CNG Composite Tank bei HU/ASU: Prüfumfang und Prüfkosten beim g-tron
In meinem AUDI g-tron BJ.2018 sind 5 faserverstärkte gewickelte Tanks aus Composite-Werkstoffen verbaut.
Meine freie Werkstatt informierte mich eben, dass nach neuester Regelung ab 2025 die GAP (Gasanlagenprüfung) nur noch von ausgebildeten Experten in speziellen Werkstätten oder bei TÜV/DEKRA-Stellen mit Sonderzulassung durchgeführt werden kann. Der in den Werkstätten mobil antretende TÜV-Mann mit Gasleckagesensor dürfte das nicht mehr.
Beim g-tron müsste zusätzlich die Tankabdeckung abgebaut werden und die Tanks sollen zwecks Begutachtung ausgebaut werden. AUDI hätte hierfür eine Spezial-Hubvorrichtung vorgeschrieben, die die Werkstätten teuer beschaffen müssten, für "eine Handvoll g-trons".
Meine bisherige AUDI-Vertragswerkstatt war überrascht und ist nun dabei "sich schlau zu machen".
Aus meiner langjährigen Berufspraxis sind Composite-Tankbehälter deutlich zuverlässiger als korrosionsgefährdete Stahltanks. Das Risiko einer Beschädigung durch fehlerhaftes Hantieren beim Aus- und Einbauen in einer Werkstatt ist deutlich höher als das Risiko eines undichten Tanks, dessen Dichtheit durch Methanschnüffler ja geprüft wird. Insoweit habe ich Zweifel an der Sinnhaftigkeit dieser Entscheidung, sollte sie stimmen.
1. Wer hat hierzu bereits belastbare Erfahrungen gemacht und kennt Zahlen/Daten/Fakten?
2. Wie häufig / in welchen Zeitabschnitten ist die GAP fällig?
3. Was kostet eine GAP für g-trons nun wirklich?
4. Wie wurde dieser extrem teure Prüfaufwand begründet?
(Möchte man CNG totbürokratisieren?)
5. Ist in Tschechien und Polen oder anderswo der Prüfaufwand wie bei uns in D?
Danke vorab!
35 Antworten
Zitat:
@MotorView schrieb am 22. Januar 2025 um 14:46:18 Uhr:
In meinem AUDI g-tron BJ.2018 sind 5 faserverstärkte gewickelte Tanks aus Composite-Werkstoffen verbaut.
Meine freie Werkstatt informierte mich eben, dass nach neuester Regelung ab 2025 die GAP (Gasanlagenprüfung) nur noch von ausgebildeten Experten in speziellen Werkstätten oder bei TÜV/DEKRA-Stellen mit Sonderzulassung durchgeführt werden kann. Der in den Werkstätten mobil antretende TÜV-Mann mit Gasleckagesensor dürfte das nicht mehr.Beim g-tron müsste zusätzlich die Tankabdeckung abgebaut werden und die Tanks sollen zwecks Begutachtung ausgebaut werden. AUDI hätte hierfür eine Spezial-Hubvorrichtung vorgeschrieben, die die Werkstätten teuer beschaffen müssten, für "eine Handvoll g-trons".
Meine bisherige AUDI-Vertragswerkstatt war überrascht und ist nun dabei "sich schlau zu machen".Aus meiner langjährigen Berufspraxis sind Composite-Tankbehälter deutlich zuverlässiger als korrosionsgefährdete Stahltanks. Das Risiko einer Beschädigung durch fehlerhaftes Hantieren beim Aus- und Einbauen in einer Werkstatt ist deutlich höher als das Risiko eines undichten Tanks, dessen Dichtheit durch Methanschnüffler ja geprüft wird. Insoweit habe ich Zweifel an der Sinnhaftigkeit dieser Entscheidung, sollte sie stimmen.
1. Wer hat hierzu bereits belastbare Erfahrungen gemacht und kennt Zahlen/Daten/Fakten?
2. Wie häufig / in welchen Zeitabschnitten ist die GAP fällig?
3. Was kostet eine GAP für g-trons nun wirklich?
4. Wie wurde dieser extrem teure Prüfaufwand begründet?
(Möchte man CNG totbürokratisieren?)5. Ist in Tschechien und Polen oder anderswo der Prüfaufwand wie bei uns in D?
Danke vorab!
