüfung mit einem Gassuchgerät durchgeführt, an unzugänglichen Stellen wird ein Spiegel benutzt.
Mehr ist nicht Vorgeschrieben !
und jetzt tut es mir um jede/n CNG Fahrerin leid die falsch beraten wurde.
Zitat:
@FranziskaW schrieb am 22. April 2025 um 13:14:27 Uhr:
Der Betriebsdruck in LNG-Tanks von PKWs liegt typischerweise zwischen 6,9 bar und 10 bar (!!!)Zitat:
@Biomethan schrieb am 22. April 2025 um 12:13:43 Uhr:
Falsches Betanken mit LNG (700 Bar) ist technisch auch nicht möglich, also wo ist das Problem?Der Betriebsdruck für CNG in Pkw-Tanks beträgt in der Regel 200 bar.
Falsch du meinst LPG da stimmen deine Werte, aber bei LNG sind es 700 Bar und das gibt es bei PKW auch gar nicht ! CNG hat 200 Bar das stimmt.
Hier läuft einiges schief, die Infos werden wild durcheinander geworfen, kein Wunder das einige Glauben die CNG Tanks müssten alle 2 jähre Ausgebaut und Druckgeprüft werden. Das sind Märchen und verunsichert nur die CNG Fahrerinnen.
Mit LNG meine ich liquefied natural gas.
Vielleicht meinst Du ja Wasserstoff im PKW-Tank!?
Wer wirft hier Einiges wild durcheinander???
Zitat:
@Biomethan schrieb am 22. April 2025 um 13:38:24 Uhr:
"Don´t change a running System"
Und 100% erreicht nicht einmal die NASA !
Es ging um solche Schadstellen wie weiter oben verlinkt. Die siehst Du nur wenn selbst die bandäer ab sind.
https://www.motor-talk.de/.../cng-tuev-neue-vorgaben-t8066022.html?...
Zitat:
@Biomethan schrieb am 22. April 2025 um 13:38:24 Uhr:
Ich bekomme meine GAP noch immer ohne Ausbau
Und woher bitteschön?