CNG TÜV - Neue Vorgaben ?

Hallo zusammen, vielleicht hat hier jemand Infos. War aktuell jemand mit seinem CNG zur Hauptuntersuchung? Ich war letzte Woche mit meinem 2019er Seat Erdgasfahrzeug beim TÜV um die HU zu erneuern. Dort teilte man mir mit, dass der TÜV die Prüfung des Erdgastanks nicht mehr machen darf und ich zu einer Seat Werkstatt muss. Da war ich heute. Und dort erzählte man mir, dass es eine neue TÜV Verordnung gäbe, die besagt, dass der Tank nicht mehr geprüft wird, sondern ausgetauscht werden muss. Somit alle 2 Jahre. Ich hab verzweifelt die versteckten Kameras gesucht.
Nun hab ich im Internet gesucht, aber Nix dazu gefunden. Ich kenne nur die druckprüfung, die dürfte man aber nicht mehr machen. Ich bin doch arg verunsichert.
Weiß jemand etwas?
Danke und Gruß

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Zitat:

Tatsächlich is es eher eine Umsatzsteigerung für Werkstätten... Wie man am hier vorliegenden Voranschlag sieht, werden dann noch -neben der notwendigen Montagekosten noch diverse Ersatzteile benötigt, Dichtungen sind nachvollziehbar damit der bisherige Zustand wieder hergestellt wird, aber alle 2 Jahre neue Abdeckungen am Boden? Warum dann zusätzlich noch die periodisch vom Display geforderte Untersuchung bei der Vertragswerkstatt? Bei meinem IBI eine Differenz von 5 Monaten zwischen den Terminen, die Angleichung dieser Fristen zur Überprüfung bei Displaywarnung und Drohung der CNG Abschaltung- lehnt die Werkstatt ab; angeblich Herstellervorschrift. Den Sinn dieser Displaygestützten Prüfung und den Unterschied zur AU-HU Prüfung konnte bisher niemand beantworten. Rechnung schreiben geht ja dann tatsächlich schneller. Damit liegen Prüfungskosten bei SEAT bei ca. 1. 000 €. Ob das zur Sicherheit der CNG wirklich Fahrzeuge beträgt? Den Sinn, alle 2 Jahre eine bestehende Anlage

..zu zerlegen, erscheint für einen Laien nicht nachvollziehbar. Vlt. wird zukünftig noch der Benzintank ausgenaut, ggf. beim E Mobil die Antreibseinheit vlt. sind Batteriezellen undicht/lose. Es bleibt spannend.

Zitat:

@Triton schrieb am 6. April 2025 um 08:45:54 Uhr:



Zitat:

@hereklo schrieb am 2. April 2025 um 18:23:42 Uhr:


Ich vermute, dass der TÜV Süd wieder auf Abzocke ist, wie deren Forderung, künftig die HU einmal im Jahr durchführen zu müssen.

Nein. Das meiste Geld wird gemacht, wenn man Autos schnell hintereinander weg prüfen kann. Das ist bei einem Gasfahrzeug oft nicht der Fall, ob LPG oder (früher) CNG. Die GWP kostet zwar extra, aber rechnet sich kaum, wenn man bedenkt, dass man in der Zeit einen neuen PKW anfangen könnte. Eine gründlich durchgeführte GWP kostet nämlich einiges an Zeit (selbst wenn man nicht den vollgepackten Kofferraum des Kunden mal wieder freiräumen muss, um die Gastanks kontrollieren zu können). Und da die HU von CNG-Fahrzeugen an Prüfstellen jetzt faktisch unmöglich ist, müssen wir diese Kunden wegschicken. Wo ist das Abzocke von Seiten der Prüfstelle?

Sicher ist die HU für CNG jetzt viel teurer durch die Demontage der Gastanks. Aber daran verdienen wir genau NICHTS, sondern die Werkstätten.

Was mir bei der Handlungsweise allerdings ein Rätsel ist, dass diese Vorgabe für alle Fahrzeuge gilt und nicht nur für die berüchtigten Baureihen bzw Hersteller. Weder bei Mercedes noch bei Volvo gab es bislang Probleme. Wenn man die Tanks vergleicht, dann ist deren höhere Wertigkeit verglichen mit den blauen und roten von Faber sofort zu erkennen. Auch wären abweichende Prüfungen für GFK und Composite empfehlenswert. Eine Delaminierung ist unter den Haltebändern nicht zu erwarten, sondern wenn überhaupt in der nicht gestützten Fläche.

Man stelle sich vor bei einem bestimmtem E-Auto Hersteller käme es wegen mangelhafter Akkus zu Unfällen. Niemand käme auf die Idee bei allen E-Autos die Akkus alle zwei Jahre zum Prüfen ausbauen zu lassen..... naja, wer weiß.

Leider kenne ich diese dubiose Anweisung des TÜV (noch) nicht, aber es scheint sich abzuzeichnen, dass hier ohne Not unter dem Deckmantel der Sicherheit in irgendwelchen Gremien ein neues Bürokratiemonster auf Kosten der CNG-Autofahrer geschaffen wurde.
Jetzt weiß ich endlich, was Entbürokratisierung in der Praxis bedeutet.
Und das ganze still uns leise, damit es keine Proteste gibt. Apropo Proteste: Verwundert bin ich darüber, wie mäßig die Empörung momentan noch ist, aber vielleicht kommt das noch.
Ich werde. mich jedenfalls an das KBA wenden um u.a. zu fragen, ob es sich möglicher weise auch um Amtsanmaßung handelt.
Und ja, es stimmt, die großen Nutznießer wären die Werkstätten, aber die Sitzen ja möglicher weise mit in diesen Gremien....