Ich habe am 15.02.2025 vom TÜV Sachsen diese Antwort erhalten:
Bei Fzg. der Klasse M1/N1 mit CNG Antrieb müssen die Tanks durch eine GAP befähigte Werkstatt ausgebaut und begutachtet werden, dabei geht es nicht um die Typschilder. Die Sichtprüfung an CNG-Tanks muss vollumfänglich erfolgen und da-mit nicht alleinig durch Wartungsklappen in den Tankabdeckungen durchgeführt werden kann. Auch die Flächen unterhalb der Befestigungsbänder müssen eingesehen werden. Die Tanks müssen daher zur Prüfung demontiert werden. Die Prüfung bezieht sich dabei nicht nur auf Korrosion, sondern auf alle Beschädigungen, was folglich CNG-Tanks aller Typen 1 – 4 und damit auch reine Kunststofftanks einschließt. Erst nach einer positiv bestandener GAP, kann die HU auch positiv abgeschlossen werden.
Mit freundlichen Grüßen / Kind regards
Dipl.-Ing. XXX
Fachverantwortlicher MG Sachsen
Sachverständiger techn. Dienst
Service Center Bautzen
Meine Vertragswerkstatt hier darf/kann keine GAP, aber kalkuliert Aus/Einbau auf 3 bis 4 Arbeitsstunden.
Hallo,
frage doch bitte den Herrn Inschinör, auf welcher Rechtsgrundlage diese Behauptung beruht, dass die Tanks ausgebaut werden müssen, außer natürlich auf Basis Abzocke.
Gruß
Hermann
Hallo zusammen! Alles schön und gut. Sicherheit geht vor. ICH FRAGE MICH NUR:
- Wieso erfahre ich das erst wenn ich mein Auto zur HU bringe?
- Warum gilt eine solche NEUE AUFLAGE -sofort- ?? Also für HU Termine im Jahr der Neuregelung.
- Wieso gibts nicht in den Medien, ADAC oder von den Behörden weit vorab Hinweise auf anstehende Gesetzesänderungen???
Betriebe die sich einst aus positiven Gründen für Erdgasfahrzeuge entschieden haben, können jetzt dicht machen. Z.B. wird das viele Pflegedienste oder Lieferdienste betreffen, die auf eine CNG-Flotte setzten.
Schade dass meist Menschen betroffen sind, die es einst gut meinten oder sich aus finanziellen Gründen für Erdgas entschieden haben.
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Gerne stelle ich zur wissenserweiterung ein paar faq‘s ein.
Woher stammt die Entscheidung die CNG-Tanks vollständig freizulegen?
Dies geht aus der Richtlinie für die Durchführung der Systemeinbauprüfung sowie der
wiederkehrenden oder sonstigen Anlagenprüfung für Kraftfahrzeuge mit gasförmigen
Kraftstoffen hervor. Dort wird definiert: „Die Gasbehälter müssen soweit freigelegt sein,
dass die Sichtprüfung ohne Einschränkungen durchgeführt werden kann.“ Zudem
wurde dieses Vorgehen mehrmals in Gremien diskutiert und präzisiert und zuletzt im
68. "Arbeitskreis Erfahrungsaustausch in der technischen Fahrzeugüberwachung"
(AKE) auf Bundesebene und im Benehmen der Technischen Leiter aller
Prüforganisationen beschlossen um das erneute Bersten eines CNG-Tanks zu
verhindern.
Warum sind LPG- oder LNG-Fahrzeuge nicht betroffen?
Weil diese Anlagen mit weit geringeren Drücken betrieben werden (ca. 10 bar bei LPG
und 3-16 bar bei LNG) gegenüber 200 bar bei CNG.
Welche Angaben muss der GAP-Nachweis einer Werkstatt beinhalten?
Neben den in der oben genannten Richtlinie genannten obligatorischen Punkte müssen
die folgenden Bestätigungen enthalten sein:
• Bei der Durchführung der GAP wurden die CNG-Tanks vollständig freigelegt.
• Hinweis auf der GAP-Bescheinigung: Es wird bestätigt, dass alle verbauten
CNG-Tanks frei von Schäden/Korrosion sind.
Warum kann eine GWP nicht mehr durchgeführt werden?
Es ist davon auszugehen, dass in vielen Fällen der Tank vollständig vom Fahrzeug
abgebaut werden muss, wenn die Halterungen entfernt werden. Oft sind
Tankabdeckung und Befestigung untrennbar miteinander verbunden. Da die
Gasanlage dann geöffnet wird, muss nach dem Wiedereinbau eine GAP durchgeführt
werden. Eine GWP ist nur zutreffend, wenn die Gasanlage nicht geöffnet werden muss.
