CNG TÜV - Neue Vorgaben ?

Hallo zusammen, vielleicht hat hier jemand Infos. War aktuell jemand mit seinem CNG zur Hauptuntersuchung? Ich war letzte Woche mit meinem 2019er Seat Erdgasfahrzeug beim TÜV um die HU zu erneuern. Dort teilte man mir mit, dass der TÜV die Prüfung des Erdgastanks nicht mehr machen darf und ich zu einer Seat Werkstatt muss. Da war ich heute. Und dort erzählte man mir, dass es eine neue TÜV Verordnung gäbe, die besagt, dass der Tank nicht mehr geprüft wird, sondern ausgetauscht werden muss. Somit alle 2 Jahre. Ich hab verzweifelt die versteckten Kameras gesucht.
Nun hab ich im Internet gesucht, aber Nix dazu gefunden. Ich kenne nur die druckprüfung, die dürfte man aber nicht mehr machen. Ich bin doch arg verunsichert.
Weiß jemand etwas?
Danke und Gruß

866 Antworten

Na, das wird ja wohl auf die Dauer das Ende von CNG in Deutschland sein, bei zusätzlich um 1000 Euro alle 2 Jahre und dem Aufwand werden die wenigsten das noch wollen, abgesehen davon, dass die Fahrzeuge sowieso langsam aussterben.
Gerade wo ein Großteil der Tankstellen jetzt Biomethan anbieten (und CNG Fahrer damit im Durchschnitt klimafreundlicher fahren als E-Autos) ist das doch ein erheblicher Rückschritt im Klimaschutz, wenn jetzt wieder auf fossile Kraftstoffe umgestiegen wird (Diesel, wie in diesem Thread einige angekündigt haben).
Hätte ich man mein altes CNG Fahrzeug behalten, mit innenliegenden und leicht kontrollierbaren Tanks, die noch nach der damaligen Druckbehälterverordnung geprüft wurden, alle 10 Jahre einmal nur ein Ausbau und keine Lebensdauerbegrenzung auf 20 Jahre :-(

Hier schmeissen viele definitiv halbwissen durcheinander. In der Mitteilung heisst es klipp und klar folgendes: "Zusätzlich zu den in der K 22/22 beschriebenen Punkten hat sich aus dem 65. AKE und folgenden ergeben, dass die Sichtprüfung an CNG-Tanks vollumfänglich erfolgen muss und da-mit nicht alleinig durch Wartungsklappen in den Tankabdeckungen durchgeführt werden kann. Auch die Flächen unterhalb der Befestigungsbänder müssen eingesehen werden. Die Tanks müssen daher zur Prüfung demontiert werden. Die Prüfung bezieht sich dabei nicht nur auf Korrosion, sondern auf alle Beschädigungen, was folglich CNG-Tanks aller Typen 1 – 4 und damit auch reine Kunststofftanks einschließt."
Fakt ist: Ohne Ausbau der Tanks kann das nicht erfolgen.

Ich hoffe ich konnte etwas Licht ins Dunkle bringen.

Das ist schon klar, aber wie soll das praktisch aussehen?
Es muss eine Möglichkeit geben, wie ich das selbst durchführen kann, ansonsten sehe ich darin nur Schikane, um die letzten CNG-Fahrzeuge los zu bekommen!

Dann sollen die vom TÜV bitte auch Röntgenprüfungen der Tanks mit Schichtdickenmessung machen.
Geht alles, ist aber nicht für 40€ zu haben.

Das sieht ganz einfach so aus dass Sie als Fahrzeughalter das Fahrzeug in eine Fachwerkstatt für Gaseinbauten oder in eine Werkstatt des Herstellers bringen müssen und dort eine GAP-Prüfung durchführen lassen. Dann können Sie danach mit der Bescheinigung zum TÜV Ihrer Wahl fahren können und dort die Haupt- und ggf. Abgasuntersuchung durchführen lassen. Die Bescheinigung muss zwingend folgende Punkte enthalten:
•Bei der Durchführung der GAP wurden die CNG-Tanks vollständig freigelegt.
•Es wird bestätigt, dass alle verbauten CNG-Tanks frei von Schäden/Korrosion sind.
•FIN des geprüften Fahrzeugs
•Ort / Datum / ausführende Stelle / Unterschrift

Dass die CNG Fahrzeuge aus dem Verkehr gebracht werden sollen das ist wohl eher eine Vermutung denn Sie bekommen ja das Fahrzeug nicht abgesprochen, nur die Art und Weise wie geprüft wird hat sich geändert.
Dass auf den Halter höhere Kosten in Zukunft zukommen ist leider das Problem des Halters.