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Zitat:

@hereklo schrieb am 6. April 2025 um 10:29:27 Uhr:


aber die Sitzen ja möglicher weise mit in diesen Gremien....

Nein. Darin sitzen Mitglieder der technischen Leitungen und ausgewählte PI's, hauptsächlich Bürobesitzer.

Interessant wird es dann nach bestandenem TÜV, wenn so ein Tank explodiert....früher hatte er eine Ausrede, jetzt wird es schwieriger...

Ich habe eine tolle Werkstatt entdeckt, die die erweiterte Sichtprüfung durchführt und zertifiziert. Dies für einen sehr fairen Preis, mit toller und freundlicher Beratung. Nach Wochen der Suche, bin ich jetzt sehr glücklich, mein geliebtes CNG-Fahrzeug weiterfahren zu können, den kostengünstiger und umweltfreundlicher kann man zur Zeit nicht unterwegs sein. Die Werkstatt ist in 77855 Achern und heißt Autoservice Haberle.

Witzig -riesen Webseite (schön gemacht) recht ausführliche Leistungsbeschreibung- Abschleppdienst, Baggerarbeiten Reifendienst, Schwertransporte, Straßenreinigung, Autovermietung, Kranarbeiten usw....aber keine Silbe über CNG/LPG....
Netter Werbepost :-)

Zitat:

@behere1 schrieb am 29. März 2025 um 14:12:20 Uhr:



Zitat:

@CNG-Fahrer schrieb am 29. März 2025 um 13:50:10 Uhr:


Die TüV-Anweisung ATL1/2025 verlangt verbindlich:
"CNG-Gasbehälter (Typ 1-4) werden bei jeder GAP soweit freigelegt, damit die Sichtprüfung vollständig ohne jegliche Einschränkungen erfolgen kann (z.B. ohne Endoskop-Kamera und/oder Spiegel). Auch Flächen unterhalb der Befestigungsbänder der CNG-Gasbehälter müssen geprüft werden. Nur durch eine vollständige Sichtprüfung können Schäden aufgrund mechanischer Belastung (u.a. Steinschläge oder Auswirkungen von Verkehrsunfällen) oder chemischen Einflüsse erkannt werden."

Praktisch bedeutet dies: vollständiger Aus- und Wiedereinbau der CNG-Gasbehälter für die visuelle Sichtprüfung, damit sind Kosten von 500,- bis 1.000,- EUR je GAP nur "zum schauen" fällig.

Letztes Jahr wurden bei vielen VW-Touran die CNG-Gasbehälter ausgetauscht, auch bei meinem.
Der TüV hatte darauf bestanden, und dies obwohl an keinem der 4 Gastanks optisch was zu sehen war. VW hat nach langem hin und her die Kosten übernommen.

Kannst du bitte das Quelldokument und die Quelle der TüV-Anweisung ATL1/2025 hier einstellen, wenn du hier zitierst.

CNG-Fahrer hat leider den Originaltext etwas abgeändert, was erst jetzt aufgefallen ist:

Es muss heißen "MIT Endoskopkamera", nicht OHNE.

So ist das. Zitate ohne Originaltext sind wertlos.
Es gibt in dem Zusammenhang mit der Sichtprüfung noch so eine Erfindung die nicht in Richtlinien zu finden ist, die "Erweiterte Sichtprüfung".

Steht aber so drin. Und ab 15.4. landet der Eintrag automatisch im GAP-Bericht. Der Prüfer muss es also zwangsläufig immer so unterschreiben. Da ist dann nix mehr mit Ermessen.
Prüfen mit nur Bänder lösen (ohne Ausbau der Tanks) ist dann das kulanteste, was man noch erreichen kann.

Zitat:

@behere1 schrieb am 10. April 2025 um 20:37:06 Uhr:


So ist das. Zitate ohne Originaltext sind wertlos.

Wie gesagt, wendet euch an die technischen Leitungen der Überwachungsorganisationen. Zwei davon sitzen in Stuttgart. Kein PI wird hier irgendwas veröffentlichen, ich auch nicht.

Dann müssen sie das anpassen. Das Erweitern von Richtlinien liegt nicht in der Kompetenz dieser Organisationen.
Auch nicht indem diese ihre Qualitäts Management Systeme mit entsprechenden Anweisungen versehen.

Doch, die technischen Leitungen sagen, wie (unter anderen) eine HU abzulaufen hat. Und jeder PI ist seiner jeweiligen technischen Leitung unterstellt.
Die Diskussion kommt mir vor wie die müßige Diskussion, wenn sich ein Kunde mal wieder beschwert, warum die HU wieder mal teurer geworden ist. Meine Antwort ist die gleiche wie hier: hab ich nicht zu entscheiden.

Triton, wir reden ja hier auch nicht darüber was der Prüfingenieur entscheiden kann soll oder darf. Ihr macht euren Job möglichst gut und dafür auch ein Dankeschön.

Hier geht es um Richtlinienkompetenz der Organisationleitungen.

Und dann.
Die Prüforganisation "TÜV" prüft ja anscheinend bei der GWP nicht selbst, weil er die Abdeckung nicht abbauen will, es könnte ja ein Fehler unterlaufen und dann dafür in Haftung genommen werden, macht aber anderen Vorschriften wie diese für ihn zu prüfen haben.
Da braucht's dann eigentlich keinen "TÜV" mehr?

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