Was muss ich beachten, wenn ich einen Termin für mein CNG-Fahrzeug buche?
Die Terminvergabe für solche Fahrzeuge erfolgt immer über Mitarbeiter und nicht
automatisch. Sie sollten bei der Buchung einen Hinweis mit den wichtigen Punkten
erhalten, um unnötige Fahrten zu Service Centern/Prüfstellen zu vermeiden.
Bei der Prüfung von Fahrzeugen mit CNG-Antrieb gelten strenge Vorgaben, die verhindern sol-
len, dass die Gastanks explodieren. Aufgrund der hohen Drücke bei Tankvorgängen hatten sich
in der Vergangenheit Explosionen ereignet.
Eine zentrale Grundlage der Prüfung bildet die „Richtlinie für die Durchführung der Systemein-
bauprüfung sowie der wiederkehrenden oder sonstigen Anlagenprüfung für Kraftfahrzeuge mit
gasförmigen Kraftstoffen“ vom 8. Juli 2021, die zuletzt am 14. November 2022 überarbeitet
wurde. Diese Richtlinie gilt unabhängig von der durchführenden Prüforganisation oder anerkann-
ten Werkstatt für die Durchführung von Gassystemeinbau- (GSP) und Gasanlagenprüfungen
(GAP).
Dort heißt es unter Punkt 3.1.1:
„Sichtprüfung und Identifizierung der Bauteile
Die Gasanlage ist einer umfassenden Sichtprüfung zu unterziehen. Dabei werden der Zustand
(Beschädigung, Korrosion, Befestigung) und die Zulässigkeit (Genehmigungszeichen, Überein-
stimmung mit den Fahrzeugdokumenten und/oder Einbauschild) der Komponenten untersucht.
Die Gasbehälter müssen soweit freigelegt sein, dass die Sichtprüfung ohne Einschränkun-
gen durchgeführt werden kann. Ggf. vorhandene Prüfvorgaben sind einzuhalten.“
Über das genaue Vorgehen berät jährlich der Arbeitskreis Erfahrungsaustausch in der techni-
schen Fahrzeugüberwachung (AKE). In diesem sind Mitglieder des Bundesministeriums für Di-
gitales und Verkehr, der Verkehrsministerien der Länder, des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA),
Vertreter des Deutschen Kraftfahrzeuggewerbes und die technischen Leiter aller Prüforganisati-
onen vertreten. Ein Ziel dieses Austauschs ist die einheitliche Handhabung von Prüfvorgaben.
Der AKE hat in mehreren Sitzungen bestätigt, dass die Tanks vollständig freigelegt werden müs-
sen, um deren Zustand beurteilen zu können.
Zwischenzeitlich wurde in Versuchen festgestellt, dass die Prüfung der Tanks mit Spiegeln oder
Endoskop-Kameras, wie manche Fahrzeughersteller dies beschreiben, nicht als ausreichend er-
achtet werden kann.
Deshalb wurde in einem letzten Schritt Ende 2024 klargestellt, dass die Fläche unterhalb der
Befestigungsbänder mit in die Bewertung einfließen muss, weshalb die Tanks oft komplett vom
Fahrzeug getrennt werden müssen.
Neben der Einhaltung des § 29 und der Anlage VIII StVZO, den im Verkehrsblatt bekanntge-
machten Richtlinien und anderen Vorgaben beschreibt die Anlage VIIIa (Durchführung der
Hauptuntersuchung):
„Zusätzlich müssen bei der Durchführung der HU Prüfhinweise befolgt werden, die vom „Arbeits-
kreis Erfahrungsaustausch in der technischen Fahrzeugüberwachung nach § 19 Absatz 3 und §
29 StVZO“ (AKE) erarbeitet, bereitgestellt und den betroffenen Fahrzeugherstellern oder -import-
euren mitgeteilt wurden.“
Auch diese abgestimmten Prüfhinweise und typspezifischen Mängel beschreiben, dass die
Tanks vollständig freigelegt werden müssen.