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Wieso soll ich zum TÜV in die Werkstatt???
Jede Prüforganisation hat doch ihre Prüfhalle und da sind die Arbeiten zu verrichten!
Kalkuliert war für die GAP ein Betrag von 20€/Jahr. Wenn es jetzt 200€/Jahr sind, ist das Enteignung und nicht Problem des Halters,
Ich habe immer brav die Abdeckung abgenommen vor der HU.
Es gibt ganz einfach keinen Grund für diese Änderung der Prüfpraxis.
Nur weil der TÜV oder sonstige Zertifizierer für ihre leichtsinnig erstellten China-Bio-Sprit-Zertifikate kein Geld mehr bekommt, kommt jetzt die Rache.

Es gibt natürlich einen Grund. In der Richtlinie zur Prüfung steht schon immer drin dass die Tanks alle vollumfänglich aussenrum zu überprüfen sind und nun hat man endlich mal gemerkt dass das bei montierten Tankhaltebändern garnicht möglich ist. Und weil ja schon zahlreiche Unfälle mit den Autos passiert sind und die Fahrzeuge jetzt auch ein gewisses Alter erreicht haben, will man sich den Schuh nicht mehr anziehen und bestätigen dass man den Tank komplett geprüft hat. Und in einer Werkstatt ist das nun mal möglich. Tanks vollständig ausbauen, prüfen, einbauen und die Bescheinigung ausfüllen und danach nimmt der Prüfer das Fahrzeug für die restliche HU ab.
Bei uns in der Region gibt es übrigens schon kostenvoranschläge für das Aus und Einbauen inkl. Prüfen für 4500.-
Ob dann das Fahren in den letzten Jahren so billig war und sich gelohnt hat kann sich jeder selbst ausrechnen :-)

Dann muss man aber konsequent sein & z.B. auch den Ausbau von Radhausschalen, Unterbodenverkleidungen oder Motorraumabdeckungen fordern.
Bspw. Insignia, wo unter der Schallschutzwanne/Motorraumabdeckung der Vorderachsträger wegrostet.

Wird bei der HU nicht bemerkt, weil die Abdeckung die Sicht darauf verhindert. Beim Polo 9N ist mir mal die Bremsleitung geplatzt, im Clip am Unterboden war sie durchgerostet. Das sah keiner, weil eine große Unterbodenabdeckung den Unterboden verdeckt.

Oder die bekannten Drecknester bei den VAG-Modellen am vorderen Kotflügel & Schwellerspitze. Sieht man nicht, weil durch die Radhausschale verdeckt.

Das ist die gleiche Argumentation: Vollumfängliche Korrosionskontrolle nicht möglich durch Anbauteile. Und ein durchrostende "Vorderachse"/Hilfsrahmen ist auch eine erhebliche Gefahr, wie auch rostgeschwächte Bremsleitungen.

Da stimme ich zu wird aber letztlich nichts daran ändern dass der TÜV es in den Prüfstellen nicht mehr prüft sondern nur noch in Werkstätten wenn zuvor die Tanks ausgebaut wurden.
Ich denke der Spruch ist hier ganz passend: Es gibt kein Recht auf Unrecht auch wenn etwas in den letzten Jahren falsch gemacht wurde heißt es nicht dass es auch in Zukunft falsch weiter gemacht wird.
Es ist nun leider "Pech" für die Besitzer dass nun mal jemand drauf gekommen ist und es von jetzt ab anders gemacht wird.
Dass hohe Kosten auf die Besitzer zukommen ist nicht das Problem der Prüforganisationen und denen meiner Meinung nach auch völlig egal.

Man kann auch die Richtlinien für den §29 (Hauptuntersuchung) nicht übertragen auf die Richtlinien für eine GAP-Prüfung. Es sind nun mal zwei verschieden Richtlinien mit völlig unterschiedlichem Inhalt.

Gebe mal meinen Senf mit dazu:

Gestern beim lokalen DEKRA angefragt wegen neuer TÜV-Richtlinie und dem Ausbau von Tanks, was denn nun stimmt.
Der gute Herr meinte, dass seit dem 01.01.25 nicht der Ausbau verpflichtend ist, sondern das Entfernen der Tankabdeckung für die Sichtprüfung. Bin mir nun nicht sicher, ob das so stimmt. Hier wird ja viel anderes behauptet.