Eine Prüfung von CNG-Tanks, ohne dass diese vollständig einsehbar sind, ist folglich rechtlich
ausgeschlossen und auch aus technischer Sicht abzulehnen. Die durch den Arbeitsaufwand ge-
stiegenen Kosten der Prüfung trägt gemäß § 29 Abs. 1 StVZO der Halter:
„Die Halter von zulassungspflichtigen Fahrzeugen im Sinne des § 3 Absatz 1 der Fahrzeug-
Zulassungsverordnung und kennzeichenpflichtigen Fahrzeugen nach § 4 Absatz 2 und 3 Satz 2
der Fahrzeug-Zulassungsverordnung haben ihre Fahrzeuge auf ihre Kosten nach Maßgabe der
Anlage VIII in Verbindung mit Anlage VIIIa in regelmäßigen Zeitabständen untersuchen zu las-
sen.“
In der Anweisung der Technischen Leitung des Zentralverbands des Kraftfahrzeughandwerks
ATL 1/2025 vom 19.02.2025, hat der Verband über die oben beschriebenen Vorgehensweise,
die Tanks auch unterhalb der Spannbänder zu prüfen, das Kraftfahrzeuggewerbe informiert. Ab
dem 15.04.2025 wird ein entsprechender Hinweistext bei einer GAP in der AÜK Plus automatisch
eingefügt, wenn die Sichtprüfung als „i.O.“ angegeben wird
Zitat:
@hereklo schrieb am 2. April 2025 um 18:33:33 Uhr:
Hallo,frage doch bitte den Herrn Inschinör, auf welcher Rechtsgrundlage diese Behauptung beruht, dass die Tanks ausgebaut werden müssen, außer natürlich auf Basis Abzocke.
Gruß
Hermann
Ganz einfach. Mein Betrauungsvertrag sagt, dass die technische Leitung mir weisungsbefugt ist. Und die hat mich (wie alle Prüfingenieure meiner Fraktion) schriftlich aufgefordert, so zu prüfen. Damit ist das Thema vom Tisch.
Es hat auch niemand einen Rechtsanspruch, von mir eine HU zu bekommen. Ich darf Arbeit ablehnen, wenn sie mir nicht passt.
Zitat:
@Triton schrieb am 23. April 2025 um 19:58:36 Uhr:
Ganz einfach. Mein Betrauungsvertrag sagt, dass die technische Leitung mir weisungsbefugt ist. Und die hat mich (wie alle Prüfingenieure meiner Fraktion) schriftlich aufgefordert, so zu prüfen. Damit ist das Thema vom Tisch.Zitat:
@hereklo schrieb am 2. April 2025 um 18:33:33 Uhr:
Hallo,frage doch bitte den Herrn Inschinör, auf welcher Rechtsgrundlage diese Behauptung beruht, dass die Tanks ausgebaut werden müssen, außer natürlich auf Basis Abzocke.
Gruß
Hermann
Es hat auch niemand einen Rechtsanspruch, von mir eine HU zu bekommen. Ich darf Arbeit ablehnen, wenn sie mir nicht passt.
Gott sei Dank ist das so dass man auch eine Prüfung ablehnen kann da stimme ich dir voll und ganz zu 💪🏻👍🏻
Ich finde es Blödsinn und der Umfang der Untersuchung gehört allein in die Entscheidungskompetenz jeden einzelnen studierten Ingenieurs. Einerseits haben die Prüforganisationen gemeinsam einen Erfahrungsschatz diverser Hersteller, Fahrzeuge und deren Probleme, andererseits kann ein Ingenieur in der Verantwortung seiner Prüfung differenzieren, ob er einen 15 Jahre alten VW Touran genauestens prüfen muss wegen Defekten in der Vergangenheit oder einen 3 oder 4 Jahre alten Wagen ohne bisherige Auffälligkeiten prüft, ohne Ausbau der Tanks, sei es mit Spiegel oder Abbau der Verkleidungungen. Dieses stumpf alles über einen Kamm scheren ist für mich eine Degradierung und Absprechen von Verantwortung eines Ingenieurs. Dann kann man auch jeden geschulten Hobbyhandwerker mit Listen, Fotos und Anleitungen eine Computer- und Foto dokumentierte HU durchführen lassen. Dann wäre die HU auch wieder günstiger. Mal sehen ob die KI zukünftig das unterstützt und ein gelernter Maurer die HU abarbeitet.
mal ehrlich....das ist doch schon seit Jahren so....
Du muss für jeden Müll irgend ein Papier daherbringen, damit es eingetragen wird - das kann eigentlich jeder bessere Sachbearbeiter, dazu braucht es keinen Ing.
Und das ist in vielen Berufen mittlerweile so- selber denken verboten.
Mit Sicherheit hat das CNG-Thema sicher nichts zu tun, da LNG und H2 sonst ebenso diese Prüfung ablegen müssten. Ist aber nicht so.
Zitat:
@golfplus1 schrieb am 25. April 2025 um 13:39:46 Uhr:
Ich finde es Blödsinn und der Umfang der Untersuchung gehört allein in die Entscheidungskompetenz jeden einzelnen studierten Ingenieurs.
Wäre das so, würden alle zu dem hingehen, der sagt, dass alles in Ordnung ist...
...und muss dafür am Ende haften, wenn was passiert und das tun sie doch alle nicht, oder glaubst du wirklich, dass wenn nach Tankausbau und 100% Begutachtung einer explodiert, sich jemand hinstellt und sagt: Der Tankausbau ist aber schlecht.
Nene, da stellt man sich hin und sagt: Bei Begutachtung war alles 100% ok, schuld ist der, der den Tank wieder eingebaut hat oder ein Unfall oder eine Sternschnuppe oder...
DAS ist das was mich rasend macht - viel Geld für NICHTS kassieren, die sind NIE schuld.
Durch Zufall hab ich den Fall bei den Autodoktoren mit dem durchgerosteten Benz nach neuem TÜV mitbekommen - solche Fälle kenne ich auch, aber ohne die Medienwirksamkeit einiger prominenter Personen hättest du KEINE Chance.
Ganz genau deshalb gibt es Regeln, wie jeder zu prüfen hat. Damit keiner bei sowas sagen kann, dass das nicht zu erkennen gewesen ist. Denn der Ausbau des Tanks mit Begutachtung bringt eindeutige Gewissheit.
Doch, wir können schuld sein. Ich kenne einen Fall mit einer LPG-Anlage, wo ein Prüfingenieur bei einem verkauften Auto haftbar gemacht wurde.
Den Fall bei den Autodoktoren habe ich auch gesehen. Manche Sachen waren offensichtlich. Aber vieles auch nicht. Vieles war von Verkleidungen abgedeckt. Und wir bauen NIEMALS irgendwelche Verkleidungen ab. Das ist nicht unsere Aufgabe.
Ich selber hatte auch schon den Fall, dass ein alter Mercedes, den ich geprüft habe, verkauft wurde und der Käufer unter den Verkleidungen Löcher im Längsträger gefunden hat. Auf den Fotos sah man sogar die Stehbolzen der Verkleidungsmuttern. Mein Chef hatte den Fall damals abgeschmettert mit dem Verweis auf die zerlegungsfreie Prüfung, die wir machen und da war das wirklich nicht zu erkennen.
Es bleibt halber Unsinn. Ein Ingenieur sollte so gebildet und studiert sein und es über Erfahrung und Urteilsvermögen machen.
Anfang Mai fahre ich zur Dekra und mache HU. Vorher geklärt.
Verkleidung kommt runter und dann über weitere Maßnahmen entscheiden. Dekra hat Fotos und macht auch von meinen Tanks Fotos und weiß auch, wer auffällig ist und wer nicht. Ich habe gestern das Abnehmen der 2 Verkleidungen mal „geübt“. Mein Up/mii/Citigo aus Anfang 2019 hat mit 102000km perfekte Tanks. Nichts an dem Auto sieht so neuwertig aus wie die 2 blauen Blasen. Und wenn der Prüfer das auch so sieht, dann besteht überhaupt keine Notwendigkeit diese immer und immer alle 2 Jahre auszubauen, was auch nicht gut für Anschlüsse und Halter sein kann.
Wenn was nach 6 Jahren tipptopp ist, wird es weder nach 7, 8 oder 9 Jahren zu einer Katastrophe mutiert sein.
Und ja, offensichtlich ist das Ziel, das man selbst als Ingenieur das verantwortliche und eigenständige Arbeiten abgewöhnen will. Trauriges Deutschland. Da kannst Du gleich einen Affen mit einem IPAD das Auto von allen Seiten filmen lassen und die Ki entscheidet über die HU.
Kleines Beispiel. Legale Nachrüst LED hinterlegt im Fehlerspeicher defekte Frontscheinwerfer mangels Widerstand, keine Meldung im Cockpit.
HU durchgefallen sagt sein Computer. Er kennt natürlich das Problem und sieht ja Licht. Trotzdem. Musste via OBDeleven schnell den Fehlerspeicher löschen, schnell Prüfer Laptop dran, bestanden.
Anderer Prüfer: Mir egal was OBD dazu sagt. Ich sehe gutes Licht und eine ABE, da ist egal was der Fehlerspeicher sagt.