Der Ausbau per se ist nicht verpflichtend, nur macht es die vorgeschriebene Art der Prüfung- zB unter den Befestigungsbändern- nötig.
Und grad der TÜV zB scheibt ausdrücklich, das sie zur nötigen Prüfung nix selber demontieren (auch ab von Gastanks) -reine Haftungsfrage und verständlich.
Reißt dabei zB eine Schaube ab......

da hat der Gute Mann von der Dekra wohl noch nicht die neuesten Rundschreiben zugeschickt bekommen....

Zitat:

@Rezei schrieb am 14. Februar 2025 um 15:23:17 Uhr:


Gebe mal meinen Senf mit dazu:

Gestern beim lokalen DEKRA angefragt wegen neuer TÜV-Richtlinie und dem Ausbau von Tanks, was denn nun stimmt.
Der gute Herr meinte, dass seit dem 01.01.25 nicht der Ausbau verpflichtend ist, sondern das Entfernen der Tankabdeckung für die Sichtprüfung. Bin mir nun nicht sicher, ob das so stimmt. Hier wird ja viel anderes behauptet.

Zitat:

@Rezei schrieb am 14. Februar 2025 um 15:23:17 Uhr:


Gebe mal meinen Senf mit dazu:

Gestern beim lokalen DEKRA angefragt wegen neuer TÜV-Richtlinie und dem Ausbau von Tanks, was denn nun stimmt.
Der gute Herr meinte, dass seit dem 01.01.25 nicht der Ausbau verpflichtend ist, sondern das Entfernen der Tankabdeckung für die Sichtprüfung. Bin mir nun nicht sicher, ob das so stimmt. Hier wird ja viel anderes behauptet.

Ich habe eben die Aussage vom Freundlichen bekommen, dass beim TÜV der Ausbau aktuell verpflichtend ist, bei DEKRA noch nicht.
Insofern kann das schon stimmen.

Abdeckung abmachen ist auch mehr als fair und kein Problem.

Zitat:

@rpalmer schrieb am 14. Februar 2025 um 13:16:37 Uhr:


Dann muss man aber konsequent sein & z.B. auch den Ausbau von Radhausschalen, Unterbodenverkleidungen oder Motorraumabdeckungen fordern.
Bspw. Insignia, wo unter der Schallschutzwanne/Motorraumabdeckung der Vorderachsträger wegrostet.

Wird bei der HU nicht bemerkt, weil die Abdeckung die Sicht darauf verhindert. Beim Polo 9N ist mir mal die Bremsleitung geplatzt, im Clip am Unterboden war sie durchgerostet. Das sah keiner, weil eine große Unterbodenabdeckung den Unterboden verdeckt.

Oder die bekannten Drecknester bei den VAG-Modellen am vorderen Kotflügel & Schwellerspitze. Sieht man nicht, weil durch die Radhausschale verdeckt.

Das ist die gleiche Argumentation: Vollumfängliche Korrosionskontrolle nicht möglich durch Anbauteile. Und ein durchrostende "Vorderachse"/Hilfsrahmen ist auch eine erhebliche Gefahr, wie auch rostgeschwächte Bremsleitungen.

Hierzu Aussage vom TÜV Süd heute: HU bleibt weiter zerlegungsfrei, GAP aber schon. Das wären zwei verschiedene Sachen. Aber sie könnten auch nix dafür, das käme „von oben“.

Klar, das haben sich Leute ausgedacht, die doppelt so viel im Monat haben wie die Prüfer, aber wohl noch nie ein Auto selbst zerlegt haben.

dann am besten nix wie hin und schnell nochmal eine hu/AU/gwp machen lassen denn lange wird es nicht dauern bis die dekra das auch flächendeckend ändern wird. denn auch die dekra ist teil des AKE und muss sich daran halten.

Zitat:

@Tobi82x schrieb am 14. Februar 2025 um 15:51:55 Uhr:


Ich habe eben die Aussage vom Freundlichen bekommen, dass beim TÜV der Ausbau aktuell verpflichtend ist, bei DEKRA noch nicht.
Insofern kann das schon stimmen.

Abdeckung abmachen ist auch mehr als fair und kein Problem.

Nachdem was ich bis jetzt gelesen habe, ist das Problem wohl Faserung (am hoop wrap) bei GFK-Tanks eines Herstellers, zusätzlich zu den bekannten Problemen mit Korrosion bei den Stahltanks.

Der TÜV nimmt nun alle anderen Hersteller in Gruppenhaft und verlangt selbst z.B. bei CFK-Tanks die Entfernung der Spannbänder, was mMn reine Willkür ist und wogegen man sich wehren sollte.

Weiss jemand, ob auch die seitlichen Crash Protektoren unter den Flaschenventilen abgenommen werden müssen?

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