Aber weiter so, wir wurden ja von unzähligen berufslosen und lebensfremden Leuten regiert. Was nichts über die gemeinten Politiker sagt, sondern über die, die sie gewählt haben und weiter wählen.
Unser Land und Länder um uns herum sind langfristig nicht mehr zu retten, weil Entwicklungländer keine mehr sind und uns schon lange überholt haben und jetzt die Energie aufbringen, die unsere Menschen nach dem Krieg aufgebracht haben. Work Life Balance ist was für Verlierer.
Zitat:
@golfplus1 schrieb am 27. April 2025 um 17:12:17 Uhr:
Es bleibt halber Unsinn. Ein Ingenieur sollte so gebildet und studiert sein und es über Erfahrung und Urteilsvermögen machen.Anfang Mai fahre ich zur Dekra und mache HU. Vorher geklärt.
Verkleidung kommt runter und dann über weitere Maßnahmen entscheiden. Dekra hat Fotos und macht auch von meinen Tanks Fotos und weiß auch, wer auffällig ist und wer nicht. Ich habe gestern das Abnehmen der 2 Verkleidungen mal „geübt“. Mein Up/mii/Citigo aus Anfang 2019 hat mit 102000km perfekte Tanks. Nichts an dem Auto sieht so neuwertig aus wie die 2 blauen Blasen. Und wenn der Prüfer das auch so sieht, dann besteht überhaupt keine Notwendigkeit diese immer und immer alle 2 Jahre auszubauen, was auch nicht gut für Anschlüsse und Halter sein kann.
Wenn was nach 6 Jahren tipptopp ist, wird es weder nach 7, 8 oder 9 Jahren zu einer Katastrophe mutiert sein.
Und ja, offensichtlich ist das Ziel, das man selbst als Ingenieur das verantwortliche und eigenständige Arbeiten abgewöhnen will. Trauriges Deutschland. Da kannst Du gleich einen Affen mit einem IPAD das Auto von allen Seiten filmen lassen und die Ki entscheidet über die HU.
Kleines Beispiel. Legale Nachrüst LED hinterlegt im Fehlerspeicher defekte Frontscheinwerfer mangels Widerstand, keine Meldung im Cockpit.
HU durchgefallen sagt sein Computer. Er kennt natürlich das Problem und sieht ja Licht. Trotzdem. Musste via OBDeleven schnell den Fehlerspeicher löschen, schnell Prüfer Laptop dran, bestanden.
Anderer Prüfer: Mir egal was OBD dazu sagt. Ich sehe gutes Licht und eine ABE, da ist egal was der Fehlerspeicher sagt.
Aber weiter so, wir wurden ja von unzähligen berufslosen und lebensfremden Leuten regiert. Was nichts über die gemeinten Politiker sagt, sondern über die, die sie gewählt haben und weiter wählen.
Unser Land und Länder um uns herum sind langfristig nicht mehr zu retten, weil Entwicklungländer keine mehr sind und uns schon lange überholt haben und jetzt die Energie aufbringen, die unsere Menschen nach dem Krieg aufgebracht haben. Work Life Balance ist was für Verlierer.
Was hat dieser blaue Quark jetzt mit CNG zu tun??? Ich unterstütze auch eine bestimmte Partei, werde aber nicht posten, welche das ist und auch nicht hier unterstützen, weil das hier nix zu suchen hat.
Vorschrift ist halt Vorschrift. Wenn jeder eigenständig eigene Vorschriften befolgt, sind wir bald in Somalia.
Was das OBD-Thema angeht: Es war wahrscheinlich so, dass das FSD-Programm des Prüfers (ist organisationsübergreifend gleich) in der sogenannten Verbau-Prüfung den Fehler "interner Fehler" im Scheinwerfer geworfen hat. Dies kann der Prüfer aber "überstimmen". Was nicht geht: Eindeutige Mängel geringer stufen, als sie klassifiziert sind. Z.B. kannst du es dir sparen, zu diskutieren, dass du mit einem kaputten Abblendlicht durchkommst. Das ist ein EM, fertig. Wenn 50 erlaubt sind und du 60 fährst und geblitzt wirst, ist es auch egal, dass die Verkehrslage mehr zulässt. Zu schnell ist zu schnell.
EDIT: schade, dass dieses Thema wieder politisch wird und wir PI's wieder angegriffen werden, obwohl wir die Regeln nur durchsetzen.